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Kennzeichenreservierung online ?

Themenstarteram 9. Oktober 2010 um 19:22

Man kann ja beim SVA online ein Wunschkennzeichen reservieren, würde dies gerne tun und auch direkt Kennzeichen ebstellen.

Nur der Satz macht mich stutzig: Die Reservierung ist unverbindlich - Sie erlangen somit keinen Rechtsanspruch.

Nicht dass ich die Dinger hier liegen habe und das Kennzeichen wird mir gar nicht zugeteilt oder wie ist das gemeint ?

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28 Antworten
am 9. Oktober 2010 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Man kann ja beim SVA online ein Wunschkennzeichen reservieren, würde dies gerne tun und auch direkt Kennzeichen ebstellen.

 

Nur der Satz macht mich stutzig: Die Reservierung ist unverbindlich - Sie erlangen somit keinen Rechtsanspruch.

 

wie ist das gemeint ?

Genau so die Reservierung ist unverbindlich - Sie erlangen somit keinen Rechtsanspruch.

Die meisten Zulassungsstellen bieten aber einen direkten Service zum Reservieren an, dort wird dann auch eine Reservierungsnummer vergeben, einfach mal bei der Seite deines Landkreises suchen :)

Grüße

Steini

Oder persönlich bei der Zulassungsstelle auflaufen und eine verbindliche Reservierung mit Heim nehmen.

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 9:07

Es ist von der Seite des SVA vor Ort.

Wollte es ja extra online machen um eben nicht extra dafür hin zu gehen.

Ist die Vor ort denn verbindlich ?

Man kann ja auch direkt seine Nummernschilder online bestellen, ist das nicht ein wenig blöd wenn die Reservierung nicht verbindlich ist !?

am 10. Oktober 2010 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Oder persönlich bei der Zulassungsstelle auflaufen und eine verbindliche Reservierung mit Heim nehmen.

Deswegen kann man ja heutzutage sehr viel online machen. Eben damit man nicht erst vor Ort aufschlagen muss. Deseiteren haben Behörden ja doch alles andere als kundenfreundliche Öffnungszeiten.

Jetzt dürfte da zB auch gerade keiner sein. :D

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Ist die Vor ort denn verbindlich ?

Ja, wenn man sich das Kennzeichen dort nicht nur reservieren, sondern bereits verbindlich zuteilen lässt, aber das (Zuteilung) kann man auch häufig telefonisch machen.

 

Zitat:

... , ist das nicht ein wenig blöd wenn die Reservierung nicht verbindlich ist !?

Es ist ja nicht nur eine Spielerei für irgendwelche Leute, sondern schon etwas, was zu 99,9% auch funktioniert.

Die restlichen 1 Promille, wo es "nicht funktioniert" sind zB. irgendwelche Angelegenheiten, wo zeitgleich jemand auf der Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt bekommt, aber wegen bestimmter Laufzeiten innerhalb der Verwaltung dieses Kennzeichen im Reservierungsgrechner auch noch als verfügbar angezeigt wird und erst 30 Minuten später dort aus dem Bestand verschwindet.

Daher auch der Hinweis auf die Unverbindlichkeit. Du kannst trotz "gültiger" Reservierung nicht das Kennzeichen "herausklagen", weil es durch teilweise unvermeidbarer, zufällig zeitlicher Überschneidungen bereits jemand anderem zugeteilt wurde.

Genau das, was Dir auch bei einer Reservierung oder Zuteilung direkt vor Ort passieren kann, wenn der Typ genau vor Dir in der Schlange sich "Dein" Wunschkennzeichen geben lässt.

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 9:31

So dachte ich mir das auch. Also könnte man es eigentlich ohne große Angst machen ,wa ?

Man braucht eigentlich die Zuteilung noch nicht, die Zulassungsstellen können die Kennzeichen auch händisch im System reservieren. Auch die Online-Reservierung ist eigentlich recht sicher. Der Vorteil bei der händischen Reservierung liegt eindeutig in der Laufzeit. Beide Reservierungen, egal ob händisch oder Internet, müssen bei einer Zulassung aber aktiv durch den SB gelöscht werden. Somit ist also beides nicht verbindlich, der SB ist nicht an die Reservierung gebunden. Die Vorgehensweise bei reservierten Kennzeichen ist aber dann intern geregelt, so dass eben auch schon reservierte Kennzeichen vergeben werden könnten, daher der Zusatz mit "kein Rechtsanspruch".

