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Finanzierung - Auto wird erst nach 14 Tagen an Kunden ausgeliefert

Themenstarteram 12. September 2017 um 16:26

Ein Bekannter von mir arbeitet in einem großen VW-Autohaus als Verkäufer. Die haben seit ein paar Wochen die Vorgabe der Geschäftsleitung bekommen, dass bei Finanzierungen das Auto generell erst nach 14 Tagen an den Kunden ausgeliefert werden kann. Damit ist die 14-tägige Rückgabefrist überschritten. Es gab wohl Fälle, in denen ein paar tausend km gefahren und dann das Auto zurück gegeben wurde. Das will man damit vermeiden. Auch wenn ich das nachvollziehen kann, kommt mir das rechtlich fragwürdig vor. Als ich bei VW und MB Fahrzeuge finanziert hatte, ging das immer innerhalb weniger Tage über die Bühne. Ist das üblich? Zumal doch bei "Das Welt Auto", "Junge Sterne" usw. immer mit einer Rückgabefrist geworben wird.

Beste Antwort im Thema

Bei der Kombination Kaufvertrag/Finanzierung gibt es kein Rückgaberecht, sondern nur das Recht zum Widerruf. Steht nirgendwo, dass der Händler verpflichtet ist, dem Kunden das Auto vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits zu überlassen.

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Die Rückgabefrist laut Werbung und die Finanzierung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Für mich ist das Verhalten des Autohauses auch nachvollziehbar und warum sollte das rechtlich fragwürdig sein? Wird ganz einfach im Kaufvertrag festgehalten, dass die Auslieferung erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt und gut ist.

Kundenfreundlich finde ich das nicht. Aber das Autohaus wird seine Erfahrungen gemacht haben. Stammkunden werden ihr Auto vielleicht trotzdem sofort kriegen. Man kennt ja seine Pappenheimer..

Themenstarteram 12. September 2017 um 18:18

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. September 2017 um 19:54:13 Uhr:

Die Rückgabefrist laut Werbung und die Finanzierung sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Für mich ist das Verhalten des Autohauses auch nachvollziehbar und warum sollte das rechtlich fragwürdig sein?

Weil mit einem Umtauschrecht geworben wird, das dadurch eben doch nicht vorhanden ist. Ich ging bisher auch davon aus, dass irgendwelche Fristen erst bei der Fahrzeugübergabe starten und nicht vorher.

Mir kommt das auch etwas kundenunfreundlich vor. Als würde jeder Kunde unter Generalverdacht stehen. Aus Sicht des Autohauses kann ich das natürlich nachvollziehen.

Umtauschrecht ist das was anderes als Rückgaberecht. Beim Umtausch "darf" der Kunde das Gebrauchtfahrzeug kurz testen und bei Nichtgefallen gegen ein anderes tauschen.

Beim Rückgaberecht dürfte er es 14 Tage lang fahren (einmal Urlaub Portugal und zurück oder einmal Nordkapp und zurück) und mit 5-6.000 km auf dem Tacho gegen Erstattung des Kaufpreises dem Händler wieder auf den Hof stellen.

Fällt man als Händler ein-/zweimal damit auf die Schnauze, lässt man es künftig sein. Und die Auswahl "du guter Kunde, kriegst sofort", "du schlechter Kunde, wartest" wäre vermutlich diskriminierend und geschäftsschädigend.

Sicherlich wird man in den 14 Tagen keine große Strecke fahren dürfen, die einem außerdem in Abzug gebracht wird. Wenn jemand meint, damit 2.000 km fahren zu wollen, kann er ja dann auch übliche 30 Cent/km dafür bezahlen.

Mich würde mal interessieren, mit welcher Werbestrategie der Händler die von ihm praktizierte Strategie der Aushebelung des Rückgaberechtes seinen (potentiellen) Kunden schmackhaft macht.

Bei der Kombination Kaufvertrag/Finanzierung gibt es kein Rückgaberecht, sondern nur das Recht zum Widerruf. Steht nirgendwo, dass der Händler verpflichtet ist, dem Kunden das Auto vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits zu überlassen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. September 2017 um 19:54:13 Uhr:

Die Rückgabefrist laut Werbung...

