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Leasing - Rücktritt vom Vertrag innerhalb 14 Tagen

Themenstarteram 18. März 2007 um 12:04

Hallo,

einem Kumpel von mir ist folgendes passiert:

Er wollte einen Avensis kaufen, bar plus Inzahlungsnahme.

Der Händler, aus welchen Gründen auch immer, schwatzte ihm einen Leasingvertrag auf - weil angeblich das für den Händler günstiger sei und er meinem Kumpel auch noch entgegenkommen will/wollte.

Jetzt hatte Kumpel mit Altfahrzeug Totalschaden - selber Schuld - keine Vollkasko.

Er will jetzt den Avensis nicht mehr - nein - er kann ihn sich jetzt nicht mehr leisten und bekam einen Superangebot von einem anderen Kumpel, der ihm seinen 3-Jahres-Wagen Avensis günstig überlassen will.

Der erste Kumpel las sich seinen Leasingvertrag durch, da steht:

"Ein Leasingvertrag kann innerhalb 14 Tagen nach Unterschrift ohne Angabe von Gründen vom Käufer widerrufen werden. Dadurch erlöscht auch die Bestellung des Kfz."

Jetzt hat also Kumpel Vertrag widerrufen und war der Meinung, er sei raus aus dem Vertrag.

Der Händler stellt sich jetzt aber quer und sagt, er sei da anderer Meinung. Zwar hat er dem Widerruf des Leasingsvertrages zugestimmt, aber der Händler meint, Kumpel muß Fahrzeug trotzdem abnehmen, da der Händler ihn ja schon geordert habe.

Was ist jetzt richtig?

Wenn doch im Leasingvertrag steht, das innerhalb 14 Tagen widerrufen werden kann und auch eine Bestellung somit hinfällig ist, kann dann der Händler sagen, für ihn gilt das nicht und er muß das Fahrzeug dann doch abnehmen?

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36 Antworten
am 18. März 2007 um 12:57

Re: Leasing - Rücktritt vom Vertrag innerhalb 14 Tagen

 

Zitat:

Original geschrieben von Roomster

............"Ein Leasingvertrag kann innerhalb 14 Tagen nach Unterschrift ohne Angabe von Gründen vom Käufer widerrufen werden. Dadurch erlöscht auch die Bestellung des Kfz."............

Bin kein Jurist, alle meine Angaben ohne Gewähr: Aber das ist doch auch für Laien unmissverständlich oder? Hat der Händler doch selber schuld, hätte er doch die Widerrufsfrist abgewartet und den Wagen dann erst bestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Roomster

....aber der Händler meint, Kumpel muß Fahrzeug trotzdem abnehmen, da der Händler ihn ja schon geordert habe

Der Händler hat nix zu verlieren, vielleicht lässt sich der Käufer ja einschüchtern.

Re: Re: Leasing - Rücktritt vom Vertrag innerhalb 14 Tagen

 

Zitat:

Original geschrieben von fitzcarraldo

Hat der Händler doch selber schuld, hätte er doch die Widerrufsfrist abgewartet und den Wagen dann erst bestellt.

So ist es. Hier wird mal wieder in dreister Weise versucht, daß unternehmerische Risiko auf den Kunden abzuwälzen...:mad:

Ciao Roomster,

Komplizierte Geschichte, vorallem das mit der Vollkasko?

Ich kenne die deutsche Rechtslage bei Leasing-Verträgen nicht im Detail und bei uns sind Leasingverträge recht frei bezüglich ihrer Form - andrerseits kenne ich auch nicht euren detaillierten Vertrag. Leasing ist zudem eine für viele nicht ganz triviale Dreicksbeziehung einer Leasing-gesellschaft/Bank - einem Kunden - und einem Händler/ Hersteller.

Viele solcher Verträge haben "Formfreiheit", dass heisst, das nicht alles gesetztlich hierzu geregelt wurde. Steht im Vertrag wirklich, dass ein Rücktritt vom Kauf innerhalb 14 Tagen nach Abschluss möglich ist und auch die Auftragsvergabe durch den Händler erlischt, dann hoffe ich lediglich für Deinen Kollegen, dass er den Rücktritt vom Vertrag schriftlich und per eingeschriebener Post rechtzeitig vorgenommen hat?

Gibt es keine Relativierung im Vertrag, was des weiteren für eine Vertragsauflösung erfüllt werden muss und sperrt sich der Händler trotzdem (ohne stichhaltige Argmentation aufgrund Vertrages), dann habt ihr in der Regel sicherlich einen Rechtsschutz, dem ihr das Ganze übergeben könnt? Im schlimmsten Falle trifft man sich vor Gericht wieder, der Gerichtssitz wurde im Vertrag ja sicherlich definiert - auch dann kommt ein Rechtsschutz oder ein Anwalt ins Spiel.

