laut DEKRA Zulassungsdokumente und alle ABEs ungültig, HU durchgefallen, da FZG ohne Typ D...

VW Bora 1J

Hi, meinem Auto (siehe Signatur) geht's eigentlich gut, trotz zwei Fahrerfluchten mit Gutachtern in 2019. Da ich als Erstbesitzer und alleiniger Fahrer nicht zum ersten Mal zur HU vorspreche (war diesmal nicht dabei), staune ich und auch die ATU-Mitarbeiter über die Erläuterungen im Mängelbericht:

-DF0.2 (EM) erheblicher Mangel
Zulassungsdokumente Daten stimmen nicht mit
Fahrzeug überein oder fehlen FZG ohne Typ
D...
damit alle Änderungen nicht zuzuordnen

+ Reifen und Eibach-Federn Zulässigkeit nicht nachgewiesen (nicht zuordenbar da Grund-FZG ohne ABE) und TGA Abnahme nicht auffindbar und noch ein paar andere Mängel (Kennzeichenbeleuchtung rechts geht definitiv, Standlicht unzulässig ja mache ich die durchbrennenden Halogen statt der seit zig Jahren haltenden LEDs halt rein, Abgasrohr mitte Befestigung mangelhaft da ist alles geprüft und sogar das Hitzeblech drüber frisch geklipst, Scheinwerferstellmotoren mangelhaft habe extra die Abdeckungen hinter dem linken abgemacht damit man die von hinten mit 10er Imbus nachstellen kann).

War dort genau schon zum letzten TÜV mit den 16"-Felgen mit 205/55/R16-Komplettbereifung von einem Autohaus und das sogar ohne beiliegende Felgen-ABE. Über die KBA-Nummer hatte das der Prüfer hinbekommen, sowie den seit 18 Jahren montierten Eibach-Federn und allen sonstigen ABEs.

Jetzt frage ich mich was ich machen soll. Mit den fett geschriebenen 'Mängeln' wird die erforderliche Wiedervorführung interessant...

Soll ich da jetzt am besten wo anders nochmal TÜV machen, in der Hoffnung das der Prüfer wie üblich über die FIN das Fahrzeug aufgeschlüsselt bekommt (habe sogar mit Bleistift nach der 0603 die 633 über den Nullen in Fahrzeugschein zur leichteren Orientierung ergänzt. Damit man auch ohne über die Fahrzeugnummer zu gehen die Schlüssel des Reimports direkt hat).

oder kann ich optimistisch sein das ein anderer Nachprüfer mit den Punkten keine Probleme hat oder diese nun zwingend auf die Goldwage legen muss

oder kann man sich von VW bestätigen lassen, dass das in Wolfsburg gebaute Fahrzeug dem 0603 633 entspricht?

Ich bin für alle Ideen und Erfahrungen offen, wie man den Mangel "FZG ohne Typ D..." beheben kann (gibt es das auch irgendwo in aufgeschlüsselt/verständlich) und aktuell nur mit dem Kopf schütteln, was da auf einmal und nach Jahren unerwartet bei der 8. HU aufploppt.

Da hat der Dipl.-Ing. alle Register gezogen (außer den übersehenen kraftlosen Gurtstraffer HL und abgelaufenen Verbandskasten^^).

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe das die Nachprüfung aufgrund der Erstpapiere möglich ist.

Ich war dennoch brav und wie es sich gehört heute in Leipzig bei der letzten Zulassungsbehörde, welche die aktuelle Zulassungsbescheinigungen ausgestellt hat. Man könne die Herstellerangaben über die mir zum Glück vorliegende EWG-Übereinstimmungsbescheinigung frisch abrufen und korrekt übernehmen. Sonst habe ich es ja nicht so mit Unterlagen, in dem Fall habe ich aber zum Glück alles da.

Leider wurde mir in Leipzig gleich ein Mängelschein aufgedrückt und ich müsse nach 2 Wochen spätestens nachweisen, dass mein Auto gültigen TÜV hat. Einen erfolgreichen TÜV etwas später nachreichen ginge absolut nicht, wie bis zum spätesten vom HU-Prüfer festgelegten Nachuntersuchungsdatum. Zudem muss ich für die korrigierten Papiere nochmals 15,xx Euro zahlen. Das ginge generell nicht anders, ist ja schließlich nochmal Papier! Da ich freundlich aber hartnäckig war, wurde mir gesagt, ich könne eine Quittung dafür bekommen und diese in der ersten Zulassungsbehörde in Gera geltend machen.

Natürlich glaube ich diese offensichtliche Lüge nicht. Aber ich habe mal in Gera angerufen mit damaligem Kennzeichen und FIN. Eine nette Mitarbeiterin konnte mich gut verstehen und hat dies mit Ihrer Chefin besprochen und mich danach zurück gerufen. Man habe keine Unterlagen mehr und zu dem damaligem Zeitpunkt konnte man das nicht besser machen, jeder hatte da so seine Methoden mit der Umstellung gehabt.

