Landebahn als Rennstrecke
Servus zusammen,
Ein Kumpel und ich würden gerne mal zum Spaß unsere Fahrzeuge miteinander vergleichen, im Straßenverkehr ist dies selbstverständlich verboten und TrackDays sind oft sehr teuer.
Jetzt haben wir auf Google eine alte Landebahn (Asphaltiert) gefunden und die örtlichen Gegebenheiten dann mal live erkundet.
Folgendes festgestellt:
- Kein Gebäude oder irgendwas, was auf einen Eigentümer hinweisen könnte.
- Schilder die besagen das ein Betreten aufgrund von möglichem Flugverkehr auf eigene Gefahr ist.
- Kein Zaun/Absperrung o.Ä. - Die Bahn kann über einen kurzen Feldweg direkt mit dem PKW befahren werden.
- Keine Landebahnbeleuchtung (=Kein Flugverkehr bei Dunkelheit)
- Sieht aus als wäre sie schon sehr lange nicht genutzt worden.
- ca. 500mx20m
Idee war jetzt, dort nachts zu verkehren, da dann Flugverkehr ausgeschlossen ist, und somit ja auch kein Eingriff in den Flugverkehr.
1. Wie können wir (falls vorhanden) einen Eigentümer ausfindig machen? Bei der Gemeinde Anfragen?
2. Was wenn es keinen Eigentümer gibt? Einfach machen?
Gefährdung des Versicherungsschutzes etc. ist uns Bewusst und steht nicht zur Debatte 🙂
Es geht um die rechtliches aspekte, wie man legal auf diese Landebahn kommt 😕
vielleicht kennt sich ja hier jemand aus, und weiß wo man da am besten Anfragt 🙂
Danke!
137 Antworten
Zitat:
@remix schrieb am 25. April 2021 um 17:52:06 Uhr:
Verwirrend - die HUK schreibt in den aktuellen Bedingungen(Kasko):"Kein Versicherungsschutz besteht fu?r Schäden, die bei der Beteiligung
an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es
auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch
fu?r dazugehörige Übungsfahrten."in der HP dito aber "Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen"
sind denn Touristenfahrten nun automatisch als Fahrten zur "Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit" bewertet oder nicht ? 😕
ist das Befahren der Nordschleife oder des Hockenheimrings eine behördlich genehmigte Fahrveranstaltung?
Viele wollen ja nur mal selber die NOS "erfahren" - ohne Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit, während "behördlich genehmigte Fahrveranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" für mich nach Rennen klingt....
ist jetzt nicht gerade eindeutig formuliert oder wie seht Ihr das ?!
Die NOS ist STVO... also Fahrten ohne Höchstgeschwindigkeit oder Rennen.
Bei geschlossenen Veranstaltungen ist das anders UND in der Regel auch geklärt in den Vertragsbedingungen.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 25. Apr. 2021 um 19:26:59 Uhr:
Die NOS ist STVO...
Die NOS ist eine Privatstraße, die der Eigentümer nicht für die Allgemeinheit zugänglich gemacht hat. Die NOS ist nicht für eine unbestimmte Zahl von Nutzungsberechtigten offen. Grundsätzlich darf niemand mit seinem Fahrzeug einfach auf die NOS, so wie man einfach auf den Supermarktparkplatz fahren kann. Die Strecke ist abgesperrt und man darf sie nur befahren wenn man ein Ticket gekauft hat. Die NOS war und ist auch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Deshalb gilt die StVO dort nicht unmittelbar. Es gilt die Fahrordnung des Eigentümers, die auf Teile der StVO Bezug nimmt (§3 Abs.1, §29 Abs.1). Würde dort die StVO gelten, gäbe es auf der gesamten Strecke eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h.
Grüße vom Ostelch
Man kann hier ja noch seitenweise um den heißen Brei herum reden...
Fakt ist:
Wer schon einige male auf der NOS war, wird wissen, dass man da ganz ordentlich brettern kann und sich an die Grenzen seines Autos heran tasten kann.
Und das m.M.n. wichtigste: Man gefährdet dabei nicht seinen Führerschein!
Ganz anders sieht es auf so einer nicht abgesperrten, frei zugänglichen Landebahn aus. Dabei ist es völlig irrelevant, wem es gehört und ob der Eigentümer solch ein Rennen erlaubt.
Sobald die Polizei einem dabei ertappt, ist der Führerschein an Ort und Stelle weg - und das für eine lange Zeit.
Ob das einem Wert ist, solch ein Risiko einzugehen, soll jeder für sich entscheiden.
Für mich würde sowas keinesfalls in Frage kommen, da ich beruflich auf meinen Führerschein unbedingt angewiesen bin.
Ist euch mal aufgefallen, dass der TE sich schon seit einiger Zeit nicht mehr gemeldet hat.😉
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Zitat:
@ktown schrieb am 26. April 2021 um 08:32:59 Uhr:
Ist euch mal aufgefallen, dass der TE sich schon seit einiger Zeit nicht mehr gemeldet hat.😉
Tja woran liegt das wohl? 🙄
Dank einigen Usern wie z.B. @NDLimit ist der Thread sehr schnell vollkommen abgedriftet. Mein Eingangspost wurde nicht gelesen (Versicherungsthema steht nicht zur Debatte), dafür wurden aber Zweifel und Zeigefinger in alle Richtungen erhoben.
