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Leasingbedingungen 1% Leasing VW Phaeton

VW Phaeton 3D

Hallo allerseits,

habe mir nun schon die Finger wundgetippt, aber leider findet man online keine sinnvollen Informationen über die Leasingbedingungen für das 1%-Leasing. Man stößt immer nur auf das Standardblatt (eine Seite DIN A4), auf der die groben Rahmenbedingungen erläutert werden, was jedoch sonst nicht weiter aussagekräftig ist. Was mich interessiert sind jedoch die genauen Bedingungen im Leasingvertrag, also das "Kleingedruckte", insbesondere im Hinblick auf die Rückgabe bzw. eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages.

Könnte mir einer von euch 1%-Leasern wohl seinen Vertrag mal einscannen und hochladen (natürlich anonymisiert)?

Das wäre super! 🙂

Gruß,
Fabian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@agentstarburst schrieb am 15. Februar 2015 um 11:59:16 Uhr:


Aus diesem Grund, und auch nur aus diesem Grund, wüsste ich gerne bereits im Vorfeld, was ein vorzeitiges Leasingende für mich als Leasingnehmer an Vorfälligkeitsentschädigung bedeutet.

Beste Grüße,
Fabian

Meine Frau hatte mal einen X3 für 3 Jahre geleast (Gewerblich). Nach zwei Jahren hatte sie keine Lust mehr auf den X3. Die Anfrage bei BMW hat dann eine Summe von 11000 € erbracht....🙁

Da mein 7er just zu dem auslief, habe ich meiner Frau dann den Gefallen getan, den X3 noch das letzte Jahr zu fahren, um danach dann auf den Phaeton um zu steigen....😉 Hatte ich ja dann auch gemacht.

Beim Leasing wird der Wertverlust des Fahrzeugs gleichmäßig auf die vereinbarte Laufzeit aufgeteilt. Der Wertverlust ist aber nicht linear. Dies bedeutet, dass der Wertverlust z.B. in den ersten 1.5 Jahren real 30% beträgt, du über deine Leasingrate erst 15 % bezahlt hast. (Achtung, das sind von mir angenommene fiktive Werte zur Verdeutlichung!).

Dadurch ergibt sich eine Differenz zwischen "Buchwert" und "Zeitwert" Buchwert = geleistet über Leasingrate, wie viel das Auto noch theoretisch Wert ist. Zeitwert ist der Wert, den das Fahrzeug zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt am Markt erzielen würde. Diese Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert ist es was der Leasinggeber von dir erstattet haben möchte. Hinzu kommen noch allgemeine Kosten wie Bearbeitungsgebühr eventl. Zinsverlust etc.

Wenn du den KM-Leasingvertrag vereinbarungsgemäß bis zum Ende laufen lässt, geht es zum Schluss dann mit "0" aus. Bedeutet Fahrzeug in vereinbarten Zustand wieder abgegeben.

Zitat:

@agentstarburst schrieb am 15. Februar 2015 um 11:59:16 Uhr:


Ich finde, finanzielle Diskussionen haben in einem technischen Autoforum eigentlich nichts verloren

Sorry, aber das hast du doch irgendwie selber in`s Leben gerufen. Deine mehrfache Nachfrage "was ist wenn", lässt doch nur den Schluss zu, dass du mit deiner Situation auf unsichern Füßen stehst.

Leasing bedeutet, dass man für eine gewisse Zeit, in dem Fall 36 Monate eine gleichbleibende planungssichere Position hat. Wenn es da Zweifel gibt, sollte man es nicht machen. Denn die Kosten die durch eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags entstehen sind nicht ohne. In 99% der Fälle ist eine vorzeitige Auflösung eh nicht möglich.

Gruss
pesbod

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Zitat:

@Cussler schrieb am 19. Februar 2015 um 19:24:53 Uhr:


Im Leasing-Angebot enthalten sind zwei Versicherungen:
Zum einen eine Leasingratenversicherung in Höhe von 14 Euro monatlich (im Falle von Krankheit o. Tod)
Zum anderen die Garantieverlängerung mit 38 Euro monatlich (über 36 Monate Laufzeit).

