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LEASING - ÄRGER mit Autohaus

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 12:11

Hallo liebe Community,

ich habe evtl. ein großes Problem mit meinem Autohaus.

Wir haben vor 3 jahren ein Auto geleast und wollten nun auf einen anderen Hersteller umsteigen.

Nachdem wir 2 Wochen vor Vertragsende bereits mehrfach angefragt hatten und auch bis das neue Auto dann letztendlich ankam sage und schreibe 14 mal eine Anfrage auf die Rechnung gemacht, da wir das alte auto kaufen wollten und das neue Autohaus es ankaufen wollte.

Ich habe mich also so mit meinem neuen Berater geeinigt, dass er den Betrag direkt an den alten Leasinggeber überweist und habe dies auch dem alten Autohaus so mitgeteilt.

Stand heute, nach geschlagenen 33 Mails und 14 Anrufen konnten die uns bis heute keine richtige Auskunft über die Abwicklung des Kaufs geben obwohl der Vertrag bereits am !!!15.06.!!! ausgelaufen ist.

Heute ruft mich dann der Berater an und sagt er will das auto sofort zurück, da er ansonsten Anzeige erstatten muss.

Das Auto steht derzeit gut geschützt auf dem Hof des neue Atohauses.

Wie ist das jetzt was kann mir da passieren ? ich habe alle Mails und Telefonate Dokumentiert und aufgehoben.

Natürlich möchte ich das Auto immernoch kaufen und bin immernoch bereit den Preis zu zahlen. Uns fehlt eigentlich nur die Rechnung.

Vielen Dank fpr die Hilfe :)

Grüße

Steffen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@158PY schrieb am 10. Juli 2017 um 15:15:24 Uhr:

...Leasing bedeutet eine jahrelange Zahlungsverpflichtung bei gleichzeitigem Nichtbesitzen des Fahrzeugs und der Ungewissheit, ob man das Fahrzeug am Tag x zum Preis y ablösen darf. Das ganze garniert mit Mondzinsen und saftigen Bearbeitungsgebühren. Günstig wird das Ganze nur durch Leasingaktionen der Hersteller, wo Kundschaft mit künstlich geschönten, niedrigen Leasingraten geködert werden soll.

Geschwafel.

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Gab es im Leasingvertrag ein fest vereinbartes Kaufrecht oder nur die Option dazu?

Falls letzteres, dann steht dem Leasinggeber frei, das Fahrzeug zu verwerten, wie er es für richtig hält.

Wenn ich das richtig verstehe möchtest Du ein Leasingfahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit kaufen. Das ist ungewöhnlich, und geht soviel ich weiß nur dann problemlos wenn im Leasingvertrag eine Kaufoption vereinbart wurde. Ist das bei Dir so?

Wenn nicht, bist Du verpflichtet den Mietgegenstand (in diesem Fall das Kfz) dem Eigentümer (Leasinggeber) zurück zu geben.

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 12:24

Ja, im Vertrag ist ein fester Betrag geschrieben, zu dem das Fahrzeug nach Leasingende abgeöst werden kann.

Was dir passieren kann?

a) Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe

b) Klage auf Rückgabe

c) Strafanzeige wegen Unterschlagung

Erfolgsaussichten:

zu a) - für den Leasinggeber gut

zu b) - für den Leasinggeber gut

zu c) - für dich gut - könntest dich mit Erfolg auf deine Kaufabsicht und die bisherigen Mails berufen, dass eine Unterschlagung nicht vorlag.

Bei Rückgabe des Fahrzeuges musst du dich auf eine übergründliche Untersuchung auf etwaige Schäden einstellen.

Zitat:

@stef1312 schrieb am 10. Juli 2017 um 14:24:24 Uhr:

Ja, im Vertrag ist ein fester Betrag geschrieben, zu dem das Fahrzeug nach Leasingende abgeöst werden kann.

