Leasing kleiner Schaden - Wie vorgehen?

Folgende Situation - echt doof.

ALD Leasing - Laufzeit bis 10 / 2023
Mir ist vor drei Tagen aufgefallen, dass ich an der Stoßstange vorne am Kunststoff sehr tiefe Kratzer / Rillen habe. Diese kommen offensichtlich davon, dass ich mit dem Auto (unbemerkt) am "Pfosten" der Garageneinfahrt entlang gefahren bin. Die acht Rillen sind etwa 10 cm lang.
Dazu kommt ein kleinerer Lackschaden (ca. 3 x 1 cm) an der Stoßstange.
Die Stoßstange wird wahrscheinlich komplett getauscht werden müssen, da das Plastik an der Stoßstange hängt (ein Teil).

Muss ich diesen Schaden an ALD Leasing melden?
Muss ich diesen Schaden unverzüglich reparieren lassen oder darf ich warten bis zum Leasingende - Hoffnung ist, dass noch ein weiterer Schaden dazu kommt - dann lohnt es sich wenigstens.
Wenn ich die Meldung unterlasse, was kann passieren?
Was wird das bei einem Kia Ceed inkl. Lackierung brutto kosten?
Wenn ich den Schaden kommendes Jahr mit dem dann abgeschlossenen Schadensretter meiner Versicherung melde, kann / wird die Versicherung den Schadenseintritt irgendwie feststellen können?

61 Antworten

Zitat:

@pivili schrieb am 28. September 2021 um 09:43:55 Uhr:


genau so.
Anbei der Gutachtentext, der sich liest, als wäre das das Auto da richtig demoliert. Der Schaden selbst sieht in etwas aus wie bei Dir

Lässt du es auch erst am Ende des Leasingzeitraumes machen?
Hast du einen KV vom Autohaus was der Spaß etwa kostet?

Ich warte bis gegen Leasingende. Dann enscheide ich:

-das ist die einzige Macke, sonst ist das Auto supi und es wird wieder ein Gerät beim selben Hersteller/Händler -> lassen, dann hat der Gutachter bei Rückgabe was zum Finden (ich habe mal ein komplett makelloses Auto zurückgegeben, da wurde dann das Verfallsdatum vom "tirefit" reklamiert und 30,-€ berechnet)

-es kommt noch mehr dazu (eigentlich selten, ich passe schon auf die Geräte auf) -> dann gehe ich zu einem mir gut bekannten smart-repair Betrieb und lasse aufhübschen.

Frage noch zum Schaden:
Habe mit dem Händler mal ganz allgemein telefoniert.
Laut Händler kann das Plastik getauscht werden und der Lackabplatzer mit Smart Repair behandelt werden.
Wenn ich jetzt 2 Jahre warte mit dem reparieren, dann ist ja das ausgetauschte Plastik durch Sonneneinstrahlung vom restlichen Plastik zu unterscheiden, da es viel „schwärzer“ erscheint oder?
Nachts steht das Auto in der Garage - Tagsüber meistens im Schatten - ab kommendem Jahr sogar tagsüber in Tiefgaragen.

Bei 2 Jahren und da unten.. unwahrscheinlich. Aber selbst wenn....passend bewitterte Neuteile gibt es halt nicht. Das "Risiko" ist doch bei jeder Reparatur. Fährst Du eine glanzgedrehte Felge zu Schanden wird die neue Ersatzfelge auch besser aussehen als die anderen 3.

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Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 28. September 2021 um 16:59:30 Uhr:

Frage noch zum Schaden:
Habe mit dem Händler mal ganz allgemein telefoniert.
Laut Händler kann das Plastik getauscht werden und der Lackabplatzer mit Smart Repair behandelt werden.
Wenn ich jetzt 2 Jahre warte mit dem reparieren, dann ist ja das ausgetauschte Plastik durch Sonneneinstrahlung vom restlichen Plastik zu unterscheiden, da es viel „schwärzer“ erscheint oder?
Nachts steht das Auto in der Garage - Tagsüber meistens im Schatten - ab kommendem Jahr sogar tagsüber in Tiefgaragen.

da unterscheidet sich gar nichts. Keine Panik.

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 27. September 2021 um 20:01:00 Uhr:



...
Muss ich diesen Schaden an ALD Leasing melden?

ja
.

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 27. September 2021 um 20:01:00 Uhr:



Muss ich diesen Schaden unverzüglich reparieren lassen

ja
.

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 27. September 2021 um 20:01:00 Uhr:



Wenn ich die Meldung unterlasse, was kann passieren?

Vertragsstrafe, Entfall des Kaskoschutzes für diesen Schaden
.

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 27. September 2021 um 20:01:00 Uhr:



Wenn ich den Schaden kommendes Jahr mit dem dann abgeschlossenen Schadensretter meiner Versicherung melde, kann / wird die Versicherung den Schadenseintritt irgendwie feststellen können?

ja und wenn sie es bemerken sollten wird es unangenehm ... Karma und so ...
.