Zudem gibt es ja bei einer Vorabklärung via Händler-Leasinggesellschaft auch eine "Prüfung" der finanziellen Verhältnisse eines Kunden sowie evtl. eine Bedingung bezüglich Kaution/ Anzahlung durch den Kunden? Bei einer Bonitätsprüfung hätte Dein Kollege vielleicht die Kriterien gar nicht erfüllt oder der Leasingvertrag wäre entsprechend angepasst worden (Anzahlung/ Kaution/ Laufzeit) ? Oder hat der Unfall (Versicherung?) zu einer drastischen Veränderung der finanziellen Verhältnisse geführt - das wäre fast schon "Höhere Macht" ? Ohne bestimmte Abklärungen durch eine Leasinggesellschaft, ist ein Händler selber schuld, wenn er einen Auftrag zu früh an den Hersteller weiterleitet, DSR hin oder her..

Gruss,

Lex

am 18. März 2007 um 13:18

Bevor der Händler sich auf einen langen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einlässt, hat er schon längst einen neuen Kunden für den Avensis gefunden.

Hallo!

Das mit dem 'schon bestellt' ist Blödsinn.

Die meisten Händler warten daher auch 14 Tage bis zur Bestellung, oder datieren (mit Wissen des Kunden) den Vertrag 14 Tage vor. Also ich unterschreibe am Mo, 19.03.07, auf dem Vertrag steht aber 05.03.07. Dann ist nämlich heute die Frist um und der Händler kann sofort ohne Risiko bestellen.

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von ex3c

Also ich unterschreibe am Mo, 19.03.07, auf dem Vertrag steht aber 05.03.07. Dann ist nämlich heute die Frist um und der Händler kann sofort ohne Risiko bestellen.

Damit verzichtest du aber unnötigerweise auf dein Rücktrittsrecht.

am 18. März 2007 um 21:30

Ich empfinde ehrlich gesagt die Sachlage, so wie geschildert, als relativ unkompliziert.

Das europäische Verbraucherschutzrecht ist sehr restriktiv (ich gehe mal davon aus, dass der Kumpel hier als Verbraucher aufgetreten ist) - es gibt da kaum Spielraum für irgendwelche Mätzchen seitens des Verkäufers.

Falls der Kumpel seinen Vertrag innerhalb der 14-tägigen Frist schriftlich (! und auch nachweisbar) widerrufen hat, kann sich der Händler auf den Kopf stellen, wird aber nichts erreichen.

Der Totalschaden des Altfahrzeugs stellt dabei lediglich die Motivation dar, ändert aber bei Eingreifen des Widerrufsrechts nichts an der rechtlichen Situation.

am 19. März 2007 um 1:40

Beim Kauf eines Privatwagens, der über eine Finanzierung läuft, kann man den Kredit- oder Leasingantrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich OHNE Nennung von Gründen widerrufen.

Durch den Widerruf wird auch die Neuwagenbestellung hinfällig, wenn auch der Kredit-/ Leasingvertrag beim Händler abgeschlossen oder durch ihn vermittelt wurde.

Firstbeginn ist das Unterzeichnen der Belehrungsinfo ....

Das ist die gesetzliche Regelung die man auch nicht umgehen kann.

 

Von daher keine Sorge, wenn alles innerhalb der Frist war gibt es da überhaupt nichts zu befürchten.

Der Widerruf des Leasings innerhalb der 2 Wochenfrist macht auch den Kaufvertrag des Autos hinfällig, d.h. der Stand ist als hätte es beide Verträge nie gegeben.

am 19. März 2007 um 9:59

Zitat:

Damit verzichtest du aber unnötigerweise auf dein Rücktrittsrecht.

nicht ganz unnötig, wenn es z.B. ein Lagerfahrzeug gibt, daß 100% meinen Ausstattungswünschen entspricht, und ich nicht lange warten kann und/oder will. OK, bei Toyota gibt es eh keine 'individuellen' Ausstattungsoptionen, aber so war es z.B. bei meinem vorherigen Passat 3C. Entweder 3 Monate warten, oder schnell das Fzg. sichern. Dann steht es in 1 Woche vor meine Tür. Da will ich ja dann auch nicht zurücktreten, sonder fahren.

Gruß

abgesehen von der meines erachtens ziemlich eindeutigen rechtslage ... wenn der händler unbedingt einen potentiellen kunden auf ewig vergraulen will, soll er ruhig weiter streiten ... und besonders werbewirksam ist es auch nicht, wenn roomster in seinem bekanntenkreis darüber spricht ...