Die 14 € Todesfall / Krankheit würde ich mir schenken. Wenn du einen Leasingvetrag nur auf dich persönlich abschließt, und du sterben solltest. Wird der Vertrag beendet, weil VW in dem Fall ja keinen Geschäftspartner mehr hat.

Ist die Garantieverlängerung eine echte Garantieverlängerung, oder ist es eventuell sogar Wartung / Verschleiß?

Wenn die 38 € über die 36 Monate konstant bleiben ist die Versicherung mit 432 € / Jahr relativ günstig. Du solltest speziell bei sowas das "Kleingedruckte" sehr genau lesen. Nicht, dass ab dem 2 Jahr die Prämie steigt.

Lass dir doch mal noch Kasko und Haftplicht anbieten. Da ist der VW Versicherungsdienst bei mir trotz SF 36 immer günstiger gewesen im Vergleich zu einer normalen KFZ-Versicherung.

Gruss
pesbod

Hallo agentstarburst,

kurze Frage zu der Garantieverlängerung. Nach welchen Kriterien wird die Versicherung denn berechnet?

lg

Zitat:

@_L98_ schrieb am 18. Februar 2015 um 20:55:20 Uhr:



Zitat:

@A346 schrieb am 16. Februar 2015 um 18:53:19 Uhr:


während Du über Privatleasing Infos haben möchtest, redet @pesbod über Geschäftleasing und veröffentlicht über dieses das "Kleingedruckte".

Er kennt es halt nicht anders, macht aber natürlich einen großen Unterschied hinsichtlich der Vertragsmodalitäten.

Pesbod redet von Neuwagenleasing, Fabian vom 1% Leasing, das hat nichts mit dem Unterschied privat/gewerblich zu tun.

Beim Neuwagenleasing macht, wie schon geschrieben, eine Übernahme keinen Sinn, da die Konditionen im Vergleich zu einem weiteren Neuwagenleasing unterirdisch sind.
Alternative: Man wartet einfach 6-8Monate und nimmt dann seinen Ex-Neuwagen als 1%er. Mein Ex ist auch gerade bei mobile.de aufgetaucht, als 1%-Leasing.

Beim 1% Leasing gibt es am Ende der Laufzeit aktuell gute Konditionen, wenn man den Wagen danach kaufen möchte. VW subventioniert die Ablösesumme. Kann auch sinnvoll sein, wenn man hohe Kilometerleistungen im 1% Leasing fährt, denn dann entfällt die Abrechnung der Mehrkilometer.

Grüße _L98_

Einspruch, euer Ehren,

Geschäftswagenleasing ist eben nicht gleichzusetzen mit Neuwagenleasing für einen Privatkunden.
Ein Privatkunde dürfte wohl kaum einen neuen Phaeton als gewerblich genutzt, sprich Geschäftfahrzeug, mit den entsprechend guten Konditionen, leasen können. Oder gibt es da einen legalen Trick?

@pesbod ist ein Leasingfuchs, er weiss sehr genau, warum er Geschäftswagenleasing und kein Neuwagenleasing als Privater macht.
Soll er gerne machen, er ist halt Unternehmer.

Wurscht für mich das Ganze; ich kaufe, habe einen Kaufvertrag ohne wenn und aber und bin damit inkl. der Kostenbetrachtung sehr zufrieden.

LG
Udo

Zitat:

@A346 schrieb am 19. Februar 2015 um 20:24:53 Uhr:



Geschäftswagenleasing ist eben nicht gleichzusetzen mit Neuwagenleasing für einen Privatkunden.
Ein Privatkunde dürfte wohl kaum einen neuen Phaeton als gewerblich genutzt, sprich Geschäftfahrzeug, mit den entsprechend guten Konditionen, leasen können. Oder gibt es da einen legalen Trick?

