Kurzzeitkennzeichen nach online-Zulassung
Ich habe ein Problem bei der Zulassung. Ich habe heute die Papiere für mein neu erworbenen Gebrauchtwagen bekommen. Das Fahrzeug hole ich morgen ab (ca 100 km) und bekomme vom Autohändler ein 5-Tage- Kurzzeitkennzeichen. Da ich schlau sein wollte, und in Berlin kein Termin bei der Zulassungsstelle zur Verfügung steht, habe ich die online-Zulassung genutzt. Das Fahrzeug wurde natürlich sofort zugelassen. Ein Fahren mit dem Ausdruck der vorläufigen Zulassung und geprägten Kennzeichen ist ab sofort möglich. Aber nun werden mir die Kennzeichen erst Montag zugestellt. Ist es zulässig, trotz erfolgreicher Zulassung an diesem Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen anzubringen um dieses zu meinem Wohnort zu überführen obwohl er ordnungsgemäß zugelassen wurde? Die Überführung muss morgen sein.
18 Antworten
Ok, wieder was gelernt.
Gruß jaro
Gut, da ich in Berlin wohne, hab ich mir nun doch schnell noch zwei Bleche geholt. Mit dem Ausdruck der vorläufigen Zulassung darf ich nun auch ohne Siegel bis zum 30.01 fahren. Bis dahin sollten Siegel und ZBII da sein.
Weise Entscheidung.
Durch die erhebliche Anzahl von Zulassungsvorgängen in Berlin, haben die dort natürlich auch die mit Abstand meisten ikfz Anträge.
Ob die 10 Tage grundsätzlich eingehalten werden, kann ich aber nicht sagen