Leasing-Rückgabe: Felge zerkratzt - SmartRepair oder Audi-Werkstatt?
Hallo zusammen,
ich gebe demnächst meinen S5 zurück und habe einen A6 bestellt. Jetzt habe ich Ende letzter Woche meine Felge am Bordstein angesetzt 🙁
Nun meine Frage an die erfahrenen Leaser hier: Vorher zum Smartrepair oder einfach abgeben?
Als ich meinen letzten A5 zurückgegeben habe, war ich vorher beim Smartrepair. Audi hatte dann trotzdem was gefunden (Lackschaden) und es auch recht kostengünstig mit Smartrepair behoben. Wird das wohl bei Felgen ebenso gemacht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
VG
mloh
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen,
also wir haben erst letzte Woche ein Gutachten von Audi bekommen bezogen auf die Rückgabe eines Q5.
Er hatte ganz kleine Kratzer an den Alufelgen vorne, noch nichtmals 10% von dem, was deine Felge hat.
Abgezogen werden im Moment hierfür 360,-- €!!😠 mit dem Hinweis auf Smart Repair.
Das Gutachten ist von der Dekra erstellt, die für diesen Audi Betrieb arbeitet.
Wir holen das Auto jetzt wieder ab und lassen die Felgen von unserem Partner machen, der nimmt keine 100,- € für beide Felgen zusammen.
Der Aufwand mag zwar ein wenig überzogen sein, aber uns geht es auch darum zu zeigen, das wir hier nicht alles klaglos akzeptieren.
Mein Empfehlung geht somit also ganz klar in die Reparatur vor der Rückgabe.
64 Antworten
Was mir hier ebenfalls noch einfällt, er kann dir eigentlich nichts abziehen mit einem "verweiss auf Smart Repair". Denn du musst nicht die Reparatur bezahlen, sondern nur die Wertminderung die durch den Schaden am Fahrzeug entsteht.
Und das sind sicher nicht identische Summen. So ist es zumindest bei Audi/VW Bank km - Leasing Verträgen.
Ich bekomme auch von Bekannten immer wieder mit das die Händler (vor allem die franz. Kollegen) bei Leasingrückgabe versuchen dem Kunden weiss zu machen das Auto müsse nach 3 Jahren aussehen wie neu, das ist definitiv nicht der Fall. Kleine Kratzer, Steinschläge, sogar kleine Dellen usw darf der Händler nicht abrechnen. Bei Restwertleasing sieht es natürlich anders aus...
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge.
Das mit dem Reifen ist mir bis dato noch gar nicht aufgefallen - ein echter Schock!
Die Felge werde ich nun erstmal reparieren lassen. Die Reifensache lasse ich wohl auf mich zukommen. Zu allem Überfluss leuchtet jetzt auch noch die Service-Anzeige 😁
Immer doof, wenn man noch so viel in ein Auto investieren muss, das man gerade abgibt. Aber dafür hatte ich auch viel Spaß damit 😁
VG
mloh
Hallo zusammen,
habe nicht alles gelesen nur schnell mal drüber geschaut, glaube aber ich kann was schöne beitragen.
Habe bei und im Betrieb schon mind. zwanzig Autos nach Leasing zurück gegeben und dabei schon die dollsten Dinger erlebt.
Bei Beschädigungen die aus der normalen Nutzung einen Fahrzeuge enstehen will das Autohaus die Reparatur vom Kunden bezahlt haben. Das ist aber, sogar nach geltender Rechtssprechung nicht zulässig. Dem Kunden darf lediglich die WERTMINDERUNG berechnet werden.
Mann muss sich da aber evtl. auch auf einen Rechtsstreit mit den Autohaus einstellen. Für den hier gezeigten Reifen gilt das natürlich nicht, nur für die Felge. Aber ein netter Hinweis gegenüber einen Verantwortlichen bei der Rückgabe bzw. nach der Präsentation einer Rechnung kann das schon Wunder wirken.
Nur mal so als kleiner Tipp.
Joachim
Ok das nur die Wertminderung zu begleichen ist kann ich jetzt nicht wircklich unterschreiben.....
Kommt wohl auch auf den Leasingvertrag bzw auf die Herstellervorgaben an!