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 28. September 2021 um 16:59:30 Uhr:


Frage noch zum Schaden:
Habe mit dem Händler mal ganz allgemein telefoniert.
Laut Händler kann das Plastik getauscht werden und der Lackabplatzer mit Smart Repair behandelt werden.
Wenn ich jetzt 2 Jahre warte mit dem reparieren, dann ist ja das ausgetauschte Plastik durch Sonneneinstrahlung vom restlichen Plastik zu unterscheiden, da es viel „schwärzer“ erscheint oder?
Nachts steht das Auto in der Garage - Tagsüber meistens im Schatten - ab kommendem Jahr sogar tagsüber in Tiefgaragen.

Mach jetzt einfach gar nichts oder neble mal mit Cockpitspray über den unlackierten Teil.
Wenn dich der Lackplatzer stört, lass ihn für 150€ per Smart Repair beheben.

Ich finde es wirklich bedenklich, wenn hier empfohlen wird, sich über die vertraglichen Vereinbarungen hinwegzusetzen.

Wenn man eine seriöse Antwort auf die Fragen des TE geben will - und etwas Anderes kann hier ja wohl nicht ernsthaft erwartet werden - gibt es keinen anderen Rat als dem TE zu empfehlen, den Schaden sofort dem Leasinggeber zu melden und den Schaden unverzüglich beheben zu lassen.

Den Schaden erst im nächsten Jahr zu melden und dabei falsche Angaben zu machen, dürfte sogar strafrechtlich relevant sein.

Wenn der Leasinggeber nach der Meldung des Schadens mit der Behebung erst zum Ende der Laufzeit einverstanden sein sollte, spricht natürlich nichts dagegen, die Reparatur erst später vornehmen zu lassen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Reparatur trifft aber einzig der LG.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. September 2021 um 09:43:29 Uhr:


Ich finde es wirklich bedenklich, wenn hier empfohlen wird, sich über die vertraglichen Vereinbarungen hinwegzusetzen.

Dir ist schon bewusst, daß es hier nicht um einen "Schaden" im Sinne von zu verhindernden und ggf. wertmindernden Langzeitfolgen geht, sondern um ein rein kosmetisches Kratzerchen in einem Plastikteilchen, für das man sich bäuchlings auf den Boden legen muss, um es überhaupt zu erkennen, oder?

Was diese Passus bedeuten liegt doch auf der Hand: Verhindern, daß der Leasingnehmer zwei Jahre mit einer krummen Achse und verbogenen Felgen herumfährt, die mehr kaputt machen, als dann durch die kurz vor Rückgabe erfolgter Reparatur ersichtlich ist.

Von falschen Angaben hat meine ich auch keiner geredet.

Aber es stimmt schon:
Ich sehe hier in der Nachbarschaft permanent Mitarbeiter der Leasingpolizei, die sich im Morgengrauen mit Spiegelreflexkameras in der Hand durch die Garagen schleichen um dort noch nicht gemeldete Steinschläge aufzuspüren.
Da sollte man also auf der Hut sein.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. September 2021 um 09:43:29 Uhr:


Den Schaden erst im nächsten Jahr zu melden und dabei falsche Angaben zu machen, dürfte sogar strafrechtlich relevant sein.

Die JVAs sind voll mit Leuten die Kratzer an Leasingfahrzeugen nicht gemeldet haben. Ganz schlimme Finger, Wiederhohlungstäter mit schlechter Sozialprognose zumeist, sind das. Die meisten kommen unter 5 Jahren nicht wieder raus.

🙄

Jetz, wo @Holgernilsson diesen Tread entdeckt hat kann hier eigentlich auch zu. ...

Wenn das hier ein Thread sein soll, in dem sich über Lösungen, die weder durch Vertrag noch durch geltendes Recht gedeckt sind, unterhalten werden soll, halte ich mich gerne raus.

Zum Glück gibt es Moderatoren, die sehr gut entscheiden können, wann welcher Thread geschlossen wird. Dafür braucht es keine selbsternannten Hilfs-Mods.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. September 2021 um 10:30:36 Uhr:


Wenn das hier ein Thread sein soll, in dem sich über Lösungen, die weder durch Vertrag noch durch geltendes Recht gedeckt sind, unterhalten werden soll, halte ich mich gerne raus.

In einen Vertrag kann jeder so ziemlich alles reinschreiben. Ob das (besonders bei Standardverträgen) dann auch rechtlich durchsetzbar ist, entscheidet auch der historische Umgang mit solchen Klauseln.
Besteht der Leasinggeber i.a. nie auf der Erfüllung dieser Klausen, wird er in Einzelfällen damit auch rechtlich kein Gehör mehr finden.

Da jeder der Leasingeber inzwischen Kataloge bzgl. Bewertung von Gebrauchsspuren/Schäden bei Rückgabe seinen Verträgen beilegt (und da sind deutlich markantere Dinge dabei als das Gezeigte), ist eindeutig dokumentiert, dass derartige Mängel bis Rückgabe toleriert werden. Schließlich treten diese Beeinträchtigungen ja alle nicht erst am Tag der Rückgabe ein, sondern sind langzeitlich an den Fahrzeugen vorhanden.
Mit der von mir gelebten langjährigen Praxis, die Instandsetzung solcher kosmetischen Dinge bis kurz vor Leasingschluß aufzusparen, befinde ich mich also vollständig im rechtlichen Rahmen.

Habe bald Inspektion in der Werkstatt. Was einer ob die Händlerwerkstatt solche Schäden beim LG einmeldet?

Ja.
Nein.

Vielleicht?

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