Lackschaden durch roten Aufkleber vom Ordnungsamt

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem ein Auto gekauft, welches bei mir unangemeldet auf dem Parkplatz steht.
Es ist sozusagen Gemeindeland.
Ich weiss, dass Auto hat dort nichts zu suchen.
Nun hatte ich am Kotflügel diesen berühmten roten Aufkleber dran. Mit dem Datum zur Abschleppung bla bla bla...
Nun ist beim entfernen ein Lackschaden entstanden.

Nun meine Frage, habe ich Chancen gegen das Ordnungsamt vor zugehen?
Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??
Ich meine eine hintere Seitenscheibe hätte es auch getan...

Für mich ist es an der Grenze zur Sachbeschädigung...

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von holgertt-123


Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??

Ohhhh, der arme, sensible Lack.

JA, das dürfen die!!

Schließlich muss Derjenige, der klebt nicht damit rechnen, dass Derjenige, der entfernt, sich so dumm anstellt wie 100 Meter Landstrasse.

Der Sonntag fängt schon gleich grandios an 🙄 😕

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Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Und der Schaden ist entstanden, weil falsch geklebt wurde.

Ist klar Märchenonkel Moe.

Der Schaden entstand, weil eine Person die ich hier nicht namentlich erwähnen möchte, zu blöd war, einen Aufkleber vorsichtig abzumachen.

Aber vermutlich bist du auch einer von denen, die ihr Fahrzeug an nem Baum zerlegen, und dann den Baumbesitzer verklagen, weil er den ja gepflanzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Aber vermutlich bist du auch einer von denen, die ihr Fahrzeug an nem Baum zerlegen, und dann den Baumbesitzer verklagen, weil er den ja gepflanzt hat.

Toller Vergleich, echt! 🙄 Wenn ich gegen einen Baum fahren will, mache ich das selbst. Ich glaube kaum, dass sich der TE den Sticker selbst verpasst hat.

Wie wäre es denn, wenn ich dir einen Gegenstand deiner Wahl mit Sekundenkleber auf deinem Monitor klebe?

Wer hat dann Schuld, dass du einen neuen Monitor brauchst? Der, der den Bildschirm final durch Lösemittel oder Kratzer ruiniert, oder der Märchenonkel, der auf die tolle Idee kam, den Bildschirm zu bekleben?

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Wie wäre es denn, wenn ich dir einen Gegenstand deiner Wahl mit Sekundenkleber auf deinem Monitor klebe?

Jepp...dann musst du dem TE nur noch die Laborkosten bezahlen, für den Nachweis das genau dieser Klebstoff auf dem Sticker an genau seinem Lack eine chemische Reaktion hervorruft, die den Lack zerstört.

Noch mehr tolle Ratschläge für den TE?

klar kannst Du da was machen es ist schliesslich ein schaden von denen
ich würde aufjedenfall dagegen was machen
die sollen auch mal blechen 🙂

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Steck dir ruhig die Finger in die Ohren, um nur das zu hören, was du hören willst. Ließ meine Beiträge nochmal, du hast es nicht verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Aber vermutlich bist du auch einer von denen, die ihr Fahrzeug an nem Baum zerlegen, und dann den Baumbesitzer verklagen, weil er den ja gepflanzt hat.
Wie wäre es denn, wenn ich dir einen Gegenstand deiner Wahl mit Sekundenkleber auf deinem Monitor klebe?

Dann wäre das Sachbeschädigung, weil Du von Rechts wegen nicht berechtigt bist, irgendwas an Gegenstände zu kleben, bei denen Du nicht der Eigentümer bist, es sei denn Du bist Gerichtsvollzieher im Dienst bei der Ausübung einer Pfändung.

Du lässt Ihm ja nur die Wahl des Gegenstandes, nicht des Monitors 😁

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Wer hat dann Schuld, dass du einen neuen Monitor brauchst? Der, der den Bildschirm final durch Lösemittel oder Kratzer ruiniert,

Ja, der hier

Zitat:

oder der Märchenonkel, der auf die tolle Idee kam, den Bildschirm zu bekleben?

Wenn danach einer fummelt und dabei nicht sachgerecht arbeitet, ist der Märchenonkel raus. Mit dem Fingernagel auf Lack herum kratzen ist nicht sachgerecht.

Wenn das Einer nicht sachgerecht auf den Lack gepappt hat, dann hat der auch Sorge dafür zu tragen, dass dies schadlos herunter kommt. Er hat eine Arbeit ausgeführt und trägt für die korrekte Arbeitsausführung auch die Haftung. Da muss man ihn aber auch auffordern das zu tun oder zu veranlassen.

Fummelt man gleich und selbst und dann nicht mal sachgerecht daran herum, dann war es das mit der Haftung durch den Klebenden. Nur weil man keine Ahnung hat, was sachgerecht in dem Zusammenhang ist, kann man nicht irgendwas machen, diese Tätigkeit für sachgerecht erklären und dann auch noch für eine nicht-sachgerecht ausgeführte Arbeit eine Rechnung stellen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Wenn das Einer nicht sachgerecht auf den Lack gepappt hat, dann hat der auch Sorge dafür zu tragen, dass dies schadlos herunter kommt. Er hat eine Arbeit ausgeführt und trägt für die korrekte Arbeitsausführung auch die Haftung. Da muss man ihn aber auch auffordern das zu tun oder zu veranlassen.

Fummelt man gleich und selbst und dann nicht mal sachgerecht daran herum, dann war es das mit der Haftung durch den Klebenden.

Danke, das klingt logisch, wenn auch auf eine ungerechte Art und Weise, bei der Verursacher fein raus ist🙄

Zitat:

Original geschrieben von hilfmirbittekeinplan


die sollen auch mal blechen 🙂

Tja, und wer ein wenig weiter denkt als von der Wand bis zur Tapete, wird wissen, dass "die" in dem Fall "wir" sind.

Aber Hauptsache der böse Staat muss mal was zurückgeben.

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