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Lange Standzeit bei Lager-Neufahrzeug problematisch ?

Themenstarteram 29. April 2016 um 15:27

Hallo, ich habe mir ein "Neufahrzeug - EU Ausführung", VW Passat B7, 2.0 TDI mit 140 PS mit 0 Km aus Baujahr 2012 reservieren lassen und beabsichtige, diesen nun bei einem deutschen Händler mitte Mai 2016 zu kaufen.

Das Fahrzeug stammt angeblich aus einem Lager eines VW- Händlers in Italien, der insolvent gegangen ist.

Der Händler hat gleich alle Neufahrzeuge ersteigert, es werden derzeit ca. 40 weitere Fahrzeuge mit gleicher Historie auf der Händerhomepage und bei Mobile.de zum Verkauf angeboten. Der Preis ist sehr gut und ist vergleichbar anderer Fahrzeuge gleichen Baujahrs, die allerdings gebraucht sind.

1.) Handelt es sich um einen "Neufahrzeug" im Sinne der deutschen Rechtssprechung ?

2.) Beginnt die 24 monatige Herstellergarantie von VW, wenn das Fahrzeug erstmalig von mir zugelassen wurde ?

2.) Auf was ist bei der Übergabe / bei der Vertragsausgestaltung besonders zu achten ?

3.) Ist mit technischen Mängeln der langen Lagerung von ca 3,5 Jahren zu rechnen ? Hier interessiert mich vorallem der Motor.

4.) Handel es sich ggf. um Betrugsversuch ? Wo ist der Haken ?

Ich bitte um Kommentare, evtl habt ihr ja mal entsprechende Erfahrungen gemacht.

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Finger von der Kiste lassen. Bj. 2012 bedeutet Euro 5 , seit September 2015 dürfen aber nur noch Fahrzeuge mit Euro 6 neu zugelassen werden. War die Kiste noch nie zugelassen wird man Sie zu 99,9999% auch nicht zugelassen bekommen. Das haben schon Einige schmerzhaft erfahren dürfen als Sie nie zugelassene Autos mit zu alter Abgasnorm gekauft hatten. Selbst BMW hat es nicht geschafft einen aus Ersatzteilen neun aufgebauten 02er zuzulassen, keine aktuell gültige Abgasnorm = keine Zulassung. Nur der BlueTDI mit dem Motortyp CFFB hatte damals schon Euro 6, aber ob Der in Italien vertrieben wurde.

Wie auch immer, nur mit Euro 6 wäre das Auto zulassungsfähig.

Oder wenn die Kiste vor September 2015 schon mal zugelassen war.

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am 1. Mai 2016 um 17:49

Ne, nur Abmahnanwalt ;)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 1. Mai 2016 um 13:52:02 Uhr:

Falls du "problemlos zugelassen" meintest - erklär mal, wie das laufen soll, wenn EU-weit Euro 6 vorgeschrieben ist und das betroffene Fahrzeug das nicht erfüllt?

Dickes Sorry. Meinte natürlich NICHT-EU-Ausland. :) Also Russland, Weißrussland z.B.

Hallo!

Nach welchen Regularien werden denn Gebrauchtfahrzeuge, die in die Eu importiert werden, zugelassen?

Gehe dabei davon aus dass es eine Erstzulassung in der Eu sein soll.

Theoretisch müsste dann ja auch Euro 6 bindend sein, aber das ist bei vielen Gebrauchten, speziell Oldies, gar nicht machbar..

Gruß!

am 3. Mai 2016 um 9:15

Den Fall gab es dochmal, da hatte jemand Jahrzehnte einen Neuwagen in der Garage stehen für seine Tochter und als er ihn dann anmelden wollte ging es nicht, da er die aktuelle Abgasnorm nicht erfüllte.

