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Leasing - Rücktritt vom Vertrag innerhalb 14 Tagen

Themenstarteram 18. März 2007 um 12:04

Hallo,

einem Kumpel von mir ist folgendes passiert:

Er wollte einen Avensis kaufen, bar plus Inzahlungsnahme.

Der Händler, aus welchen Gründen auch immer, schwatzte ihm einen Leasingvertrag auf - weil angeblich das für den Händler günstiger sei und er meinem Kumpel auch noch entgegenkommen will/wollte.

Jetzt hatte Kumpel mit Altfahrzeug Totalschaden - selber Schuld - keine Vollkasko.

Er will jetzt den Avensis nicht mehr - nein - er kann ihn sich jetzt nicht mehr leisten und bekam einen Superangebot von einem anderen Kumpel, der ihm seinen 3-Jahres-Wagen Avensis günstig überlassen will.

Der erste Kumpel las sich seinen Leasingvertrag durch, da steht:

"Ein Leasingvertrag kann innerhalb 14 Tagen nach Unterschrift ohne Angabe von Gründen vom Käufer widerrufen werden. Dadurch erlöscht auch die Bestellung des Kfz."

Jetzt hat also Kumpel Vertrag widerrufen und war der Meinung, er sei raus aus dem Vertrag.

Der Händler stellt sich jetzt aber quer und sagt, er sei da anderer Meinung. Zwar hat er dem Widerruf des Leasingsvertrages zugestimmt, aber der Händler meint, Kumpel muß Fahrzeug trotzdem abnehmen, da der Händler ihn ja schon geordert habe.

Was ist jetzt richtig?

Wenn doch im Leasingvertrag steht, das innerhalb 14 Tagen widerrufen werden kann und auch eine Bestellung somit hinfällig ist, kann dann der Händler sagen, für ihn gilt das nicht und er muß das Fahrzeug dann doch abnehmen?

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36 Antworten

Hi,

aber warum? Ich kann das irgendwie nicht nachvollziehen. Nicht, daß ich nicht will oder ignorant bin (hoffe ich).

Wenn ich jetzt zum Händler gehe, eines seiner Ausstellungsstücke KAUFE, daß Geld hinlege / überweise, er mir den morgen zuläßt und ich wegfahre, ist doch auch alles gegessen.

Und das ist doch OK.

Warum sollte ich beim Leasing so dringend meine kurzen (im Vergleich wie lange man ein Auto raussucht und dann nutzt) 14 Tage brauchen Rücktrittsrecht brauchen?

Gruß

Themenstarteram 27. März 2007 um 17:37

Zitat:

Original geschrieben von fitzcarraldo

Da sich @Roomster schon lange nicht mehr gemeldet hat, ist die Sache schon ewig erledigt, Ihr braucht Euch keine "juristischen" Ping-Pong Bälle mehr zuspielen. :D

In der Tat ist die Sache schon erledigt; zur Zufriedenheit des Kollegens.

Und am Anfang war ja die Begründung für den Rücktritt.

Das Schicksal hat halt den Unfall herbeigeführt und der Leasingvertrag hatte eben diese Rücktrittsklausel.

Der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben - die Klausel einzutragen.

Hat ja inzwischen auch der Händler akzeptiert.

Ich glaube, er wollte ihm am Anfang nur ein wenig foppen.

Er konnte es ja mal versuchen.

Danke allen jedenfalls sehr für die netten Mitteilungen.

Zitat:

Original geschrieben von ex3c

Warum sollte ich beim Leasing so dringend meine kurzen (im Vergleich wie lange man ein Auto raussucht und dann nutzt) 14 Tage brauchen Rücktrittsrecht brauchen?

Zum Beispiel wenn in diesen 14 Tagen ein Schicksalsschlag, wie eingangs vom TE geschildert, eintritt.

Hallo

Zitat:

Zum Beispiel wenn in diesen 14 Tagen ein Schicksalsschlag, wie eingangs vom TE geschildert, eintritt.

Und wenn der nach 15 oder 16 ... Tagen eintritt?

Oder :

Zitat:

Wenn ich jetzt zum Händler gehe, eines seiner Ausstellungsstücke KAUFE, daß Geld hinlege / überweise, er mir den morgen zuläßt und ich wegfahre, ist doch auch alles gegessen.

Und wie oft sind solche Schicksalsschläge?