Gruß Tecci

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 9:45

ÖHm jetzt bin ich noch mehr verwirrt, also keine Zuteilung doch das reservieren ist nicht zu 100 % sicher, was denn ejtzt nun ? :)

Die Zuteilung eines Kennzeichens erfolgt während des Zulassungsvorgangs. Dann geht nix mehr, das Kennzeichen ist für alle anderen gesperrt, aber möglicherweise im Internet noch reservierbar. Direkt nach Abschluss des Zulassungsvorgangs werden die Daten übertragen, es kann aber sein, dass noch einige Zeit im Internet das Kennzeichen zur Auswahl steht (im Gegensatz zur Zulassungsstelle, dort ist es dann sofort "gesperrt")

Gruß Tecci

Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 10:14

Achso, wie sieht es denn aus wenn ich es z.B. Sonntags mache. Dann müsste es doch morgen früh als nicht mehr verfügbar im System sein oder ?

am 10. Oktober 2010 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Man braucht eigentlich die Zuteilung noch nicht, die Zulassungsstellen können die Kennzeichen auch händisch im System reservieren. Auch die Online-Reservierung ist eigentlich recht sicher. Der Vorteil bei der händischen Reservierung liegt eindeutig in der Laufzeit. Beide Reservierungen, egal ob händisch oder Internet, müssen bei einer Zulassung aber aktiv durch den SB gelöscht werden. Somit ist also beides nicht verbindlich, der SB ist nicht an die Reservierung gebunden. Die Vorgehensweise bei reservierten Kennzeichen ist aber dann intern geregelt, so dass eben auch schon reservierte Kennzeichen vergeben werden könnten, daher der Zusatz mit "kein Rechtsanspruch".

Gruß Tecci

In Berlin scheint es da günstiger zu laufen.

Warum sollte nicht auch eine online gestellte Reservierung sofort im Rechner das Wunschkennzeichen für andere sperren?

Zitat:

Original geschrieben von patti106

In Berlin scheint es da günstiger zu laufen.

Warum sollte nicht auch eine online gestellte Reservierung sofort im Rechner das Wunschkennzeichen für andere sperren?

Was soll denn in Berlin anders laufen?? Die Reservierung eines Kennzeichens online bedingt nur, dass das Kennzeichen dann nicht mehr durch andere online reserviert werden kann, das ist soweit richtig. Aber es muss trotzdem ein Abgleich stattfinden zwischen Reservierungsrechner und dem Rechner in der Zulassungsstelle. Und das ist sicher nicht der identische Rechner ;) Daher kann durch einen möglichen zeitlichen Versatz eben keine Garantie für eine Kennzeichenreservierung gegeben werden.

Im Übrigen bezieht sich der Zusatz auch noch darauf, dass die Zulassungsstelle ja nicht daran gebunden ist, sprich: selbst wenn ich mir AA-BB 333 reserviere, bedeutet das nicht automatisch, dass ich dieses Kennzeichen aus zugeteilt bekomme. Wenn der SB ein Depp ist, dann kann er auch jedes andere Kennzeichen im Zulassungsbezirk vergeben. Letztendlich liegt die Entscheidungsgewalt darüber halt beim SB (wobei man auch sagen muss, dass das eigentlich nie vorkommt, da ja der entsprechenden Zulassungsstelle dann die Gebühren für die Reservierung flöten gehen, das macht ja auch keinen Sinn)

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Nicht dass ich die Dinger hier liegen habe und das Kennzeichen wird mir gar nicht zugeteilt oder wie ist das gemeint ?

Doch, dem ist so (wie bereits von anderen geschrieben).

Einfachstes Szenario: Während du online reservierst stehe ich am Schalter und hole genau das Zeichen ab - ohne das ich es zuvor reserviert hatte.

"Kurze Kennzeichen" sind wo ich wohne nicht online reservierbar. Für's Motorrad geht's also schon mal nicht, dafür muss man so oder so an den Schalter traben.

Was ich gemacht habe: Geschaut was frei ist (daheim online) und dann am Schalter die Kombination haben wollen. Sachbearbeiterin war etwas säuerlich. Hatte es ja nicht reserviert und trotzdem bekommen. Dafür dann eben nur die "Wunschkennzeichengebühr" zahlen müssen und nicht noch obendrauf die "Onlinereservierungsgebühr". :)

Eigentlich wollte ich ein kurzes Kennzeichen für's Motorrad - aber da sie mir kein schmales zuteilen wollten (sondern "nur" eins mit verkleinerter Schrift) -> 1 Buchstabe, 3 Zahlen - und das hatte ich eben 'nen Tag zuvor als "frei" online gefunden.

Für welchen Zeitraum willst du es denn reservieren? Einfache alternative: Tageszulassung (Kennzeichen nicht notwendig) und gleich wieder abmelden. Mögen sie zwar nicht sonderlich gerne, aber das Kennzeichen ist dann erst einmal blockiert. :)

Früher war diese Frist bei 6 Monaten - außer du wolltest auf deinen Namen mit dem gleichen Kennzeichen ein anderes Fahrzeug zulassen. Das ging problemlos.

Ansonsten müssten diverse Motorradfahrer (Womobilisten, Cabriofahrer, etc.) jedes Frühjahr neue Schilder prägen lassen (falls sie noch kein Saisonkennzeichen haben). :)

Grüße, Martin

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