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kurzzeitkennzeichen mit anhänger usw....

Themenstarteram 14. August 2011 um 17:41

moin

ich habe hier ein auto,abgemeldet,damit wollte ich mit KZK und nem trailer hinter nach france fahren und ein auto abholen,darf ich das mit den KZK?

Beste Antwort im Thema

Nö. Schau mal hier rein:

Zitat:

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

(Hervorhebung von mir.)

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Ja. Das Kennzeichen gilt jetzt überall innerhalb der EU.

Nö. Schau mal hier rein:

Zitat:

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

(Hervorhebung von mir.)

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ja. Das Kennzeichen gilt jetzt überall innerhalb der EU.

Mal unabhängig vom konkreten Fall: Hast Du für die Aussage eine belastbare Quelle? Das wäre mir jetzt neu - aber alles bekomme ich sicher nicht mit.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ja. Das Kennzeichen gilt jetzt überall innerhalb der EU.

Hab ich im Lebkuchentag noch nicht erlebt. Dafür hätte ich dann auch wie vom Vorposter gefordert mal ne ordentliche Quelle...

Bidde. http://strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

am 15. August 2011 um 6:32

Richtig und da es sich um eine Überführungsfahrt handelt, darf man damit auch ein PKW aus Frankreich abholen.

Es wäre echt toll, wenn nur Leute antworten würden, die eine Ahnung haben und nicht auf jeden Beitrag anspringen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Richtig und da es sich um eine Überführungsfahrt handelt, darf man damit auch ein PKW aus Frankreich abholen.

Es wäre echt toll, wenn nur Leute antworten würden, die eine Ahnung haben und nicht auf jeden Beitrag anspringen müssen.

ne leute sollten die frage richtig lesen!:rolleyes:

extra für dich...erlaubt:

nummernschilder schnappen, mit dem zug/flugzeug/fahrrad/per anhalter durch die galaxis nach frankreich, nummernschilder ans auto und heimgefahren.

nicht erlaubt:

nummerschilder (2 sätze) an auto UND trailer, nach frankreich fahren, dort ein auto aufladen, heim ins reich.

beim ersten handelt es sich um eine überfügrungsfahrt, beim 2. eben nicht. und ja das muss eben so spitz sehen. den so machts der gesetzgeber auch.

Ich bin denn mal davon ausgegangen, daß der Anhänger normal zugelassen ist und nur das Zugfahrzeug stillgelegt ist :p

am 15. August 2011 um 7:51

Eine Anerkennung der Kennzeichen ist keine Pflicht !

Ein Kunde aus der Niederlande hatte versucht mit Kurzzeitkennzeichen zurückzufahren.

An dem Grenzübergang wurde er angehalten und gebeten umzudrehen, es sei denn er möchte, dass das Auto beschlagnahmt wird, da "ohne Kennzeichen".

Hier in Italien darf man bis zu 1.000.- € auf dem Tisch legen. Dazu hatte auch das Bundesministerium für Verkehr, etc. eine Warnung ausgesprochen (ist schon etwas her). Ich habe jetzt eine Anfrage beim Bundesministerium gesendet, vielleicht hat sich inzwischen was getan. Ich weiß nur, dass das BM für Verkehr die EU Mitgliedsstaaten gebeten hat, die Kennzeichen zu akzeptieren.

Weitere Infos: ADAC

Mein Tipp: Am besten ein Nachweis vom entsprechenden EU Land besorgen, wo ausdrücklich steht, dass die Nutztung der deutschen Kurzzeitkennzeichen erlaubt sei.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Ich bin denn mal davon ausgegangen, daß der Anhänger normal zugelassen ist und nur das Zugfahrzeug stillgelegt ist :p

naja aber selbst wen der hänger zugelassen ist wärs keine überführungsfahrt...;)

das is genau das selbe wen ich mit meiner roten 07er nummer ein auto mit nem trailer hole...ist alles nur keine überführungsfahrt.

am 15. August 2011 um 8:10

Zitat:

nummerschilder (2 sätze) an auto UND trailer, nach frankreich fahren, dort ein auto aufladen, heim ins reich.

Und ob es erlaubt ist! Ich hole regelmäßig für meinen Schwager Autos nach D-Land. Auch schon mit KZ-Kennzeichen. Habe sogar bei der Zulassungsstelle nachgefragt.

Zitat:

nummerschilder (2 sätze) an auto UND trailer

Von UND steht nirgends etwas, denn nur das Zugfahrzug ist abgemeldet!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

das is genau das selbe wen ich mit meiner roten 07er nummer ein auto mit nem trailer hole...ist alles nur keine überführungsfahrt.

Nö, ist es nicht. Bei 07er war und ist das großes Pfui bähbäh, bei Kurzzeit sieht das wieder anders aus. Aber vielleicht gibt der TE noch mal eine kurze Klarstellung.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Zitat:

nummerschilder (2 sätze) an auto UND trailer, nach frankreich fahren, dort ein auto aufladen, heim ins reich.

Und ob es erlaubt ist! Ich hole regelmäßig für meinen Schwager Autos nach D-Land. Auch schon mit KZ-Kennzeichen. Habe sogar bei der Zulassungsstelle nachgefragt.

und jetzt? nur weil der praktikant vom azubi gesagt hat das es geht isses ok? oben das 3. posting steht doch alles klipp und klar drinne:

Zitat:

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

wen man einen anhänger dran hat dann ist das alles nur keine überführungsfahrt. ob auf dem hänger jetzt ein fahrzeug steht, ein sofa drauf ist, oder die schwiegermutti ist nebensache. mit einem hänger HOLT man ein fahrzeug, schleppt es ab etc...aber man macht keine überführung im rechtlichen sinne.

@129er

warum isses beim 07er eindeutig und beim kkz nicht? mit dem 07er darf ich auch überführungsfahrten machen (lassen wir hier mal die details weg und gehen von aus das das zu überführende fahrzeug auf die nummer eingetragen ist)...sobald der hänger dran ist isses rum.

am 15. August 2011 um 8:19

Zitat:

nur weil der praktikant vom azubi gesagt hat das es geht isses ok?

Kommst du jetzt wieder mit einem Kindergartenbeitrag?:rolleyes: Es war garantiert kein Azubi:rolleyes:

Zitat:

wen man einen anhänger dran hat dann ist das alles nur keine überführungsfahrt

Wenn du meinst...

Es muss immer jemand alles besser wissen, MT halt.

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