Leasing Ende / KM nachzahlen
Hallo,
also bei meinem BMW F10 endet das Leasing bald und ich möchte das Fahrzeug weiter finanzieren, habe auch schon die Bestätigung erhalten das ich das machen kann. Jetzt kommt aber folgendes Problem obwohl ich das Fahrzeug kaufen will wollen sie mir die mehr km berechnen (habe mein Leasingvertrag durchgeschaut und kann dazu leider nichts finden) und es sind ca 3000€ die ich dann bezahlen muss. Im Vertrag stand auch das ich das Fahrzeug für eine bestimmte summe übernehmen kann nach 3 Jahren diese summe wurde mir auch geboten obwohl dieses Fahrzeug trotz der mehr km natürlich weniger wert hat.
Das kann ich nachvollziehen und werde das auch so bezahlen aber die mehr km dazu bezahlen naja.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen hier ob das immer so ist?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
da steht, dass Du das Fahrzeug für 20.605,62 Euro netto übernehmen kannst.
Die Kilometer Abrechnung findet nur dann statt, wenn Du von dem Recht nicht Gebrauch machst.
Was der Händler von sich gibt ist doch unseriös.
48 Antworten
Zitat:
@marko_hr schrieb am 7. März 2015 um 15:40:17 Uhr:
So heute kam der Brief von BMW mit dem Vertrag. Schaut es euch am besten an der Händler hat das Feld angekreuzt wo man drauf zahlt. Ich kann das selber nicht mehr richtig durchblicken was was ist. Danke
Da in den Bedingungen steht "eine Überprüfung des Fahrzeugs durch den Verkäufer hat nicht stattgefunden", hätte ich bei den km die Soll-km eingetragen und somit gäbe es auch keine Nachberechnung.
Wenn dies nun tatsächlich nicht mehr zu ändern ist, müsste die Nachbelastung den Restwert und damit den Übernahmepreis entsprechend mindern.
Gruß
Der Chaosmanager
das kenne ich so nicht.
Als ich damals meinen Wagen aus dem Leasing übernommen habe, habe ich die BMW Bank angerufen und mitgeteilt, dass ich vom Andienungsrecht gebrauch machen und den Wagen übernehmen möchte. Den Händler habe ich überhaupt nicht gefragt.
Ich habe daraufhin einen Kaufvertrag mit dem im Leasingvertrag ausgegebenen Restwert von der BMW Bank erhalten. Den habe ich unterschrieben und zurückgeschickt und die Rechnung bezahlt.
Das war's.
Die Zusendung des Fahrzeug Briefs durch die BMW Bank war dann eine Odyssee. Das ist aber eine andere Geschichte.
Auch ein guter Hinweis: Direkt an die BMW-Bank wenden und die Umleitung Händler umgehen.
Zitat:
@marko_hr schrieb am 9. März 2015 um 16:25:18 Uhr:
Wie kann man den das leasing vorzeitig ablösen?
Indem man dem Leasinggeber die Differenz zwischen Buchwert (kalk. Restwert) und Marktwert bezahlt.
Je früher man den Leasingvertrag vorzeitig ablöst, desto höher fällt diese Differenz aus - das liegt daran, dass sich der Buchwert linear entwickelt während der Marktwert degressiv verläuft.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@R0LLI schrieb am 9. März 2015 um 15:44:26 Uhr:
das kenne ich so nicht.
Als ich damals meinen Wagen aus dem Leasing übernommen habe, habe ich die BMW Bank angerufen und mitgeteilt, dass ich vom Andienungsrecht gebrauch machen und den Wagen übernehmen möchte. Den Händler habe ich überhaupt nicht gefragt.
Ich habe daraufhin einen Kaufvertrag mit dem im Leasingvertrag ausgegebenen Restwert von der BMW Bank erhalten. Den habe ich unterschrieben und zurückgeschickt und die Rechnung bezahlt.
Das war's.Die Zusendung des Fahrzeug Briefs durch die BMW Bank war dann eine Odyssee. Das ist aber eine andere Geschichte.
Ich mache das auch immer so!
Den Händler brauche ich dazu eigentlich gar nicht!
Hab ja auch keinen Vertrag mit ihm, sondern mit der BMW Bank!