Ich mach viele Leasingrücknahmen für einen Bayrischen Autobauer und da ist es defenitiv so das der
Kunde vorhandene Schäden zahlen muss.... zumindest Anteilig. (falls kein normaler Verschleiß vorliegt)
Die Wertminderung kommt dann (bei Kaskoschäden) meist on Top drauf. (abhängig von der Schadenshöhe)
Gruß
MetalCar
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Ich habe doch geschrieben "bei normaler Nutzung" .
Diese liegt hier für mich klar vor.
Das klassische Beispiel ist doch der Steinschlag.
Nach drei Jahren Leasing und zb. 75.000 km möchte einige Autohäuser
gerne die Front Teil und/oder Ganz lackieren lassen (auf kosten des Kunden).
Zu erstatten ist aber lediglich die Geldsumme welche bei einen Weiterverkauf WENIGER zu erziehlen ist
also nur die Wertminderung.
Ok das nur die Wertminderung zu begleichen ist kann ich jetzt nicht wircklich unterschreiben....
-das musst du auch nicht
Kommt wohl auch auf den Leasingvertrag bzw auf die Herstellervorgaben an!
-nich alles was ein Hersteller an Vorgaben macht oder in einen Leasingvertrag schreibt
(auch wenn ich das unterschrieben habe bzw. die AGB akzeptiert habe) hält einer gerichtlichen Prüfung stand.
Stichwort: Sittenwidrigkeit
Ich mach viele Leasingrücknahmen für einen Bayrischen Autobauer und da ist es defenitiv so das der
Kunde vorhandene Schäden zahlen muss.... zumindest Anteilig. (falls kein normaler Verschleiß vorliegt)
-wenn ich das richtig verstehe nimmst du Fahrzeuge entgegen bei Leasingrückgabe, wenn das so ist
kann ich das verstehen was du schreibst, ist ja dein Job noch Kohle aus den Kunden zu pressen
Die Wertminderung kommt dann (bei Kaskoschäden) meist on Top drauf. (abhängig von der Schadenshöhe)
-dies bezieht sich ja wohl auf offensichtliche Beschädigungen wie zb. eine Delle in der Tür.
So viel also dazu
Da du offensichtlich auf der anderen Seite des Tisches sitzt werden wie hier wohl auch nicht einer Meinung sein müssen,
und wohl auch nicht können. Aber bitte nicht falsch verstehen ich bereicher mich nicht auf kosten der Hersteller/Händler
ich versuche das immer nach dem Motto: Leben und leben lassen. Ich habe auch schon bei Leasingrückgaben 3.500 € und mehr
bezahlt. Lasse mich aber nicht gerne verarschen oder einschüchter, egal von wem.
Joachim
Ich nochmal....
Zitat:
"Das klassische Beispiel ist doch der Steinschlag.
Nach drei Jahren Leasing und zb. 75.000 km möchte einige Autohäuser
gerne die Front Teil und/oder Ganz lackieren lassen (auf kosten des Kunden)."
- hier gibt es ganz klare Vorgaben wieviel Steinschläge auf welcher Fläche und wie groß diese sein dürfen!
Zitat:
wenn ich das richtig verstehe nimmst du Fahrzeuge entgegen bei Leasingrückgabe, wenn das so ist
kann ich das verstehen was du schreibst, ist ja dein Job noch Kohle aus den Kunden zu pressen
- Ja mein Job ist es den Zustand eines Leasingfahrzeuges nach ganz klaren vorgaben der jeweiligen Bank festzustellen. Das hat nichts mit Kunden auspressen zu tun. Mich interressiert es auch nicht ob der Kunde wieder ein neues Auto mitnimmt, da ich von einer unabhängigen Firma komme.
Zitat:
Die Wertminderung kommt dann (bei Kaskoschäden) meist on Top drauf. (abhängig von der Schadenshöhe)
-dies bezieht sich ja wohl auf offensichtliche Beschädigungen wie zb. eine Delle in der Tür.
Das hatte ich eigentlich auf "Unfallschäden" innerhalb der Leasinglaufzeit bezogen.
Zitat:
Da du offensichtlich auf der anderen Seite des Tisches sitzt werden wie hier wohl auch nicht einer Meinung sein müssen und wohl auch nicht können.
