laut DEKRA Zulassungsdokumente und alle ABEs ungültig, HU durchgefallen, da FZG ohne Typ D...

VW Bora 1J

Hi, meinem Auto (siehe Signatur) geht's eigentlich gut, trotz zwei Fahrerfluchten mit Gutachtern in 2019. Da ich als Erstbesitzer und alleiniger Fahrer nicht zum ersten Mal zur HU vorspreche (war diesmal nicht dabei), staune ich und auch die ATU-Mitarbeiter über die Erläuterungen im Mängelbericht:

-DF0.2 (EM) erheblicher Mangel
Zulassungsdokumente Daten stimmen nicht mit
Fahrzeug überein oder fehlen FZG ohne Typ
D...
damit alle Änderungen nicht zuzuordnen

+ Reifen und Eibach-Federn Zulässigkeit nicht nachgewiesen (nicht zuordenbar da Grund-FZG ohne ABE) und TGA Abnahme nicht auffindbar und noch ein paar andere Mängel (Kennzeichenbeleuchtung rechts geht definitiv, Standlicht unzulässig ja mache ich die durchbrennenden Halogen statt der seit zig Jahren haltenden LEDs halt rein, Abgasrohr mitte Befestigung mangelhaft da ist alles geprüft und sogar das Hitzeblech drüber frisch geklipst, Scheinwerferstellmotoren mangelhaft habe extra die Abdeckungen hinter dem linken abgemacht damit man die von hinten mit 10er Imbus nachstellen kann).

War dort genau schon zum letzten TÜV mit den 16"-Felgen mit 205/55/R16-Komplettbereifung von einem Autohaus und das sogar ohne beiliegende Felgen-ABE. Über die KBA-Nummer hatte das der Prüfer hinbekommen, sowie den seit 18 Jahren montierten Eibach-Federn und allen sonstigen ABEs.

Jetzt frage ich mich was ich machen soll. Mit den fett geschriebenen 'Mängeln' wird die erforderliche Wiedervorführung interessant...

Soll ich da jetzt am besten wo anders nochmal TÜV machen, in der Hoffnung das der Prüfer wie üblich über die FIN das Fahrzeug aufgeschlüsselt bekommt (habe sogar mit Bleistift nach der 0603 die 633 über den Nullen in Fahrzeugschein zur leichteren Orientierung ergänzt. Damit man auch ohne über die Fahrzeugnummer zu gehen die Schlüssel des Reimports direkt hat).

oder kann ich optimistisch sein das ein anderer Nachprüfer mit den Punkten keine Probleme hat oder diese nun zwingend auf die Goldwage legen muss

oder kann man sich von VW bestätigen lassen, dass das in Wolfsburg gebaute Fahrzeug dem 0603 633 entspricht?

Ich bin für alle Ideen und Erfahrungen offen, wie man den Mangel "FZG ohne Typ D..." beheben kann (gibt es das auch irgendwo in aufgeschlüsselt/verständlich) und aktuell nur mit dem Kopf schütteln, was da auf einmal und nach Jahren unerwartet bei der 8. HU aufploppt.

Da hat der Dipl.-Ing. alle Register gezogen (außer den übersehenen kraftlosen Gurtstraffer HL und abgelaufenen Verbandskasten^^).

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe das die Nachprüfung aufgrund der Erstpapiere möglich ist.

Ich war dennoch brav und wie es sich gehört heute in Leipzig bei der letzten Zulassungsbehörde, welche die aktuelle Zulassungsbescheinigungen ausgestellt hat. Man könne die Herstellerangaben über die mir zum Glück vorliegende EWG-Übereinstimmungsbescheinigung frisch abrufen und korrekt übernehmen. Sonst habe ich es ja nicht so mit Unterlagen, in dem Fall habe ich aber zum Glück alles da.

Leider wurde mir in Leipzig gleich ein Mängelschein aufgedrückt und ich müsse nach 2 Wochen spätestens nachweisen, dass mein Auto gültigen TÜV hat. Einen erfolgreichen TÜV etwas später nachreichen ginge absolut nicht, wie bis zum spätesten vom HU-Prüfer festgelegten Nachuntersuchungsdatum. Zudem muss ich für die korrigierten Papiere nochmals 15,xx Euro zahlen. Das ginge generell nicht anders, ist ja schließlich nochmal Papier! Da ich freundlich aber hartnäckig war, wurde mir gesagt, ich könne eine Quittung dafür bekommen und diese in der ersten Zulassungsbehörde in Gera geltend machen.

