laute musik im auto ? nahbar wollte mich anzeigen
hallo ist mir 2 mal passiert und der selbe man da kam mein nahbar zu mir und wollte mich anzeigen wegen lauter musik (stufe 23 von 50)
immer wenn ich feierabend habe will ich mich mit offenen fenster ausruhen (das nur 5 min) bevor ich von auto aussteige und habe die stufe 23 auf der autoradio von 50 und der alte man (hartz 4) was immer zuhause rumhockt kommt raus mit sein foto apparatt hat versucht mich anzuzeigen...
darf er das ? so laut war die musik auch nicht... aber das komische ist, wir haben asylbewohner in den selben apartment die schreien singen toben bis 23 uhr nachts dagegen sagt keiner was... obwohl ich um 4 uhr nachts in die backstube muss
Beste Antwort im Thema
Dein nahbar sollte dich auch gleich wegen deinem Deutsch anzeigen. Das ist schlimmer als jedes Deutsch eines frisch eingetroffenen Asylanten.
><((((*>
67 Antworten
Zitat:
@Muco68 schrieb am 21. Juli 2015 um 14:30:20 Uhr:
aber bis 22 uhr kann er nichts machen stimmts ?
Kommt darauf an, was Du machst.
Zimmerlautstärke ist immer, von 0-24 Uhr und an jedem Wochentag.
Das ist das Verbot von vermeidbarem Lärm, der in einer anderen Wohnung von einer durchschnittlich empfindlichen Person als störend empfunden wird. Da laute Musik immer vermeidbar ist, gibt es keinen einzigen Zeitpunkt, wann das mit mehr als Zimmerlautstärke erlaubt wäre.
Unvermeidbar wären zB. irgendwelche Bohrgeräusche bei Handwerksarbeiten wie bei einer Renovierung üblich. Das ist bis 20 Uhr erlaubt, ab 20 Uhr gilt auch für derartige Dinge die Zimmerlautstärke.
Ab 22 Uhr ist dann die sogenannte Nachtruhe, da dürfen dann keinerlei Geräusche in anderen Wohnungen zu hören sein, sofern die nicht "menschlich begründet" sind: schreiender Säugling, Toilettengang, Duschen bei entsprechender Arbeitszeit und vergleichbare Dinge.
Es gibt da so ein paar Toleranz- und Duldungs-Geschichten, wie zB. die Feier des Geburtstags in den eigenen vier Wänden. Aber alle 4 Wochen hat niemand Geburtstag, der Nachbar darf nicht zur Musik mit vibrieren und an der "Nachtruhe" ab 22 Uhr gibt es auch nichts zu diskutieren.
Der Musikgenuss im Auto vor der Haustür kann hier tatsächlich zu einer Strafe führen, denn das ist nicht nur grundsätzlich vermeidbar, wird hier regelmäßig gemacht und wenn es dann so laut ist, dass davon ein durchschnittlich Genervter gestört wird, insbesondere wenn der die Fenster zum Lüften auf hat, dann kann eine Anzeige auch eine Strafe zur Folge haben.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2015 um 14:38:55 Uhr:
Nein, da kannst du mit 'ner 10kW-Anlage das Kratzen deiner Fingernägel auf 'ner Schiefertafel verstärken bis die Fundamente wackeln. Da kann niemand was sagen, weil erst um 22 Uhr Nachtruhe ist. 🙄Zitat:
@Muco68 schrieb am 21. Juli 2015 um 14:30:20 Uhr:
aber bis 22 uhr kann er nichts machen stimmts?Gruß Metalhead
Ich nehme deinen Beitrag nur mal beispielhaft: der Lärm, der vom TE ausgeht, hat nicht zwingend was mit Nachtruhe zu tun. Vielmehr sollte man sich bei Gelegenheit mal §30 Abs. 1 StVO zu Gemüte führen. Da passt der TE mit seiner Aktion gut rein.
Ansonsten muss ich sagen, selbst vom Sozialgedanken mal weg und dass man Rücksicht nehmen sollte: ich könnte mit meiner Anlage sicher auch die komplette Nachbarschaft beschallen, aber ganz ehrlich? Das ist doch so megapeinlich. Mit ist es ja schon peinlich, dass trotz aller Dämmung und sonstiger Maßnahmen mein Nummernschild ein wenig klappert, wenn ich mal aufdrehe. Aber dann wie der TE mit offenen Fenstern? Ich würde samt Auto im Boden versinken vor Scham...
