laut DEKRA Zulassungsdokumente und alle ABEs ungültig, HU durchgefallen, da FZG ohne Typ D...

VW Bora 1J

Hi, meinem Auto (siehe Signatur) geht's eigentlich gut, trotz zwei Fahrerfluchten mit Gutachtern in 2019. Da ich als Erstbesitzer und alleiniger Fahrer nicht zum ersten Mal zur HU vorspreche (war diesmal nicht dabei), staune ich und auch die ATU-Mitarbeiter über die Erläuterungen im Mängelbericht:

-DF0.2 (EM) erheblicher Mangel
Zulassungsdokumente Daten stimmen nicht mit
Fahrzeug überein oder fehlen FZG ohne Typ
D...
damit alle Änderungen nicht zuzuordnen

+ Reifen und Eibach-Federn Zulässigkeit nicht nachgewiesen (nicht zuordenbar da Grund-FZG ohne ABE) und TGA Abnahme nicht auffindbar und noch ein paar andere Mängel (Kennzeichenbeleuchtung rechts geht definitiv, Standlicht unzulässig ja mache ich die durchbrennenden Halogen statt der seit zig Jahren haltenden LEDs halt rein, Abgasrohr mitte Befestigung mangelhaft da ist alles geprüft und sogar das Hitzeblech drüber frisch geklipst, Scheinwerferstellmotoren mangelhaft habe extra die Abdeckungen hinter dem linken abgemacht damit man die von hinten mit 10er Imbus nachstellen kann).

War dort genau schon zum letzten TÜV mit den 16"-Felgen mit 205/55/R16-Komplettbereifung von einem Autohaus und das sogar ohne beiliegende Felgen-ABE. Über die KBA-Nummer hatte das der Prüfer hinbekommen, sowie den seit 18 Jahren montierten Eibach-Federn und allen sonstigen ABEs.

Jetzt frage ich mich was ich machen soll. Mit den fett geschriebenen 'Mängeln' wird die erforderliche Wiedervorführung interessant...

Soll ich da jetzt am besten wo anders nochmal TÜV machen, in der Hoffnung das der Prüfer wie üblich über die FIN das Fahrzeug aufgeschlüsselt bekommt (habe sogar mit Bleistift nach der 0603 die 633 über den Nullen in Fahrzeugschein zur leichteren Orientierung ergänzt. Damit man auch ohne über die Fahrzeugnummer zu gehen die Schlüssel des Reimports direkt hat).

oder kann ich optimistisch sein das ein anderer Nachprüfer mit den Punkten keine Probleme hat oder diese nun zwingend auf die Goldwage legen muss

oder kann man sich von VW bestätigen lassen, dass das in Wolfsburg gebaute Fahrzeug dem 0603 633 entspricht?

Ich bin für alle Ideen und Erfahrungen offen, wie man den Mangel "FZG ohne Typ D..." beheben kann (gibt es das auch irgendwo in aufgeschlüsselt/verständlich) und aktuell nur mit dem Kopf schütteln, was da auf einmal und nach Jahren unerwartet bei der 8. HU aufploppt.

Da hat der Dipl.-Ing. alle Register gezogen (außer den übersehenen kraftlosen Gurtstraffer HL und abgelaufenen Verbandskasten^^).

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe das die Nachprüfung aufgrund der Erstpapiere möglich ist.

Ich war dennoch brav und wie es sich gehört heute in Leipzig bei der letzten Zulassungsbehörde, welche die aktuelle Zulassungsbescheinigungen ausgestellt hat. Man könne die Herstellerangaben über die mir zum Glück vorliegende EWG-Übereinstimmungsbescheinigung frisch abrufen und korrekt übernehmen. Sonst habe ich es ja nicht so mit Unterlagen, in dem Fall habe ich aber zum Glück alles da.

Leider wurde mir in Leipzig gleich ein Mängelschein aufgedrückt und ich müsse nach 2 Wochen spätestens nachweisen, dass mein Auto gültigen TÜV hat. Einen erfolgreichen TÜV etwas später nachreichen ginge absolut nicht, wie bis zum spätesten vom HU-Prüfer festgelegten Nachuntersuchungsdatum. Zudem muss ich für die korrigierten Papiere nochmals 15,xx Euro zahlen. Das ginge generell nicht anders, ist ja schließlich nochmal Papier! Da ich freundlich aber hartnäckig war, wurde mir gesagt, ich könne eine Quittung dafür bekommen und diese in der ersten Zulassungsbehörde in Gera geltend machen.

