Laut Polizei unschuldig, Laut Versicherung nicht

Hallo,
hatte einen Unfall. Ich bin links abgebogen, Fahrer kam von hinten und überholte mich
und knallte mir ins Auto.
Laut Polizei und Bußgeldstelle, ist der überholende schuld, da ich bereits beim abbiegen
war.
Laut gegnerischer Versicherung soll ich nur 30% Schadensregulierung erhalten.
D.H. mir geben sie 70% schuld.
Meine eigene Versicherung meint, ich werde durch einen Anwalt auch nicht viel erreichen,
ich werde immer eine Mitschuld bekommen (Obwohl lt. Polizei nicht??) . Wer kennt sich da aus. Würde mich über schnelle Antworten freuen.

Ramona8698

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Der Fall hier ist aber nicht verhandelt worden, sondern von beiden Gesellschaften wie üblich unabhängig die Haftung festgestellt worden. Die eine hat sich jetzt mit 100% abgefunden und seine eigene ist halt auf 30% Mitverschulden gekommen.

d.h.?

eine hochstufung kann ja auf dauer schon xxxx EUR ausmachen (und deswegen kann sich ja auch selberzahlen lohnen)

welche wege hat man in dem falle?

die eigene VS hat nichts gezahlt ? warum dann hochstufen?

ich wäre da dankbar ueber aufklärung
Harry

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Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Wenn deine Versicherung bereits gezahlt hat, dann werden die die Regulierung ohne Urteil auch nicht rückgängig machen. Zahl denen die 430 € zum Schaden zurück und dein Vertrag wird als "unbelastet" an den Nachversicherer nachgemeldet und du bekommst die zuviel gezahlten Beiträge durch eine evtl. Hochstufung erstattet. Wegen 430 € eine Klage gegen den eigenen VR einzureichen wäre zwar löblich, aber hier wohl aus Zeit und Kostengründen nicht zu empfehlen.

So ist´s. Einen Prozess wirst Du kaum gewinnen können, da die Versicherung berechtigt ist, die Ansprüche der Gegenseite "im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens" zu regulieren. Und eine Mithaftung von 30% ist in dieser Situation durchaus begründbar. Leider.

Hier ist doch das Ürpblem, dass die Versicherung überhaupt nicht regulieren musste,
also kleine Kosten im Außenverhältnis eingetreten sind. So kann der VN auch nicht
zurück zahlen, was nicht bezahlt wurde.

Wenn du eh einen RA eingebunden hast, bin ich mir sehr sicher, dass deine ehemalige
Verischerung es ganz sicher nicht auf eine Klage ankommen lassen wird und sie im
Fall einer Klage ganz einfach deine ehemalige Verischerung als unbelastet bestätigen
wird.

Hier gibt es ein auch für die Versicherung ein Risiko, wo sie doch überhaupt nicht
reguliert hat und ein Prozessrisiko mit den dann anfallenden Kosten scheuen unsere
Versicherer wohl mehr als der Teufel das Weihwasser.

Nur Mut und berichte mal, was dein Anwalt sagt.

Lieben Gruß,
Andreas...

Zitat:

Original geschrieben von angro


Hier ist doch das Ürpblem, dass die Versicherung überhaupt nicht regulieren musste,
also kleine Kosten im Außenverhältnis eingetreten sind. So kann der VN auch nicht
zurück zahlen, was nicht bezahlt wurde.

😕

Doch sie musste bzw. durfte regulieren und hat es auch getan.

Offenbar wurden doch 430 EUR an den Gegner bezahlt.

Den genauen Fall kennen wir zwar nicht. Aber wenn in einem Linksabbieger/Überholer-Fall 30% Mitverschulden angenommen werden, ist das sicher nicht ermessensfehlerhaft. Und  nur das könnte dem Versicherer vorgeworfen werden.

Ergo: 430 EUR zurückzahlen oder mit der Höherstufung leben...

Gruß
Hafi
 

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