Vielen dank für alle antworten hier haben mir sehr geholfen, habe vorhin mit der BMW Bank nochmal gesprochen und die haben mir gesagt das ich die mehr km natürlich nicht bezahlen muss, sagten der Händler muss was falsch gesehen haben im Vertrag und die Bank sendet mir jetzt einen neuen Vertrag zu.
Zitat:
@marko_hr schrieb am 9. März 2015 um 19:07:46 Uhr:
Vielen dank für alle antworten hier haben mir sehr geholfen, habe vorhin mit der BMW Bank nochmal gesprochen und die haben mir gesagt das ich die mehr km natürlich nicht bezahlen muss, sagten der Händler muss was falsch gesehen haben im Vertrag und die Bank sendet mir jetzt einen neuen Vertrag zu.
Halsabschneider sind das! Also dein 🙂.
Zitat:
@marko_hr schrieb am 9. März 2015 um 19:07:46 Uhr:
Vielen dank für alle antworten hier haben mir sehr geholfen, habe vorhin mit der BMW Bank nochmal gesprochen und die haben mir gesagt das ich die mehr km natürlich nicht bezahlen muss, sagten der Händler muss was falsch gesehen haben im Vertrag und die Bank sendet mir jetzt einen neuen Vertrag zu.
Alles andere hätte mich doch sehr verwundert.
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo,
da ich gerade auch überlege ein Leasingauto zu behalten. Mein Händler sagte sie rechnen immer mit Sollwerten den Vertrag ab. Also keine Nachzahlung bei Mehr KM. Aber es gibt auch keine Gebrauchtwagengarantie.
Was mir noch nicht klar ist. Mein Restwert im Vertrag ist derzeit 2000 EUR höher als ich für ein vergleichbares Fahrzeug in der Gebrauchtwagenbörse bei BMW finde. Hier sagte mir der :-) , dass die Differenz zum Marktwert die Bank ausgleicht wenn das Fahrzeug an den Händler geht. Warum die Bank hier nicht den Privatkunden direkt entgegen kommt ist mir ein Rätsel. Denn man kann doch froh sein dass die Kiste weg ist. Denn der Händler muss ja auch noch investieren für Aufbereitung etc.
Also, um das Rätsel jetzt mal aufzulösen, denn die Lösung ist eigentlich ganz einfach:
Wenn laut Vertrag der Leasinggeber (Die BANK, nicht der Händler!) dem Leasingnehmer das Fahrzeug andient, der Leasingnehmer also vom risikolosen Andienungsrecht gebraucht macht, dann bekommt er das Fahrzeug zu dem im Vertrag vereinbarten Konditionen. Die km-Leistung spielt dabei keine Rolle.
Der Grund ist einfach:
Hätte das Fahrzeug mehr km, wäre es weniger wert. Der Käufer zahlt aber den vollen vereinbarten Preis, also ist dem Leasinggeber der km-Stand ganz schlicht wurscht.
Aber hier liegt die Sache anders. Hier ist ein Händler dazwischen, mit dem nicht eindeutig verhandelt wurde.
Denn hier wurde ein reguläres Leasing-Edne vereinbart, mit anderen Worten:
Der Händler kriegt das Auto zurück.
Er hat jetzt also ein Problem: Er muss, wenn er den km-Stand nicht berücksichtigt, den vollen Preis auf dem Leasingvertrag zahlen. Das will er antürlich nicht, denn das Fahrzeug ist das ja aufgrund der Mehr-km garnicht wert.
Er sieht das Risiko, dass der Käufer es sich nach Verkauf anders überlegt und den Wagen nicht abnimmt. Und dann hat der Händler ein Auto dastehen, für das er 3000 Euro zuviel gezahlt hat.
Das ist unmöglich, der Händler wäre schön blöd, wenn er das täte.
Doch es gibt gleich mehrere Auswege, und da hapert es offfenbar an der Kommunikation:
1. Direkt mit dem Leasinggeber eine vorzeitige Ablöse vereinbaren, dann zahlt man den Buchwert, km sind egal.
2. Mit dem Händler VOR der Leasing-Rückgabe einen KaufVertrag machen, dass man das Fahrzeug nach Rückgabe kauft. VORHER, denn nur dann hat der Händler Sicherheit, kann das Fahrzeug zurücknehmen und hat es gleich für denselben Preis wieder verkauft.
Die Problem, die der TE hat, sind auf mangelnde Kommunikation und Unwissenheit auf BEIDEN Seiten zurück zu führen. Dem TE ist das nicht anzukreiden, aber der Händler sollte das wissen. Peinlich.