Ich seh das ein wenig anders. Meiner Meinung nach sitze ich mit am Tisch! Ich zeige jeden Kunden die Schäden an seinem Fahrzeug und erklär auch was Sache ist. In den 5 Jahren in denen ich das jetzt mache hatte ich bis auf 2 Ausnahmen nie ein Problem bezüglich das Kunden unzufrieden waren!
Zitat:
Aber bitte nicht falsch verstehen ich bereicher mich nicht auf kosten der Hersteller/Händler
ich versuche das immer nach dem Motto: Leben und leben lassen.
-Seh ich genauso.
Mann muss leider zugeben das bei Leasingrücknahmen ab und zu unschöne Sachen laufen, vorallem wenn nur der Händler über den Zustand des FZG´s entscheidet.....
Gruß
MetalCar
P.S. Grunsetzlich ist natürlich zu unterscheiden ob wir entweder von Leasingvertägen mit Kilometerabrechnung oder Restwertabrechung reden..
Gehen wir jetzt mal nur von Kilometerverträgen aus, das dürfte ja heutzutage die Mehrheit sein.
Bleiben wir bei den Steinschlägen. Tatsache ist, der Händler muss eine bestimmte Anzahl Steinschläge akzeptieren. Geht die Zahl der Steinschläge darüber hinaus, dann hat der Händler unstreitig einen Anspruch auf Ersatz.
Aber eben nicht auf die Lackierkosten, sondern in der Tat, wie hier schon richtig geschrieben, nur auf den Minderwert, der durch die höhere Zahl der Steinschläge verursacht wird. Das wird in aller Regel *wesentlich* weniger sein, als die Kosten der Lackierung ausmachen.
Die Händler versuchen aber immer wieder, den Leasingnehmern die Kosten der Beseitigung aufzudrücken, und genau darauf gibt es eben keinen Anspruch.
Schon wieder ich
hier gibt es ganz klare Vorgaben wieviel Steinschläge auf welcher Fläche und wie groß diese sein dürfen!
-von wem sind diese Vorgaben (Vom lieben Gott?)
Ja mein Job ist es den Zustand eines Leasingfahrzeuges nach ganz klaren vorgaben der jeweiligen Bank festzustellen. Das hat nichts mit Kunden auspressen zu tun. Mich interressiert es auch nicht ob der Kunde wieder ein neues Auto mitnimmt, da ich von einer unabhängigen Firma komme.
-wer bezahlt dich? Wo ist hier das Abhängigkeitsverhältnis, selbst bei einer unabhängigen Firma.
Man könnte ja mal das nächste halbe Jahr lang alle Autos ohne Beanstandung und ohne Nachforderung zurück nehmen, mal sehen wie lange die unabhängige Firma noch von der Bank beauftragt wird
Das hatte ich eigentlich auf "Unfallschäden" innerhalb der Leasinglaufzeit bezogen.
-Das ist klar und auch unstrittig
Ich seh das ein wenig anders. Meiner Meinung nach sitze ich mit am Tisch! Ich zeige jeden Kunden die Schäden an seinem Fahrzeug und erklär auch was Sache ist. In den 5 Jahren in denen ich das jetzt mache hatte ich bis auf 2 Ausnahmen nie ein Problem bezüglich das Kunden unzufrieden waren!
- genau das ist das was ich sage. Du hast nicht auf Schäden hinzuweisen sondern, wenn überhaupt, die Gründe für ein Wertminderung und der sich daraus ergebenen Geldforderung der auf Zeit gemieteten Sache hinzuweisen. Wenn du in 5 Jahren erst zwei mal unzufrieden Kunde hattest, hast du wohl zuwenig "Nachberechnet". Denn dein Kunde ist die Bank, wie du selber sagst, oder von wem bekommst du (oder dein Arbeitgeber) das Geld?
Kilometerabrechnung
-davon ausgehend
Joachim
Ich nochmal
Zitat:
hier gibt es ganz klare Vorgaben wieviel Steinschläge auf welcher Fläche und wie groß diese sein dürfen!
-von wem sind diese Vorgaben (Vom lieben Gott?)
Nein Gott hat damit nichts zu tun.... Hier für gibt es offizielle Schadenskataloge!
