ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Leasing kleiner Schaden - Wie vorgehen?

Leasing kleiner Schaden - Wie vorgehen?

Themenstarteram 27. September 2021 um 18:01

Folgende Situation - echt doof.

ALD Leasing - Laufzeit bis 10 / 2023

Mir ist vor drei Tagen aufgefallen, dass ich an der Stoßstange vorne am Kunststoff sehr tiefe Kratzer / Rillen habe. Diese kommen offensichtlich davon, dass ich mit dem Auto (unbemerkt) am "Pfosten" der Garageneinfahrt entlang gefahren bin. Die acht Rillen sind etwa 10 cm lang.

Dazu kommt ein kleinerer Lackschaden (ca. 3 x 1 cm) an der Stoßstange.

Die Stoßstange wird wahrscheinlich komplett getauscht werden müssen, da das Plastik an der Stoßstange hängt (ein Teil).

Muss ich diesen Schaden an ALD Leasing melden?

Muss ich diesen Schaden unverzüglich reparieren lassen oder darf ich warten bis zum Leasingende - Hoffnung ist, dass noch ein weiterer Schaden dazu kommt - dann lohnt es sich wenigstens.

Wenn ich die Meldung unterlasse, was kann passieren?

Was wird das bei einem Kia Ceed inkl. Lackierung brutto kosten?

Wenn ich den Schaden kommendes Jahr mit dem dann abgeschlossenen Schadensretter meiner Versicherung melde, kann / wird die Versicherung den Schadenseintritt irgendwie feststellen können?

Ähnliche Themen
61 Antworten

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 30. September 2021 um 06:23:10 Uhr:

Habe bald Inspektion in der Werkstatt. Was einer ob die Händlerwerkstatt solche Schäden beim LG einmeldet?

Ich kenne es so, dass bei der Werkstattannahme ein Protokoll über den Zustand gemacht und Schäden werden festgehalten, damit der Kunde nicht später sagen kann, die Schäden wären in der Werkstatt entstanden.

Ob diese Schäden direkt dem Leasinggeber gemeldet werden, weiß ich nicht, halte es aber für eher unwahrscheinlich. Aber wenn es später zur Rückgabe kommt, besteht schon das Risiko, dass der LG sich die gesamte Dokumentation über die Wartungen vorlegen lässt und dass dann auch die Protokolle über die Beschädigungen in die Hände des LG gelangen.

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 30. September 2021 um 06:23:10 Uhr:

Habe bald Inspektion in der Werkstatt. Was einer ob die Händlerwerkstatt solche Schäden beim LG einmeldet?

Ich warte das Auto bei einer Markenwerkstatt des Leasingebers selbst. Keine Probleme.

(Bei Dir ist das ja der Leasingeber ein Fremder, noch weniger ein Problem)

Das Bild zeigt meine aktuelle "Macke". Die Markenwerkstatt, die den Hagelschaden repariert hat, pinselte wohlmeinend ein wenig schwarz über die ursprünglich weissen Kratzer....

Auch das hat die Herstellerbank o.o interessiert. Sie weiß es sicherlich auch gar nicht.

Hör auf wegen der Lappalie in Panik zu verfallen. Das passiert x-tausend mal in dem Geschäft und es ist völlig normal, das erst zu Ende des Leasingvertrags zu beseitigen.

Bei Rückgabe steht da ein Gutachter einer der üblichen Organisationen und schaut sich das Auto rundum an.

Schrammen

@pivili

Das Bild zeigt meine aktuelle "Macke". Die Markenwerkstatt, die den Hagelschaden repariert hat, pinselte wohlmeinend ein wenig schwarz über die ursprünglich weissen Kratzer....

Auch das hat die Herstellerbank o.o interessiert. Sie weiß es sicherlich auch gar nicht.

Das haben die bestimmt gemacht, damit der Kunstoffstoßfänger nicht rostet an der Stelle

Zitat:

@fleissigebiene12 schrieb am 27. September 2021 um 20:55:37 Uhr:

Was ist denn, wenn der Schaden beim LG nicht gemeldet wird sondern vor Rückgabe gerichtet wird?

Dann kommt 10 Jahre später einer wie ich um die Ecke, stellt fest, dass der Wagen ein Unfallwagen ist und zieht dich zur Rechenschaft, weil du den Wagen ohne Nennung des Schadens an den LG zurück gegeben hast.

Bei der Schadenshöhe ist der Wagen nicht mehr "unfallfrei". Das interessiert den Leasinggeber sehr, zumal es Einfluss auf den Restwert hat.

Das Spielchen hatte ich erst vor 2 Jahren... hat mir einen "Gewinn" von 11.000€ bescherrt (Schadenersatzzahlungen vom vorherigen Besitzer eines Leasingfahrzeugs wegen der Wertminderung...bzw. der ehemalige LG hat die Summe an mich durchgereicht)

Einfach Richten lassen und Verschweigen ist nicht drin; nicht, wenn es über die Bagatellgrenze hinaus geht.

