Ladeplatz für E-Autos ohne entsprechende Beschilderung?
Nur eine kurze Frage, bitte ausschließlich sachliche Antworten:
Muss ein Ladeplatz für E-Autos entsprechend gekennzeichnet werden oder reicht es aus, einfach eine Ladesäule hinzustellen?
(Mal wieder) in Hamburg steht seit Monaten eine Ladesäule ohne entsprechende Beschilderung oder Parkflächenmarkierung. Das ist doch so nicht richtig, oder?
Ich hab mich jetzt einfach mal dahin gestellt. Aber es bleibt ein mulmiges Gefühl, dass ich zu unrecht abgeschleppt werden könnte.
Beste Antwort im Thema
Man koennte sein E Auto auch mal an der Tanke vor der Zapfsaeule parken und dann den ganzen Tag Kaffee trinkend von der Tanke aus beobachten was die Deppen da draussen machen und wie die abkotzen. Sorry, aber wer vor so einer Saeule fuer E Auto parkt, der denkt nicht gerade sehr weit. Zumal links neben dem BMW alles frei ist.
Edit: sehe erst jetzt von wem der Thread ist. Da haette ich mir die Antwort auch sparen koennen.
117 Antworten
Zitat:
@diezge schrieb am 15. August 2018 um 12:39:54 Uhr:
@TE:
Es ist interessant, dass man sich über E-Ladeplätze Beschilderungen ausdenken muss, obwohl der gesunde Menschenverstand jedem(!) Verkehrsteilnehmer mitteilen sollte, für was die Plätze denn wohl da sind. Bei Zapfsäulen funktioniert das doch auch tadellos. Ich weiß nicht, woran es liegt. Abneigung gegen E-Auto-Besitzer? Neid?Grüße,
diezge
Darum geht es doch gar nicht. Es geht einfach um die rechliche Seite, nicht jeder ist so technisch begabt und erkennt solche Säule als Ladesäule für ein E-KFZ.
Also die Neidkeule mal wieder einpacken, auch wenn es Spaß macht sie zu schwingen.
Es gibt genug Gesetzeslücken die der gesunde Menschenverstand schließt, aber rein rechlich hat dieser keine Bedeutung.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 15. August 2018 um 12:35:50 Uhr:
Normalen Menschenverstand besitze ich auch weshalb ich in Hamburg logischerweise nur noch auf der Brücke parke. Ich weiß jetzt, dass das legal ist.
Zufälle gibts, man glaubt es kaum. Stehen da doch rein zufällig zwei Drive-Now Fahrzeuge. Da hat sich Schwukele aber angestrengt und super inszeniert.
Zumindest ist für mich der Denkansatz Einstein's beantwortet, was unendlicher ist - das Universum oder die dummheit des Menschen...
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Zitat:
@ceinsler schrieb am 15. August 2018 um 12:49:27 Uhr:
Zufälle gibts, man glaubt es kaum. Stehen da doch rein zufällig zwei Drive-Now Fahrzeuge. Da hat sich Schwukele aber angestrengt und super inszeniert.
Es ärgert mich, daß ich da wieder drauf reingefallen bin.....😠
Wer kennt die Tiefen der STVO?
Kann solch eine Parkverbot ohne Beschilderung
als "Erlaß" o.ä. in irgendeinem Amtsblatt veröffentlicht werden
und ist dann rechtlich standfest?
Ich meine im Zuge von Autobahnen Blow-Ups mal davon gehört zu haben,
das irgendein Bundesland pauschal ein aTL von 130km/h erlassen hat,
da frage ich mich dann natürlich wie eine "Durchreisender" davon Kenntnis erhalten soll.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. August 2018 um 14:48:28 Uhr:
Kann solch eine Parkverbot ohne Beschilderung
als "Erlaß" o.ä. in irgendeinem Amtsblatt veröffentlicht werden
und ist dann rechtlich standfest?
Geht nicht. Das geht nur mit Ortssatzungen und die haben mit der STVO nichts zu tun. Nur in Berlin machen sie sich ihre Regeln selber, da gibt es Schilder, die gibt es gar nicht.....🙄
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. August 2018 um 14:48:28 Uhr:
Kann solch eine Parkverbot ohne Beschilderung als "Erlaß" o.ä. in irgendeinem Amtsblatt veröffentlicht werden und ist dann rechtlich standfest?
