Laut Polizei unschuldig, Laut Versicherung nicht
Hallo,
hatte einen Unfall. Ich bin links abgebogen, Fahrer kam von hinten und überholte mich
und knallte mir ins Auto.
Laut Polizei und Bußgeldstelle, ist der überholende schuld, da ich bereits beim abbiegen
war.
Laut gegnerischer Versicherung soll ich nur 30% Schadensregulierung erhalten.
D.H. mir geben sie 70% schuld.
Meine eigene Versicherung meint, ich werde durch einen Anwalt auch nicht viel erreichen,
ich werde immer eine Mitschuld bekommen (Obwohl lt. Polizei nicht??) . Wer kennt sich da aus. Würde mich über schnelle Antworten freuen.
Ramona8698
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Der Fall hier ist aber nicht verhandelt worden, sondern von beiden Gesellschaften wie üblich unabhängig die Haftung festgestellt worden. Die eine hat sich jetzt mit 100% abgefunden und seine eigene ist halt auf 30% Mitverschulden gekommen.
d.h.?
eine hochstufung kann ja auf dauer schon xxxx EUR ausmachen (und deswegen kann sich ja auch selberzahlen lohnen)
welche wege hat man in dem falle?
die eigene VS hat nichts gezahlt ? warum dann hochstufen?
ich wäre da dankbar ueber aufklärung
Harry
32 Antworten
Wird den Threadersteller aber auch nicht vollständig von seiner Mitschuld "erlösen". Paragraph 1 schwebt immer über allem und wenn so'n Dämelack mich meint beim Abbiegen überholen zu müssen, dann muss ich halt in die Eisen und ihn Machen lassen und darf nicht abbiegen. "Gegenseitige Rücksichtnahme" halt, ist in Deutschland nicht mehr allzu verbeitet, deswegen regen sich auch alle immer so auf wenn's dann Kracht - schliesslich war man ja "im Recht".
Recht haben und Recht bekommen...
Gute Fahrt,
Cl25.
Da hast du sicherlich Recht, aber das gibt bei so einem Unfall allenfalls
30 % Mitschuld und nicht umgekehrt. Selbst 50 / 50 ist wohl nicht
Sach- und Fachgerecht.
Die versuchen es aber halt mal wieder und bei 80 % kommen die damit
durch. In meinem aktuellen Fall läuft es genau umgekehrt. Da gibt es in
meinen Augen eine völlig überhöhte und nicht nachvollziehbare Schaden-
forderung und die Versicherung will diese außergerichtlich anerkennen,
nur weil eine Klageschrift vorliegt...
Der Threaderöffner hat ja Klage eingereicht und wird weiter berichten.
LG,
Andreas...
Hab den gleichen Fall gehabt, hab vor Gericht 50% bekommen. Ich war der abbiegende.
Hallo,
so, da melde ich mich mal wieder.
Wie bereits geschrieben hat mein Anwalt Klage eingereicht.
Es war noch von der gegnerischen Partei eine Restschuld von 50% (ca. 1390,00 Euro)offen. Vor ca. 21 Tagen hat uns die Versicherung dann nochmals 900,00 Euro geboten.
Das haben wir abgelehnt. Und die Klage weiterlaufen lassen.
Am Samstag hatte ich Post von meinen Anwalt und siehe da:
Die vollständigen 100% wurden von der gegnerischen Partei beglichen.
Es geht also doch.
Aber als Linksabbieger hat man tatsächlich schlechte Aussichten, aber durch die Aussage meine Gegnerin habe ich dann eben doch noch recht bekommen.
Am meisten hat mich gewurmt, das ich in der Versicherung um gut 200,00 Euro pro Jahr hochgestuft wurde. Aber dies ist damit ja hinfällig.
Es lohnt sich also einen Anwalt mit einzubeziehen. Das nächste mal werde ich dies gleich tun.
Ich danke euch allen für eure Antworten und Unterstützung.
Viele Grüße
Ramona
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Moin,
Ramona ... in STRITTGEN Fällen ... ist dies immer so. Überall da, wo es um einen empfindlichen Teil deines Einkommens geht ... (gut bei 150 Euro wäre es mir egal!) und du deine Rechte selbst nicht wahrnehmen kannst ... ist der Anwalt hilfreich. Und genau für solche Zwecke sind sie auch da. Also : Alles richtig gemacht !
MFG Kester
Gratulation, mal sehen wie mein Fall ausgeht.
LG,
Andreas...
Hallo,
leider ist der Fall doch noch nicht beendet.
Jetzt habe ich Schwierigkeiten mit der Hochstufung.
Meine zu dem Zeitpunkt zuständige Versicherung meint ich sei aus ihrer
Sicht 30% Schuld. Somit werde ich also nicht wieder runtergestuft. Wer hat damit Erfahrung?? Werde Montag direkt meinen Anwalt anrufen. Oder muss ich dass so hinnehmen. Die gegnerische Partei hat den Schaden an meinen Auto ja zu 100% gezahlt und die Anwaltskosten ebenso.
Vielen Dank
Ramona
wenn du 100% bekommen hast, dann kann deine versicherung nicht einfach 30 % an den gegner auszahlen. zur not musst du deine versicherung auch noch verklagen...