Natürlich glaube ich diese offensichtliche Lüge nicht. Aber ich habe mal in Gera angerufen mit damaligem Kennzeichen und FIN. Eine nette Mitarbeiterin konnte mich gut verstehen und hat dies mit Ihrer Chefin besprochen und mich danach zurück gerufen. Man habe keine Unterlagen mehr und zu dem damaligem Zeitpunkt konnte man das nicht besser machen, jeder hatte da so seine Methoden mit der Umstellung gehabt.

Die Auskunft war dann: Ich hätte das damals sehen müssen, dass die Angaben der Behörde nicht Okay wären (wobei das Auto zu der Zeit nicht auf mich lief). Alternativ hätte das sehen müssen, als das Auto zuletzt von Gießen auf Leipzig von mir umgemeldet werden musste (wobei da aber kein Unterschied in den bis dato unauffälligen Papieren stattgefunden hat)!

Man könne das auch nicht mehr in Gera für Leipzig korrigieren, auch nicht mit Leipzig absprechen und schon gar nicht die Quittung für Leipzig erstatten. Schließlich hätte Leipzig auch Schuld und soll dafür gerade stehen. Weil man hätte das damals dort auch richtig abfragen und umtragen können.
Wo kann ich eigentlich meine Kosten als Laufbursche zwischen zwei Behörden und einer aufgezwungen Prüforganisation geltend machen, welche mir hier ungerechtfertigt, samt dreister Zusatzgebührabzocke, auferzwungen werden?

*Mal als Abschlussinfo für Andere, die mit einem ähnlichen Problem sich hier Informieren wollen.*

46 weitere Antworten
46 Antworten

Zitat:

In der Eibach ABE steht: "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen."

Auf deinem Foto steht aber Teilegutachten.
Teilegutachten: Es ist immer eine sofortige Abnahme und eine sofortige oder bei »nächster Befassung« fällige Eintragung erforderlich.

Interessant dies jetzt erst jemanden zu stören scheint (7 HU-Prüfer, div. Polizeikontrollen, 4 Gutachter). Was würde denn das Eintragen der Einbach Federn kosten und muss man das pro Felgensatz (16" mit 205/55/R16 und 18" mit 225/40/R18) wiederholen? Ggf. nochmal mit allen Spurverbreiterungsoptionen und bei jedem neuen Felgenkauf mit Herstellerstandardbereifung 205/55/R16?

Um das Bild komplett zu machen würde mich der Punkt FZG ohne Typ D... noch zwingend interessieren. Könnte das sein das dem da nur die Schlüsselnummer 633 offiziell fehlt, was aber bei Reimport nun mal naormal ist?

Ja du musst jede Änderung einzeln abnehmen lassen sogar jede Felge mit und ohne spurplatten oder es ist illegal

Das fzg ist nicht zugelassen?
Da kein Kennzeichen zugeteilt?
Ist das richtig?

Ähnliche Themen

Zitat:

@zonki101 schrieb am 22. Februar 2020 um 19:07:43 Uhr:


Das fzg ist nicht zugelassen?
Da kein Kennzeichen zugeteilt?
Ist das richtig?

Ist ganz normales Fahrzeug, wofür ich seit 18 Jahren Steuern drauf zahle und das seit dem Einbach Federn und 16" sowie 18" Felgen hat mit regelmäßigem TÜV. Nur auf einmal steht sowas im Mängelbericht und da fragt man sich natürlich wieso, wenn man die Mängel beheben soll... Also hat Kennzeichen aktuell auf Leipzig, da es 2012 auf Leipzig umgemeldet werden musste, wegen Gesetzesänderung (zwingend auf Hauptwohnung gemeldet) und Umzug nach Leipzig.

Das Fahrzeug ist also ununterbrochen zugelassen, hat ununterbrochen gültiges Kennzeichen, die Vermutung passt daher nicht.

