Leasing Rückgabe 116
Am 28.2.2012 habe ich meinem 116 bei einem BMW Autohaus in Euskirchen abgegeben. Vorsorglich hatte ich für die Übergabe einen Zeugen mitgenommen. Mit dem Verkäufer hatte ich im Vorfeld einen Termin vereinbart.
Überrascht war ich als der Verkäufer mir dann mitteilte er hätte keine Zeit und ich sollte das Auto einfach dort lassen. Eine Überprüfung durch einen Gutachter würde in den nächsten Tagen erfolgen. Damit war ich natürlich nicht einverstanden und ich habe auf eine Begutachtung in meiner Anwesenheit bestanden. Hier endete jetzt auch die 3 jährige Freundlichkeit des Verkäufers und es wehte ein ganz anderer "Wind" !!!
Nach ca. einer Stunde war dann auch der "Hausgutachter vom TÜV" da und eine zeitintensive Untersuchung meines FZ folgte.
Dem FZ wurde ein sehr gepflegter Zustand bescheinigt. Ein Kratzer an der LM-Felge durch Bordsteinkontakt und eine kleine Delle in der Seitenwand wurden als Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung ausgelegt und in Rechnung gestellt. Da ich beide Schäden für gewöhnliche Gebrauchsspuren halte, konnte keine Einigung erzielt werden und zur Rückweisung der Forderung werde ich nun einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.
Entgegen der Aussage des Verkäufers beim Vertragsabschluss (kleine Kratzer, Steinschlag) alles kein Problem, wird bei Rückgabe ein FZ im Neuzustand (O-Ton) gefordert.
Fazit.
Da ein 3 Jahre genutztes FZ niemals im Neuzustand abgegeben werden kann, sollte man sich Leasing zweimal überlegen. Und wenn die Konditionen noch so günstig sind, kein Leasingvertrag mehr. BMW versucht spätestens zum Vertragsende Kasse zu machen.
Beste Antwort im Thema
Hallo Jens,
es gibt bei jedem Leasinggeber Leifäden worin genau beschrieben und auch bebildert ist, was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Zudem gibt es bei allen Prüforganisationen so genannte Standards und Kataloge zur Beurteilung von Schäden und wie diese zu Bewerten sind.
Zur Kalkulation ist zu sagen dass hier die günstigste machbare Reparaturmethode zu wählen ist.
Nicht jeder Schaden und jedes betroffene Bauteil wird grundsätzlich immer mit einem Minderwert beziffert.
Wird z.B. ein Kratzer als Schaden betrachtet und mit 120.- Euro Smartrepair bewertet, so gibt es hier durch die herangezogene Reparaturmethode keinen Minderwert. Hier werden dem Leasingnehmer die vollen 120,. Euro berechnet.
Leider wird der Kunde im Leasingbereich oft nicht wirklich ausreichend aufgeklärt. Zumindest was das Thema Rückgabe betrifft.
Ich kann nur jedem empfehlen zeitig vor der Rückgabe das Fahrzeug vorab beim rücknehmenden Händler prüfen zu lassen und den Fahrzeugzustand zu besprechen.
So gibt es am Abgabetag keine Überraschungen und man hat Zeit für Klärungen.
@ hrs56
es kommt hier darauf an an welcher Stelle die Delle sich befindet und welche Größe diese hat um zu beurteilen ob der Leasingnehmer hierfür aufkommen muss oder nicht. Genauso bei dem Kratzer an der Felge, hier ist die Größe und der Materialabtrag mit entscheidend. Bei Felgen müssen zudem bei der Kalkulation die Hersteller spezifischen Richtlinien bezüglich einer Reparatur oder Lackierung beachtet werden.
Gruß
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hrs56
Diese Urteile und weitere Erklärungen zum Thema "Normale Gebrauchsspuren" findet man im Internet.Daher sind die hier von den "Fachleuten" abgegebenen Weisheiten
von geringem Wert. In letzter Instanz entscheiden Gerichte.
Ich denke Du wirfst zwei Dinge in einen Topf, die man auseinanderhalten muss:
1. die Regelungen, welche der Leasinggeber intern hat und nach denen verfahren wird (um die ging es hier).
