Lackmängel bei Auslieferung eines Neuwagen
Hallo an das Forum,
ich möchte hier über mein negatives Erlebnis mit einem Neufahrzeug "Renault Megane Grandtour TCe" (130 PS) berichten und die Frage stellen, ob derartige Lack-Mängel an Renault-Neufahrzeugen häufiger vorkommen. Die Lackfarbe ist Stahl-Grau Metallic.
Zu den Fakten:
Am Freitag, 05.Oktober 2012, konnte ich mein Fabrikneues Fz. beim Händler in Empfang nehmen.
Bei der äußerlichen Besichtigung fielen mir mehrere Staubeinschlüsse im Lack auf.
Diese Einschlüsse waren an den Türen im Bereich der Fenster, an der C-Säule Fahrerseite oberhalb der Rücklichter und an der Heckklappe.
Der größte Einschluß war wie ein Sandkorn, die anderen von unterschiedlicher Größe von Flach bis Erhaben. Durchmesser bis ca. 1 mm
Die meisten Einschlüsse sind ohne große Probleme zu erkennen und auch zu fühlen.
Ich habe das Fz. beim Händler stehen gelassen und eine Abnahme abgelehnt.
Heute Abend ( Montag, 08. 10. 2012 ) ein Anruf vom Händler: > >Das Auto geht zum Lackierer ! < <
Es wird versucht, die Mängel auszupolieren ( ? ! ) , die Heckklappe muß jedoch wegen der Einschlüsse neu Lackiert werden !
Ergo: Das Auto steht mir nicht zur Verfügung ( d.h. Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung )
und
Ich habe ein repariertes Fahrzeug. ( Schadenersatz / Wertminderung )
Sicher hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, aber nach meiner Meinung bei einem Neu-
fahrzeug nur bis zu einer bestimmten Höhe des Neuwertes.
Ich plane jetzt, mir einen Anwalt zu nehmen um meine Ansprüche ggü. dem Händler zu wahren.
Frage an das Forum:
Sind derartige Lackmängel bei Renault an der Tagesordnung?
Beste Grüße
Manfred
8 Antworten
Zitat:
Frage an das Forum:
Sind derartige Lackmängel bei Renault an der Tagesordnung?
Beste Grüße
Manfred
Nein! Aber berichte mal wie die Sache ausgeht bitte.
Zitat:
Original geschrieben von Manfred_22850
Hallo an das Forum,
ich möchte hier über mein negatives Erlebnis mit einem Neufahrzeug "Renault Megane Grandtour TCe" (130 PS) berichten und die Frage stellen, ob derartige Lack-Mängel an Renault-Neufahrzeugen häufiger vorkommen. Die Lackfarbe ist Stahl-Grau Metallic.
Zu den Fakten:
Am Freitag, 05.Oktober 2012, konnte ich mein Fabrikneues Fz. beim Händler in Empfang nehmen.
Bei der äußerlichen Besichtigung fielen mir mehrere Staubeinschlüsse im Lack auf.
Diese Einschlüsse waren an den Türen im Bereich der Fenster, an der C-Säule Fahrerseite oberhalb der Rücklichter und an der Heckklappe.
Der größte Einschluß war wie ein Sandkorn, die anderen von unterschiedlicher Größe von Flach bis Erhaben. Durchmesser bis ca. 1 mm
Die meisten Einschlüsse sind ohne große Probleme zu erkennen und auch zu fühlen.
Ich habe das Fz. beim Händler stehen gelassen und eine Abnahme abgelehnt.
Heute Abend ( Montag, 08. 10. 2012 ) ein Anruf vom Händler: > >Das Auto geht zum Lackierer ! < <
Es wird versucht, die Mängel auszupolieren ( ? ! ) , die Heckklappe muß jedoch wegen der Einschlüsse neu Lackiert werden !
Ergo: Das Auto steht mir nicht zur Verfügung ( d.h. Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung )
und
Ich habe ein repariertes Fahrzeug. ( Schadenersatz / Wertminderung )
Sicher hat der Händler das Recht auf Nachbesserung, aber nach meiner Meinung bei einem Neu-
fahrzeug nur bis zu einer bestimmten Höhe des Neuwertes.
Ich plane jetzt, mir einen Anwalt zu nehmen um meine Ansprüche ggü. dem Händler zu wahren.
Frage an das Forum:
Sind derartige Lackmängel bei Renault an der Tagesordnung?
Beste Grüße
Manfred
Ich als Händler würde einfach vom Vertrag zurücktreten. Bei Kunden wie dir, die sofort mit Anwalt etc. drohen.... da hätte ich auch kein Bock drauf.
1. Ich hatte bei > 4 Renault-PKW keine Mängel im Lack.
2. Mit dem Anwalt drohen ist sehr, sehr naiv!
3. Lass dich sofort von der ADAC-Rechtsabteilung beraten, schalte dann sofort deine Rechtsschutzversicherung und einen Gutachter ein, gehe erst dann zu einem versierten Rechtanwalt.
4. Ich hoffe das Fahrzeug ist von einem autorisierten und langjährigen Renault-Vertragshändler
5. Wenn ja, schreibe den Renault Geschäftsführer an.
6. Bei Typen wie "mythman" würde ich nie ein Auto kaufen!!
Ich kann beide verstehen, TE und Mythman.
Allerdings finde ich die Reaktion vom TE erstmal auch etwas überzogen. Auch wenn ich es nachvollziehen kann, man bestellt ein neues Auto, wartet darauf, dann will man es holen und stellt Mängel fest. Klar, man ist enttäuscht.