Falls aber der Händler davon ausgeht, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug hinterher NICHT übernimmt, der Händler das Fahrzeug aber zurücknehmen soll, ist völlig logisch, dass er die Wertminderung von 3000EUR haben MUSS, sonst zahlt er drauf.
Frage ist also, warum der Händler davon ausgeht, dass er den Wagen zurücknehmen muss. Warum informiert er nicht den Kunden, dass der direkt bei der Bank das Fahrzeug ablösen kann?
Verdienen tut der Händler in keinem Fall viel daran, daher verstehe ich die Zickerei nicht.
Kann eigentlich nur Unwissenheit sein...
Gruß
k-hm
Zitat:
@lifestyle79 schrieb am 4. Dezember 2016 um 09:45:12 Uhr:
Hallo,da ich gerade auch überlege ein Leasingauto zu behalten. Mein Händler sagte sie rechnen immer mit Sollwerten den Vertrag ab. Also keine Nachzahlung bei Mehr KM. Aber es gibt auch keine Gebrauchtwagengarantie.
Was mir noch nicht klar ist. Mein Restwert im Vertrag ist derzeit 2000 EUR höher als ich für ein vergleichbares Fahrzeug in der Gebrauchtwagenbörse bei BMW finde
Demnach wird ein Händler für das Fahrzeug eben diese 2000€ weniger erlösen können als das Fahrzeug laut Buchwert wert sein soll.
Du selbst würdest also 2000€ zuviel zahlen müssen, wenn Du das Auto übernimmst und der Realwert nicht verrechnet wird.
Zitat:
. Hier sagte mir der :-) , dass die Differenz zum Marktwert die Bank ausgleicht wenn das Fahrzeug an den Händler geht. Warum die Bank hier nicht den Privatkunden direkt entgegen kommt ist mir ein Rätsel. Denn man kann doch froh sein dass die Kiste weg ist. Denn der Händler muss ja auch noch investieren für Aufbereitung etc.
Gesetzt den Fall, Du verhandelst direkt mit der Bank:
Bist Du sicher, dass Du trotz weniger Fahrleistung den vereinbarten Betrag zahlen sollst?
Hintergrund:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Leasingvertrag den Real-Wert bei WENIGER km nicht berücksichtigt.
Wenn also mehr km gefahren werden, sollst Du draufzahlen. Werden aber weniger km gefahren, bekommst Du den Differenzbetrag nicht zurück?
Das wäre nach deutschen Recht eine einseitige Benachteiligung einer Vertragspartei wegen Unwissenheit und ist nach deutschem Recht mit Sicherheit unwirksam.
Versuche doch mal, das Fahrzeug bei der Bank vorzeitig abzulösen und schaue, welche Korrekturwerte dort berechnet werden. Wenn die realistisch sind, hast Du den Vorteil, dass Du Dein Auto kennst und weisst, was Du da kaufst. Dieser Vorteil ist Geld wert und Du brauchst ihn auch, denn Du bekommst keine Gebrauchtfahrzeug-Garantie.
Die kannst Du aber kriegen, wenn Du den Deal mit dem HÄNDLER machst. Der kauft das Fahrzeug zum höheren Vertragspreis zurück und verkauft es Dir zum Marktpreis. Den Verlust gleicht ihm die Bank aus und alle sind zufrieden.
Du hast dann ein Gebrauchtfahrzeug als Privatperson erworben und bekommst alles, nämlich Gewähr und vielleicht die normale Gebrauchtfahrzeug-Garantie.
Also könntest Du durchaus mit dem Händler verhandeln.
Gruß
k-hm
Hallo k-hm,
in meinem Fall passt die Kilometerlaufleistung zum Ende der Vertragszeit mit der vereinbarten Laufleistung. Ich werde aber sicherlich Wertminderungen haben. Inwieweit diese berechtigt sind sehe ich erst und im Zweifelsfall würde ich da auch den Rechtsweg nicht scheuen.
Ich denke über den Händler das Fahrzeug als Gdbrauchtwagen zu nehmen ist ein Weg. Aber warum die Bank nicht gleich den Marktwert hier weitergibt frage ich mich schon. Ob der Händler den Ausgleich bekommt und ihn an den Kunden weitergibt oder die Bank das direkt im Restwert zum Abzug bringt macht keinen Unterschied.