Hi TE, bistn geiler Typ.
Hey, lass Dich doch anzeigen, und berichte in relativ gutem Deutsch, damit wir nicht Astigmatismus bekommen, wie es ausgegangen ist.´
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Ich höre auch mal gerne lauter Musik im Radio, bei ACDC oder ähnlich geht da ja garnicht anders. 😁 Leben und Leben lassen.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 21. Juli 2015 um 18:02:23 Uhr:
Ich nehme deinen Beitrag nur mal beispielhaft: der Lärm, der vom TE ausgeht, hat nicht zwingend was mit Nachtruhe zu tun. Vielmehr sollte man sich bei Gelegenheit mal §30 Abs. 1 StVO zu Gemüte führen. Da passt der TE mit seiner Aktion gut rein.
Nö.
In diesen § passt der Te mit seiner Aktion nicht rein, da hier der durch Benutzung des Fahrzeuges entstehende Lärm angesprochen wird. Fahrzeug verursacht aber nicht den Lärm, sondern die Audioanlage und da kann es dahinstehen, ob diese im Auto eingebaut ist oder nicht.
Anzuwenden ist hier § 117 OWiG.
Im übrigen ist die Aussage, die Lautstärke war 23 von 50 Einheiten, nicht aussagekräftig. Entscheidend ist die Lautstärke in db(A), wofür es Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gibt.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 21. Juli 2015 um 18:47:16 Uhr:
Im übrigen ist die Aussage, die Lautstärke war 23 von 50 Einheiten, nicht aussagekräftig. Entscheidend ist die Lautstärke in db(A), wofür es Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gibt.
O.
Welche aber nicht für eine Audioanlage zählen. Jede Diskothek ist wesentlich lauter, trotzdem bekommt der DJ keine aufs Dach.
Gesetze bezüglich der Geräuschbildung(ausser bei Motorgetriebenen Fahrzeugen, wobei Motorräder offensichtlich eine eigene Kategorie bilden) sind eher ziemlich schwammig gehalten. Nach 22 Uhr auf Zimmerlautstärke ? Wie laut ist das denn ? Und wer misst sowas nach ? Kommt die Polizei mit einem Messgerät vorbei ? Sowas ist ja auch abhängig vom verbauten Material.
Innerhalb der Arbeitstage und nicht zu nachtschlafener Zeit hat eine Anzeige wegen Ruhestörung keine Aussicht auf Erfolg. Man stelle sich vor, dass in der Nachbarschaft beispielsweise Handwerker tätig sind.
Wenn es nun nach den Anwohnern gänge, dürften die Handwerker überhaupt nicht arbeiten. Der eine kommt von der Nachtschicht und will bis 14 Uhr schlafen. Eine Mutter legt Punkt Eins ihre Kinder ins Bettchen, wo die lieben Kleinen bis 15 Uhr ausharren müssen. Der Andere ist Lehrer und muss bis 17 Uhr die Arbeiten der Schüler korrigieren.
Keine Sau fragt hier nach irgendwelchen gesetzlichen Werten. So laut, wie es wird, muss es nunmal sein. Ich könnte ja beim nächsten Hammerschlag auch den Daumen dazwischen halten, da ist es bestimmt leiser.
Was ich damit sagen will: Leben und leben lassen. Ein bissel mehr Toleranz stände manchem gar nicht schlecht. Und wenn einer über dem Tag etwas lauter Musik hört, soll er doch. Mir reicht es, wenn er sich wenigstens an die Nachtruhe hält.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 21. Juli 2015 um 18:47:16 Uhr:
Entscheidend ist die Lautstärke in db(A), ...
Nö,
es gibt zwar die dB(A)-Grenzwerte von 40 tagsüber bzw. 30 nachts, deren Überschreitung grundsätzlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke bzw. Nachtruhe darstellen.
Dies kann jedoch ebenso auch für Geräusche deutlich unterhalb dieses Pegels gelten, da die Einschätzung für eine Schallquelle als ruhestörender Lärm von der Beziehung zum entsprechenden Schallereignis ab hängt und im Einzelfall stark subjektiv geprägt ist.
Was auch über die Definition mit "dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen wegen ihrer physiologischen oder psychologischen Wirkung als störend empfunden werden" so berücksichtigt wird.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 21. Juli 2015 um 19:48:01 Uhr:
Welche aber nicht für eine Audioanlage zählen.