2. die Rechtslage
Punkt zwei bringt einem überhaupt nichts, wenn man nicht bereit ist bei einer Unstimmigkeit einen monatelangen Prozess anzustrengen. D.h. in der überwiegenden Anzahl aller Fälle werden daher eben nicht die Gerichte in letzter Instanz entscheiden. Auch ist zu beachten, dass Urteile keine Gesetze sind, d.h. Gerichte könnten in einem anderen Fall anders entscheiden.
Und in letzter Instanz entscheiden auch nicht die Gerichte alleine, sondern sie ziehen wieder Sachverständige zu rate. 😉
Um auf Deinen Fall zurückzukommen:
man kann mit SIcherhiet nicht sagen, dass Dellen in Türen und Schrammen an den Felgen genrell Gebrauchsspuren sind. Das kommt AFAIK sehr auf die Ausprägung an. Definitionen, die diesbzgl. durch's Internet geistern sind z.B. dass Dellen < 1mm tiefe und 1cm Breite zu normalen Gebrauchspuren gehören, größere jedoch nicht. Ebenfalls ist zu lesen, dass oberflächliche Kratzer in den Felgen ok sind, jedoch nicht, wenn Material abgetragen ist.
Zitat:
Daher sind die hier von den "Fachleuten" abgegebenen Weisheiten
von geringem Wert.
Hast du aussagekräftige Schadensbilder und eine Kalkulation?
Dann würde ich dir noch etwas von meiner Weisheit zukommen lassen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Danke für Deine ausführliche Erklärung.Zitat:
Was mich noch interessieren würde, wenn nicht immer Minderwerte berechnet werden: wie wird dann eigentlich die Tatsache berücksichtigt, ob ein Fahrzeug laut Leasingvertrag nach drei Jahren 30.000 km gelaufen sein sollte oder nach 4 Jahren 100.000? Bei letzterem Vertrag ist ja eine höhere Abnutzung in den Leasingraten eingepreist...Sind bei einem 100.000km-Auto Parkrempler eher als normale Abnutzung zu sehen als bei einem 30.000km Auto?
nein, Steinschlag ja Kratzer und Rempler werden nicht als "normale Abnutzung" gewertet. Abnutzung ist nur etwas was bei normlem Gebrauch nicht abzuwenden ist. Zum Beispiel feiner Steinschlag der nicht bis auf das Blech durchgeht ist normal. Abplatzer schon nicht mehr. Kratzer in Felgen und Beulen im Blech gehen ganz klar auf die Kappe des Leasingnehmers. Da wäre eine Klage verschwendete Zeit; Geld und Nerven.
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
nein, Steinschlag ja Kratzer und Rempler werden nicht als "normale Abnutzung" gewertet. Abnutzung ist nur etwas was bei normlem Gebrauch nicht abzuwenden ist. Zum Beispiel feiner Steinschlag der nicht bis auf das Blech durchgeht ist normal. Abplatzer schon nicht mehr. Kratzer in Felgen und Beulen im Blech gehen ganz klar auf die Kappe des Leasingnehmers. Da wäre eine Klage verschwendete Zeit; Geld und Nerven.
Wie bereits angedeutet gibt es aber eben Gerichtsurteile, die das Gegenteil entschieden haben, auch wenn Dein Händler dir das so erklärt haben mag.
Steinschläge vorne können hingehen, wo sie wollen – bei einem Auto, welches über 200 km/h fährt sind das definitiv nicht vermeidbare Gebrauchsspuren und da würde ich mich auch auf nichts anderes einlassen.
Bei Beulen und Kratzern würde ich solche, die man nicht oder nur bei ganz bestimmtem Lichteinfall sieht, als normale Abnutzung ansehen. Wenn eine 10x10cm große Beule im Blech ist, wird es wohl keinerlei Diskussionen geben. 😉
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Dem schließe ich mich an. Ich hatte bisher 2 Leasingrückgaben, einen 123d und einen Mini Clubman John Cooper Works. Beide Rückgaben sind absolut fair verlaufen, einmal bei einer BMW Niederlassung, das andere Mal bei einem BMW Händler. Es wurden jeweils Gutachter von TÜV bzw. Dekra geholt. Die Abgrenzung von Gebrauchsspur zu Schaden wurde beide Male sehr wohlwollend zugunsten des Kunden behandelt.
