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Kurzzeitkennzeichen, EU Import, Neuwagen

Hallo,

ich möchte einen EU Neuwagen, der nie zugelassen wurde und mit vorhandenen COC Papieren Mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens aus Bremen nach Nrw zu mir nach Hause fahren.
Dafür benötige ich COC, Perso, Schilder und eVB für die Zulassungsstelle.
Einen Online Anbieter (ITS) für eVB habe ich auch gefunden.

Nun meine Frage, wie verhält es sich mit HU, die mein Auto noch nicht hat?
Ich lese, dass man mit dem Fahrzeug zu einer Werkstatt oder Prüfstelle fahren muss, wenn kein TÜV vorhanden ist.
Ich möchte damit lediglich direkt nach Hause und in die Garage.

Richtig zugelassen wird es erst 2018.

Kann ich ohne Probleme dies tun? Was hält ihr von diesem Anbieter ITS?

Beste Antwort im Thema

§16a FZV verlangt (neben dem Führen des Kurzzeitkennzeichens und der vorhandenen Versicherung):

1. dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist

-> das CoC bestätig die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach §29 der StVZO erforderlich sind

-> die erste HU ist drei Jahre nach Erstzulassung erforderlich, bei einem Neuwagen also nicht

Damit dürfte der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und der Überführungsfahrt von Bremen nach NRW ("direkt nach Hause und in die Garage"😉 nichts im Wege stehen.

Trotzdem empfiehlt es sich immer, vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle nach dem genauen Procedere zu fragen, weil die bundesweit einheitlichen Regeln doch manchmal örtlich unterschiedlich ausgelegt werden.

BTW: Du solltest auch über die Frage des Kaskoschutzes für die Überführungsfahrt und die Wartezeit bis zur Zulassung nachdenken!

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Zitat:

@Sammens schrieb am 15. November 2017 um 17:43:43 Uhr:



Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 15. November 2017 um 14:49:17 Uhr:


Zumindest was das Thema Hersteller-Garantie angeht, haben wir europaweit eine einheitliche Vorgehensweise. Kein Hersteller lässt die Garantie schon beginnen, wenn das Auto vom Band gelaufen ist. Falls du dich auf meinen Beitrag bezogen haben solltest.

Okay, ich habe bereits eine Anfrage an Toyota geschickt. Mal gucken, was kommen wird. Vielleicht hat der Händler quatsch erzählt und ich freue mich über eine weitere Jahre Garantie.

Es gibt keine EU-weit einheitliche Vorgehensweise. Dann wären die von einzelnen Herstellern angebotenen Garantieleistungen auch in allen Ländern gleich.

Ich habe auch nicht gesagt, dass die Garantie ab Vombandlaufen beginnt. Sie beginnt bei den meisten Herstellern bei EU-Importen mit der Abstempelung der Übernahmeinspektion durch den liefernden Händler im Ausland. Und bis zur Auslieferung an den Endkunden in D kann da eine ordentliche Zeit vergehen. Sie kann besonders lang sein, wenn es sich um ein Lagerfahrzeug beim Lieferanten oder auch Vermittler handelt.

Und auch in D kann der Beginn der Laufzeit der Garantie von der Erstzulassung abweichen. Selbst schon erlebt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. November 2017 um 18:24:48 Uhr:



Zitat:

@Sammens schrieb am 14. November 2017 um 23:02:01 Uhr:


Meine Zulassungsstelle wollte das Fahrzeug nicht sehen, sondern eine Händlerbescheinigung, dass die eingeschlagene FIN am Fahrzeug mit dem COC Papier übereinstimmt. Außerdem sollte erwähnt werden, dass bei dem Fahrzeug sich um einen Neuwagen ohne deutschen Papiere handelt.

Genau diese Bescheinigung des Herstellers, dass für das betreffende Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung im In- oder Ausland beantragt wurde(somit die Bescheinigung,dass es sich um einen Neuwagen handelt) wird oftmals nicht vorgelegt. Teilweise auch vom Importeur selber ausgefertigt. Und bei der Zulassung stellt sich heraus, dass der Ofen in Ungarn schon mal angemeldet war und somit kein Neuwagen, auch wenn er in Ungarn nur für einen Tag zugelassen wurde, um ihn günstiger nach DE zu bringen. Und dann wundern sich die Halter und Ärgern sich Verkäufer, wenn in dem Feld für die Halteranzahl keine 0 steht.
Was da für Diskussionen manchmal entstehen.

Und die Herstellergarantie fängt natürlich mit der Zulassung im Ausland an zu laufen, auch wenn es sich um eine Tageszulassung(Scheinzulassung) handelt. Und das kann einem Käufer natürlich dann zum Nachteil werden, wenn der Wagen zwischen Tageszulassung und Verkauf in DE mal 6 Monate oder mehr beim Importeur gestanden hat.