Natürlich glaube ich diese offensichtliche Lüge nicht. Aber ich habe mal in Gera angerufen mit damaligem Kennzeichen und FIN. Eine nette Mitarbeiterin konnte mich gut verstehen und hat dies mit Ihrer Chefin besprochen und mich danach zurück gerufen. Man habe keine Unterlagen mehr und zu dem damaligem Zeitpunkt konnte man das nicht besser machen, jeder hatte da so seine Methoden mit der Umstellung gehabt.

Die Auskunft war dann: Ich hätte das damals sehen müssen, dass die Angaben der Behörde nicht Okay wären (wobei das Auto zu der Zeit nicht auf mich lief). Alternativ hätte das sehen müssen, als das Auto zuletzt von Gießen auf Leipzig von mir umgemeldet werden musste (wobei da aber kein Unterschied in den bis dato unauffälligen Papieren stattgefunden hat)!

Man könne das auch nicht mehr in Gera für Leipzig korrigieren, auch nicht mit Leipzig absprechen und schon gar nicht die Quittung für Leipzig erstatten. Schließlich hätte Leipzig auch Schuld und soll dafür gerade stehen. Weil man hätte das damals dort auch richtig abfragen und umtragen können.
Wo kann ich eigentlich meine Kosten als Laufbursche zwischen zwei Behörden und einer aufgezwungen Prüforganisation geltend machen, welche mir hier ungerechtfertigt, samt dreister Zusatzgebührabzocke, auferzwungen werden?

*Mal als Abschlussinfo für Andere, die mit einem ähnlichen Problem sich hier Informieren wollen.*

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Ich hoffe das die Nachprüfung aufgrund der Erstpapiere möglich ist.

Ich war dennoch brav und wie es sich gehört heute in Leipzig bei der letzten Zulassungsbehörde, welche die aktuelle Zulassungsbescheinigungen ausgestellt hat. Man könne die Herstellerangaben über die mir zum Glück vorliegende EWG-Übereinstimmungsbescheinigung frisch abrufen und korrekt übernehmen. Sonst habe ich es ja nicht so mit Unterlagen, in dem Fall habe ich aber zum Glück alles da.

Leider wurde mir in Leipzig gleich ein Mängelschein aufgedrückt und ich müsse nach 2 Wochen spätestens nachweisen, dass mein Auto gültigen TÜV hat. Einen erfolgreichen TÜV etwas später nachreichen ginge absolut nicht, wie bis zum spätesten vom HU-Prüfer festgelegten Nachuntersuchungsdatum. Zudem muss ich für die korrigierten Papiere nochmals 15,xx Euro zahlen. Das ginge generell nicht anders, ist ja schließlich nochmal Papier! Da ich freundlich aber hartnäckig war, wurde mir gesagt, ich könne eine Quittung dafür bekommen und diese in der ersten Zulassungsbehörde in Gera geltend machen.

Natürlich glaube ich diese offensichtliche Lüge nicht. Aber ich habe mal in Gera angerufen mit damaligem Kennzeichen und FIN. Eine nette Mitarbeiterin konnte mich gut verstehen und hat dies mit Ihrer Chefin besprochen und mich danach zurück gerufen. Man habe keine Unterlagen mehr und zu dem damaligem Zeitpunkt konnte man das nicht besser machen, jeder hatte da so seine Methoden mit der Umstellung gehabt.

Die Auskunft war dann: Ich hätte das damals sehen müssen, dass die Angaben der Behörde nicht Okay wären (wobei das Auto zu der Zeit nicht auf mich lief). Alternativ hätte das sehen müssen, als das Auto zuletzt von Gießen auf Leipzig von mir umgemeldet werden musste (wobei da aber kein Unterschied in den bis dato unauffälligen Papieren stattgefunden hat)!

Man könne das auch nicht mehr in Gera für Leipzig korrigieren, auch nicht mit Leipzig absprechen und schon gar nicht die Quittung für Leipzig erstatten. Schließlich hätte Leipzig auch Schuld und soll dafür gerade stehen. Weil man hätte das damals dort auch richtig abfragen und umtragen können.
Wo kann ich eigentlich meine Kosten als Laufbursche zwischen zwei Behörden und einer aufgezwungen Prüforganisation geltend machen, welche mir hier ungerechtfertigt, samt dreister Zusatzgebührabzocke, auferzwungen werden?

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Moin Moin
Bitte nicht schimpfen das ich hier das Thema wechsele, habe aber irgendwie nix gefunden was mir helfen könnte...SORRY!

Meine Frage wäre:
passt ein AGU GTI Fahrwerk in einen AXP 75 PS 2003er Golf....hat so etwas durch Zufall jemand mal gemacht????

Bin EUCH liebe Motor—Talk Gemeinde für jeden POST dankbar...

Allen ein frohes Osterfest...

Gruß
HWK

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