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Leasing oder Finanzierung bei Nissan Qashqai bei jährlich 52.000Km

Themenstarteram 10. Januar 2019 um 19:48

Hallo,

ich fahre aktuell einen Nissan Pulsar mit 128.000Km in den "Füßen". Da ich den Wagen 70% beruflich benötige und sehr viel fahre, würde ich den nächsten Wagen gerne leasen.

Leasen aus dem Grund, weil ich an den üblichen Wertverlusten nicht sitzen bleiben möchte. Ich habe den Pulsar für € 14.400,- (@13.000Km) gekauft und er hat aktuell einen ungefähren Wert von ca. € 9000,- (mit 8 Kompletträdern bzw. noch mit 20.000 Restgarantie)

In 32 Monaten habe ich also € 5400,- Wertverlust gehabt was monatlich € 160,- entspricht.

Nach meiner Kalkulation habe ich bisher - bei der aktuellen Finanzierung @ 2,99% - also € 360,- / Monat Kosten gehabt. Wenn ich mir die aktuellen Leasingangebote anschaue (€ 410,- für einen neuen Nissan Qashqai Tekna+ @ 55.000Km jährlich) finde ich die Leasingraten nicht übertrieben teuer, für € 410,- würde ich ja einen erheblich besseren Wagen bekommen, was ich nach meinem Geschmack zusammengestellt habe.

Was die sonstige Unterschiede zwischen Finanzierung und Leasing betrifft, stufe ich sie als gleichwertig ein. Wenn der Wagen auf mein Gewerbe zugelassen ist, kann ich die Kosten in beiden Fall steuerlich absetzen. Bei Leasing eventuell etwas besser.

Meine Fragen:

#1 Ist meine Kalkulation mit der € 160,- monatlicher Wertverlust korrekt oder habe ich hier einen Denkfehler gemacht. Rechnet man den Wertverlust eventuell anders?

#2 Sind Leasing und Finanzierung für einen Gewerbetreibenden wirklich vergleichbar oder gibt es noch weitere Aspekte, die berücksichtigt werden müssten.

#3 da ich erst seit 1,5 Jahren Gewerbetreibender bin, müsste ich z. B. bei Autohaus24 20% Anzahlung im Voraus zahlen. Ich sehe aber die diversen Null Leasing Angebote. Sind diese seriös? Kann jemand mir einen guten Händler mit Null-Leasing empfehlen? (ich würde gerne Nissan Qashqai, Kia Ceed oder Optima, Peugeot 2008 oder 3008 eventuell Ford Focus kaufen)

#4 Ist es korrekt, dass die Leasing-Raten erst dann steuerlich abgesetzt werden können, wenn der Wagen ausschließlich beruflich benützt wird? Bei mir ist es 70%.

#5 Wenn ich - beim Mischbetrieb - nicht alle Kosten steuerlich geltend machen kann, dafür muss ich aber monatlich 1% des Listenpreises versteuern, was in meinem Fall € 8-9.000 jährlich wäre (für 36 Monate), stellt sich die Frage, ob Leasing für mich steuerlich Sinn ergibt.

Ich würde ja jährlich die folgenden Kosten haben:

- 12 x 400: € 4800,- Leasing-Raten

- € 800: Versicherung

- (52000 / 100)*5,5 (L, Diesel)* €1,3 = € 3718,- (Treibstoff)

- Reparatur und Wartungskosten: € 500,-

Insgesamt: also ca. € 10.000,-

Alles in Allem hätte ich also durch Leasing "Einnahmesteigerung" als steuerlich absetzbare Kosten.

Ist Leasing steuerlich wirklich so unattraktiv oder ich mache einen Denkfehler bei der Kalkulation?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gr. I.

Beste Antwort im Thema
am 11. Januar 2019 um 14:26

Zitat:

@Motoristi2 schrieb am 11. Januar 2019 um 14:07:40 Uhr:

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 11. Januar 2019 um 13:55:47 Uhr:

Dann musst Du bei 29.600 BLP genau 296*1,19=352 Euro im Monat für die Privatnutzung versteuern.