Mag sein, dass Geschäftsleasing noch extra subventioniert wird bei Neuwagen aber es ändert nichts daran, dass Neuwagenleasing, egal ob privat oder geschäftlich, keine guten Konditionen bei der Übernahme macht, da der Leasinggeber lieber neue Neuwagenleasingverträge abschließt.

Beim Ende des 1% Leasing ist die VW-Leasing froh, wenn der Bock nach dem Leasingende nicht mehr auf dem Hof steht, da idR. >4Jahre alt und jenseits der 100tkm.

Grüße _L98_

Zitat:

@agentstarburst schrieb am 19. Februar 2015 um 19:40:58 Uhr:


Ich habe mittlerweile ebenfalls ein Angebot vorliegen. Interessant ist, dass die Garantieverlängerung bei mir 47€ kosten soll, auch wenn die Basisrate für das Fahrzeug mit 367€ deutlich günstiger ist, als dein Fahrzeug. Unter Umständen liegt es an der höheren Laufleistung (bereits 87tkm).

Hab ich gerade erst gesehen... Das angebotene Fahrzeug ist ein GP4...

Bringt mir dennoch nichts. Pflichtoptionen fehlen und überm Budget.

Ich denke, der Beginn der Garantieverlängerung ist ausschlaggebend. Bei dem vorliegenden Angebot dürfte die Werksversicherung noch 9 Monate laufen, bevor die Anschlussversicherung greift. Vielleicht ist sie deshalb so günstig. Ansonsten würde ich wohl auch auf 48 Euro kommen - wenn ich's denn richtig rechne.

Apropo Laufleistung von @agentstarburst:
Stell sicher, dass der 90.000er Service bereits erledigt ist, sonst bist du in 3000km bereits den ersten Tausender los...

LG
Clive

Zitat:

@pesbod schrieb am 19. Februar 2015 um 19:49:01 Uhr:



Die 14 € Todesfall / Krankheit würde ich mir schenken. Wenn du einen Leasingvetrag nur auf dich persönlich abschließt, und du sterben solltest. Wird der Vertrag beendet, weil VW in dem Fall ja keinen Geschäftspartner mehr hat.

Ist das sicher so? Könnte es nicht sein, dass die Erben den Vertrag den "übernehmen" müssen, falls sie nicht das ganze Erbe ablehnen?

Gruß,

tottesy

Hey Clive,

die Verhandlung zur 90tkm Inspektion steht schon in meinem "Fragenkatalog". Tatsächlich ist der Phaeton sogar EZ 08/2013, scheint wirklich ein Langstreckenfahrzeug gewesen zu sein. Leider lang und ohne Ergocomfort-Sitze, daher passt er noch nicht ganz ins Beutschema.

Heute mache ich eine Probefahrt mit einem Vorführwagen des lokale VW-Händlers, da soll sich zunächst mal zeigen, ob der Phaeton generell unserem Geschmack entspricht.

Gruß,
Fabian

Zitat:

@agentstarburst schrieb am 20. Februar 2015 um 07:51:35 Uhr:


Heute mache ich eine Probefahrt mit einem Vorführwagen des lokale VW-Händlers, da soll sich zunächst mal zeigen, ob der Phaeton generell unserem Geschmack entspricht.

Dann wünsche ich viel Spaß und einen hohen Genuss!

Probefahrt habe ich schon hinter mir, allerdings fehlt mir noch eine Fahrt in meinen angestammten Gefilden.

Vor allem möchte ich auch eine Tour in der Dunkelheit machen, um mir ein Bild über die Beleuchtung machen zu können (innen und außen).

Ich hab meinen Freundlichen angeschrieben, um zu fragen, weshalb er nur Fahrzeuge jenseits von 45.000 Euro anbieten kann. Möglicherweise muss ich meine Ausstattungsoptionen weiter herunterschrauben. ... Allerdings - Minusoptionen kamm man doch eigentlich nicht setzen, oder? Ich hab kaum noch was in den Vorgaben drin.
- Leasing für 36 Monate (also Bj. ab 10/11)
- 3.0 TDI bis 100.000km
- Rear Assist
- Innenausstattung nicht schwarz
AHK haben wir ja schon diskutiert - kann nachträglich angebaut werden. Da muss doch was gehen, oder?