Ich will nicht den Händler in Schutznehmen (der ist ja doof, recht ist recht), aber ich frage mich, warum man nicht freiwillig im Wissen der Konsequenz darauf verzichten soll, wenn man einen Vorteil hat.

 

Zitat:

und dein Händler hatte hauptsächlich kein wie es so schön heißt unternehmerisches Risiko mehr, da er dich überredet hat auf dein Recht zu verzichten

Wenn ich mit dem Fzg. vom Hof fahre ist sein Risiko auch bei 0.

Man kann doch nicht immer alle Risiken auf andere abwälzen wollen, und trotzdem tolle Vorteile haben (schnellere Lieferung ...)

Gruß

Themenstarteram 28. März 2007 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von ex3c

Hallo

 

Und wenn der nach 15 oder 16 ... Tagen eintritt?

Oder :

Und wie oft sind solche Schicksalsschläge?

Ich will nicht den Händler in Schutznehmen (der ist ja doof, recht ist recht), aber ich frage mich, warum man nicht freiwillig im Wissen der Konsequenz darauf verzichten soll, wenn man einen Vorteil hat.

Man kann doch nicht immer alle Risiken auf andere abwälzen wollen, und trotzdem tolle Vorteile haben (schnellere Lieferung ...)

Gruß

a) wenn der Fall nach 15 oder 16 Tagen eintritt hat man Pech gehabt.

b) Es kommt doch nicht darauf an, wie oft diese Schicksalschläge sind. Wenn sie nur 1 mal in 10 Jahren vorkommen, kann der Händler doch froh sein.

c) Du schreibst, daß man nicht immer alle Risiken auf andere abwälzen kann. Das ist nur teilweise richtig. Denn der Händler hat doch diesen Vertrag freiwillig abgeschlossen. Dann muß er auch damit rechnen, daß der andere Vertragspartner danach handelt.

d) Welche tollen Vorteile meinst du denn? Schnellere Lieferung? 14 Tage früher oder später ist doch egal. Bei DC haben sie für die neue C-Klasse z.Zt. 6 Monate Lieferfrist - da kommt es doch auch nicht auf ein paar Tage an.

e) Der Wagen war doch übrigens noch gar nicht produziert. Nur die Bestellung ging ab.

Hallo,

mir ging es auch nicht um

Zitat:

Denn der Händler hat doch diesen Vertrag freiwillig abgeschlossen. Dann muß er auch damit rechnen, daß der andere Vertragspartner danach handelt.

sondern darum, daß ich persönlich gerne auf die 14 tage verzichte (vordatieren), wenn dafür mein Auto ein (gibts bei Toyota ja nicht) individuell konfiguriertes Fzg im Zentrallager ist, daß zu 99,5% meinen Vorstellung entspricht und ich jetzt die Wahl habe 4 Monate zu warten oder sofort zuzuschlagen und das Lagerfzg. zu nehmen. Dann finde ich es von mir nur fair, bereit zu sein auf meine 14 Tage zu verzichten.

Es geht mir nicht um den aktuell diskutierten Fall, sondern um diese Aussage:

Zitat:

... und dein Händler hatte hauptsächlich kein wie es so schön heißt unternehmerisches Risiko mehr, da er dich überredet hat auf dein Recht zu verzichten .

Wenn ich ein Fzg. normal bestelle ist das was anderes. Dann wird jeder Händler die 14 Tage abwarten, bevor die Bestellung rausgeht. Damit ist sein Risiko auch bei 0.

Ich rede von dem Sonderfall Lagerfzg. Da halte ich es für gerechtfertigt und nicht für doof, wenn ich als Kund auf die 14 Tage verzichte.

Bei mir wars bei VW so. Die Lagerfzg. gehen dort weg wie die warmen Semmeln. Und wenn ich schnell zuschlagen will, kann ich doch auch Kompromisse eingehen.

Gruß

am 25. März 2009 um 16:24

hello,

der händler muss den widerruf nicht annehmen. es reicht aus, wenn der zugang des widerrufs nachgewiesen ist. der widerruf ist somit das einfachste - weil ohne begründung - von einem vertrag.

der rest ist dann ausschließlich händler problem. klar ist, dass diese gern alles abwälzen wollen. pech für den händler, und wenn er ein seriöses barzahlungsangebot unterbreitet, kauf ich ihn (vielleicht), wenn mein Geldfinanzminister (Frau) zustimmt *

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