Lappen weg...

Opel Corsa B

ma ne frage wie lange hat man ungefähr den lappen weg bei unerlaubten entfernen vom unfallort?? (Ich hab mich zwar gemeldet aber zu spät . ja ja so schnell kanns gehen.)

35 Antworten

auf jedenfall gibt das ne Anzeige.musst sicher n nachschulkurs machen.Wenn die Probezeit schon um is dann weiß ichs nich

Warens mehr oder weniger als 24 Stunden?

ist nachts passiert ich kam so gegen mittag da wieder an. vielleicht 10 stunden her gewesen

wenn du dich innerhalb 24 Stunden bei den Grünen meldest ist das in Ordnung, musst aber auf jedenfall ne halbe Stunde gewartet haben. Ansonsten bist du auf das Verständnis des Betroffenen angewiesen. Aber wenn der schon ne Anzeige gemacht hat siehts scheiße aus...

Gruß DP

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Es geht net darum ob der beschädigte ne anzeige gemacht hat oder nicht, das ist ne sache der Staatsanwanltschaft. Es gibt automatisch ne Anzeige. Ob der beschädigte auch ne Anzeige macht ist ihn überlassen, dann hast du aber 2 anzeigen am laufen. Es geht dann ins Gericht und dein Lappen könntest du (je nach schadens höhe, 1000 € ist die Limit, das heisst, mehr als 1000€ und das gibt richtig ärger) für ne weile verlieren. Aber, wenn du duch gemeldet hast, auch nach 10 stunden, sehe ich da kein problem. Wie gesagt, kommt auf die Schadenshöhe an.

Gruß

Jason

Schaden bei dem Golf ist bei etwa 3500 bis 4000 Euro, aber bei mir hab ich mit 150 Euro alles wieder hingekriegt. (Corsa ist eben ein stabiles Auto...)

Hey Kollege das ist Fahrerflucht!!!!
Mein Bruder hat einen BMW tuschiert und ist weg gefahren ohne sich zu melden. 2 zwei Tagen schlechtes gewissen hat er sich gemeldet.
Hätte er es nicht getan währe warscheinlich nichts passiert. Jetzt hat er 750 euro gezahlt und hat den Lappen für ein Jahr abgegeben!!!

Da verstehen die Staatsanwälte kein Spaß!!!
Das fällt nicht mal mehr unter den Bußgeldkatalog. das fällt unter Straftat. Wenn der Staatsanwalt noch unterlassene Hilfeleistung reindrückt bist Du vorbestraft und bist den Lappen noch länger los.
Kann auch sein das Sie dir Vorsatz vorwerfen ist aber kaum zu beweisen.
Guckst Du hier: http://www.strafzettel.de/index.html?/content/564.htm

Zitat dieser Seite:Zum Sachverhalt:
Das Amtsgericht hat gegen die Angeklagte mit Strafbefehl vom 19. 6. 1990 wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gem. §§ 1 Absatz 2, 49 StVO, § 24 StVG eine Geldbuße von 100 DM und wegen einer Verkehrsunfallflucht gem. § 142 StGB eine Geldstraße von 30 Tagessätzen festgesetzt; darüber hinaus hat es die Entziehung der Fahrerlaubnis der Angeklagten angeordnet und für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Sperre von 8 Monaten bestimmt. Gegen den Strafbefehl hat die Angeklagte rechtzeitig Einspruch eingelegt und später dessen Beschränkung auf die angeordnete Maßregel gem. §§ 69, 69a StGB erklärt. Das Amtsgericht hat sodann mit Urteil vom 4. 10. 1990 wie folgt erkannt: "Der Strafbefehl des Amtsgerichts vom 19. 6. 1990 bleibt in vollem Umfang aufrechterhalten, insbesondere auch soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis angeordnet sind."

Hoffe Du hast glück.

Hi!

Ein Freund hat auch schon mal Fahrerflucht begangen, hat aber Glück gehabt, dass er nicht erwischt wurde!!!! War soviel ich weiß auch nur Blechschaden.

Meines Wissens wird bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (im Volksmund "Fahrerflucht"😉 der Führerschein entzogen (Begründung: "Charakterlich ungeeignet zum Führen eines KFZs"😉 wobei z.B. beim Überfahren einer roten Ampel mit Verkehrsgefährdung oder das Fahren unter Alkoholeinfluß lediglich mit einem Fahrverbot geahndet wird. Unfallfluch ist eine Straftat, hingegen die Sachverhalte wo ein Fahrverbot ausgesprochen werden sind Ordnungswidrigkeiten.

Der kleine aber feine Unterschied ist außerdem: Beim Fahrverbot gibt man den Führerschein ab und bekommt ihn nach Ablauf der Frist wieder, beim Entzug der Fahrerlaubnis muss man den Führerschein in jedem Fall neu machen, nach Ablauf der vom Gericht festgelegten Frist. Weiterhin ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat, man ist also vorbestraft.

Zitat:

Ein Freund hat auch schon mal Fahrerflucht begangen, hat aber Glück gehabt, dass er nicht erwischt wurde!!!!

Wieso Glück gehabt? Stell dir doch mal vor es wäre dein Auto gewesen.

Du gehst morgens früh nixahnend zu deinem Auto und siehst dass dein Auto einen Schaden im Wert von mehreren 100 Euros hat.

Dann bleibst du ganz alleine auf den Kosten sitzen. Super!

Solche Leute, die sich gar nicht melden sollten auf jeden Fall eine dicke Strafe bekommen.

Ist doch wohl unverantwortlich, außerdem ist doch JEDER versichert!

ciao damien

Versichert ist jeder, klar. Aber das kommt ja noch dazu, dass die Versicherung mit Sicherheit nicht zahlt. Bei Unfallflucht. Deshalb muss ich meinen Corsa ja auch Verkaufen.
Aber hoffentlich ist der Führerschein nicht ein jahr oder so weg, brauche den ja auch bei der Arbeit. Vielleicht drücken die ja ein Auge zu, weil ich ja noch nie irgendwas angestellt habe. Wurde auch noch nie geblitzt. garnix.

Dann räum deine Schuld vor Gericht ein und sag das es falsch war ....
Betonen würde ich auch das du den Lappen für deinen Beruf brauchst und womöglich sonst gefeuert wirst.

http://www.123recht.net/article.asp?a=6520

@DamienV6
ich sehe das genauso wie du!
weil ich schon 2 mal das Glück hatte das einer Fahrerflucht begangen hat und mein Corsa Beschädigt war!

das erstmal werd ich nicht vergeßen weil ich es auch noch selbst gezahlt habe!

450€ weil der Träger vorne hinter der dummen Plastikstoßstange verbogen war und gerichtet werden mußte!:[

@topic
finde das gut von wuschelkopp das du dich gemeldet hast und hoffe für dich das du mildernde umstände bekommst!

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