Ich habe mich mal noch etwas wegen der nicht serienmäßigen Federn belesen. Da ist es so, dass in so einem Fall höchstens selten eine ABE von der Eintragung befreit. Also die sollte man schon eintragen, obgleich die Eintragung wohl keinen frisch ausgestellten Fahrzeugschein überlebt.
Aber oftmals, wie auch in meinen Fall, siehe Bilder des Eibach-Teilegutachtes nach 19(3) Punkt 4.3 (2. Absatz), müssen weder serienmäßige Rad-/Reifenkombinationen noch Zubehörfelgen mit ABE eingetragen werden. Natürlich unter Einhaltung der sonstigen Felgen-ABE-Bedingungen, wie nur angegebene Fahrzeuge mit den entsprechenden Reifengrößen und keine Spurverbreiterungen etc.

Noch nicht ganz klar ist bisher der Punkt aus dem ersten Text / der Threadüberschrift.

Faktensammlung

ABE:
Bei Einhaltung der vorgegebenen Rad/Reifenkombination und Verwendung von Serienrädern ist keine Vorführung bzw. Abnahme durch den TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen erforderlich. Dadurch entfallen Karosseriearbeiten am Fahrzeug. Sie müssen lediglich die beigefügte ABE bei den Fahrzeugpapieren mitführen.

Paragraph 19,3:
Hierbei handelt es sich um ein TÜV-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Allerdings müssen die angegebenen Rad/Reifenkombinationen und Einpresstiefen eingehalten werden. Eine Vorführung bzw. Anbauannahme beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist erforderlich. Karosseriearbeiten sind je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig.

Paragraph 21:
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten sind je nach Felgen- bzw. Reifengröße ebenfalls notwendig. Diese Sätze sind besonders für den Export und den Rennsport geeignet.

Link Eibach-Federn für Fahrzeugtyp 1J:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sportdämpfern.
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn (Kurzform: diese eine ABE haben)

Link Dezent RB silber 16"-Alufelgen TRBP6__35 KBA47284:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
TRBP6SA35, 7Jx16 H2, 5x100, PCD100 ET35, Ø60.1 Ø57.1, 703kg Radlast, 2025mm Abrollumfang, Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, 120Nm Anzugsmoment

Bezüglich des Hauptproblems kann ich aktuell nur mutmaßen (werde mal anrufen), dass dem Prüfer im Fahrzeugschein unter D.2 die Angabe "O.ABE" nicht gefallen hat. Zudem sind in dieser neudeutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (wegen u.a. Gesetzesänderung) nicht mehr alle serienmäßig zulässigen Radkombinationen aufgeführt und die serienmäßigen Ergänzungen zu den weiteren Felgentypen sowie alle bis zur Gesetzesumstellung (bez. EU-Vereinheitlichung) erfolgten Zusatzeintragungen fehlen dort auch. Aber ich denke mit einer Kopie (siehe Bild) des Fahrzeugbriefes, sollte dies sogar Offline nachvollziehbar sein.

Fb-sw

Wo ist die Eintragung der Federn? Die müssen laut deinem Teilegutachten vom Sachverständigen eingetragen werden! Da dies nicht der Fall ist, ist dein Auto ohne ABE weil aufgrund technischer Veränderungen erloschen.

Ich finde da nur gegenteiliges. Siehe fett geschriebenes zu Paragraph 19,3 und in dem Link auf das Eibach-pdf. Zudem habe ich auch geschrieben, dass und warum Eintragungen aus dem alten Fahzeugschein nicht in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen wurde. Hast Du Nachweise für Deine diesbezüglich widersprüchlichen Ausrufesätze? Würde mich freuen, immer her mit allen Infos.

In deinem alten Brief war keine Eintragung der Federn; siehe dein Bild!

Und schau mal was ich in deinem teilegutachten eingekreist habe!

Asset.JPG

Lass es er hat recht und alle anderen verstehen das Gutachten nicht.
Zu deinem Hauptproblem, vermutlich passen deine Papiere nicht zur Fahrgestellnummer, warum auch immer.
Eventuell ein zahlendreher?
Da würde ich bei persönlich bei dekra Niederlassung vorbei gehen, die können dir sicherlich helfen. 😉

In dem alten Brief sind keine Eintragungen, außer der Serieneintragungen. Es ist das einzige, usprüngliche, älteste Dokument, welches ich noch besitze, wo Typ, Serienreifen und Felgen direkt mit angegeben sind. Seit dem bin ich mehrmals umgezogen und in allen weiteren, der noch voranden Papiere, fehlen sogar diese Serienangaben.