Themenstarteram 19. März 2007 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von LexPacis

Ciao Roomster,

.....dann hoffe ich lediglich für Deinen Kollegen, dass er den Rücktritt vom Vertrag schriftlich und per eingeschriebener Post rechtzeitig vorgenommen hat?

.... Bei einer Bonitätsprüfung hätte Dein Kollege vielleicht die Kriterien gar nicht erfüllt oder der Leasingvertrag wäre entsprechend angepasst worden (Anzahlung/ Kaution/ Laufzeit) ? Oder hat der Unfall (Versicherung?) zu einer drastischen Veränderung der finanziellen Verhältnisse geführt - das wäre fast schon "Höhere Macht" ?Gruss,

Lex

Danke Euch alle für die Auskünfte.

Scheint so, als ob die Sache jetzt klar ist.

Hier nochmals ein paar Dinge zum besseren Verstehen.

1. a) Ja, er hat schriftlich per Einschreiben widerrufen.

b) Vielleicht war sein Fehler, daß er schriftlich per

Einschreiben bei der Leasinggesellschaft widerrufen hat. Im Vertrag steht nämlich,s

Themenstarteram 19. März 2007 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von Roomster

Danke Euch alle für die Auskünfte.

Scheint so, als ob die Sache jetzt klar ist.

Hier nochmals ein paar Dinge zum besseren Verstehen.

1. a) Ja, er hat schriftlich per Einschreiben widerrufen.

b) Vielleicht war sein Fehler, daß er schriftlich per

Einschreiben bei der Leasinggesellschaft widerrufen hat. Im Vertrag steht nämlich, daß der Vertrag schriftlich beim Leasinggeber ODER Händler zu widerrufen sei. Er dachte, er machts beim Leasinggeber. Steht ja so im Vertrag. Punkt - Ende. Dummerweise hat der Leasinggeber den Händler nicht vom Widerruf unterrichtet, so daß dieser meinte er könne das Fahrzeug bestellen.

2. Er ist nicht so mittellos, daß er nicht bonitätsfähig sei. Wie am Anfang erwähnt, wollte er es ja ursprünglich bar bezahlen. Aber durch den Unfall kam er halt jetzt etwas in Schwierigkeiten mit den Umschichtungen seiner finanziellen Verhältnisse. Und wahrscheinlich verlor er deswegen auch die Lust am Neuwagen.

Ist ja aber auch egal weswegen er widerrufen will. Wenn im Vertrag steht, man kann ohne Angaben von Gründen widerrufen. Der Händler hätte ihn ja nicht zu einem Leasingvertrag drängen müssen.

3. Heute morgen teilte er mit, der Händler akzeptiert jetzt den Rücktritt.

4. Wahrscheinlich wurde der Händler jetzt von der Leasingsgesellschaft darüber unterrichtet.

5. Er bekam Hausverbot beim Händler. Mit der Begründung, daß er auf "solche" Kunden nicht angewiesen sei, die erst bestellen und dann widerrufen.

 

So, damit Ihr alle jetzt Bescheid wißt. Ich persönlich meine, dass es der Händler zuerst einmal versuchen wollte ihn vom Widerruf abzubringen.

Nach dem Motto "Man kann es ja mal versuchen".

Für mich wars eigentlich auch eindeutig.

Wozu soll denn sonst die Widerrufsklausel im Vertrag stehen?

Klar, nicht schön für den Händler. Aber der hätte es ja auch tun können, falls die Bonitätsprüfung negativ ausgefallen wäre.

Aber denoch war auch ich zuerst etwas verunsichert wegen der Möglichkeit zu widerrufen..

 

,.davi

am 19. März 2007 um 11:02

Das mit dem Hausverbot würde ich nicht so schwer nehmen, gibt bestimmt viele, viele andere Händler in Stuttgart. Ausserdem werden hier ja vor Ort noch bessere Autos produziert.

am 19. März 2007 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von Roomster

5. Er bekam Hausverbot beim Händler. Mit der Begründung, daß er auf "solche" Kunden nicht angewiesen sei, die erst bestellen und dann widerrufen.

Moin Roomster,

das ist ja echt zu schlecht, um wahr zu sein. Eine derartige Stellungnahme disqualifiziert den Händler nun vollends.

Da hätte er wohl auch ohne Hausverbot (was übrigens in diesem Zusammenhang NICHT gerechtfertigt ist) nicht mehr hingehen sollen. ;)

Aber schön, dass jetzt alles geklärt ist.

Gruß

Flo

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