Die Auskunft war dann: Ich hätte das damals sehen müssen, dass die Angaben der Behörde nicht Okay wären (wobei das Auto zu der Zeit nicht auf mich lief). Alternativ hätte das sehen müssen, als das Auto zuletzt von Gießen auf Leipzig von mir umgemeldet werden musste (wobei da aber kein Unterschied in den bis dato unauffälligen Papieren stattgefunden hat)!

Man könne das auch nicht mehr in Gera für Leipzig korrigieren, auch nicht mit Leipzig absprechen und schon gar nicht die Quittung für Leipzig erstatten. Schließlich hätte Leipzig auch Schuld und soll dafür gerade stehen. Weil man hätte das damals dort auch richtig abfragen und umtragen können.
Wo kann ich eigentlich meine Kosten als Laufbursche zwischen zwei Behörden und einer aufgezwungen Prüforganisation geltend machen, welche mir hier ungerechtfertigt, samt dreister Zusatzgebührabzocke, auferzwungen werden?

*Mal als Abschlussinfo für Andere, die mit einem ähnlichen Problem sich hier Informieren wollen.*

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Zitat:

@Ronny & Claudia schrieb am 23. Februar 2020 um 11:57:56 Uhr:


...Ich hab mit der DEKRA in Leipzig und Torgau sehr gute Erfahrungen gemacht wenn es um Abnahmen von Veränderungen am Auto ging...

Das klingt ja schon mal positiv, das Du da sehr gute Erfahrungen gemacht hast. Ich hatte auch geschrieben das ich da aktuell nur mutmaßen kann und da wohl mal direkt nachfragen muss.

Mache mir nur vorab meine Gedanken und habe ja auch nur ein gewisses Zeitfenster alles zu beheben, was da vom Dienstleister gegenüber dem zahlenden Auftraggeber (für Ottonormalbürger und sogar Werkstattmitarbeiter unverständlich) geschrieben wurde.

Kannst Du neugieriger Weise grob einschätzen, was ich da für eine Abnahme zahlen muss? Muss ja nur in die Eibach Dokumente eingetragen werden (das die vor ca. 18 Jahren verbauten Federn vermutlich keine Probleme machen werden ^^) und nicht noch zusätzlich in die Fahrzeugpapiere, wie bei einer Paragraf 21. Kann man das zusammen mit der Nachprüfung mit einem Termin machen?

@HWK7373: Naja eine klare Antwort habe ich ja noch nicht bekommen. Konnte mir nur aus den kurzen und teils widersprüchlichen Antworten eine mögliche plausible Erklärung zusammenreimen. Ob diese auch zutrifft und die daraus folgenden Einschätzungen, ist aktuell noch offen.

Du hast gute Chancen das es schlecht läuft! Ob nach 18jahren die Nummern noch lesbar sind könnte schwer sein!

Also hällst Du es für wahrscheinlicher, einfacher und günstiger, dass ich daher besser nochmal eine normale HU mache (natürlich ohne die sonstigen Mängel) anstatt zu versuchen die Federn abnehmen zu lassen. Immerhin spricht die Zeit ja für sich, dass der Einbau so verkehrt nicht gewesen sein kann. :P *Späßle gemacht*

Naja kann ja mal zur Beruhigung an die Federn schauen, ob ma da noch was erkennen kann. Wird ja nicht ein simpel angeklebtes und biologisch abbaubares Stück Papier sein. *hoffe ich* Und Abnahmen für die beiden Felgensätze etc. für was ich alles ABEs habe, dürften ja durch die Infos aus anderen Quellen auch nicht hinzu kommen.

Du verstehst es glaube ich nicht, oder?
Dein Problem ist das deine Fahrzeug Papiere, also zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 nicht zu deinem Fahrzeug passen.
Nicht die ABEs noch die fehlenden Eintragungen sind dein Problem, das ist pillpalle und in 5 min erledigt.

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Auch die Kosten kannst Du im Vorfeld bei der DEKRA erfragen, ist so schlecht zu schätzen da Du ja nicht nur eine Baustelle hast

Zitat:

@zonki101 schrieb am 23. Februar 2020 um 14:29:54 Uhr:


Das fzg ist nicht zugelassen?
Da kein Kennzeichen zugeteilt?
Ist das richtig?

Zu deinem Hauptproblem, vermutlich passen deine Papiere nicht zur Fahrgestellnummer, warum auch immer.
Eventuell ein zahlendreher?
Da würde ich bei persönlich bei dekra Niederlassung vorbei gehen, die können dir sicherlich helfen. 😉

Du verstehst es glaube ich nicht, oder?
Dein Problem ist das deine Fahrzeug Papiere, also zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 nicht zu deinem Fahrzeug passen.

Ich versuche Deine Beiträge dennoch zu würdigen. Anscheinend verstehe ich wirklich nicht, wie man Aufgrund der angegebenen Infos, auf solche Fragen kommt. Ach das sind Aussagesätze mit Fragezeichen, jetzt wirds klar. *Ähm nicht* Vielleicht schaffst Du es nachvollziehbar zu erklären, durch was genau Du zu der Schlussfolgerung kommst, anstatt so einen Ton anzuschlagen. Mache den Thread schließlich auf, um an brauchbare, nachvollziehbare Infos zu kommen. Hier hast Du weitere Bilder:

Fin
Fin
Fin

Ist noch das CoC (Certificate of Conformity) vom Hersteller vorhanden?