Aber a) kann da der Händler nichts dafür und b) versucht er diesen Mangel zu beheben. Dies steht im zu. Einfach mal das Ergebnis vom Lackierer abwarten und dann sieht man weiter. In der Zwischenzeit sich z.b. beim ADAC oder bei einem Fachmann erkundigen, was für Möglichkeiten bestehen wenn das Ergebnis nicht wie erwünscht ausfällt. Allerdings jetzt über Schadenersatz, Nutzungsausfall und Rechtsanwalt zu drohen finde ich arg übertrieben, auch wenn man verärgert ist. Wie wäre es mit dem Händler zu sprechen, ob noch ein Rabatt o. ä. möglich wäre?
Einfach mit de Leit schwätze, wie man bei uns hier so sagt. Es gibt für alles eine Lösung!
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Hallo in die Runde,
vielen Dank für die freundlichen und qualifizierten Antworten!
Nur zur Richtigstellung: Ich habe dem Händler ggü. nicht mit einem RA. gedroht.
Alle Gespräche waren freundlich und sachlich.
Mir ist bewusst, das Polemik nicht weiterhilft.
Aber ich bin, was die rechtliche Seite angeht, ein wenig überfragt.
Auch mache ich dem Händler bzw. Verkäufer keinen Vorwurf.
Niemand kann etwas dafür. Ich aber auch nicht.
Ich folge daher dem guten Vorschlag von "heimaheima1" und werde mal beim ADAC anfragen.
Das Auto steht bis Donnerstag beim Lackierer und wird hoffentlich nicht "verschlimmbessert".
Wir haben uns jetzt für Freitag zu einer erneuten Abnahme verabredet.
Die Diskussion ist aber leider auch ein wenig aus dem Ruder gelaufen.
Die Frage von mir war, ob derartige Mängel bei Renault häufiger sind.
Ich hätte ansonsten die Frage nach einem Schadenersatz o.ä. gestellt.
Ich habe am Wochenende bei mir im Raum Frankfurt einige Händler besucht und die Neuwagen nach Lackmängeln inspiziert. ( Soweit es mir als Laien möglich ist ) Das Ergebnis war sehr gut, ich habe keine weiteren offensichtlichen Mängel wie an meinem Fz. gefunden.
Mal schauen wie´s weiter geht....
Beste Grüße
Manfred
Noch nehme ich an deine Beanstandungen sind wahr.
Einschätzung:
Der Neuwagen wurde bei einem autorisierten Renaulthändler gekauft.
Du bist beim ADAC, jedoch besteht keine Rechtsschutzversicherung.
Du hast den PKW per Händler-Kreditvertrag gekauft.
Nehme zur "Abnahme" einen vereidigten KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt mit. Verzögere den Termin für die Abnahme rufe an du bist beruflich verhindert, oder du bist krank. Stimme den "Abnahme"-Termin mit dem Rechtsanwalt/ Sachverständigen ab.
Nehme keinen Sachverständigen und Rechtsanwalt aus der näheren Umgebung des Händlers!! Der ADAC hilft dir bei der Suche.
Das ist und darf keine Rechtsauskunft sein.
Guten Abend heimaheima1,
meine Beanstandungen entsprechen selbstverständlich der Wahrheit!
Ich gehöre nicht zu dem Menschen die sich evtl. in Foren wichtig machen wollen.
Ich bin (22.8)1950 geboren, da sind mir jetzt andere Dinge im Leben wichtiger...
Deine Einschätzungen liegen aber zum Teil Falsch.
Richtig ist, das der Neuwagen bei einem autorisiertem Renault-Markenhändler gekauft wurde. ( Nicht im Internet, sondern nach alter Väter Sitte vor Ort. Trotz Verzicht auf % % %. Die Beratung vor Ort, die Möglichkeit zur Probefahrt, der persönliche Kontakt zum Handelspartner, das alles ist und bleibt mir wichtig. )
Richtig ist auch, das ich im ADAC bin.
Ich habe eine RS-Versicherung, aber in diesem Fall noch nicht "Scharfgeschaltet".
Das Fz. wurde komplett Bar bzw. durch Überweisung vor Auslieferung bezahlt.
Ich werde deine Ratschläge beherzigen und versuchen mit dem ADAC entsprechendes abzustimmen.
Ich habe auch bereits im Vorwege im Frankfurter Raum nach RA´s / KFZ-Sachverständigen "gegoogelt".
Da das erteilen von Rechtsauskünften in Deutschland nur bestimmten Personen und Institutionen vorbehalten ist, werde ich die, in diesem Forum erhaltenen Ratschläge / Hinweise / Tipps auch nur als solche werten.
Vielen Dank für das freundliche Engagement!
Manfred_22.8.50
Hallo,
Ich habe das Auto am Freitag abgeholt.
Die Nachbesserungen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt.
Was mir wichtig war ist, das keine Lackierarbeiten am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Das Kunststoffteil an der Heckklappe (geht über die gesamte Breite der Klappe, ca 20 cm Hoch) wurde erneuert.
Somit alles Schick.
Da der Händler bekanntermaßen das Recht auf Nachbesserung hat, habe ich nach einer Rechtsberatung durch meinen Autoclub auf eine Wertminderung / Nutzungsausfall keinen Anspruch mehr erhoben.
Nach den ersten KM kann ich nur sagen, das der Megane meine Erwartungen voll erfüllt.
Ich bin mir Sicher, das dies auch so bleiben wird.
Ich beende hiermit meinen Ausflug in die Forenwelt.
Allzeit gute Fahrt wünscht.
Manfred_22850