Lackschaden durch roten Aufkleber vom Ordnungsamt
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem ein Auto gekauft, welches bei mir unangemeldet auf dem Parkplatz steht.
Es ist sozusagen Gemeindeland.
Ich weiss, dass Auto hat dort nichts zu suchen.
Nun hatte ich am Kotflügel diesen berühmten roten Aufkleber dran. Mit dem Datum zur Abschleppung bla bla bla...
Nun ist beim entfernen ein Lackschaden entstanden.
Nun meine Frage, habe ich Chancen gegen das Ordnungsamt vor zugehen?
Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??
Ich meine eine hintere Seitenscheibe hätte es auch getan...
Für mich ist es an der Grenze zur Sachbeschädigung...
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von holgertt-123
Freilich, dass Fahrzeug hat dort nichts zu suchen... Aber dürfen die einfach einen schwer entfernbaren Aufkleber auf sensibelen Lack kleben??
Ohhhh, der arme, sensible Lack.
JA, das dürfen die!!
Schließlich muss Derjenige, der klebt nicht damit rechnen, dass Derjenige, der entfernt, sich so dumm anstellt wie 100 Meter Landstrasse.
Der Sonntag fängt schon gleich grandios an 🙄 😕
68 Antworten
Erste Frage: Hatte das Fahrzeug noch Scheiben auf die man den Aufkleber hätte anbringen können? Hier wurde ja gleich vorausgesetzt, dass das Fahrzeug noch irgendwo eine Glasfläche hatte, nur gefragt hat es niemand. 🙂
Zweite Frage: Schleifpaste zur Entfernung eines Aufklebers? Pardon! Warum nicht gleich mit dem Winkelschleifer ran gehen?
Meines Erachtens wirst du wenig bis gar keine Chancen haben irgendwelchen Schaden ersetzt zu bekommen, weil du mit ungeeigneten Mitteln versucht hast den Aufkleber zu entfernen und für deine Unzulänglichkeiten kannst du niemanden verantwortlich machen. 🙂 Wer hier einen Beitrag schreiben kann hat auch so viel Denke um das Problem anders zu lösen, oder erst mal anzufragen WIE man das Ding Rückstandsfrei und ohne Lackschaden abbekommt.
Übrigens, dass Stück Blech austrennen wäre auch eine Möglichkeit gewesen ... 😁
Vielleicht hat der Klebstoff in Verbindung mit dem Autolack derart chemisch reagiert, dass er nicht mehr auf sondern im Lack war.🙂😁
Dann gehts allerdings nur noch mit der Flex 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Schleifpaste zur Entfernung eines Aufklebers? Pardon! Warum nicht gleich mit dem Winkelschleifer ran gehen?
Er hat doch nur den Lackschaden mit der Schleifpaste entfernt (Krazter rauspoliert).
Ansonsten ist, glaube ich, das Thema durch.
Gruß Metalhead
Man, @ Metall, das war ironisch gemeint, menno. Ansonsten d'accor! 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Er hat doch nur den Lackschaden mit der Schleifpaste entfernt (Krazter rauspoliert).
Ein Aufkleber, der Kratzer verursacht 😕
Das ist beinahe so phantasievoll, wie die Berechnung einer Entfernung, weil man die Anbringung durch ein rechtswidriges Verhalten erst verursacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ein Aufkleber, der Kratzer verursacht 😕
Kommt halt auf das Geschick vom "Entferner" an
Zitat:
Das ist beinahe so phantasievoll, wie die Berechnung einer Entfernung, weil man die Anbringung durch ein rechtswidriges Verhalten erst verursacht hat.
Wenn du einem falschgeparkten Auto reinfährst mußt du trotzdem den entstandenen Schaden zahlen (das hat nix mit Phantasie zu tun).
Daß der Falschparker ein Knöllchen bekommt rettet dich da auch nicht.
Außgenommen stellen da nur große Autos mit blauem Blinklicht dar.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Kommt halt auf das Geschick vom "Entferner" anZitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Ein Aufkleber, der Kratzer verursacht 😕
und für dieses Geschick haftete derjenige, der den Aufkleber anpappt?
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wenn du einem falschgeparkten Auto reinfährst mußt du trotzdem den entstandenen Schaden zahlen (das hat nix mit Phantasie zu tun).Zitat:
Das ist beinahe so phantasievoll, wie die Berechnung einer Entfernung, weil man die Anbringung durch ein rechtswidriges Verhalten erst verursacht hat.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Wenn jemand einen Aufkleber auf eine Oberfläche klebt, für die der Aufkleber nicht gedacht war, kann es natürlich Schäden geben. Und Lack ist nunmal eine sehr empfindliche Oberfläche, auf der solche bombenfesten Aufkleber nichts zu suchen haben. Dafür sollte der Klebende auch zur Verantwortung gezogen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Wenn jemand einen Aufkleber ... Dafür sollte der Klebende auch zur Verantwortung gezogen werden.
Für Kratzer, die ein Aufkleber verursacht hat oder für die Schäden, die aufgrund einer nicht fachgerechten Entfernung entstanden sind?
Der Aufkleber wird keinen Schaden verursacht haben, aber ja, für die Schäden, die beim Entfernen entstanden sind, sind sie verantwortlich. Denn die Dinger gehen mitunter nur verdammt schwer wieder runter. Man kann nicht erwarten, dass jeder Beklebte weiß, wie man den schonend wieder entfernen kann. Und ohne Spezialmittel wie Teer- und Klebstoffentferner wird das nichts. Und selbst dann muss das Lösemittel erst man an den Kleber vordringen. Allein vom abknippeln der mit dem Fingernagel können schon Schäden entstehen.
Die Oberfläche ist einfach so empfindlich, dass sie das Entfernen nicht schadlos überstehen kann.
Und der Schaden ist entstanden, weil falsch geklebt wurde. Auf der Scheibe wäre nichts passiert.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
...
Alles klar.
Versuch ist es wert, vielleicht lachen die sich tot.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Sehe ich gar nicht so.Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Ich bin der Meinung, dass trotz aller Rechtmäßigkeit das Ordnungsamt den Kleber nicht einfach willkürlich anbringen darf. Das ist und bleibt Sachbeschädigung.
Die Sache wurde ja erst durch das unsachgemäße Entfernen des Aufklebers beschädigt, nicht durch das Aufpappen eines Stickers.
Naja, hätte der OA-Mitarbeiter den Sticker gleich auf die Scheibe geklebt (und nicht auf den Lack) - wäre gar kein Aufkleber entfernen nötig geworden.
Ok, beim Richtig parken auch nicht, aber falsch parken sollte ja nicht "so" bestraft werden ...
Zitat:
wäre gar kein Aufkleber entfernen nötig geworden.
Wie so, hättest du den auf der Scheibe gelassen und beim Fahren daran vorbeigeschaut? 😉
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wenn du einem falschgeparkten Auto reinfährst mußt du trotzdem den entstandenen Schaden zahlen (das hat nix mit Phantasie zu tun).
Wer oder was hier hinkt beurteile ich jetzt mal nicht.
Wo ist der Unterschied? Jemand baut Mist und ein Zweiter baut Mist (der Mist den der Erste gebaut hat hebt den Mist vom Zweiten nicht auf). --> Der Erste zahlt seine Strafe, der zweite den Schaden den er verursacht hat.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
..., der zweite den Schaden den er verursacht hat.
Absolut richtig