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Ladeplatz für E-Autos ohne entsprechende Beschilderung?

Themenstarteram 14. August 2018 um 22:49

Nur eine kurze Frage, bitte ausschließlich sachliche Antworten:

Muss ein Ladeplatz für E-Autos entsprechend gekennzeichnet werden oder reicht es aus, einfach eine Ladesäule hinzustellen?

(Mal wieder) in Hamburg steht seit Monaten eine Ladesäule ohne entsprechende Beschilderung oder Parkflächenmarkierung. Das ist doch so nicht richtig, oder?

Ich hab mich jetzt einfach mal dahin gestellt. Aber es bleibt ein mulmiges Gefühl, dass ich zu unrecht abgeschleppt werden könnte.

Beste Antwort im Thema
am 15. August 2018 um 2:57

Man koennte sein E Auto auch mal an der Tanke vor der Zapfsaeule parken und dann den ganzen Tag Kaffee trinkend von der Tanke aus beobachten was die Deppen da draussen machen und wie die abkotzen. Sorry, aber wer vor so einer Saeule fuer E Auto parkt, der denkt nicht gerade sehr weit. Zumal links neben dem BMW alles frei ist.

 

Edit: sehe erst jetzt von wem der Thread ist. Da haette ich mir die Antwort auch sparen koennen.

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Jeder schimpft über die vielen Regularien und Begrenzung der Freiheit ! Ja so fordert man den Staat wehemend zum Regeln auf. Man treibt es immer so lange bis es nicht mehr geht, hier kommt sicher schnell ein Schild ohne gehts ja nicht.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 15. August 2018 um 10:31:06 Uhr:

hier kommt sicher schnell ein Schild ohne gehts ja nicht.

Das kommt sogar mit Überschallgeschwindigkeit. Ohne dem geht es tatsächlich nicht ob das nun einigen passt oder nicht.Ich bin nämlich nicht dazu verpflichtet, mir erst alle Säulen und Gegenstände in der Umgebung anzusehen und Sonderrechte für museale Steckerkarren gibt es nicht.

Ohne entsprechende Ausschilderung sollte das Parken neben der Säule legal sein, es sei denn es gibt inzwischen eine Vorschrift, das das Parken im Umkreis von XX Metern einer Ladesäule für nicht elektroangetriebene Fahrzeuge verboten ist.

Vllt. wird das ja wieder letztendlich beim Käffchen mit dem Hamburger Polizeipräsident geklärt.

Formal darf auch ein Verbrenner dort stehen,

so lange die Parkfläche nicht über entsprechend einschränkende Schilder verfügt.

In diesem konkreten Fall zeugt es aber nicht von sonderlich

freundlichem Charakter mutwillig eine Lademöglichkeit zu versperren,

anstatt den freien Parkraum neben dem i3 zu nutzen.

Solchen Menschen wünscht man eine ähnliche Unannehmlichkeit zum höchst

unpassenden Moment.

Ich meine zu beobachten das für diese Art der Rechthaberei vermehrt

Carsharing Fahrzeuge hergenommen werden.

Das Prinzip Ursache und Auswirkung :

Hab auch so einen Kollegen: Ich nutze das solange bis.: Wenn das dann Verboten wird dürfen das Andere dann auch nicht mehr! Diese Logig erklärt sich keinem. Hauptsache ich ich ich hab das solange ausgenutzt wie es geht, das man sich so wehemend ein Halte- Verbotsschild bettelt ist doch OK, : Mann darf das füher waren es eher die Frauen.

Ach ich glaub eher Männlein.

am 15. August 2018 um 9:58

Ich finde es auch dumm dort zu parken wenn andere Plaetze frei sind. Ein ,,Miteinander'' geht anders. Alternativ kann ja der Benzin/ Diesel Fahrer das Kabel von der Saeule in seinen Motorraum haengen und sein Mobiltelefon laden :D

am 15. August 2018 um 10:02

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. August 2018 um 11:13:05 Uhr:

Ohne entsprechende Ausschilderung sollte das Parken neben der Säule legal sein, es sei denn es gibt inzwischen eine Vorschrift, das das Parken im Umkreis von XX Metern einer Ladesäule für nicht elektroangetriebene Fahrzeuge verboten ist.

Steht doch im allerersten Antwortbeitrag - meinem.

Hier nochmal der Link: https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Zitat 1. Satz: "An Ladestationen für E-Kfz dürfen keine Kfz mit Verbrennungsmotor parken."

