Landebahn als Rennstrecke
Servus zusammen,
Ein Kumpel und ich würden gerne mal zum Spaß unsere Fahrzeuge miteinander vergleichen, im Straßenverkehr ist dies selbstverständlich verboten und TrackDays sind oft sehr teuer.
Jetzt haben wir auf Google eine alte Landebahn (Asphaltiert) gefunden und die örtlichen Gegebenheiten dann mal live erkundet.
Folgendes festgestellt:
- Kein Gebäude oder irgendwas, was auf einen Eigentümer hinweisen könnte.
- Schilder die besagen das ein Betreten aufgrund von möglichem Flugverkehr auf eigene Gefahr ist.
- Kein Zaun/Absperrung o.Ä. - Die Bahn kann über einen kurzen Feldweg direkt mit dem PKW befahren werden.
- Keine Landebahnbeleuchtung (=Kein Flugverkehr bei Dunkelheit)
- Sieht aus als wäre sie schon sehr lange nicht genutzt worden.
- ca. 500mx20m
Idee war jetzt, dort nachts zu verkehren, da dann Flugverkehr ausgeschlossen ist, und somit ja auch kein Eingriff in den Flugverkehr.
1. Wie können wir (falls vorhanden) einen Eigentümer ausfindig machen? Bei der Gemeinde Anfragen?
2. Was wenn es keinen Eigentümer gibt? Einfach machen?
Gefährdung des Versicherungsschutzes etc. ist uns Bewusst und steht nicht zur Debatte 🙂
Es geht um die rechtliches aspekte, wie man legal auf diese Landebahn kommt 😕
vielleicht kennt sich ja hier jemand aus, und weiß wo man da am besten Anfragt 🙂
Danke!
137 Antworten
Zitat:
@E97 schrieb am 27. April 2021 um 01:19:42 Uhr:
Das Vorhaben ist und bleibt illegal. Welche Schlüsse man aus dieser Erkenntnis zieht bleibt dem fragenden TE überlassen.
Was ist daran illegal? Der TE schrieb im Eröffnungsbeitrag:
Zitat:
Gefährdung des Versicherungsschutzes etc. ist uns Bewusst und steht nicht zur Debatte 🙂
Es geht um die rechtliches aspekte, wie man legal auf diese Landebahn kommt
Auf abgesperrtem Privatgelände kann ich machen, was ich will. Ob dieses Tun dann versichert ist, ist wieder eine andere Frage.
Nach der Schilderung des TE ist das Gelände aber frei zugänglich. Dann wird es auch mit Genehmigung des Eigentümers schwierig, denn dann ist grundsätzlch die STVO gültig. So genau wissen wir das aber nicht.
Wenn es sich um einen (ehemaligen) kleinen Sportflugplatz ("Sonderlandeplatz"😉 handelt, sind diese oft nicht umzäunt, sondern nur durch Warnschilder abgesichert. Für einen aufgelassenen Militärflugplatz ist die Landebahn mit 500 x 20 m viel zu klein. Eine Liste aller Verkehrs- und Sonderlandeplätze gibt es hier.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. April 2021 um 08:02:36 Uhr:
Eine Liste aller Verkehrs- und Sonderlandeplätze gibt es hier.Grüße vom Ostelch
Da es sich aber wohl um ein stillgelegtes Gelände handelt und vorher eine militärische Nutzung vorlag, wird die Anlage in dieser Liste nicht auftauchen.
Das ist richtig, aber zumindest die militärische Nutzung eher unwahrscheinlich. Stillgelegt ist bei Flugplätzen kleiner Segel- oder Motorflugvereine auch immer so eine Sache, v.a. im Winter und jetzt durch den Lockdown.
Ich möchte den TE nicht spoilern, habe aber so eine Vermutung von welchem Flugplatz er spricht.
@TE: Auf deinem Fahrzeugbild im Profil ist das KFZ-Kennzeichen (Landkreis) erkennbar, wenn die Bahn auch in dem Landkreis oder angrenzend ist, wird die Auswahl ziemlich überschaubar.
Da der TE von 500x20 redet und Fürstenfeldbruck erstens teilweise noch in Betrieb ist (es gibt also Gebäude) und dort die Landebahn mehr als 3km lang ist, scheint es diese nicht zu sein.
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Hab mir Leipheim mal mit Google Earth angeschaut. Nach der Beschreibung vom TE kann man den Fliegerhorst wohl eher ausschließen. Liegt auch viel zu dicht an der Bebauung.
Von der geschilderten Länge der Ahn gehe ich auch eher von einem Sportflugpatz aus. 500m sind arg kurz, oder es ist halt die fehlerhafte Längenschätzung des TE.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 27. April 2021 um 12:46:13 Uhr:
Ist das nicht reichlich egal, wo das ist? Die Frage war eine ganz andere.
Naja. Die Frage war:
Zitat:
Wie können wir (falls vorhanden) einen Eigentümer ausfindig machen? Bei der Gemeinde Anfragen?
und das lässt sich an besten beantworten, wenn man weiß wo er ist.😁
OK, akzeptiert. Aber bevor man hier spekuliert bis die Tastatur glüht, wäre es vielleicht besser, wenn der TE Mal was sagen würde.
Außerdem wurden die Hinweise mit Katasteramt u.ä. schon gegeben.
dann macht doch hier zu, der te will nicht sagen wo es ist, also kann hier nur spekuliert werden und fragen sind alle beantwortet
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 27. April 2021 um 12:06:32 Uhr:
ich habs gefunden: FlughafenIch frag mich wie weit man den Blödsinn hier noch treiben kann.
🙄
Da war ich gestern auch Geschwindigkeiten messen in der Einheit Aliens pro Sekunde.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 25. April 2021 um 21:40:43 Uhr:
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 25. Apr. 2021 um 19:26:59 Uhr:
Die NOS ist STVO...Die NOS ist eine Privatstraße, die der Eigentümer nicht für die Allgemeinheit zugänglich gemacht hat. Die NOS ist nicht für eine unbestimmte Zahl von Nutzungsberechtigten offen. Grundsätzlich darf niemand mit seinem Fahrzeug einfach auf die NOS, so wie man einfach auf den Supermarktparkplatz fahren kann. Die Strecke ist abgesperrt und man darf sie nur befahren wenn man ein Ticket gekauft hat. Die NOS war und ist auch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Deshalb gilt die StVO dort nicht unmittelbar. Es gilt die Fahrordnung des Eigentümers, die auf Teile der StVO Bezug nimmt (§3 Abs.1, §29 Abs.1). Würde dort die StVO gelten, gäbe es auf der gesamten Strecke eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h.
Grüße vom Ostelch
Papalapa NOS ist eine STVO ähnliche Straße, auf welcher gefahren wird wie
auf deutschen Autobahnen 🙂 .
Also sind Plätze wie genannte nicht so schlecht.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. April 2021 um 10:15:37 Uhr:
Da es sich aber wohl um ein stillgelegtes Gelände handelt und vorher eine militärische Nutzung vorlag, wird die Anlage in dieser Liste nicht auftauchen.
Das, was du hier als Tatsachen behandelst, sind nichts als Vermutungen des TE. Einen Militärflugplatz mit einer so kurzen und schmalen Landebahn (500 x 20m) gibt es nicht. Zudem sind solche Plätze immer eingezäunt.
Die Beschreibung des TE passt nun einmal noch am ehesten auf einen (stillgelegten) Sonderlandeplatz. Der muss auch nicht besonders durch Zäune gesichert sein. Aber da der TE jede Mitarbeit am eigenen Thema verweigert ist das hier mal wieder reine Zeitverschwendung.
Grüße vom Ostelch
Stimmt, da habe ich mich vom Thema Fürstenfeldbruck zu sehr beeinflussen lassen. Wenn man sich die Liste anschaut, dann gibt es nicht so viele die solch eine kurze Bahn haben.
Ich verweigere nicht die Zusammenarbeit, ich habe nur noch ein (gerade sehr stressiges) echtes Leben und kann nicht immer bei MT abchillen 😉
Aus von anderen Usern bereits genannten Gründen werde ich die Location nicht preisgeben (Gefahr von Denunzianten, Ansturm auf besagte Strecke etc.). Ihr könnt gerne weiter spekulieren welche Bahn es sein könnte, aber selbst wenn ihr sie erratet werde ich es nicht bestätigen. - Sorry Leute 🙂
Ich habe einige nützliche Antworten auf meine Frage erhalten und danke dafür. Da das Gelände aber nicht umzäunt ist, hat sich das ganze vorhaben wahrscheinlich sowieso erledigt. Bleibt nur noch die Frage offen ob ein Trampelpfad als "Öffentlich zugänglich" gilt? Wie hoch müsste denn ein Zaun sein? Oder reicht es dass es keinen Direkten Weg gibt und man sozusagen "Querfeldein" gehen müsste? 😉