Der Prüfer hat ein Problem mit der fehlenden TSN.

Zitat:

Ist noch das CoC (Certificate of Conformity) vom Hersteller vorhanden?

Der Prüfer hat ein Problem mit der fehlenden TSN.

Danke, das sind doch mal ein paar klare Infos. Ich wollte gerade bei der DEKRA anrufen, aber da werde ich erst einmal zu belesen:

Okay die TSN ist das Genullte bei Reimport. Frage mich warum man damit Probleme hat, wenn das bei Reimport normal ist und man u.a. die TSN neben meiner Bleistiftnotiz auch über die FIN und andere Angaben der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil 1 herausbekommen kann. Aber das erklärt dann wohl die genannte CoC.

Dieses CoC, hab ich am Rande schon mal gelesen. Reicht dafür das 3. Bild aus dem Beitrag mit 4 Bilders von Seite 1 bzw. der ursprünglichen Fahrzeugbrief mit "für das aus Niederlange eingeführte Fahrzeug" ... "EUSt wurde an Finanzamt gemeldet und EG-übereinstimmungsbescheinigung lag vor."?
Ich lese mich da mal weiter ein, wie ich das ggf. am leichtesten von VW bekommen kann.

Warum war das bisher kein Problem?

Meiner Meinung nach muss die Zulassungsstelle die Schlüssel richtig eintragen. Das ist hier nicht passiert. Ich weiß auch nicht wie das vor 20 Jahren alles gelaufen ist.

Die EG Typgenehmigung sollte eigentlich genügen. Ist vergleichbar mit dem CoC.

Wenn alle Stricke reißen, suche dir eine andere Prüforganisation. Das ist nur in sofern ärgerlich dass die Kohle für die erste Prüfung weg ist.

EU Reimporte sind ja nun heute keine Seltenheit mehr. Der Prüfer muss sich wohl noch selbst etwas beweisen.

@das-markus

Wenn das Fahrzeug aber nicht Typschlüssel konform ist! Wovon ich ausgehe sind die 000 richtig!

Die EG Genehmigung ist der Vorgaenger des CoC. Das eine oder andere sollte beim Auto dabeigewesen sein!
Beides ist gleichhin gueltig.

Genullte Schluesselnummern sind bei Re-Importen relativ normal. Muesste mal nachsehen was bei unserem aus A importierten Fiat drinsteht!
Sollte daher eigentlich kein Problem darstellen wenn die genullt ist, warum die Prueforganisation da so ein Fass aufmacht, soooo selten ist das ja nun wirklich nicht.

Ich warte noch auf den Rückruf der DEKRA. Laut VW-Hotline gab es für das Fahrzeug kein CoC und wird es auch nicht nachträglich geben, da es aus einer Zeit vor CoC ist. Das die TSN genullt ist, ist ganz normal bei Reimport. Man kann sich bei VW auch nicht aufgrund der gemachten Mängelangabe (siehe 1. Beitrag) erklären, was dieser Prüfer da auf einmal für ein Problem hat.

Edit: Der Prüfer sagt, er stört sich daran, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei der Umstellung nicht mehr alles so schön drin steht. Da steht jetzt im Feld D.2 (Typ) O.ABE, statt wie vor der Umstellung, wo im Fahrzeugschein noch 1J im Feld 3 stand. Das man 1J direkt mit in der FIN stehen hat etc. ist ihm nicht genug, sondern ein erheblicher Mangel, auch wenn der Fahrzeughalter dafür nichts kann.

Seiner Meinung nach hat das die Zulassungsbehörde nicht ordentlich umgetragen "die können da nicht einfach etwas weglasssen" und ich soll das dort klären.

Super, er hat noch nicht verstanden, dass er ein Dienstleister ist. Da wird versucht, die zuständige Zulassungsstelle auf dem Rücken des Kunden zu erziehen...
Der Sachbearbeiter pellt sich darauf doch einen, du als Kunde hast das Gerenne für Nichts und weißt, dass du genau zu diesem Laden nie wieder hingehen wirst.
Mit Sicherheit auf der Straße hat der olle Eintrag a la "früher war schöner, da stand das ordentlich im dafür vorgesehenen Feld" genau gar nichts zu tun; was daran ein erheblicher Mangel ist, muss mir nochmal einer erklären.
Aber vllt ist Tom ja der Prüfingenieur... 🙄

@error126

Nein ich bin kein Prüfingenieur!

Nur weil ich gewisse Fehler in seinen Dokumenten lese und darauf hinweise, heißt nur das mir seine Dokumente sagen da stimmt was nicht!

Der Prüfer verhält sich ziemlich blöd stimmt, ich kenne das so wenn irgendwelche Unstimmigkeiten entdeckt werden redet man mit dem Kunden und klärt ihn auf wie man das beseitigen kann und nicht hier ein mängelbericht beseitige das

Zum Glück soll es ja noch den einen oder anderen "Türken Tüv" geben :-)

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