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Landebahn als Rennstrecke

Themenstarteram 23. April 2021 um 10:40

Servus zusammen,

Ein Kumpel und ich würden gerne mal zum Spaß unsere Fahrzeuge miteinander vergleichen, im Straßenverkehr ist dies selbstverständlich verboten und TrackDays sind oft sehr teuer.

Jetzt haben wir auf Google eine alte Landebahn (Asphaltiert) gefunden und die örtlichen Gegebenheiten dann mal live erkundet.

Folgendes festgestellt:

- Kein Gebäude oder irgendwas, was auf einen Eigentümer hinweisen könnte.

- Schilder die besagen das ein Betreten aufgrund von möglichem Flugverkehr auf eigene Gefahr ist.

- Kein Zaun/Absperrung o.Ä. - Die Bahn kann über einen kurzen Feldweg direkt mit dem PKW befahren werden.

- Keine Landebahnbeleuchtung (=Kein Flugverkehr bei Dunkelheit)

- Sieht aus als wäre sie schon sehr lange nicht genutzt worden.

- ca. 500mx20m

Idee war jetzt, dort nachts zu verkehren, da dann Flugverkehr ausgeschlossen ist, und somit ja auch kein Eingriff in den Flugverkehr.

1. Wie können wir (falls vorhanden) einen Eigentümer ausfindig machen? Bei der Gemeinde Anfragen?

2. Was wenn es keinen Eigentümer gibt? Einfach machen?

Gefährdung des Versicherungsschutzes etc. ist uns Bewusst und steht nicht zur Debatte :)

Es geht um die rechtliches aspekte, wie man legal auf diese Landebahn kommt :confused:

vielleicht kennt sich ja hier jemand aus, und weiß wo man da am besten Anfragt :)

Danke!

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137 Antworten

Es ist also öffentlich zugänglich?

Damit bleibt es doch öffentlicher Strassenverkehr, mit allen Folgen die bei einem Rennen entstehen können?

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 23. April 2021 um 12:40:55 Uhr:

 

1. Wie können wir (falls vorhanden) einen Eigentümer ausfindig machen? Bei der Gemeinde Anfragen?

2. Was wenn es keinen Eigentümer gibt? Einfach machen?

Einen Eigentümer gibt es immer. Wenn es keine priv. Eigentümer ist, so gehört das Gelände entweder dem Land oder dem Bund.

Mir fällt es übrigens schwer zu glauben, dass das Gelände nicht eingefriedet ist.

Inhalt entfernt - twindance/MT-Moderation

Eigentümer wird sicher das Land oder der Bund sein, keine Privatperson.

Aber da es öffentlich zugänglich ist, wird es nicht möglich sein, da legal ein Rennen zu fahren. Insofern kann man sich das Suchen des Eigentümers und die entsprechende Anfrage sparen.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 23. April 2021 um 13:18:39 Uhr:

Eigentümer wird sicher das Land oder der Bund sein, keine Privatperson.

Aber da es öffentlich zugänglich ist, wird es nicht möglich sein, da legal ein Rennen zu fahren. Insofern kann man sich das Suchen des Eigentümers und die entsprechende Anfrage sparen.

Wenn das Gelände dir privat gehören würde, dürftest du dort doch fahren wie du willst, auch wenn es öffentlich zugänglich ist. Oder irre die ich?

Ich bezweifle, dass es ein zugängliches Grundstück ist, zumal für den geplanten Zweck.

Zudem weise ich darauf hin, dass der Versicherungsschutz bei solchen Veranstaltungen nicht gewährleistet ist.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. April 2021 um 13:22:27 Uhr:

 

Wenn das Gelände dir privat gehören würde, dürftest du dort doch fahren wie du willst, auch wenn es öffentlich zugänglich ist. Oder irre die ich?

Soweit ich weiß, müsste es umzäunt, also nicht öffentlich zugänglich sein, damit du dort fahren kannst, wie du willst.

Ganz extrem: Tor auf -> verboten. Tor zu -> erlaubt.

Also offen gesagt wäre das letzte was ich tun würde, wenn ich sowas vor habe, das Vorhaben öffentlich zu besprechen.