Ich will nicht sagen das alles nicht eintragungspflichtige immer eingetragen wurde (offensichtlich habe ich nichts eintragungspflichtige, nur die Federn sind lediglich Abnahmepflichtig), aber selbst wenn. Dann bedeutet ein Fehlen in der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I und II systembeingt absolut nicht, dass es solche Eintragungen nie gegeben hat. (auf Grundlage meines bescheidenen Wissens, welches ich mir die letzen Stunden angelesen habe und demzufolge jeder Prüfen auch wissen sollte, ohne Anspruch auf vollständigkeit)

Zudem sagt die Definition von 19,3 doch, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Der marierte Text aus den Eibachunterlagen ändert offensichtlich daran nichts. Eine dort erwähnte und lediglich zu den Fahrzeugpapieren mitzuführende Abnahme habe ich aktuell allerdings nicht.

Daher kann ich aktuell Aussagen, dass man irgendetwas aus dem Mängelbericht aufgeführte in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen haben muss nicht nachvollziehen. Die Federn muss man zwar abnehmen lassen, allerdings eintragungsfrei. Bei ansonsten erfüllten ABEs zu Felgen würde sogar trotz geändertem Fahrwerk, laut Eibachdokumenten, eine Abnahme entfallen.

@Jumper79

Ok du hast recht und wir unsere Ruhe!

Du drehst dir auch das Leben wie pipi langstrumpf! „Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt“

Ich versuche mit allen Mitteln u.a. Deine Behauptungen nachzuvollziehen* und schreibe auch, dass ich mein Wissen lediglich aus den letzten Stunden lesen beziehe. Sieht man daran, dass ich hier Dokumente und Texte nachweise und zur Vereinfachung sogar die Stellen dick schreibe und meine Gedanken dazu ausführlichst erkläre und um Nachweise zu ggf. gegenteiligen Aussagen höflichst bitte.

Deine letzte Trotzbehauptung kann ich daher leider ebenfalls nicht nachvollziehen.*

Vielleicht hat noch jemand eine Idee was der Prüfer mit "FZG ohne Typ D..." gemeint haben könnte. Kann gut sein das es das ist was Tom1182 gemeint hat, mir aber nicht plausibel erscheint.

*Edit: Wenn ich mir das von Tom1182 markierte anschaue und bei "Eintragung fehlt" nicht stur an den Fahrzeugschein denke, sondern das damit lediglich die Eintragung der Abnahmebestätigung in die Eibach Dokumente gemeint sein könnte, dann hätte ich eine erste mögliche Erklärung:

Der TÜV-Prüfer hat gesehen, dass in den Eibachdokumenten zu den Fahrwerksfedern keine Abnahme dokumentiert wurde, obgleich darin so verlangt. Dann daraus geschlussfolgert, dass das Fahrzeug somit keine gültige Betriebserlaubnis hat.
Und wollte dies vielleicht sogar mit dem unverständlichen Text "Zulassungsdokumente Daten stimmen nicht mit Fahrzeug überein oder fehlen FZG ohne Typ D... damit alle Änderungen nicht zuzuordnen" ausdrücken oder hat damit etwas anderes gemeint?

Somit hätte ich jetzt schon mal eine mögliche Erklärung und Lösung, diese Mängelangaben zu beseitigen.

Was sagt denn die DEKRA dazu ? Mit denen mußt Du reden.

Was wir hier schreiben ist Dir im Endeffekt nicht hilfreich wenn der Prüfer da irgend ein Problem hat.

Ich hab mit der DEKRA in Leipzig und Torgau sehr gute Erfahrungen gemacht wenn es um Abnahmen von Veränderungen am Auto ging.

Gruß Ronny

....sorry das ich mich einmische!

Du hast doch jetzt gefragt und Antworten bekommen!

Nur zum besseren Verständnis....DU kannst natürlich auch alles so lassen...geht dann auf Deine Kappe!!!

....stelle mir gerade vor was passiert wenn Du ein Unfall (vielleicht mit Schwerverletzten oder Toten) hast obwohl Dein Auto keine Betriebserlaubnis hat!!!!
DAS MÖCHTEST DU NICHT ZAHLEN!

Schönen Sonntag ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen