Lackschaden durch roten Aufkleber vom Ordnungsamt

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Auto gekauft, welches bei mir unangemeldet auf dem Parkplatz steht.
Es ist sozusagen Gemeindeland.
Ich weiss, dass Auto hat dort nichts zu suchen.
Nun hatte ich am Kotflügel diesen berühmten roten Aufkleber dran. Mit dem Datum zur Abschleppung bla bla bla...
Nun ist beim entfernen ein Lackschaden entstanden.

Nun meine Frage, habe ich Chancen gegen das Ordnungsamt vor zugehen?
Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??
Ich meine eine hintere Seitenscheibe hätte es auch getan...

Für mich ist es an der Grenze zur Sachbeschädigung...

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von holgertt-123


Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??

Ohhhh, der arme, sensible Lack.

JA, das dürfen die!!

Schließlich muss Derjenige, der klebt nicht damit rechnen, dass Derjenige, der entfernt, sich so dumm anstellt wie 100 Meter Landstrasse.

Der Sonntag fängt schon gleich grandios an 🙄 😕

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Zitat:

Original geschrieben von Bert1967


Interessanter Fall.
Weiß jemand, wie es ist, wenn jemand in der Feuerwehrzufahrt steht, dann tatsächlich die Feuerwehr kommen muss und dabei das falsch parkende Fahrzeug anrempelt?

Vermutlich würde auch da der Falschparker die Feuerwehr verklagen.

Wie kommst Du jetzt von einem Aufkleber auf diese Sache, dass ist doch etwas vollkommen anderes ! 😉

Bist Du etwa Feuerwehrmann 😁

1) Normalerweise klebt sowas an der Scheibe!
2) Wenn du beim Entfernen evtl mit einer Metallspachtel das Teil abgekratzt hast (davon gehe ich aus weil einfach die Daten/Bilder hierzu fehlen) bist du selber schuld.
3) Klebt dieser roter Aufkleber immer an der Scheibe!!!🙄

Womit hast du denn das Teil jetzt entfernt?

Ich bin der Meinung, dass trotz aller Rechtmäßigkeit das Ordnungsamt den Kleber nicht einfach willkürlich anbringen darf. Das ist und bleibt Sachbeschädigung. Und es bestand ja kein Notfall (siehe Feuerwehrausfahrt), der die Beschädigung hätte rechtfertigen können.

Ich würde damit sehr wohl mal bei der Behörde vorsprechen und klären, was die dazu sagen.

Ja, ich weiß, hätte er nicht da gestanden, hätte er den Kleber nicht bekommen. Aber das ist hier nicht die Frage.

Erstmal danke für die ganzen Antworten.
Das Thema überschlägt sich ja doch wie ich sehe ein wenig.
Der Schaden ist nicht groß, mit anderen Worten, er war leicht zu beseitigen mit Schleifpaste und Mikrofasertuch.
Freilich geht so ein Aufkleber auch mit zwar bisschen Mühe zu entfernen... Aber mich hat es ganz schön angekotzt das sowas aufm Lack ist.
Ich habe halt bewusst ein wenig mit dem Schaden übertrieben.

Aber danke für die Antworten.

Gruß

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Zitat:

Ich habe halt bewusst ein wenig mit dem Schaden übertrieben.

Allein das disqualifiziert Dich hier schon.

Was hast Du dadurch erhofft? Mehr Aufmerksamkeit hier im Forum? Nicht gut....

Na etwas halten muss der Aufkleber, sonst ist der bei dem nächsten Regen ab.

@Elchsucher:

Setz dich in dein 90 PS Kadett Mülleimer und langweile mich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Ich habe halt bewusst ein wenig mit dem Schaden übertrieben.

Allein das disqualifiziert Dich hier schon.

Was hast Du dadurch erhofft? Mehr Aufmerksamkeit hier im Forum? Nicht gut....

Nein, eher Frust abgeladen. Einige Fragen sind ihm jetzt wohl peinlich😁

Zitat:

Original geschrieben von holgertt-123


Setz dich in dein 90 PS Kadett Mülleimer und langweile mich nicht.

69 PS Jetta Besitzer hat das geschrieben. 😁

Zitat:

Original geschrieben von holgertt-123


Ich habe halt bewusst ein wenig mit dem Schaden übertrieben.

Na super, danke auch. 🙄 Wozu???

Kann es vielleicht auch sein, dass der Aufkleber wie üblich auf der Scheibe war und Du nur beim Entfernen eines alten Vorbesitzerklebers Deiner Fantasie hast freien Lauf gelassen?

Ich fühle mich nachhaltig getäuscht und offenbar hatten jene Recht, die etwas bissiger reagiert haben...😉.

Schick ihnen eine Rechnung über deine nötige Arbeitszeit den Aufkleber und den Schaden zu entfernen mit deinem Stundensatz, den du als Lohn kriegst + Materialeinsatz.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Schick ihnen eine Rechnung über deine nötige Arbeitszeit den Aufkleber und den Schaden zu entfernen mit deinem Stundensatz, den du als Lohn kriegst + Materialeinsatz.

Aber dann die Antwort der Gegenseite posten!

😁

Leider sind die Behörden seit längerer Zeit dazu übergegangen, gut haftende Kleber zu verwenden, die man selbst mit einem Glasschaber nicht rückstandsfrei von der Scheibe entfernen kann. Angeblich um nachweisen zu können, daß da mal eine Benachrichtigung drauf klebte.

Früher gab es die Aufkleber in relativ leicht zu entfernbarer Ausführung, doch nachdem wiederholt behauptet wurde, da hätte nie ein Aufkleber gehaftet, wurde man etwas "dauerhafter".

Allerdings ist es nicht erlaubt, diese Aufkleber auf dem Blech anzubringen, solange noch die Verglasung vorhanden ist.

Einfach mal eine Dienstaufsichtsbeschwede über den betrffenden Mitarbeiter an die oberen Vorgesetzten schreiben. Man kann natürlich auch einfach mal einen Leserbrief, mit der Zulässigkeitsfrage, an die örtliche Zeitung senden.

Wo stammt denn diese These her......🙄

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Wo stammt denn diese These her......🙄

Gegenthese?

In BaWü wird dieser Punkt auf die Scheibe geklebt.

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