...bedeutet/beschreibt jetzt was genau? :confused:

Da bietet Mercedes z.B. an, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist und mit einer max. Kilometerzahl gegen ein anderes Fahrzeug des Händlers umzutauschen. Ist also eine Rückgabe mit engen Auflagen, besonders, dass es nicht das Geld zurück gibt, sondern man sich ein anderes Auto aussuchen muss. Und gilt längst nicht für alle Autos auf dem Hof.

es geht doch darum, das der kunde die finanzierung innerhalb von 14tagen widerrufen kann. damit ist die finanzierung geplatzt, der händler bekommt sein auto wieder zurück. eventuelle km, schäden usw... muss er umständlich einklagen usw... einfacher ist es, das auto einfach 14 tage stehen zu lassen.

das geht auch nur hier, weil normalerweise die widerrufsfrist frühstens mit aushändigung der sache beginnt. allerdings hat das auto als sache mit der finanzierung erstmal nichts zu tun. die finanzierung ist separat. die genauen rechtliche definition kann jemand mit rechtlichen fachwissen gerne ergänzen ^^

Hast du schon richtig erklärt. Und nur wenn Kauf und Finanzierung verbundene Verträge sind, bewirkt der Widerruf der Finanzierung zugleich den Widerruf des Kaufvertrages/-antrages.

Diese freiwilligen Umtasuch- oder Rückgabemöglichkeiten sind eine seperate Regelung, die der Händler anbieten kann. Die haben nichts mit der Finanzierung zu tun.

Der Widerruf der Finanzierung innerhalb der Frist widerruft auch den Kaufvertrag, weil es ein verbundenes Geschäft ist.

Ich kann es verstehen, der Händler liefert das Auto aus, unter Umständen ein Neuwagen aus der Ausstellung und der Kunde widerruft nach 10 Tagen Gebrauch. Nachteile des Händlers, ein Halter ist eingetragen in den Papieren, der Wagen ist nun ein Gebrauchter, km gefahren, der nächste Interessent ist skeptisch, ob mit dem Wagen etwas nicht stimmt... Wie berechnet man den Wertverlust? Selbst wenn der Kunde bereit ist 30 Cent pro km zu zahlen, sind das bei bspw. 2000 km gerade mal 600,- Euro für den Händler. Das deckt nicht den Wertverlust. Selbst bei einem Kleinstwagen, wird jeder den Neuen eben diesem dubiosen Gebrauchten vorziehen.

Hingegen beginnt die Umtasuch- oder Rückgabemöglichkeit mit der Übergabe des Fahrzeugs und ist freiwillig vom Händler angeboten nach dessen Regeln. Völlig unabhängig von der Widerrufsmöglichkeit der Finanzierung oder des Leasing.

Beim möglichen Widerruf der Finanzierung ist der Händler der tagesabhängigen Willkür des Kunden ausgeliefert. Bei Umtausch oder Rückgabe gelten die vom Händler aufgestellten Regeln.

Ich bin noch nicht mal sicher, ob der Händler bei einem Widerruf der Finanzierung überhaupt irgendwelche Rechte auf Wertausgleich hat. Ich glaube nicht, da nach Verbraucherschutz der Kunde so gestellt wird, als wenn es dieses Geschäft nie gegeben hätte.

14 Tage finde ich aber auch nicht solang. Geht um und ist eine Zeit der Vorfreude.

Man kann über die First disskutieren, da es kein Haustürgeschäft ist und man wohl kaum einfach so einen Kaufvertrag + Finanzierung unterschreibt, dennoch ist es gut, weil das böse Erwachen kommt bei einigen eventuell erst ein paar Tage später.

Themenstarteram 13. September 2017 um 6:07

Zitat:

@benprettig schrieb am 13. September 2017 um 07:33:57 Uhr:

Ich bin noch nicht mal sicher, ob der Händler bei einem Widerruf der Finanzierung überhaupt irgendwelche Rechte auf Wertausgleich hat. Ich glaube nicht, da nach Verbraucherschutz der Kunde so gestellt wird, als wenn es dieses Geschäft nie gegeben hätte.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfte das genau so und auch der Hauptgrund für diese Regelung sein. Für den Händler natürlich ein großer Nachteil.

Es ist nicht nur die Auslieferung.

Auch mit der Bestellung im Werk wird teils gewartet, bis die Widerrufsfrist verstrichen ist.

Ich denke die Händler machen das nicht aus Bosheit, sie werden ihren Grund haben.

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