Leasing berechnet bei Rückgabe eine ganze Felge, da glanzgedreht

Audi A4 B9/8W

Moin zusammen,

ich habe meinen A4 wieder zurückgegeben und nun das Gutachten bekommen.

Ich hatte zwei Macken im Felgenhorn, vorne rechts und hinten rechts.
Berechnet werden mir jetzt 640 Euro pro Felge.

Einfache Frage, seht Ihr das als gerechtfertigt? Für mich sind das Schrammen in der Felge die sich eigentlich reparieren lassen sollten.

Felge 1
Felge 2
242 Antworten

Ich fürchte, wir drehen uns im Kreis. 🙂
Wenn der Gutachter schreibt "Felge beschädigt", geht es wohl über den fraglichen Millimeter hinaus, sonst stünde "Felge zerkratzt" im Gutachten. Sollten die Macken nicht so tief sein, wäre das wohl der einzige Weg, die Forderung zu reduzieren.

Die Leasingverträge, die ich gesehen habe, beziehen sich im Text eindeutig auf den Schadenkatalog XY (die haben ja nicht nur Bilder, sondern auch exakte Beschreibungen wie "einen Millimeter tiefe Beschädigung der Felge"😉 und der wird damit zum Vertragsbestandteil. Die dort aufgeführten Abgrenzungen sind ja nicht willkürlich, sondern basieren auf vergangenen Urteilen.
Zudem finden sich im Vertragstext Begriffe wie "Schäden" und "Defekte" usw. und solche gehen grundsätzlich über Gebrauchsspuren hinaus. Garantiebestimmungen usw. sind auch immer als zusätzliches Dokument angefügt und keine überraschende Klausel.

Für mich bleibt die Frage, mit welchem Argument man die Gegenseite mit hoher Wahrscheinlichkeit übertrumpfen will?

Der Leasinggeber hat: vertraglich vereinbarten Zustand, vertragliche zugesicherte Haftung des Leasingnehmers für Schäden und Defekte der Mietsache, einen Gutachter, der den Minderwert bestimmt hat und sich dabei auf behördliche Vorgaben stützt. Der Gutachter sagt: "Felge ist beschädigt" (nicht nur etwas zerkratzt). Leasinggeber sagt: da ist ein Schaden, der über die vertragsgemäße Nutzung und eine Gebrauchsspur hinaus geht. Das ist nicht gerade wenig. Auch wenn es sauätzend ist.

Man selbst hat: Unmut darüber, teure Felgen ausgleichen zu müssen und vage Zweifel an der Berechtigung der Forderung oder dessen Höhe. Natürlich kann man da versuchen, die Gültigkeit aller Leasingverträge der letzten 10 Jahre anzufechten oder zu argumentieren, dass die Felge ja gar nicht wirklich beschädigt sei… usw. Aber mit welchem Risiko? 🙂

Edit: Wie gesagt, ich finde das auch nicht gut, sage nur, dass der LG grundsätzlich keine ganz schlechten Argument hat. Der nächste Schritt wäre das Schlichtungsgutachten und alleine das kostet mehrere Hundert Euro, soweit ich weiß. Oder man lässt sich halt verklagen.

Hier verhält es sich genau wie mit AGBs: wenn diese nicht individuell angepasst werden können und eine Partei unverhältnismäßig benachteiligen, sind sie im Zweifel ungültig.

Vorschlag: Man bietet dem LG gebrauchte Felgen im vertragsgemäßen Zustand an.

Der Betreffende Wagen ist schon weiter verkauft.
Was will die LG mit einem gebrauchten Satz Felgen.

Den Weg hätte man vor Rückgabe einschlagen können.

Ähnliche Themen

Das ist nur fiktiv um die Schadenshöhe festzustellen. Glaubst Du, dass die wirklich neue Felgen montiert haben?

Mit Sicherheit haben sie das nicht.

Aber so wie die Felgen aussahen, hätte ich die nicht abgegeben und einiges an Ärger und Geld gespart.

Aber Auto ohne Felgen zurück zu geben, ist auch schwierig. Und im Internet nach gebrauchten zu suchen und die dann 500 km entfern abzuholen und die Reifen darauf montieren zu lassen, ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand.
Am besten wird es sein, die ungünstigen Vertragsklauseln zu akzeptieren und einen Satz neue Felgen zu bezahlen, auch wenn dieser nie auf das Fahrzeug kommen wird.

Jedenfalls sollte man als Gebrauchtwagenkäufer wissen, dass man beschädigte Felgen zu 100% vom Preis abziehen kann.
Wenn das so laufen würde, hätte sich dieses Theater wahrscheinlich bald erledigt.

Grüße!

Da sagt dir dann der Verkäufer, die Schäden seien bereits eingepreist und man könne diese nicht ein zweites Mal in Abzug bringen. Und der Verkäufer wird dir auch nicht kostenlos einen Satz neue Felgen in den Kofferraum legen.

Das ist klar, aber er weiß auch, dass er die Abzüge, die ein Kunde berechtigterweise machen könnte, vorher draufgeschlagen hat.
Der Schuss könnte aber auch nach hinten losgehen. Minderschlaue Idee. Nicht ganz ernstzunehmen. 😉

Grüße!

Was lernen wir daraus? Jeder sucht seinen persönlichen Vorteil.

Zitat:

@Staubfuss schrieb am 9. August 2021 um 08:21:24 Uhr:


Jedenfalls sollte man als Gebrauchtwagenkäufer wissen, dass man beschädigte Felgen zu 100% vom Preis abziehen kann.
Wenn das so laufen würde, hätte sich dieses Theater wahrscheinlich bald erledigt.

Grüße!

Und warum sollte der Händler auf so etwas eingehen? Es steht ihm frei sein Eigentum einzupreisen wie er es für richtig hält, wenn er möchte auch zum doppelten Neupreis.

Natürlich kann ein Händler verlangen, was er will, aber er bekommt immer nur das, was die Kunden bereit sind zu bezahlen. Sonst wäre es ja einfach. 😉
Aber angenommen alle Interessenten würden den Nachlass für die Felgen haben wollen.
Dann würde es nicht lange dauern, bis der Gebrauchtwagenverkäufer zum Neuwagenverkäufer geht, der auch die Leasingrücknahmen macht, und anschließend würde das immer größere Kreise ziehen, bis man jeden Schaden an einer Felge zu 100% in Rechnung gestellt bekommt.
Damit hätten wir Kunden uns ganz klassisch selbst ins Knie geschossen.
Deshalb sollten wir das Ganze schnell wieder vergessen. 🙄

Grüße!

Jetzt hat es mich 2,5 Wochen vor Rückgabe in einem kleinen italienischen Parkhaus mit einer kurzen Berührung doch auch noch erwischt 🙁 Da bin ich dann nach den Infos hier gespannt was mir berechnet wird. Werde dann Ende August eine Rückmeldung geben.

IMG_20210807_113005.jpg

Oder noch schnell machen lassen für €100-150.
Vor Rückgabe!!!
Der Schaden ist ja wirklich minimal.

Ähnliche Themen