 

Mal davon ab, du bist dir sicher, dass du den Schaden selbst verschuldet hast, dann steh dazu. Dafür hast du die VK.

Edit: die 10 Jahre ganz oben stehen nur plakativ dort... nach 10 Jahren dürfte die Angelegenheit verjährt sein.

@WeissNicht Interessant! Zu Deinem Fall gibt es doch dann bestimmt ein Gerichtsurteil, oder?

Das wird der LG sicherlich haben; ich jedoch nicht, interessierte mich nicht.

Den Minderwert hat der vorherige LG (war Audi und die Audi Bank) mir ausgeglichen und damit war es für mich erledigt. Mir auch egal, ob Audi oder die Audi Bank das Geld fließen ließ.

Es war an dem Fahrzeug aber auch ein etwas größerer Schaden, den der vorherige LN verschwiegen hatte. Mir wurde vom Händler nur mitgeteilt, dass man das nicht so hinehmen werde; daran habe ich wenige Zweifel.

Das Problem für den/die TE ist, dass man sich des Betruges strafbar macht, wenn der Schaden nicht gemeldet wird. Der Wagen kann bei der Schadenhöhe nicht mehr als Unfallfrei zurückgegeben werden. Dass kann irgendwann ein ganz böses Aua geben.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. Oktober 2021 um 09:25:28 Uhr:

 

Das Spielchen hatte ich erst vor 2 Jahren... hat mir einen "Gewinn" von 11.000€ bescherrt (Schadenersatzzahlungen vom vorherigen Besitzer eines Leasingfahrzeugs wegen der Wertminderung...bzw. der ehemalige LG hat die Summe an mich durchgereicht)

Wirklich interessant. Inwiefern kannst Du als Leasingnehmer einen Schadenersatzanspruch wegen Wertminderung haben? Eigentümer ist beim Leasing der Leasinggeber und wenn einer einen Anspruch wegen der Wertminderung haben kann, ist es der LG.

Ich war nicht Leasingnehmer. Ich war der Käufer eines Leasingrückläufers.

Ansprüche hatte ich gegen Audi (Verkäufer war ein Audizentrum). Leasinggeber war vorher die Audi Bank. Diese hatte dadurch einen Anspruch gegen den vorherigen Leasingnehmer.

Daher schrieb ich auch "Summe durchgereicht". Wobei ich natürlich nicht weiss, ob die Audi Bank noch einen Teil selbst einbehalten hat; ich wollte nur die Wertminderung, weil es ein Unfallwagen war, der mir als Unfallfrei verkauft wurde.

Bei einem Fahrzeug mit Listenneupreis von 120.000€ wird Audi den LN nicht ungeschoren gelassen haben. Das Audizentrum hatte den Wagen vom LN als Unfallfrei zurückbekommen.

Man muss dazu aber sagen, dass bei der Leasingrückgabe wohl geschlampt wurde... der Unfall war auf der Hebebühre recht deutlich erkennbar anhand ausgetauschter Teile.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. Oktober 2021 um 09:55:56 Uhr:

Ich war nicht Leasingnehmer. Ich war der Käufer eines Leasingrückläufers.

Ansprüche hatte ich gegen Audi (Verkäufer war ein Audizentrum). Leasinggeber war vorher die Audi Bank. Diese hatte dadurch einen Anspruch gegen den vorherigen Leasingnehmer.

Daher schrieb ich auch "Summe durchgereicht". Wobei ich natürlich nicht weiss, ob die Audi Bank noch einen Teil selbst einbehalten hat; ich wollte nur die Wertminderung, weil es ein Unfallwagen war, der mir als Unfallfrei verkauft wurde.

Bei einem Fahrzeug mit Listenneupreis von 120.000€ wird Audi den LN nicht ungeschoren gelassen haben. Das Audizentrum hatte den Wagen vom LN als Unfallfrei zurückbekommen.

Ok. Dann kann ich es nachvollziehen. Das hatte ich anders verstanden.

Hallo,

Was @WeissNicht schildert ist aber eine ganz andere Kategorie von Schaden, als der Minirempler, um den es hier geht.

Dass man einen veritablen Unfalllschaden nicht so einfach am Leasinggeber vorbei in der Bumsbude nebenan glattziehen lassen kann, sollte klar sein.

Zitat:

Man muss dazu aber sagen, dass bei der Leasingrückgabe wohl geschlampt wurde... der Unfall war auf der Hebebühre recht deutlich erkennbar anhand ausgetauschter Teile.

Da war dann wohl auch die begutachtende Gesellschaft gegenüber Audi in irgendeiner Form haftbar. Hat schon Gründe, warum die Begutachtung der Rückgabe fremdvergeben wird.