Das gilt zwar nicht Bundesweit, aber u.A. für Hamburg (wo sich laut TE diese Ladestation befindet).

Zitat:

@Hyrai schrieb am 15. August 2018 um 12:02:08 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. August 2018 um 11:13:05 Uhr:

Ohne entsprechende Ausschilderung sollte das Parken neben der Säule legal sein, es sei denn es gibt inzwischen eine Vorschrift, das das Parken im Umkreis von XX Metern einer Ladesäule für nicht elektroangetriebene Fahrzeuge verboten ist.

Steht doch im allerersten Antwortbeitrag - meinem.

Hier nochmal der Link: https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Zitat 1. Satz: "An Ladestationen für E-Kfz dürfen keine Kfz mit Verbrennungsmotor parken."

Das gilt zwar nicht Bundesweit, aber für Hamburg (wo sich laut TE diese Ladestation befindet).

Hallo Hyrai.

Hamburg, Stadtstaat können solche Dinge im Alleingang verfügen. Deshalb gibt es dort auch Gelenkbuse mit zwei Gelenken die sonst in D keine Zulassung erhalten.

Trotzdem wäre doch ein Schild hilfreich. Komme ich von außerhalb HH kenne ich die Regelung nicht. Weiters weiß niemand wieviele Meter links und rechts das Parkverbot gilt.

Anderes Beispiel. Dort steht ein LPG Tankstelle. Wer darf jetzt hier parken?

Komisch, die Technik ist wohl schneller als die Legislative. Keine Sorge, die Exe- und Judikative zieht trotzdem mit.

Edith sagt, dass die beiden letzten Sätze meinem nicht vorhandenen Humor geschuldet sind.

Gruß

am 15. August 2018 um 10:25

Zitat:

@wpp07 schrieb am 15. August 2018 um 12:15:49 Uhr:

Trotzdem wäre doch ein Schild hilfreich. Komme ich von außerhalb HH kenne ich die Regelung nicht. Weiters weiß niemand wieviele Meter links und rechts das Parkverbot gilt.

Ich würde mal spontan sagen ~3 Meter. Halt so viel, dass neben der Ladesäule noch genug Platz ist, um ein weiteres (E)Auto zu parken und zu laden.

Wenn du nicht aus HH kommst und somit diese Regelung nicht kennst, sollte dir dein gesunder Menschenverstand trotzdem sagen, dass du dich in diesem konkreten Fall lieber nicht direkt vor die Ladesäule, sondern lieber irgendwo auf die restlichen 20m freie Parkfläche stellen solltest.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 15. August 2018 um 12:02:08 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. August 2018 um 11:13:05 Uhr:

Ohne entsprechende Ausschilderung sollte das Parken neben der Säule legal sein, es sei denn es gibt inzwischen eine Vorschrift, das das Parken im Umkreis von XX Metern einer Ladesäule für nicht elektroangetriebene Fahrzeuge verboten ist.

Steht doch im allerersten Antwortbeitrag - meinem.

Hier nochmal der Link: https://www.polizei.hamburg/service/6808000/e-kfz/

Zitat 1. Satz: "An Ladestationen für E-Kfz dürfen keine Kfz mit Verbrennungsmotor parken."

Das gilt zwar nicht Bundesweit, aber u.A. für Hamburg (wo sich laut TE diese Ladestation befindet).

Ne, ne,ne, ich sehe das anders, da muss schon eine Beschilderung sein.

Zitat:

Die neue Beschilderung der Stellflächen neben diesen Ladepunkten enthält auf zwei weiteren Zusatzzeichen zusätzliche Beschränkungen für das Parken mit E-Kfz.

Woher sollen sonst auswärtige VT von dieser Reglung wissen ?

Ist das ein öffentlicher Parkplatz? Bei z.B. P&R Zufahrten stehen gerne auch AGBs, die derartiges regeln, da brauchts dann keine zusätzlichen Parkverbotsschilder.

Bzgl Parkregelung für Eautos in HH: man muss diese Besonderheit nicht kennen. Weil 1. nichtwissen schützt vor Strafe nicht, 2. #1StVO (Rücksichtnahme) gilt auch für einen Schwuckele.

am 15. August 2018 um 10:30

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. August 2018 um 12:26:49 Uhr:

Ne, ne,ne, ich sehe das anders, da muss schon eine Beschilderung sein.