Es ist wohl so, daß wenn ein Auto erstmalig zugelassen wird es die aktuelle Norm erfüllen muss, ein Oldtimer der vor 30 Jahren schonmal zugelassen war, dürfte heute problemlos zulassbar sein, da er ja damals bereits einmal zugelassen war und die damaligen Normen erfüllte.

d.h. im ersten Fall hätte der Wagen nur für einen Tag zugelassen werden müssen.

bei Importfahrzeugen von ausserhalb der EU muß man auch nachweise wann das Fahrzeug das erste mal im Verkehr gebracht wurde. Bei US-Fahrzeugen steht es z.B. im Titel drin den man für die Zulassung braucht.

Daher wurde mein Buick zwar 2014 erstmalig in der EU zugelassen, aber das offizielle Erstzulassungsdatum ist 1963.

Daher bringt es auch nix das Fahrzeug im Ausland zuzulassen und dann wider in der EU zu importieren. Außer das Erstzulassungsdatum wird im Ausland gefälscht und zurück datiert. Was natürlich verboten ist.

MfG

Mike

Alles klar, irgendwie auch logisch.. Danke!

am 3. Mai 2016 um 15:17

Da es Abgasskandal den betrifft gibt es keine Zulassung.

Erst bei VW updaten lassen und das kann Dauern.

am 3. Mai 2016 um 16:35

Das hat mit dem Abgasskandal überhaupt nichts zu tun.

@Schetzele

Nimm Papiere von einem Euro 5 Neufahrzeug und gehe zu deiner Zulassungsstelle und versuche dieses Fahrzeug zuzulassen, viel Spass dabei.

Hier in der nähe gibt es einen relativ grossen NFZ-Händler, Euro 6 Umstellung und Poststreik waren für diesen keine gute Kombination.

Bei diesem hättest du letzes Jahr Euro 5 Neufahrzeuge (keine Haldenfahrzeuge sondern Kundenbestellungen) unter EK kaufen können.

am 5. Mai 2016 um 13:33

Ein Poststreik hat überhaupt keine Auswirkung, weil es von vornherein Ausnahmegenehmigungen für Haldenfahrzeuge gibt, diese sind idR 1 Jahr gültig. Jeder Händler hat diese Papiere in seiner Schublade.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Mai 2016 um 15:33:03 Uhr:

Ein Poststreik hat überhaupt keine Auswirkung, weil es von vornherein Ausnahmegenehmigungen für Haldenfahrzeuge gibt, diese sind idR 1 Jahr gültig. Jeder Händler hat diese Papiere in seiner Schublade.

Blöd nur, wenn die Post ausgerechnet am Ende dieses Jahres streikt.

Defeniere Haldenfahrzeug.

Ich weiss nur das diese Zugmaschinen eigentlich schon verkauft waren, konnten aber nicht zugelassen werden da die Papiere nach dem Stichtag noch iwo in einem Post-Zentrum rum lagen.

Die Zugmaschinen wurden von den Kunden zurückgekauft und nach eintreffen der Papiere in den Ostblock und nach Dubai verkauft.

am 5. Mai 2016 um 14:28

Es geht hier um Ausnahmegenehmigungen. Die werden nicht per Post verschickt, sondern können vom Händler oder Importeur oder Hersteller per Fax oder E-Mail binnen weniger Minuten der Zulassungsstelle zur Verfügung gestellt werden (in meinem Fall hat es vom Anruf beim Händler ca. 25 Sekunden gedauert, bis das Fax bei der Zulassungsstelle war). In dieser Ausnahmegenehmigung ist genau vermerkt, welches Fahrzeug bzw. welche Typzulassung bis wann zulassungsfähig ist. Das mit dem Post-Zentrum ist einfach nur ein Märchen.

frestyle: Ein Haldenfahrzeug ist ein Fahrzeug, das nach den zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Vorschriften hergestellt (und bei ausländischen Herstellern: importiert) wurde und auf Halde steht, also auf irgendeinem Lagerplatz. Die Zulassung dieser Fahrzeuge ist über Ausnahmegenehmigungen genau geregelt, wenn sich nach Herstellung aber vor Erstzulassung die Zulassungsvorschriften ändern.

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