Ja, jährlich € 4224. demgegenüber stehen dann die Kosten wie Leasingrate (€ 4452), Versicherung (€ 900) und Treibstoff (ca. € 4300,-)

Der Differenz, der meine Steuerlast mindern könnte wäre damit € 5.430,-

Die Frage ist, ob ich mit meiner aktuellen Kilometerpauschale nicht mehr Kosten sparen kann. Ich fahre monatlich ca. 160*20 = 3.200Km x €0,3 = € 960,- --> Jährlich € 11.520,-

Gr. I.

Hast du keinen Steuerberater? Mir gehen bei deinen Berechnungen die Nackenhaare hoch. Wenn du so deine Preise für die Dienstleistung auch kalkulierst sehe ich schwarz für dich.

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am 14. Januar 2019 um 11:41

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Januar 2019 um 12:34:57 Uhr:

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 11. Januar 2019 um 13:55:47 Uhr:

Dann musst Du bei 29.600 BLP genau 296*1,19=352 Euro im Monat für die Privatnutzung versteuern.

Woher kommt der Faktor 1,19?

1% Regelung zzgl. 19% Umsatzsteuer

darauf hab ich gewartet :-)

Die Umsatzsteuer ist bereits in 29600 Euro enthalten. Darum heißt es BRUTTO-Listenpreis. Der TE würde hier als monatlich 296 Euro versteuern. Keinen Cent mehr.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Januar 2019 um 15:36:37 Uhr:

darauf hab ich gewartet :-)

Die Umsatzsteuer ist bereits in 29600 Euro enthalten. Darum heißt es BRUTTO-Listenpreis. Der TE würde hier als monatlich 296 Euro versteuern. Keinen Cent mehr.

Denkste. Wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt er auf den GWV (bzw. auf 80% davon) auch noch Umsatzsteuer....

 

am 14. Januar 2019 um 15:37

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Januar 2019 um 15:36:37 Uhr:

darauf hab ich gewartet :-)

Die Umsatzsteuer ist bereits in 29600 Euro enthalten. Darum heißt es BRUTTO-Listenpreis. Der TE würde hier als monatlich 296 Euro versteuern. Keinen Cent mehr.

Worauf? Dass Du mit Deiner Unwissenheit kokettieren kannst?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 14. Januar 2019 um 15:48:45 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 14. Januar 2019 um 15:36:37 Uhr:

darauf hab ich gewartet :-)

Die Umsatzsteuer ist bereits in 29600 Euro enthalten. Darum heißt es BRUTTO-Listenpreis. Der TE würde hier als monatlich 296 Euro versteuern. Keinen Cent mehr.

Denkste. Wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt er auf den GWV (bzw. auf 80% davon) auch noch Umsatzsteuer....

... das aber unabhängig davon, ob das Auto geleast, finanziert, oder cash gekauft ist. Und im Gegenzug hat der Unternehmer ja beim geleasten Fahrzeug den Vorsteuerabzug bei der Leasingrate, bzw. beim gekauften Fahrzeug vom Kaufpreis. Hinzu kommt der Vorsteuerabzug für alle Kosten wie Kraftstoff, Reifen, Wartung/Reparaturen usw.. Solange die Summe aller vorsteuerabzugsberechtigten Kosten des Fahrzeugs höher ist, als der Anteil der Privatnutzung (wovon auszugehen ist), ist dies von Vorteil und nicht von Nachteil.

Aber darum ging es ja nicht, die Aussage des TE war ja, dass er 1,19% des BLP versteuern muss und das ist nicht korrekt. Er versteuert für die Privatnutzung 1% des BLP und ggf. Entfernungs-km.

XF-Coupe

genau so.

am 17. Januar 2019 um 13:19

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 17. Januar 2019 um 03:32:06 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 14. Januar 2019 um 15:48:45 Uhr:

 

Denkste. Wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, zahlt er auf den GWV (bzw. auf 80% davon) auch noch Umsatzsteuer....

