Leasing vorzeitig beenden ?
Hallo,
mir würde mal interessieren ob das möglich ist ein Leasing vorzeitig zu beenden..... (ich behalte mein A6)
- welche kosten entstehen
- wird was von der Anzahlung rückerstattet
hat jemand Erfahrungen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Für mich ist es einfach unvorstellbar, und ich war wirklich geschockt das jemand 30.000 € für ein Auto in nur einem Jahr verballert,dieses doch eigentlich zeigt das ein Teil der Bevölkerung zuviel Geld hat während ein anderer genauso arbeitender Teil zu wenig bekommt.
Sei versichert, es gab, gibt und wird immer Leute geben, die weit mehr als 30000€ im Jahr für Autos "verballern".
Ich kenne Leute, deren Ausgaben für ihre Urlaubsgestaltung in diesem Bereich liegen.
Ich finde diese deine Äußerung in diesem Zusammenhang allerdings sehr interessant.
Fällt nun so langsam die Maske?
Geht es in Wahrheit also gar nicht darum, als Gutmensch deine Mitmenschen von den unüberlegten Folgen ihres Handelns zu schützen, sondern um nichts anderes, als um puren, blanken Neid?
Neid auf einen Lebensstil, den du nicht führen kannst?
Kein Problem, damit bist du nicht der einzige, unsere gesamte Gesellschaft basiert ja hierauf.
Allerdings sollte man das (nicht zuletzt sich selbst gegenüber) eingestehen können, und nicht versuchen dies unter dem Deckmäntelchen ehrlich gemeinter Ratschläge gegen die Verschuldung zu verstecken.
Irgendwann ist man halt nicht mehr glaubwürdig.
Denk einfach mal drüber nach.😉
123 Antworten
Hallo zusammen,
Habe im April 14 meinen Wagen bekommen. Das leasing wurde damals gewerblich auf meine Firma abgeschlossen.
Im Oktober 14 wechselte ich zurück in ein Angestelltenverhältnis. Wäre es in diesem Fall möglich den Vertrag vorzeitig zu beenden, da es die Firma nicht mehr gibt?
Danke für eure Hilfe.
Zitat:
@Chris_1288 schrieb am 5. August 2015 um 08:59:23 Uhr:
Hallo zusammen,Habe im April 14 meinen Wagen bekommen. Das leasing wurde damals gewerblich auf meine Firma abgeschlossen.
Im Oktober 14 wechselte ich zurück in ein Angestelltenverhältnis. Wäre es in diesem Fall möglich den Vertrag vorzeitig zu beenden, da es die Firma nicht mehr gibt?
Danke für eure Hilfe.
Wieso soll es den Leasinggeber interessieren, dass es die Firma nicht mehr gibt? Wenn es keine Kapitalgesellschaft war, haftest Du sowieso mit Deinem guten Namen und Portemonnaie.
Die konkrete Antwort lautet also: Nein.
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Zitat:
@Chris_1288 schrieb am 5. August 2015 um 08:59:23 Uhr:
Hallo zusammen,Habe im April 14 meinen Wagen bekommen. Das leasing wurde damals gewerblich auf meine Firma abgeschlossen.
Im Oktober 14 wechselte ich zurück in ein Angestelltenverhältnis. Wäre es in diesem Fall möglich den Vertrag vorzeitig zu beenden, da es die Firma nicht mehr gibt?
Danke für eure Hilfe.
Abgesehen davon, dass Dir das tatsächlich spät einfällt ... frag' bei der Leasinggesellschaft an, wie hoch die Ablösesumme ist. Nach nur 16 Monaten Laufzeit dürfte Dich die vorzeitige Beendigung allerdings einiges kosten.
Gruß
Der Chaosmanager
Es geht sogar einfacher: Du kannst aufhören die Leasingraten zu bezahlen, dann wird der Vertrag auch vorzeitig beendet.
In beiden Fällen geschieht das natürlich nicht kostenfrei... 😁
Zitat:
@Sencer schrieb am 5. August 2015 um 09:18:17 Uhr:
Es geht sogar einfacher: Du kannst aufhören die Leasingraten zu bezahlen, dann wird der Vertrag auch vorzeitig beendet.In beiden Fällen geschieht das natürlich nicht kostenfrei... 😁
Den entsprechenden Eintrag in der Schufa gibt es dann dazu umsonst.
Es heißt schließlich nicht umsonst Full-Service-Leasing. 😁
Spaß beiseite, es ist immer wieder erstaunlich, wie Leute die nicht mal die unterzeichneten Verträge lesen und verstehen trotzedm glauben sie wären schlau genug um ihren Vertragspartnern ein Ei unterzuschieben...
Zitat:
@Matsches schrieb am 5. August 2015 um 12:17:37 Uhr:
Edit: Leiche
Die heutigen Beiträge bezogen sich alle auf das heutige Posting von Chris_1288 - insofern keine Leiche ... 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Man muss sich schon wundern was für dämliche Kommentare hier kommen.
Was fällt mir denn 10 Monate später ein. Das hat doch mit meiner Frage nichts zu tun gehabt.
Ich wollte lediglich wissen ob es diese Möglichkeit gibt. Alle anderen neun Mal schlauen Kommentare erspart mir bitte. In so einem Forum hilft man sich aber was soll's. Danke
Zitat:
@Chris_1288 schrieb am 5. August 2015 um 18:59:00 Uhr:
Ich wollte lediglich wissen ob es diese Möglichkeit gibt.
Einseitig, nein.
Fragen kannst du aber, ob es Möglichkeiten gibt. Wahrscheinlich wird es Möglichkeiten gegen entsprechendes Geld geben.
Zitat:
@Chris_1288 schrieb am 5. August 2015 um 18:59:00 Uhr:
Ich wollte lediglich wissen ob es diese Möglichkeit gibt. Alle anderen neun Mal schlauen Kommentare erspart mir bitte. In so einem Forum hilft man sich aber was soll's. Danke
Dann frag' bei Deiner Leasinggesellschaft nach und dann kannst Du besser beurteilen, ob mein Kommentar tatsächlich "neun Mal schlau" war.
Fakt ist, dass es kein Sonderkündigungsrecht gibt, weil Du Deine Selbstständigkeit aufgegeben hast (unterstellt, dass es sich um eine Personengesellschaft oder Einzelfirma gehandelt hat). Weitere Tatsache ist, dass bei vorzeitiger Kündigung die Leasinggesellschaft mindestens die Differenz zwischen dem kalkulatorischen Restwert und dem Wiederverkaufswert zum Zeitpunkt der Ablösung. Da die Tilgungskurve beim Leasing linear verläuft, der Wertverlust jedoch degressiv, tut sich nach nur 16 Monaten Laufzeit ein erhebliches Delta auf.
Neunmalkluge Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 5. August 2015 um 12:20:51 Uhr:
Die heutigen Beiträge bezogen sich alle auf das heutige Posting von Chris_1288 - insofern keine Leiche ... 😉Gruß
Der Chaosmanager
Schon, allerdings habe ICH bzw. hätte ich beinahe auf einen 2 Jahre alten Beitrag geantwortet.
Interessant wäre da zuerstmal wer überhaupt Leasingnehmer ist und was im Vertrag steht. Wenn der Vertrag bspw. auf eine GmbH lief und diese nun nicht mehr existiert und im Vertrag auch keine private Haftung des Geschäftsführers etc. vereinbart wurde...