Zitat:
Ja mein Job ist es den Zustand eines Leasingfahrzeuges nach ganz klaren vorgaben der jeweiligen Bank festzustellen. Das hat nichts mit Kunden auspressen zu tun. Mich interressiert es auch nicht ob der Kunde wieder ein neues Auto mitnimmt, da ich von einer unabhängigen Firma komme.
-wer bezahlt dich? Wo ist hier das Abhängigkeitsverhältnis, selbst bei einer unabhängigen Firma.
Man könnte ja mal das nächste halbe Jahr lang alle Autos ohne Beanstandung und ohne Nachforderung zurück nehmen, mal sehen wie lange die unabhängige Firma noch von der Bank beauftragt wird
Ganz ehrlich der Bank ist das vollkommen egal ob an einem Leasingfahrzeug 10EUR Schaden sind oder 5000EUR. Das Geld bekommt mein Chef in erster Instanz von dem Autohaus (pauschale).
In 2. Instanz bei keiner Einigung halb Kund halb AH. Das ganze hat mit Abhängikeit wenig zu tun da es dafür Verträge gibt die nicht das AH mit meinen Chef abschließt! Ausserdem kann man sich es wohl kaum leisten Pro AH zu bewerten ausser man möchte öfters im Monat vor Gericht erscheinen...
Zitat:
Ich seh das ein wenig anders. Meiner Meinung nach sitze ich mit am Tisch! Ich zeige jeden Kunden die Schäden an seinem Fahrzeug und erklär auch was Sache ist. In den 5 Jahren in denen ich das jetzt mache hatte ich bis auf 2 Ausnahmen nie ein Problem bezüglich das Kunden unzufrieden waren!
- genau das ist das was ich sage. Du hast nicht auf Schäden hinzuweisen sondern, wenn überhaupt, die Gründe für ein Wertminderung und der sich daraus ergebenen Geldforderung der auf Zeit gemieteten Sache hinzuweisen. Wenn du in 5 Jahren erst zwei mal unzufrieden Kunde hattest, hast du wohl zuwenig "Nachberechnet". Denn dein Kunde ist die Bank, wie du selber sagst, oder von wem bekommst du (oder dein Arbeitgeber) das Geld?
Ok dann erklär mir mal bitte was in deinen Augen der unterschied ist zwischen Schäden und Gründe einer Wertminderung???? Der Grund für eine Wertminderung ist doch immer ein Schaden oder nicht? (ausgenommen Mehrkilometer die die Bank abrechnet). Die Bank ist nicht mein Kunde sonder ich bin Dienstleister gegenüber dem auftraggebenden AH.
Joachim ich hab dir übrigens eine PM geschrieben..
Gruß
MetalCar
Ich möchte mich hier mit einer ähnlichen Frage dranhängen:
Unser neuer A6 4G kommt im Januar und dabei wird unser jetziger Leasing A4 zurückgegeben. Wir haben zwei Löcher im Bezug (Stoff) der Rückbank. Die Löcher stammen von Schrauben und haben jeweils einen Durchmesser von 0,5 - 1 cm. Nach den Leasingkonditionen, die uns bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden sind, dürfte das zu den nicht akzeptierten Mängeln zählen (entspricht m.E. Brandlöchern von Zigaretten).
Was empfehlt Ihr? Vorher ausbessern lassen bzw. kann man solche Löcher überhaupt ausbessern lassen? Oder bekomme ich dann nur zu hören, dass ich am Auto nicht hätte "rumwerkeln" dürfen?
Das Verhältnis zum Audihändler ist eigentlich gut, nur würde ich als Gebruachtwagenkunde - ehrlich gesagt - den Wagen so nur mit Abschlag kaufen.
Danke!
Guten Morgen,
bei mir steht bald auch die Rückgabe meines A6 an. Jetzt habe ich gest ein die Sommerreifen in den Kofferraum gepackt, weil neue Reifen drauf kommen und Zack habe ich Tupfes mir neKatsche in die Felgen gemacht als zwei aneinander gestoßen sind!!! Da fährste 3 Jahre ohne das auch nur ein Hauch an der Felge ist und dann dass! Meine Grage nun: können die da Stress machen?? Fotos anbei.
MfG