Es wurden Schreckensszenarien gemalt, von Müttern die in Kinderwägen Rehkids Nachts über eine Landebahn in der Pampa schieben, danach kommt die Polizei mit Hubschrauber inkl SEK, Zerschießt per Scharfschütze meine Reifen und verbrennt rituell meinen Führerschein an ort und stelle. Dann komme ich für 25 Jahre ins Arbeitslager weil kein Zaun um die Bahn ist... Obwohl... es wurde ja auch angezweifelt dass da kein Zaun drum herum wäre 😁
MT ist ein perfektes Spiegelbild der Deutschen Gesellschaft, bei beiden ist Spaß strengstens verboten😁
Wie ich den Besitzer ausfindig mache, weiß ich auch nach 6 Seiten noch nicht 😕
Stelle die Frage einfach anders: Habe Asphalt (ohne Zaun) gefunden, darf ich dort Pylonen aufstellen und Einparken üben?
Der Teufelchen wäre hier sicher für closed, und das schon gefühlt vor 8 Seiten. 😁
Hast den Thread genau rechtzeitig gestartet. 😉
Lieber @Krizzzzz ,
da ich namentlich genannt wurde, antworte ich Dir gerne ein letztes Mal.
Dir ist der Versicherungsschutz scheinbar egal oder wie auch immer. Mein erster Beitrag zu diesem Thema sollte lediglich als Hinweis an andere User gehen, die vielleicht auch so eine Landebahn haben wollen und die sich über das Thema vllt. nicht im Klaren sind
Viel Erfolg bei Deinem Versuch, eine Rennbahn für den Polo GTI zu finden. Aber bitte später nicht im Versicherungsforum jammern, dass keiner Deinen Schaden bezahlen will. 🙂
Ich bin raus.
NDL
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 26. April 2021 um 09:28:06 Uhr:
Wie ich den Besitzer ausfindig mache, weiß ich auch nach 6 Seiten noch nicht
Wenn Du, wie schon angefragt, uns mal den Standort genannt hättest, hättest Du eventuell sehr schnell eine Antwort bekommen.
Grundsätzlich kann man seit einigen Jahren icht mehr ohne "berechtigtes Interesse" eine Grundbuchauskunft bekommen. Und Dein Anliegen ist kein berechtigtes Interesse.
Wenn es sich um einen aufgegebenen Militärflugplatz handelt, ist wahrscheinlich die BIMA der Eigentümer. Und die werden ganz bestimmt nicht für ein Privatvergnügen eine Erlaubnis erteilen. Warum sollten sie auch? Deren Job ist der Verkauf von Bundeseigentum, nicht die Vermietung von Flächen.
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 26. Apr. 2021 um 09:28:06 Uhr:
Wie ich den Besitzer ausfindig mache, weiß ich auch nach 6 Seiten noch nicht ??
Wie soll das anders gehen als sich in der Gegend mal umzuhören und hier mal das Geheimnis zu lüften, wo diese Landebahn ist? Ganz genau weiß es das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht. Damit man dort eine (kostenpflichtige) Auskunft bekommt braucht man aber ein berechtigtes Interesse. Ob die Idee, dort Übungsfahrten zu unternehmen und den Eigentümer dafür um Erlaubnis zu bitten, ausreicht, entscheidet das Grundbuchamt.
Sollte diese Landebahn tatsächlich jedermann frei zugänglich und befahrbar sein, wie der TE behauptet, gilt dort die StVO. Dann wird das mit den Übungsfahrten sowieso nichts.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 26. April 2021 um 09:28:06 Uhr:
(...)Wie ich den Besitzer ausfindig mache, weiß ich auch nach 6 Seiten noch nicht 😕
(...)
Es kommt drauf an, in welchem Bundesland Du wohnst... Es gibt kostenlose (BaWü, Niederschachsen) und kostenpflichtige Liegenschaftskataster.
Z.B. https://geolytics.de/
Oder für Niedersachsen:
https://...sisdaten.niedersachsen.de/.../geoportal
So hat das Landesmuseum in Hannover die Flurstück Nummer 383/18
Mit dieser Nummer rennst Du (virtuell) zum Katasteramt, und bittest den Mitarbeiter, Kontakt mit dem Besitzer aufzunehmen, und ihm Deine Daten zu übermitteln, weil Du Fragen zum Grundstück hast.
Wenn der Mitarbeiter dazu Lust hat, macht er das auch. Eventuell kostet es Geld.
Anschließend meldet sich der Besitzer des Flurstücks, oder er meldet sich nicht.
Wahlweise: Ureinwohner in der Gegend dort fragen (Bauern usw.)
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 26. April 2021 um 09:28:06 Uhr:
Es wurden Schreckensszenarien gemalt, von Müttern die in Kinderwägen Rehkids Nachts über eine Landebahn in der Pampa schieben
Früher - Vorsicht, alter Mann erzählt von damals - hätten wir erstens gewußt dass es
Rehkitzheißt und nicht Rehkids, und hätten zweitens den Sch*iß einfach gemacht.
Heute wird herumgeheult weil es Antworten auf nicht gestellte Fragen gibt.
😛