... das aber unabhängig davon, ob das Auto geleast, finanziert, oder cash gekauft ist. Und im Gegenzug hat der Unternehmer ja beim geleasten Fahrzeug den Vorsteuerabzug bei der Leasingrate, bzw. beim gekauften Fahrzeug vom Kaufpreis. Hinzu kommt der Vorsteuerabzug für alle Kosten wie Kraftstoff, Reifen, Wartung/Reparaturen usw.. Solange die Summe aller vorsteuerabzugsberechtigten Kosten des Fahrzeugs höher ist, als der Anteil der Privatnutzung (wovon auszugehen ist), ist dies von Vorteil und nicht von Nachteil.

Aber darum ging es ja nicht, die Aussage des TE war ja, dass er 1,19% des BLP versteuern muss und das ist nicht korrekt. Er versteuert für die Privatnutzung 1% des BLP und ggf. Entfernungs-km.

XF-Coupe

Ich schätze Deine regelmäßigen Beiträge hier im Forum sehr, aber diesmal liegst Du leider falsch.

Privatentnahme bei 50.000 Euro Fahrzeug sind:

1% also 500 Euro

Umsatzsteuer auf 80% davon, also 19%*400 Euro= 76 Euro

Gesamte Privatentnahme (geldwerter Vorteil) 576 Euro, um genau zu sein dann 1,15%. Ok, es sind nicht ganz die 1,19%, da nur auf 80% Umsatzsteuer fällig wird.

Nein!

Du mußt unterscheiden zwischen dem Unternehmer als Privatperson und dem Unternehmer als Unternehmen oder eben zwischen der einkommensteuerlichen und der umsatzsteuerlichen Behandlung.

Bleiben wir bei dem 50.000 € Fahrzeug, dann muss der Unternehmer nach der 1% Regelung für die Privatnutzung 500 € versteuern nicht mehr und nicht weniger.

Aber das Unternehmen muss die, in den 500 € enthaltene MWSt. = 79,83 € (500 €:119x19) im Rahmen der Umsatzsteueranmeldung an das Finanzamt abführen.

Hintergrund ist, dass nur der gewerbliche Anteil der Fahrzeugnutzung vorsteuerabzugsberechtigt ist, nicht aber der private Anteil der Fahrzeugnutzung. Da für die gesamten Fahrzeugkosten erstmal die Vorsteuer abgezogen wird, muss die USt. für den privaten Anteil (egal ob dieser über das 1% Verfahren oder über Kostenverteilung nach Fahrtenbuch ermittelt wird), wieder an das Finanzamt abgeführt werden. Denn die in der Privatnutzung enthaltene MWSt. stellt für das Unternehmen einen Umsatzsteuerlichen Erlös dar.

Das heißt der Unternehmer als Privatperson zahlt nach seiner Progression Einkommensteuer auf die 500 € monatlich für die Privatnutzung und das Unternehmen führt die darin enthaltene MWSt. wieder ans Finanzamt ab.

XF-Coupe

am 18. Januar 2019 um 7:12

Er ist aber Einzelunternehmer! Vermutlich EÜR. Unter der Annahme, dass keine anderen Einkünfte vorliegen, steigt sein zu versteuerndes Einkommen durch die Privatnutzung eben nicht nur um 500 Euro im Monat. Er zahlt ja „als Unternehmen“ keine Steuer.

Sonst hättest Du Recht, aber wir beziehen uns hier auf den konkreten Fall.

Das Einkommen, das versteuert wird, steigt nur um 1% p.M. = 500 Euro in diesem Fall.

Allerdings ist die Umsatzsteuer hier nicht enthalten. Die zahlt er zusätzlich!

(Bei einem AN wäre sie darin enthalten; beim Unternehmer leider nicht.)

80% von 500 Euro sind als Nettowert anzusehen; die Umsatzsteuer beträgt also 19% von 400 Euro = 76 Euro.

Und der Betrag ist zu zahlen und erhöht nicht das Einkommen und damit die Einkommensteuer.

Die Umsatzsteuer wird immer nur 1:1 durchgereicht. Es gibt nur Verschiebungen in den Jahren, da die Umsatzsteuer etwas verspätet gemeldet und an das FA gezahlt werden muss.

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