Auch der Minirempler kann dazu führen, dass der Wagen nun nicht mehr als unfallfrei angesehe werden darf. Das kann einem früher oder später auf die Füße fallen.... und dadurch sehr unangenehm werden.

Ich verstehe auch das Problem nicht, den denSchaden jetzt bereits dem Leasinggeber zu melden. Der Schaden ist nunmal entstanden und warum hier irgendetwas verheimlicht werden soll ist unsinnig. Ggf. kann man mit dem Leasinggeber aushandeln,dass der Schaden später behoben wird.

Aber im Grunde soll es doch offenbar darum gehen, dass die VK nicht jetzt, sondern erst später in Anspruch genommen werden soll um die Versicherung zu bescheissen. Bei einer späteren Medlung wäre es Versicherungsbetru, falls das Datum des Schadensereignisses "beschönigt" wird.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. Oktober 2021 um 11:14:14 Uhr:

Auch der Minirempler kann dazu führen, dass der Wagen nun nicht mehr als unfallfrei angesehe werden darf. Das kann einem früher oder später auf die Füße fallen.... und dadurch sehr unangenehm werden.

Ich verstehe auch das Problem nicht, den denSchaden jetzt bereits dem Leasinggeber zu melden. Der Schaden ist nunmal entstanden und warum hier irgendetwas verheimlicht werden soll ist unsinnig. Ggf. kann man mit dem Leasinggeber aushandeln,dass der Schaden später behoben wird.

Aber im Grunde soll es doch offenbar darum gehen, dass die VK nicht jetzt, sondern erst später in Anspruch genommen werden soll um die Versicherung zu bescheissen. Bei einer späteren Medlung wäre es Versicherungsbetru, falls das Datum des Schadensereignisses "beschönigt" wird.

Solche Feststellungen kommen in dieser Runde nicht gut rüber. Den meisten geht es hier nicht so sehr um die Einhaltung des Rechts. Da wird es doch eher als selbstverständlich angesehen, wenn man besonders "clever" ist und sich die Dinge hinbiegt, dass sie einem passen. Wer das anders sieht, wird schnell zum Spießer abgestempelt.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. Oktober 2021 um 11:14:14 Uhr:

Auch der Minirempler kann dazu führen, dass der Wagen nun nicht mehr als unfallfrei angesehe werden darf. Das kann einem früher oder später auf die Füße fallen.... und dadurch sehr unangenehm werden.

nein, Ich bitte dann mal um Quellen, wo einen so ein Bagatellschaden "auf die Füsse gefallen ist", und komme mir nicht mit deinem Großschaden zu +10T€. das ist keine Bagatelle.

Ich setze dagegen die gelebte Praxis aus +25 Jahren Leasing von gleichzeitig 5 PKW in meiner Firma.

Zitat:

Ich verstehe auch das Problem nicht, den denSchaden jetzt bereits dem Leasinggeber zu melden. Der Schaden ist nunmal entstanden und warum hier irgendetwas verheimlicht werden soll ist unsinnig. Ggf. kann man mit dem Leasinggeber aushandeln,dass der Schaden später behoben wird.

TE hat danach gefragt, ob es total verwerflich ist, Kleinstschäden ggf. anzusammeln und "en bloc" vor Leasingende zu beheben. Die überrwiegende Meinung hier ist, dass das praxisgerecht ist (und nicht "Clever"). Wenn ich anfange, jede kleine Macke vom Steinschlag auf der Motorhaube oder in der Scheibe ausserhalb des Sichtfeldes bis Kratzer an einer Felge zu melden, wird mich der Leasinggeber fragen, ob ich noch alle Latten am Zaun habe. Vielleicht teile ich ihm demächst auch noch die Verschmutzung im Innenraum mit, weil ich mein MTB transportiert habe

Zitat:

Aber im Grunde soll es doch offenbar darum gehen, dass die VK nicht jetzt, sondern erst später in Anspruch genommen werden soll um die Versicherung zu bescheissen. Bei einer späteren Medlung wäre es Versicherungsbetru, falls das Datum des Schadensereignisses "beschönigt" wird.

Unterstellung. Wegen solchem Kleinkram bemüht man doch nicht Vollkasko.

Zitat:

@pivili schrieb am 1. Oktober 2021 um 12:00:29 Uhr:

 

@pivili schrieb am 1. Oktober 2021 um 12:00:29 Uhr:

Zitat:

Aber im Grunde soll es doch offenbar darum gehen, dass die VK nicht jetzt, sondern erst später in Anspruch genommen werden soll um die Versicherung zu bescheissen. Bei einer späteren Medlung wäre es Versicherungsbetru, falls das Datum des Schadensereignisses "beschönigt" wird.

Unterstellung. Wegen solchem Kleinkram bemüht man doch nicht Vollkasko.

Dann lies noch mal den Eingangspost vom TE.

Da haste recht...VK nutzen würde ich persönlich bei sowas nicht machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Leasing kleiner Schaden - Wie vorgehen?