Kannst du den Passus mal einstellen? Würde meine vorherige Einschätzung ändern.

Ich kenne das aus Leasingverträgen nur so, dass der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers zum Kauf verpflichtet ist. Eine Kaufoption für den Leasingnehmer widerspricht eigentlich dem Sinn des Leasingvertrages.

Zitat:

@stef1312 schrieb am 10. Juli 2017 um 14:24:24 Uhr:

Ja, im Vertrag ist ein fester Betrag geschrieben, zu dem das Fahrzeug nach Leasingende abgeöst werden kann.

Nochmal: Nur weil ein fester Betrag vereinbart wurde, ist das noch kein zugesichertes Kaufrecht.

Von daher: Wie lautet die genaue Bezeichnung im Leasingvertrag?

In dem Fall würde ich jetzt zum Anwalt gehen. Der soll mit Fristsetzung ein entsprechendes Schreiben an das Autohaus, mit Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung, senden. Nach all Deinen Versuchen mit Mail und Tel, sehe ich darin die einzige Möglichkeit.

Themenstarteram 10. Juli 2017 um 12:33

Zitat:

@hydrou schrieb am 10. Juli 2017 um 14:29:59 Uhr:

Zitat:

@stef1312 schrieb am 10. Juli 2017 um 14:24:24 Uhr:

Ja, im Vertrag ist ein fester Betrag geschrieben, zu dem das Fahrzeug nach Leasingende abgeöst werden kann.

Nochmal: Nur weil ein fester Betrag vereinbart wurde, ist das noch kein zugesichertes Kaufrecht.

Von daher: Wie lautet die genaue Bezeichnung im Leasingvertrag?

das kann ich erst heute abend nachschauen, da ich noch im geschäft bin.

uns wurde beim ersten besuch des autohauses zugesichert das dies in unserer Entscheidung steht nur haben wir leider darüber nichts schriftliches :(

Unterschied zwischen Verkäufergeschwafel und Vertragspraxis?

Tippe mal darauf, dass der Wert eures Altfahrzeuges, der Preis der Inzahlunggabe, höher ist als der "Ablösebetrag". Warum sollte der Althändler dann auf den Gewinn beim Verkauf verzichten wollen?

Tja, wie immer im Leben: Ohne schriftliche Zusicherung ist die Zusage nichts wert...

Von daher: Im Vertrag nachsehen, wie die Formulierung lautet. Falls dort wie geschrieben kein fest vereinbartes Kaufrecht festgehalten wurde, sollte man tunlichst und schnellstmöglich das geleaste Fahrzeug zurück geben. Nur die Vereinbarung eines festen Restwertes für den (optionalen) Fall des Kaufs nach Leasingende reicht nicht aus.

Also entweder ich stehe ich auf dem Schlauch oder ich kapiere es wirklich nicht! Warum gibst Du denn das KFZ nicht einfach zurück und gut ist?

Zitat:

@vito2 schrieb am 10. Juli 2017 um 14:50:55 Uhr:

Also entweder ich stehe ich auf dem Schlauch oder ich kapiere es wirklich nicht! Warum gibst Du denn das KFZ nicht einfach zurück und gut ist?

Vermutlich (steht weiter oben schon), weil im Leasingvertrag ein Wert von bspw. 15.000 steht und das neue Autohaus den Wagen mit 17.000 in Zahlung nimmt....

Weil der Ablösebetrag deutlich niedriger ist als der Betrag, den das neue Autohaus dafür zahlen möchte? Ist doch einfach, die Leasingraten werden etwas höher angesetzt und der "Ablösebetrag" niedriger, so ist das Autohaus auf der sicheren Seite. Wird dann dem Kunden mit dem Hinweis, auf seine Ankaufsmöglichkeit verkauft.

am 10. Juli 2017 um 12:55

Vermutlich weil das Inzahlungnahme-Angebot des neuen Autohauses den vereinbarten Restwert überschreitet? ;-)

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