Natürlich nicht. Länderregelungen über den Straßenverkehr sind unzulässig. Alles geht nur im Rahmen von StVG und StVO, im Falle der Elektroautos auch über das EmoG in Kombination mit der StVO. Ohne Beschilderung kein Verbot. Auch in Hamburg.
Zitat:
Ich meine im Zuge von Autobahnen Blow-Ups mal davon gehört zu haben, das irgendein Bundesland pauschal ein aTL von 130km/h erlassen hat, da frage ich mich dann natürlich wie eine "Durchreisender" davon Kenntnis erhalten soll.
Ja das geht, aber eben auch nur im Rahmen der StVO und unter bestimmten Auflagen:
§45 Absatz 4 StVO
Die genannten Behörden dürfen den Verkehr nur durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln und lenken; in dem Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 5 jedoch auch durch Anordnungen, die durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekannt gegeben werden, sofern die Aufstellung von Verkehrszeichen und -einrichtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist.
i.V.m.
§45 Absatz 1 StVO
Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie [...] 5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen.
BTT: Die Erläuterungen von der Polizei Hamburg beziehen sich übrigens auf beschilderte Ladesäulen.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 15. August 2018 um 13:55:34 Uhr:
Denkansatz Einstein's
Einstein hat gesagt: "Ein Apostroph nach meinem Namen finde ich relativ dumm."
Eigentlich sollten die überbezahlten Straßenbaungenieure der Stadt von selbst darauf kommen, dass eine entsprechende Beschilderung erforderlich ist. An den anderen Ladesäulen klappt es ja mittlerweile (nach anfänglichen Startschwierigkeiten, siehe mein Post aus März 2016).
Ich habe vor meiner Aktion sogar die Staatsgewalt über den "Melde-Michel" informiert und um Beseitigung des Schadens gebeten (unter einem erfundenen Namen, da "schwukele" in HH schon zu bekannt ist). Als Rückmeldung kam lediglich "Nicht zuständig". Man hätte meine Anfrage auch einfach an die zuständige Polizei weiterleiten können. So geht Bürgernähe nicht.
Erforderlich ist sie ja nicht zwingend.
Man wird dann halt keine Verbrenner los und kann auch nicht das Verhalten der E-Mobilisten untereinander regeln. Daher empfiehlt sich an Ladesäulen grundsätzlich eine Beschilderung. Aber ohne geht auch.
Was soll diese heldenhafte Aktion nun wieder? Um zu wissen, ob man da parken darf oder nicht genügt mal wieder ein Blick seitwärts ins Internet: Sonderparkplätze für E-Autos in Hamburg statt hier den investigativen Bürger zu geben und ebenso vorsätzlich wie überflüssig eine Ladesäule zu blockieren. Ja, ohne Beschilderung darf man da parken. Ob man da unbedingt parken muss, wenn schon 10m daneben alles frei ist, kann jeder für sich selbst beantworten.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@schwukele schrieb am 15. August 2018 um 19:17:29 Uhr:
Eigentlich sollten die überbezahlten Straßenbaungenieure der Stadt von selbst darauf kommen, dass eine entsprechende Beschilderung erforderlich ist. An den anderen Ladesäulen klappt es ja mittlerweile (nach anfänglichen Startschwierigkeiten, siehe mein Post aus März 2016).Ich habe vor meiner Aktion sogar die Staatsgewalt über den "Melde-Michel" informiert und um Beseitigung des Schadens gebeten (unter einem erfundenen Namen, da "schwukele" in HH schon zu bekannt ist). Als Rückmeldung kam lediglich "Nicht zuständig". Man hätte meine Anfrage auch einfach an die zuständige Polizei weiterleiten können. So geht Bürgernähe nicht.
Egal was du nimmst, nimm weniger! Das Zeug tut dir nicht gut.Merkt man deutlich. Vielleicht kann man noch was retten.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 15. August 2018 um 18:02:24 Uhr:
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 15. August 2018 um 13:55:34 Uhr:
Denkansatz Einstein'sEinstein hat gesagt: "Ein Apostroph nach meinem Namen finde ich relativ dumm."
Solange du dich nur über die Orthografie und nicht den Inhalt echaufieren kannst, haben wir doch keine Probleme.