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kurzzeitkennzeichen mit anhänger usw....

Themenstarteram 14. August 2011 um 17:41

moin

ich habe hier ein auto,abgemeldet,damit wollte ich mit KZK und nem trailer hinter nach france fahren und ein auto abholen,darf ich das mit den KZK?

Beste Antwort im Thema

Nö. Schau mal hier rein:

Zitat:

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

(Hervorhebung von mir.)

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

Ich habe das so verstanden, daß das Zugfahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen hat, der Hänger normal zugelassen ist und er mit diesem Gespann einen nicht zugelassenen Karren aus F abholen will. Wenn der auf dem Hänger ist darf er so verfahren,

genauso steht es oben geschrieben und diese Fahrten sind eindeutig zugelassen!

Nö, wenn das Zugfahrzeug mit dem KKZ nach Frankreich fährt, dann darf das Zugfahrzeug damit nicht mehr zurück nach D. Steht in den Erläuterungen drin...

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Quelle für das Mitführen der IVK kann ich leider nicht liefern...

Eine richtige Rechtsquelle gibts da vielleicht auch gar nicht, weiß ich aber nicht. Die EU empfiehlt in ihrem Amtsblatt die Mitführung. Macht aber aus meiner Sicht auch unabhängig von einer möglichen Vorschrift Sinn, die Karte mitzuführen, dafür ist sie ja schliesslich gedacht ;)

am 18. August 2011 um 3:40

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Ich glaube du hast keine Ahnung, was eine Überführung bedeutet.

Auf alle Fälle mehr als du!

Zitat:

Ein Auto gekauft/abholen und in eine andere/n Stadt/Landkreis oder auch Land verbringen = Überführung. Ein Auto muss nicht auf eigener Achse überführt werden. Solange ist und bleibt dies eine Überführung, fertig.

Der Begriff ist von dir zwar richtig erklärt, aber leider nicht im Sinne der FZV!

Zitat:

Wie gesagt, man Schwager ist Autohändler und der muss ja wohl wissen was er tut.

Darüber lässt sich dann auch trefflich streiten (wenn das stimmt was du über ihn hier so geschrieben hast!).

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

 

Nö, wenn das Zugfahrzeug mit dem KKZ nach Frankreich fährt, dann darf das Zugfahrzeug damit nicht mehr zurück nach D. Steht in den Erläuterungen drin...

Ähm. Du hast da wohl den Passus der " Freizügigkeit " überlesen.Nach deiner Auffassung darf ich dann mit einem roten 07er zwar z.b. in die Niederlande aber nicht mehr zurück ? :confused: Die armen Kerle vom letzten Jahrestreffen. Aber da vom TE eh nichts mehr kommt brauchen wir uns hier gar nicht den Mund fusselig reden.

am 18. August 2011 um 6:04

Es bringt einfach nichts, jeder will es besser wissen. Ich bin raus...

Ein guter Einfall. Ich auch.

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