D.h. kleine (eher minimale) Beulen wurden nicht berechnet, ebenso wenig die Steinschläge auf der Motorhaube bzw. Frontschürze und kleine (<1cm) Bordsteinkratzer auf der Felge. Ehrlicherweise muss ich aber auch sagen dass die Fahrzeuge in einem sehr gepflegten Zustand waren und auch vorher beim Aufbereiter hergerichtet wurden. Das eine Fahrzeug wurde für 300 EUR (Lackierung Frontschürze unten wegen Aufsetzen auf Bordsteinkante und Fahrzeugreinigung innen + außen) aufbereitet, das andere für 150 EUR (Fahrzeugreinigung innen + außen und Beulendrücken).
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zumindest trägt man den Wertverlust genauso, wenn einem das Fahrzeug gehört und man es verkauft.Zitat:
Original geschrieben von Albi1986
Punkt 2:
Ich würde dir auch die Sachen in Rechnung stellen. Ist ja auch richtig so. Ne Beule ist ärgerlich und automatisch auch ein Wertverlust für den Händler. Genauso wie ne verkratzte Felge. Selber schuld sag ich dann mal.
Hallo Jens,
gut, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Die Forderung von BMW wurde insgesamt zurück gewiesen und damit auch die Kommentare der "Fachleute" zum Thema Kratzer und Beulen in diesem Forum.
Gruß
und immer sind es die anderen...
seh es doch mal andersrum:
du stellst einer anderen person einen gegenstand für einen bestimmten zeitraum und eine gebühr zur verfügung...wie willst du den gegenstand wieder zurück haben...?
so auch in deinem fall...die regeln sind klar, die haste nämlich unterschrieben und somit akzeptiert...
Zitat:
Original geschrieben von hrs56
Hallo Jens,Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Zumindest trägt man den Wertverlust genauso, wenn einem das Fahrzeug gehört und man es verkauft.
gut, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Die Forderung von BMW wurde insgesamt zurück gewiesen und damit auch die Kommentare der "Fachleute" zum Thema Kratzer und Beulen in diesem Forum.Gruß
Kannst Du die Urteilsbegründung einstellen?
Hallo,
mir ist etwas unglaubliches bei Leasingrückgabe (3Jahre 79000Km) passiert. BMW selbst, kein Händler! wollte von mir 600.- € da mir ein Vogel aufs Dach gekotet hat unddass das meine Schuld wäre. Ich habe denen gesagt, wenn euer Lack normale Umweltbelastungen nicht gewachsen ist, dann nehmt euren Lacklieferanten in die Haftung.
Jede kleine Macke, kleine Verschmutzungen im Kofferarum, wollten die alles neu machen.
Der Knaller aber ist, die kompl. linke Seite wieß mehr als die doppelte Lackschichtstärke auf! Ich hatte aber keinen Unfall! BMW hat mir ein Unfallfahrzeug übergeben ohne mich zu informieren. Ungalaublich, hätte ich den Wagen übernommen und später in guten Glauben weiterverkauft, ich wäre wegen Betruges belangt worden.
Bei BMW nur betrettenes Schweigen. Aber auch 600.-€ sollte ich dafür bezahlen!
Ich bin längjähriger BMW Fahrer, dies war mein 7 BMW und den 8 fahre ich gerade.
Hat jemand so etwas schon erlebt? Ich Lease ein Unfallauto, dass weniger Wert ist als eine Tageszulassung bezahle aber die Tageszulassung!
Das Neuwagen vom Werk aus nachlackiert werden ist nichts neues. Da war dann evtl ein Transportschaden auf dem Weg zum Händler oder auch schon bei der Produktion. Das passiert schonmal, das da Kratzer reinkommen können und damit man die Nachlackierung nicht sieht wird gleich die komplette Seite neu überlackiert.
Zum Thema Vogelkot: In jeder Fahreugbeschreibung, die ich bis jetzt gelesen habe, steht drin, dass man Vogelkot, Baumharze, Teerflecken etc. umgehend beseitigen muß. Sonst kann der Lack beschädigt werden. Tut mir zwar leid, aber das man Vogelkot schnell abwaschen muß, sollte doch wohl jeder wissen. Da sind auch alle Lacke gleich, von Dacia bis Bentley.