Lackschaden durch roten Aufkleber vom Ordnungsamt
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein Auto gekauft, welches bei mir unangemeldet auf dem Parkplatz steht.
Es ist sozusagen Gemeindeland.
Ich weiss, dass Auto hat dort nichts zu suchen.
Nun hatte ich am Kotflügel diesen berühmten roten Aufkleber dran. Mit dem Datum zur Abschleppung bla bla bla...
Nun ist beim entfernen ein Lackschaden entstanden.
Nun meine Frage, habe ich Chancen gegen das Ordnungsamt vor zugehen?
Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??
Ich meine eine hintere Seitenscheibe hätte es auch getan...
Für mich ist es an der Grenze zur Sachbeschädigung...
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von holgertt-123
Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??
Ohhhh, der arme, sensible Lack.
JA, das dürfen die!!
Schließlich muss Derjenige, der klebt nicht damit rechnen, dass Derjenige, der entfernt, sich so dumm anstellt wie 100 Meter Landstrasse.
Der Sonntag fängt schon gleich grandios an 🙄 😕
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von holgertt-123
Setz dich in dein 90 PS Kadett Mülleimer und langweile mich nicht.
So kannst du dich gerne im BMW Forum mit deinen Kumpels unterhalten (falls du welche hast).
Zumindest weis man nun, wessen Geistes Kind du bist.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wo stammt denn diese These her......🙄
Falls Du das mit dem Kleber meinst, aus eigener Erfahrung. Hatte mal im Urlaub nicht mitbekommen, daß, wegen Kontowechsel, die Versicherung des Zweitwagens nicht bezahlt war und als wir aus dem Urlaub zurück waren, klebte so ein netter Punkt auf der Scheibe, dessen Kleber sich selbst mit dem Glasschaber nicht Rückstandsfrei entfernen ließ. Es war zwar normal nichts mehr zu sehen, aber bei Regen war da plötzlich wieder der Kreis zu sehen, wo der Punkt klebte. Erst nach Behandlung mit mehreren Chemikalien verschwand der Kreis wieder.
Erst da hatte ich durch nachlesen rausbekommen, daß glattes Glas nicht so glatt ist, wie ich eigendlich gedacht hatte, sondern sich unter der entsprechenden Vergrößerung eine Kraterlandschaft offenbarte. Nur eine Lotus ähnliche Oberfläche widersteht diesen Klebepunkten.
Leider habe ich beim letzten Umzug diverses "Altmaterial" entsorgt, denn sonst könnte ich einen alten roten Punkt von meinem ehemaligen Wagen präsentieren, der sich rückstandsfrei und in einem Stück hatte entfernen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
… Hatte mal im Urlaub nicht mitbekommen, daß, wegen Kontowechsel, die Versicherung des Zweitwagens nicht bezahlt war und als wir aus dem Urlaub zurück waren, klebte so ein netter Punkt auf der Scheibe, …
Eine nette Geschichte, leider ohne Wahrheitsgehalt. Bevor der Aufkleber kommt, bekommst du mehrere Briefe von der Versicherung, dann Briefe von der Behörde, dann irgendwann wird entstempelt und ein Aufkleber angebracht. Das wird alles zusammen mindestens ein halbes Jahr dauern, das kann ich aus leidvoller Erfahrung mit einem ehemaligen Kompagnon sagen.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Eine nette Geschichte, leider ohne Wahrheitsgehalt. Bevor der Aufkleber kommt, bekommst du mehrere Briefe von der Versicherung, dann Briefe von der Behörde, dann irgendwann wird entstempelt und ein Aufkleber angebracht. Das wird alles zusammen mindestens ein halbes Jahr dauern, das kann ich aus leidvoller Erfahrung mit einem ehemaligen Kompagnon sagen.Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
… Hatte mal im Urlaub nicht mitbekommen, daß, wegen Kontowechsel, die Versicherung des Zweitwagens nicht bezahlt war und als wir aus dem Urlaub zurück waren, klebte so ein netter Punkt auf der Scheibe, …
Vielleicht war es ja ein langer Urlaub 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
in Münchhausen!Hier erfährt man ja nette Geschichten! 🙂😁
Tja, die Geschichten sind fast immer wahr. Nur gibts hier doch einige wenige die sich wie Hobbypolizisten benehmen, die alles besser wissen wollen. Man bedenke hier, Theorie und Praxis liegen meistens etwas weiter auseinander als man glaubt.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Falls Du das mit dem Kleber meinst, aus eigener Erfahrung. Hatte mal im Urlaub nicht mitbekommen, daß, wegen Kontowechsel, die Versicherung des Zweitwagens nicht bezahlt war und als wir aus dem Urlaub zurück waren, klebte so ein netter Punkt auf der Scheibe, dessen Kleber sich selbst mit dem Glasschaber nicht Rückstandsfrei entfernen ließ. Es war zwar normal nichts mehr zu sehen, aber bei Regen war da plötzlich wieder der Kreis zu sehen, wo der Punkt klebte. Erst nach Behandlung mit mehreren Chemikalien verschwand der Kreis wieder.Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Wo stammt denn diese These her......🙄Erst da hatte ich durch nachlesen rausbekommen, daß glattes Glas nicht so glatt ist, wie ich eigendlich gedacht hatte, sondern sich unter der entsprechenden Vergrößerung eine Kraterlandschaft offenbarte. Nur eine Lotus ähnliche Oberfläche widersteht diesen Klebepunkten.