Zitat:

Die neue Beschilderung der Stellflächen neben diesen Ladepunkten enthält auf zwei weiteren Zusatzzeichen zusätzliche Beschränkungen für das Parken mit E-Kfz.

Woher sollen sonst auswärtige VT von dieser Reglung wissen ?

naja gut, kann man so sehen.

aber da kommt ja unser schwukele ins spiel.

anstatt die fehlende beschilderung direkt einer behörde zu melden, wird ein auto gemietet und dort abgestellt (wäre ja doof wenn das privatauto abgeschleppt wird ;)), um einem e-auto-fahrer ans bein zu pissen, welcher es dann eben an die behörden weitergibt.

effizient geht anders.

als auswärtiger kann man z.b. über eine bekannte online-suchmaschine von dieser regelung erfahren. ansonsten hilft auch der von mir bereits angesprochene gesunde menschenverstand.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 15. August 2018 um 12:25:00 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 15. August 2018 um 12:15:49 Uhr:

Trotzdem wäre doch ein Schild hilfreich. Komme ich von außerhalb HH kenne ich die Regelung nicht. Weiters weiß niemand wieviele Meter links und rechts das Parkverbot gilt.

Ich würde mal spontan sagen ~3 Meter. Halt so viel, dass neben der Ladesäule noch genug Platz ist, um ein weiteres (E)Auto zu parken und zu laden.

Wenn du nicht aus HH kommst und somit diese Regelung nicht kennst, sollte dir dein gesunder Menschenverstand trotzdem sagen, dass du dich in diesem konkreten Fall lieber nicht direkt vor die Ladesäule, sondern lieber irgendwo auf die restlichen 20m freie Parkfläche stellen solltest.

Hyrai.

Ich würde mal sagen.........

Das gilt nicht. Wir nähern uns zwar der Bananenrepublik sind jedoch noch nicht gänzlich angekommen.

Normalen Menschenverstand besitze ich auch weshalb ich in Hamburg logischerweise nur noch auf der Brücke parke. Ich weiß jetzt, dass das legal ist.

Gruß

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2018 um 02:35:26 Uhr:

Selbst wenn da ein Schild steht...

Ist wie Mutter Kind Parkplatz - rechtlich nicht bindend. Soweit ich informiert bin, ist das einzig verbindliche Schild, dass mit dem Rollstuhl.

E-Autos lass ich ja auch nicht abschleppen, wenn sie auf einer Autobahnraststätte mit Tankstelle für Verbennungsmotoren Pause machen.

Hallo,

beim Mutter-Kind-Parkplatz hast Du recht, das Schild gibt es laut StVO nämlich nicht. Die Schilder für Elektroautos kennt die StVO aber sehr wohl und sind somit rechtlich bindend.

Zu Absatz 2:

Ich denke nicht, dass E-Autofahrer auf einer Autobahnraststätte die Zapfsäulen blockieren... Und das, obwohl die Zapfsäulen nicht einmal mit "Nur für Verbrenner während des Tankvorgangs" beschildert sind.

@TE:

Es ist interessant, dass man sich über E-Ladeplätze Beschilderungen ausdenken muss, obwohl der gesunde Menschenverstand jedem(!) Verkehrsteilnehmer mitteilen sollte, für was die Plätze denn wohl da sind. Bei Zapfsäulen funktioniert das doch auch tadellos. Ich weiß nicht, woran es liegt. Abneigung gegen E-Auto-Besitzer? Neid?

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 15. August 2018 um 12:30:44 Uhr:

Ist das ein öffentlicher Parkplatz? Bei z.B. P&R Zufahrten stehen gerne auch AGBs, die derartiges regeln, da brauchts dann keine zusätzlichen Parkverbotsschilder.

Bzgl Parkregelung für Eautos in HH: man muss diese Besonderheit nicht kennen. Weil 1. nichtwissen schützt vor Strafe nicht, 2. #1StVO (Rücksichtnahme) gilt auch für einen Schwuckele.

Erst einmal muss es diese neue Reglung überhaupt geben, das sehe ich in dem Link nicht wirklich, da weiter unten ausdrücklich auf die neue Beschilderung hingewiesen wird.

Zitat:

Die neue Beschilderung der Stellflächen neben diesen Ladepunkten enthält auf zwei weiteren Zusatzzeichen zusätzliche Beschränkungen für das Parken mit E-Kfz.

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