Zitat:
Original geschrieben von 3L-Flowerpower
wenn du 100% bekommen hast, dann kann deine versicherung nicht einfach 30 % an den gegner auszahlen. zur not musst du deine versicherung auch noch verklagen...
Von dieser Klage würde ich abraten.
Dass die Haftungsbeurteilung in den Fällen Überholer/Linkasbbieger nicht einfach ist, haben die Beiträge gezeigt, und dass in einem solchen Fall einer vollen Schadenersatz (100%) bekommt, ist eher die absolute Ausnahme.
Nach allem was ich gelesen habe erscheint eine Haftung 70:30 oder 75:25 zu Lasten der Überholerin sachgerecht. Ich glaube die andere Versicherung hat nur aus wirtschaftlichen Gründen letztendlich voll gezahlt, da ein Prozess wegen noch ausstehender rund 300,- EUR "unwirtschaftlich" ist.
Um mit einer Klage gegen die eigene Versicherung auf Entlastung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgreich zu sein, müßtest Du Deiner Versicheung NACHWEISEN, dass wider besseres Wissen ins "Blaue hinein" gezahlt wurde. Das dürfte nicht gelingen.
So ärgerlich es auch ist, sei froh, dass Du 100 % erhalten hast.
Zitat:
Original geschrieben von Ramona8698
Hallo,leider ist der Fall doch noch nicht beendet.
Jetzt habe ich Schwierigkeiten mit der Hochstufung.
Meine zu dem Zeitpunkt zuständige Versicherung meint ich sei aus ihrer
Sicht 30% Schuld. Somit werde ich also nicht wieder runtergestuft. Wer hat damit Erfahrung?? Werde Montag direkt meinen Anwalt anrufen. Oder muss ich dass so hinnehmen. Die gegnerische Partei hat den Schaden an meinen Auto ja zu 100% gezahlt und die Anwaltskosten ebenso.Vielen Dank
Ramona
Was ist denn das für eine Abzock-Versicherung??? Kennen wir die??
Das ist eine bodenlose Unverschämtheit, ohne Grund (Die gegnerische Versicherung hat ja alles gelöhnt!) von der TE einen höheren Beitragssatz abzuzocken...!
Wenn das meine Versicherung wäre, dann würde ich die verklagen und dann am Jahresende kündigen....!
Hier mal ein Urteil zur Kenntnisnahme passt ja zu dem TE:
Wer beim Linksabbiegen einen Unfall verursacht,weil er sich nicht 2x umgesehen hat,muss für ein Drittel des Schadens aufkommen.
Das entschied das Landgericht Karlsruhe 🙁AZ 8 O 294/07)
Im konkreten Fall war ein Mann ohne zu gucken links abgebogen und dabei mit einem überholenden Auto zusammengeprallt.
Gruß
Günnimatz
Der Fall hier ist aber nicht verhandelt worden, sondern von beiden Gesellschaften wie üblich unabhängig die Haftung festgestellt worden. Die eine hat sich jetzt mit 100% abgefunden und seine eigene ist halt auf 30% Mitverschulden gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Der Fall hier ist aber nicht verhandelt worden, sondern von beiden Gesellschaften wie üblich unabhängig die Haftung festgestellt worden. Die eine hat sich jetzt mit 100% abgefunden und seine eigene ist halt auf 30% Mitverschulden gekommen.
d.h.?
eine hochstufung kann ja auf dauer schon xxxx EUR ausmachen (und deswegen kann sich ja auch selberzahlen lohnen)
welche wege hat man in dem falle?
die eigene VS hat nichts gezahlt ? warum dann hochstufen?
ich wäre da dankbar ueber aufklärung
Harry
Hallo,
danke für eure Beiträge.
Ja, es ist so, das meine Versicherung meinen Unfallgegner etwa 430,00 Euro gezahlt hat.
Ich denke die Versicherung (ich weiss nicht ob ich sie hier nennen darf???) habe ich bereits gekündigt. Wir sind seit 01.01.08 woanders versichert. Der Unfall war Ende im November und zieht sich jetzt hin.
Ich denke mal, das die wegen der Kündigung auch nicht anders reagieren wollen.
Ich werde auf jeden Fall nochmal mit meinen Anwalt sprechen, denn lt. schriftlicher Aussage der Gegnerin, hat die ja die Schuld zugegeben. (Hat meinen Blinker links gesehen, hat bemerkt, das ich verlangsame, dachte aber ich will rechts ranfahren, damit sie überholen kann.) Und die Polizei hat bestätigt, das ich bereits im Abbiegevorgang war, als meine Gegnerin den Überholvorgang angefangen hat.
Viele Grüße
Ramona
Wenn deine Versicherung bereits gezahlt hat, dann werden die die Regulierung ohne Urteil auch nicht rückgängig machen. Zahl denen die 430 € zum Schaden zurück und dein Vertrag wird als "unbelastet" an den Nachversicherer nachgemeldet und du bekommst die zuviel gezahlten Beiträge durch eine evtl. Hochstufung erstattet. Wegen 430 € eine Klage gegen den eigenen VR einzureichen wäre zwar löblich, aber hier wohl aus Zeit und Kostengründen nicht zu empfehlen.