Leider habe ich beim letzten Umzug diverses "Altmaterial" entsorgt, denn sonst könnte ich einen alten roten Punkt von meinem ehemaligen Wagen präsentieren, der sich rückstandsfrei und in einem Stück hatte entfernen lassen.
Die Moral von der Geschicht..........sorge stets für eine pünktliche Begleichung der Versicherung 😁
Zitat:
Original geschrieben von brazzident
Tja, die Geschichten sind fast immer wahr. ...Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
in Münchhausen!Hier erfährt man ja nette Geschichten! 🙂😁
Diese Geschichte ist es jedenfalls nicht, da das Versicherungs- und Verwaltungsrecht das so wie geschildert nicht zulassen.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Diese Geschichte ist es jedenfalls nicht, da das Versicherungs- und Verwaltungsrecht das so wie geschildert nicht zulassen.Zitat:
Original geschrieben von brazzident
Tja, die Geschichten sind fast immer wahr. ...
Stimmt, von Eingang beim SVA bis zur Anordnung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung dauert es, wenn der Halter keinen neuen Versicherungsschutz herstellt, 8 Tage. Danach ist es Sache der zuständigen Gemeinde, wenn das Fahrzeug ohne Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum steht. Bis zur Beseitigung kann es durchaus dann noch ca. 1 - 1 1/2 Monate dauern. Auf jeden Fall kein halbes Jahr, zumindest ist dies bei uns so.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
… Bis zur Beseitigung kann es durchaus dann noch ca. 1 - 1 1/2 Monate dauern. Auf jeden Fall kein halbes Jahr, zumindest ist dies bei uns so.
Du vergisst den Zeitraum
vordem Eingang beim SVA. Die Versicherungen versuchen erst einmal selbst, die Beiträge einzutreiben, bevor sie den offiziellen Weg gehen, und das kann dann Wochen bis Monate dauern, bis das SVA überhaupt informiert wird. Besonders, wenn der Zahlungseingang nur wegen eines offensichtlichen Kontowechsels nicht erfolgt, wird dem Versicherten erst mal "Nachbesserung" zugestanden. Nach einem Urlaub deswegen einen roten Punkt auf der Schaibe zu finden, ist jedenfalls völlig absurd. Außer, er war monatelang im Urlaub …
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Ich bin der Meinung, dass trotz aller Rechtmäßigkeit das Ordnungsamt den Kleber nicht einfach willkürlich anbringen darf. Das ist und bleibt Sachbeschädigung.
Sehe ich gar nicht so.
Die Sache wurde ja erst durch das unsachgemäße Entfernen des Aufklebers beschädigt, nicht durch das Aufpappen eines Stickers.
Zitat:
Original geschrieben von holgertt-123
Der Schaden ist nicht groß, mit anderen Worten, er war leicht zu beseitigen mit Schleifpaste und Mikrofasertuch.
Mit anderen Worten: Es gibt überhaupt keinen Schaden.🙄
Vielleicht solltest Du nun moch den Titel entsprechend korrigieren.
Leben wir nicht gut in Deutschland? Wegen so einer Lappalie so eine große Bühne? Erst groß von Sachbeschädigung schreiben, dann war es doch nur eine klitzekleine Stelle. Es löst sich wohl alles in Wohlgefallen auf - der Thread hoffentlich auch😉
Wer schon einmal Klebereste vom Lack entfernen musste, der weiß was das für ein Schaden ist!
Da stehst du dann da und kratzt mit dem Fingernagel und polierst und und und...
Klar, dass man für solch einen Aufwand dann auch entschädigt werden will.
Deshalb:
Aufwand genauestens protokollieren und dann vom Anwalt eine Kostenaufstellung schreiben lassen. 😁 🙄
Normal könnte man solche unangemeldeten Kisten am Straßenrand, meist mit platten Reifen, mit einem neonfarbenem X kennzeichnen. Ach nein, dann doch lieber so ein Aufkleber? 🙂
Edit:
Nicht vergessen: Bei abgebrochenem Fingernagel Schmerzensgeld! 😎
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Du vergisst den Zeitraum vor dem Eingang beim SVA. Die Versicherungen versuchen erst einmal selbst, die Beiträge einzutreiben, bevor sie den offiziellen Weg gehen, und das kann dann Wochen bis Monate dauern, bis das SVA überhaupt informiert wird. Besonders, wenn der Zahlungseingang nur wegen eines offensichtlichen Kontowechsels nicht erfolgt, wird dem Versicherten erst mal "Nachbesserung" zugestanden. Nach einem Urlaub deswegen einen roten Punkt auf der Schaibe zu finden, ist jedenfalls völlig absurd. Außer, er war monatelang im Urlaub …Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
… Bis zur Beseitigung kann es durchaus dann noch ca. 1 - 1 1/2 Monate dauern. Auf jeden Fall kein halbes Jahr, zumindest ist dies bei uns so.
Aber in dieser Zeit hat er noch den Versicherungsschutz. Die Frist zum Ablauf beginnt 1 Monat nach Eingang bei zustädigen SVA (Nachhaftungsfrist)