Allerdings habe ich den Verdacht, dass die meisten Phaetons im Angebot aufgrund der Ausstattung aus der Vermietung kommen. Die sind identisch ausgestattet. Zudem schwarz innen und schwarz (oder silber) außen.

LG
Clive

Hey Clive,

aus der Erfahrung heraus scheinen Fahrzeuge mit Rear Assist in diesem Preissegment rar zu sein, hätte ich nämlich auch gerne.

Meine Wünsche:
- 3.0 TDI bis 100.000km
- kurz
- Farbe nicht silber
- 18-Wege Sitze oder Memory-Paket
- Rear Assist
- Holz nicht Eukalyptus
- Serienbereifung

Da findet man fast nichts. Bei guter Ausstattung scheinen die Phaetons fast immer >400EUR zu liegen, auch mit höheren Laufleistungen. Dafür findet man Kassengestelle mit <40tkm en masse (das sind vermutlich die, bei denen du vermutest, dass sie aus der Vermietung kommen).

Gruß,
Fabian

Edit: Dir bleibt wahrscheinlich nur übrig mit den entsprechenden Suchkriterien bei mobile.de (VW Phaeton, EZ>09/12, Preis <40000EUR, Freitextfeld "lea"😉 zu suchen und alle einzeln nach deinen Ausstattungswünschen durchzusuchen. Immerhin, nach AHK kann man bei Mobile filtern. Ist halt mühsam, weil oftmals die Attribute auch noch falsch gepflegt sind (Sonderausstattungen, die keine sind, usw.).

du musst geduld aufbringen. es gibt auch fzge in fast vollausstattung...
viel glück!

Zitat:

@agentstarburst schrieb am 19. Februar 2015 um 20:35:35 Uhr:



Zitat:

@kingjim schrieb am 19. Februar 2015 um 20:23:07 Uhr:


Hallo agentstarburst,

kurze Frage zu der Garantieverlängerung. Nach welchen Kriterien wird die Versicherung denn berechnet?

lg

Keine Ahnung. Die Aussage mit den Mehrkilometern war rein in's Blaue geschossen.

Ahhh, ich liebe das Internet...

Sorry, aber deswegen schrieb ich ja auch "Unter Umständen liegt es an der höheren Laufleistung (bereits 87tkm). "

Zitat:

@tottesy schrieb am 20. Februar 2015 um 07:50:58 Uhr:



Ist das sicher so? Könnte es nicht sein, dass die Erben den Vertrag den "übernehmen" müssen, falls sie nicht das ganze Erbe ablehnen?

Gruß,

tottesy

Leasen bedeutet ja nicht "besitzen" sondern "mieten". Also gehört das Auto ja nicht dem Leasingnehmer sondern VW als Leasinggeber. Ist also nicht in der Erbmasse enthalten. Im Kleingedruckten steht, dass der Leasingvertrag wenn gewünscht im Todesfall aufgehoben wird.

Gruss
pesbod

Zitat:

@pesbod schrieb am 20. Februar 2015 um 09:49:47 Uhr:



Zitat:

@tottesy schrieb am 20. Februar 2015 um 07:50:58 Uhr:



Ist das sicher so? Könnte es nicht sein, dass die Erben den Vertrag den "übernehmen" müssen, falls sie nicht das ganze Erbe ablehnen?

Gruß,

tottesy

Leasen bedeutet ja nicht "besitzen" sondern "mieten". Also gehört das Auto ja nicht dem Leasingnehmer sondern VW als Leasinggeber. Ist also nicht in der Erbmasse enthalten. Im Kleingedruckten steht, dass der Leasingvertrag wenn gewünscht im Todesfall aufgehoben wird.

Gruss
pesbod

Alles klar, danke für die Aufklärung.

Gruß,

tottesy

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