Da jede Schall-, Licht- und Vibrationsquelle dazu gehört, auch die Audioanlage.
Zitat:
Jede Diskothek ist wesentlich lauter, trotzdem bekommt der DJ keine aufs Dach.
Nun sollte auch verstanden sein, warum derartige Einrichtungen nur noch am Ortsrand im Industriegebiet eine Betriebsgenehmigung bekommen und die Anderen ziemlich viel Geld in Schallschutzmaßnahmen investieren mussten.
Zitat:
Nach 22 Uhr auf Zimmerlautstärke ?
Nach 22 Uhr ist Nachtruhe, Zimmerlautstärke ist 24/7
Zitat:
Wie laut ist das denn ?
30 dB(A), oder weniger wenn es bei weniger schon stört.
Zitat:
Und wer misst sowas nach ? Kommt die Polizei mit einem Messgerät vorbei ?
Da das ein übliches Handy messen kann, werden das ziemlich viele Polzisten auch messen können. Unabhängig vom Messwert gilt, wenn es stört (rein subjektiv), dann ist zu laut.
Zitat:
Man stelle sich vor, dass in der Nachbarschaft beispielsweise Handwerker tätig sind.
Bei "Zimmerlautstärke" ist bis 20 Uhr eine unvermeidbare Lärmbelästigung erlaubt. Somit darf der Handwerker Krach machen, die Stereoanlage jedoch nicht.
Zitat:
Was ich damit sagen will: Leben und leben lassen. Ein bissel mehr Toleranz stände manchem gar nicht schlecht. Und wenn einer über dem Tag etwas lauter Musik hört, soll er doch. Mir reicht es, wenn er sich wenigstens an die Nachtruhe hält.
Das mag sicherlich eine verständliche Sichtweise sein. Zieht man aber Ordnungsmacht und Gesetzgeber zur Bewertung heran, dann sieht das deutlich anders aus. Sogar deutlich anders, als es unter "Allgemeinwissen" bekannt ist.
Ich wünsche jedem der unnötig Krach macht weil offene Fennster bei Music so cool sind mal ein paar Wochen Nachtschicht und / oder das die,Krankenschwester,der behandelnde Arzt oder sonstiges Personal welches Nachts arbeiten muss NICHT im Umkreise solcher Leute wohnt
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. Juli 2015 um 19:50:32 Uhr:
es gibt zwar die dB(A)-Grenzwerte von 40 tagsüber bzw. 30 nachts, deren Überschreitung grundsätzlich eine Überschreitung der Zimmerlautstärke bzw. Nachtruhe darstellen.
Nur zur Info:
Die Immissionsgrenzwerte für reine Wohngebiete sind
50/35 db(A) (s. TA- Lärm).
O.
Zitat:
@Felyxorez schrieb am 21. Juli 2015 um 14:01:10 Uhr:
Dein nahbar sollte dich auch gleich wegen deinem Deutsch anzeigen. Das ist schlimmer als jedes Deutsch eines frisch eingetroffenen Asylanten.><((((*>
dich sollte man wegen Respektlosigkeit anzeigen!!
Zitat:
@Dramaking schrieb am 21. Juli 2015 um 20:28:31 Uhr:
Da das ein übliches Handy messen kann, werden das ziemlich viele Polzisten auch messen können. Unabhängig vom Messwert gilt, wenn es stört (rein subjektiv), dann ist zu laut.
Also mich stört z.B. Helene Fischer, egal bei welcher Lautstärke. Darf ich dann auch Anzeige erstatten 😁
wegen alles Anzeige machen ..meine Fresse die Beamten haben auch was besseres zu tun wie sich mit zwei erwachsenen Männern zu ärgern... Redet wieMänner untereinander, manchmal denktman echt 2 kleine Kinder die sich umein Stückschokolade streiten!
Zitat:
@Kawasaki2008heizer schrieb am 21. Juli 2015 um 21:03:47 Uhr:
wegen alles Anzeige machen ..meine Fresse die Beamten haben auch was besseres zu tun wie sich mit zwei erwachsenen Männern zu ärgern... Redet wieMänner untereinander, manchmal denktman echt 2 kleine Kinder die sich umein Stückschokolade streiten!
So wie es der TE hier schreibt dürfte diese Annahme gar nicht so weit weg sein.
Junger Schnösel ohne gutes Benehmen trifft auf Oberlehrer. Worüber sollten die dann reden?