kurzzeitkennzeichen mit anhänger usw....

moin

ich habe hier ein auto,abgemeldet,damit wollte ich mit KZK und nem trailer hinter nach france fahren und ein auto abholen,darf ich das mit den KZK?

Beste Antwort im Thema

Nö. Schau mal hier rein:

Zitat:

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

(Hervorhebung von mir.)

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Man könnte so gesehen argumentieren, dass das Gespann einer Probefahrt unterliegt, ob er den Anforderungen des Kunden gerecht wird und ein Auto transportieren kann. Denn danach richtet sich eine etwaige Kaufentscheidung.

Ist natürlich höchst spekulativ und ich halte persönlich nichts von Ausreden, aber ich gehe nicht davon aus, dass es Probleme gibt mit den deutschen Behörden...sei es eine Überführungs- oder eine Probefahrt.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi



Ist natürlich höchst spekulativ und ich halte persönlich nichts von Ausreden, aber ich gehe nicht davon aus, dass es Probleme gibt mit den deutschen Behörden...sei es eine Überführungs- oder eine Probefahrt.

Gibt es nicht, mein Schwager macht sowas hauptberuflich😉 Da wurde schon die ein oder andere Fahrt durchgeführt.

Da sind wir hier einer Meinung und das was du vor etlichen Posts schon geschrieben hat ist alles sehr korrekt dargelegt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@129er
warum isses beim 07er eindeutig und beim kkz nicht? mit dem 07er darf ich auch überführungsfahrten machen (lassen wir hier mal die details weg und gehen von aus das das zu überführende fahrzeug auf die nummer eingetragen ist)...sobald der hänger dran ist isses rum.

Mit dem 07er darfst du keine anderen Fahrzeuge abholen, du Schlumpf 😛 .

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Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@129er
warum isses beim 07er eindeutig und beim kkz nicht? mit dem 07er darf ich auch überführungsfahrten machen (lassen wir hier mal die details weg und gehen von aus das das zu überführende fahrzeug auf die nummer eingetragen ist)...sobald der hänger dran ist isses rum.

Mit dem 07er darfst du keine anderen Fahrzeuge abholen, du Schlumpf 😛 .

warum? deshalb hab ich ja geschrieben ->

Zitat:

(lassen wir hier mal die details weg und gehen von aus das das zu überführende fahrzeug auf die nummer eingetragen ist)

Guckst du hier: http://www.verkehrsrechtsforum.de/.../07kennzeichen.html

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Bidde. http://strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Danke. Wobei - da steht auf der "Wir über uns"-Seite: 

Zitat:

STVA.de ist ein gewerbliches, nicht behördliches Informationsportal rund um alle Zulassungs- und Führerscheinstellen in Deutschland.

Also ist das nicht unbedingt eine wirklich belastbare Quelle. Aber egal, Deine Aussage scheint trotzdem richtig zu sein. Wen das interessiert, kann mal die Suchmaschine des geringsten Misstrauens mit "2007/C 68/15" füttern.

Ich habe noch einmal ein wenig recherchiert. Man kann zwar mit KKZ ins Ausland fahren, die KKZ sind dort auch entsprechend anzuerkennen, man darf aber NICHT wieder nach D zurück damit. Die KKZ dienen laut Ausführungen im Amtsblatt der EG nur dazu, das Fahrzeug zu verbringen, um es im Ausland zuzulassen. Wichtig ist auch noch, dass die Versicherung diese Fahrten auch abdeckt.

Gruß Tecci

Natürlich darf man mit dem PKW wieder zurück nach D-Land. Es ist eine ganz normale Überführungsfahrt.

Lies dir einfach die Erläuterungen im Amtsblatt durch... Vom Ausland nach D ist nicht möglich, dafür brauchts ein KKZ oder Ausfuhrkennzeichen des entsprechenden Staates. Und ein KKZ von D mitnehmen und im Ausland anbringen ist auch nicht möglich, das wäre eine nicht erlaubte Fernzulassung...

Ich habe das so verstanden, daß das Zugfahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen hat, der Hänger normal zugelassen ist und er mit diesem Gespann einen nicht zugelassenen Karren aus F abholen will. Wenn der auf dem Hänger ist darf er so verfahren, da es lt. europäischer Kommission gestattet ist diese Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen ( des Zugfahrzeuges) durchzuführen ( Seite anklicken, Suchbegriff eingeben, glücklich sein).Es geht natürlich nicht, mit dem bereits für das Zugfahrzeug ausgegebenen Kennzeichen ein anderes abzuholen.In dem Falle muß das in F beantragt werden,das ist logisch.

Zitat:

Ich habe das so verstanden, daß das Zugfahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen hat, der Hänger normal zugelassen ist und er mit diesem Gespann einen nicht zugelassenen Karren aus F abholen will. Wenn der auf dem Hänger ist darf er so verfahren,

genauso steht es oben geschrieben und diese Fahrten sind eindeutig zugelassen!

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Wichtig ist auch noch, dass die Versicherung diese Fahrten auch abdeckt.

Von Versichererseite aus gibts im vorliegenden Fall keine Probleme, da hier die AKB zugrunde liegen und Europa+ in jedem Fall abgesichert ist.....

Im Ausland ist allerdings die "Grüne Karte" für das KZKZ mitzuführen und hier machen einige Versicherer Schwierigkeiten! Quelle für das Mitführen der IVK kann ich leider nicht liefern.... Wir haben allerdings im Kuindenkreis einen grossen Autohändler, der diese immer für die KZKZ benötigt!

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Natürlich darf man mit dem PKW wieder zurück nach D-Land. Es ist eine ganz normale Überführungsfahrt.

Was willst du denn nur ständig mit deiner "Überführungsfahrt"???

Hier wird zwar ein Auto überführt; jedoch nicht das mit dem KZK!
Somit liegt hier keine Überführungsfahrt im Sinne der FZV vor!

Auch du kannst es langsam mal begreifen!

Ich glaube du hast keine Ahnung, was eine Überführung bedeutet.

Ein Auto gekauft/abholen und in eine andere/n Stadt/Landkreis oder auch Land verbringen = Überführung. Ein Auto muss nicht auf eigener Achse überführt werden. Solange ist und bleibt dies eine Überführung, fertig.

Wenn z.B. VW den Polo aus Spanien per Schiff/Bahn nach D-Land holt, so ist das eine Überführung.

Wie gesagt, man Schwager ist Autohändler und der muss ja wohl wissen was er tut.

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