Du schreibst Unwissenheit ... ja mag sein. Bisherige Leasingfshrzeuge habe ich immer zurück gegeben. Es ist das erste mal dass ich ein Auto am Ende kaufen würde. BMW Händler und Bank machen es da einem schwer. Die. Bank kann/will nix sagen und verweist an den Händler. Der sagt er kann nix sagen weil die Bank ihm erst 6 Wochen vorher einen Marktpreis nennen kann und im Zweifelsfall der Restwert lt. Vertrag dann der Max. Preis ist.
Zitat:
@lifestyle79 schrieb am 4. Dezember 2016 um 11:44:28 Uhr:
Hallo k-hm,in meinem Fall passt die Kilometerlaufleistung zum Ende der Vertragszeit mit der vereinbarten Laufleistung. Ich werde aber sicherlich Wertminderungen haben. Inwieweit diese berechtigt sind sehe ich erst und im Zweifelsfall würde ich da auch den Rechtsweg nicht scheuen.
Ich denke über den Händler das Fahrzeug als Gdbrauchtwagen zu nehmen ist ein Weg. Aber warum die Bank nicht gleich den Marktwert hier weitergibt frage ich mich schon. Ob der Händler den Ausgleich bekommt und ihn an den Kunden weitergibt oder die Bank das direkt im Restwert zum Abzug bringt macht keinen Unterschied.
Du schreibst Unwissenheit ... ja mag sein. Bisherige Leasingfshrzeuge habe ich immer zurück gegeben. Es ist das erste mal dass ich ein Auto am Ende kaufen würde. BMW Händler und Bank machen es da einem schwer. Die. Bank kann/will nix sagen und verweist an den Händler. Der sagt er kann nix sagen weil die Bank ihm erst 6 Wochen vorher einen Marktpreis nennen kann und im Zweifelsfall der Restwert lt. Vertrag dann der Max. Preis ist.
Uups, in meiner ersten Antwort meinte ich eigentlich den Original-Thread.
Bei Dir liegt das anders, weil Du nahe an der vereinbarten km-Leistung bist.
Keine Unwissenheit also bei Dir, denn Du liegt natürlich richtig damit, dass Dir das nicht einleuchtet. Mir auch nicht. 😁
Wie auch immer, wenn der max. Preis der vereinbarte Preis sein soll, heisst das also, dass Du schlimmstenfalls den vereinbarten Preis zahlen musst, obwohl der Marktpreis deutlich darunter liegt.
Was in der Tat bedeutet, dass Du real beurteilt zuviel zahlen sollst. Würde mir auch stinken.
Sieht nicht danach aus, dass Die Bank mit Dir direkt verhandeln will... sie wollen wohl nur dem Vertragshändler etwas nachlassen. Keine Ahnung, wie das bei denen geregelt ist.
Du hast jetzt das Problem, dass Du einen Vertrag unterschrieben hast, der von einem fixen Restwert ausgeht, der aber nicht mehr realistisch ist. Und zwar zu Deinem Lasten.
Ich weiss nicht, ob das der "Sinn" von Leasingverträgen ist (im Sinne von "Geschäftsmodell"😉. Glaube ich aber nicht, weil zuviel "unkalkulierbarer Zufall" dabei ist. Ich denke, dass das irgendwie ausgeglichen werden muss...
Mit wem (Händler oder Bank) hast Du denn den Vertrag und was sagt der Vertrag dazu bzw. ist das überhaupt erwähnt?
Was ist gängige Praxis bei sowas?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Bank nur den Händler ausgleicht, denn nur dort haben sie Kontroll-Möglichkeiten, was realistisch ist und was nicht, wie groß die Differenz also tatsächlich ist...
Gruß
k-hm
Im Prinzip muss ja einer doch die mehr gefahrene 50 000 Km zahlen, in dem Fall der Leasingnehmer selbst.. so oder so
1. gibt er das Auto ordnungsgemäß zurück muss er ja die 3000.- Euro für mehr gefahrene Km bezahlen
2. kauft er das Fahrzeug von der Gesellschaft ab, zahlt er den Restwert voll, obwohl das Fahrzeug doch durch die Mehr Kilometer weniger Wert hat
egal wie die 50 000 Km mehr muss er löhnen, die Trickserei mit dem Händler wäre ein Betrug an die Bank
G/Z