 

Entweder ihr nehmt in Kauf, dass es ärger geben kann und macht es einfach oder ihr lasst es.

am 23. April 2021 um 13:04

HUK schreibt:

• Für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten

Kraftfahrzeug-Rennen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer

Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige

Übungsfahrten.

...was daraus abzuleiten ist, sei mal dahingestellt.

Wenn kein Sieger auserkoren wird, ist das IMO auch kein Rennen. Eine Runde auf dem Nürburgring oder auf dem Flugplatz dient auch nicht als Übungsfahrt für ein Rennen.

Auf dem Verkehrsübungsplatz ist man versichert, obwohl man dort gewisse Höchstgeschwindigkeiten auch überschreitet - nämlich die Geschwindigkeit, mit der man sicher unterwegs wäre. Ich bin da mit dem Auto durchaus schon im Gras gelandet. Aufgabe: "So schnell wie möglich, und dann Vollbremsung" - es ging um Bremsen in der Kurve. Wenn man einige PS-chen unter der Haube hat, ist "so schnell wie möglich" selbst nach einer kurzen Anfahrt manchmal ZIEMLICH schnell....

Du solltest die AKB schon vollständig zitieren. Und von behördlich genehmigt kann hier ja wohl keine Rede sein.

An der PS4, ggf. mit hydraulischen Aktuaktoren, wäre eine Simulation sicher völlig legal und kostengünstig. Ansonsten die Nordschleife oder vergleichbares anmieten. :)

Um es in der Realität legal auf die Beine zu stellen, muss jemand als haftbarer Veranstalter auftreten, eine Nutzungsvereinbarung über das Gelände herbeiführen und den ganzen Rummel an öffentlich rechtlichen Vorgaben bis hin zur Rettungskette erfüllen ... und das unter Pandemiebedingungen ...

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 23. April 2021 um 13:22:27 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 23. April 2021 um 13:18:39 Uhr:

Eigentümer wird sicher das Land oder der Bund sein, keine Privatperson.

Aber da es öffentlich zugänglich ist, wird es nicht möglich sein, da legal ein Rennen zu fahren. Insofern kann man sich das Suchen des Eigentümers und die entsprechende Anfrage sparen.

Wenn das Gelände dir privat gehören würde, dürftest du dort doch fahren wie du willst, auch wenn es öffentlich zugänglich ist. Oder irre die ich?

Nur, wenn es gegen unbefugtes Betreten geschützt ist. Sprich Mauer oder Zaun drum herum und Tor geschlossen.

Ist das nicht der Fall, gilt es als öffentlicher Verkehrsraum.

Um bei dem Beispiel der Landbahn zu bleiben: Du mußt ja theortetisch damit rechnen, dass sich dort auch andere Personen aufhalten und ihren Hund ausführen, Sterne beobachten oder sonstwas. Es ist ja frei zugänglich.

Man kann kleinere Flugplätze Stundenweise mieten. Dann wäre es kein Rennen. Und ja es kostet Geld, aber da kannst du dich austoben (aber keine Donuts hinterlassen). Da ich aber kein Rennauto sondern Renn-Motorrad habe kommt für mich nur Rennstrecke mit Transponder in Frage. Da lässt sich der Johannes-Vergleich anständig messen :D

Themenstarteram 23. April 2021 um 15:33

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 23. April 2021 um 12:44:00 Uhr:

Es ist also öffentlich zugänglich?

Also es ist nicht umfriedet. Es steht kein Zaun drumherum oder sonstige Barriere drumherum. Es führt aber auch kein Weg dort hin (nur ein Trampelpfad bzw. Wiese). Ich kann mal schauen ob ich mal ein Foto mache von den Gegebenheiten. Aber ja, man könnte evtl. nicht ausschließen das jemand seinen Hund dort spazieren führt. Aber weitab von jeder Ortschaft Nachts :confused:

Wenn ich die Bahn mieten könnte wäre mir ja schon geholfen, aber wo fragt man da nach?

 

...

Ich hatte es zwar anfangs geschrieben, aber wurde natürlich von einigen gekonnt ignoriert ;)

Zitat:

Gefährdung des Versicherungsschutzes etc. ist uns Bewusst und steht nicht zur Debatte :)

Wenn ich mein Auto wegschmeiße bei der Aktion zahle ich selbst. Fertig.

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