Und die Vorfürpflicht zum Überprüfen der FIN ist in der FZV zwar vorgesehen, kann aber in vielen Behörden nicht umgesetzt werden. Bei uns wird auch darauf verzichtet. Viele Importeuere haben aber einen SV, der ihn für ein paar Cent die FIN bestätigt.

Über Sinn und Unsinn kann man streiten, denn selbst wenn die FIN im COC mit der am Fahrzeug übereinstimmt, kann man die Bleche ja doch an ein anderes schrauben, ob der Sachbearbeiter das nun gesehen hat oder nicht.

Gruß M

Nochmal zum Thema Halter Anzahl. Soweit ich informiert bin, werden nur deutsche Vorbesitzer in den Fahrzeugbrief übernommen. Ausländische Zulassungen werden hier nicht berücksichtigt.

Hatte das Auto bereits eine Tageszulassung im Ausland steht im Brief unter Vorbesitzer ein "-".
Bei einem deutschen Neuwagen ohne Zulassung steht dagegen "0".

Auch das Thema mit dem Vorfahren ist ja auch nicht allgemein geregelt.
Letztes Jahr haben wir für für Schwiegermutter beim örtlichen Importeur einen EU Neuwagen gekauft.
Dieser musste bei der Zulassungsstelle nicht vorgefahren werden, da der Händler bekannt sei.

Mein neuer, gekauft bei einem anderen Händler muss nun vorgefahren werden.

In meinem Garantiezertifikat steht das Datum, ab wann das Auto erstmals zugelassen wurde. (Datum Tageszulassung). Somit verliere ich ca. 1 Monat an Garantie, habe etwas mehr aufwand, spare aber eine Menge Geld gegenüber einem Kauf bei einem deutschen Händler.

Ich empfehle zur Klarheit in Sachen Garantie, beim Händler im Erfassungssystem nachsehen zu lassen. Da ist alles hinterlegt.

@FlorianA

Da bist Du falsch informiert. Die Anzahl der Vorhalter ist bei importierten Fahrzeugen zu ermitteln. (Leitfaden zum Ausfüllen der ZB 2). Ist das nicht möglich ist das Feld frei zu lassen,einige machen einen Stich rein. Dieser müsste dann aber weitergeführt werden und nicht durch plus 1 bei der nächsten Umschreibung ersetzt werden.
Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen war,ist dieser bzw sind mehrere Halter mitzuzählen. Es sind EU harmonisierte Dokumente,weshalb sollten bei uns nur die deutschen Halter gezählt werden. Für die Zulassungsstelle ist es natürlich schwierig die genaue Anzahl der Halter im Ausland herauszubekommen,insbesondere da der Händler sicher nicht helfen wird(der wird immer sagen,1 Vorhalter -warum wohl?)
Mir wurde mal ein 3C angeboten,2 Vorhalter in DE und auf die Frage was der Strich im Feld für die Halteranzahl bedeuten würde,sagt der mir doch tatsächlich,wäre ein Import und der erste Halter auf der Deutschen ZB2 hätte den aus Dänemark mit rüber gebracht als er nach De gezogen ist.
Hab den netten Herren dann mal diesbezüglich aufgeklärt.
Hab dann nächsten Tag recherchiert und siehe da Erstzulassung in Belgien plus noch einen Halterwechsel in Belgien. Dann kam der Ofen nach De und da wurde dann ein Stich gemacht beim Zulassen,bei der nächsten Umschreibung in DE wurde der Strich nicht weitergeführt und stattdessen eine 1 eingetragen. Und dem Laien verkauft man das Teil dann als 2.Hand Fahrzeug. Tatsächliche hatte der aber schon 4 Halter.

Gruß m

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@UliBN schrieb am 15. November 2017 um 19:43:58 Uhr:

Zitat:

Ich habe auch nicht gesagt, dass die Garantie ab Vombandlaufen beginnt. Sie beginnt bei den meisten Herstellern bei EU-Importen mit der Abstempelung der Übernahmeinspektion durch den liefernden Händler im Ausland.

DAS ist ja auch richtig. Sammens hatte aber gesagt "Toyota macht es nun mal so, Garantie läuft ab Produktionsdatum. Muss man nicht verstehen aber dafür ist die Werksgarantie 3 Jahre." - und das ist Quatsch. Steht aber auch alles sauber erklärt in den Papieren und Dokumenten von Toyota.

So, bei mir im Fahrzeugbrief steht unter Vorbesitzer "0".
Es steht auch nicht zur Debatte, ob dieses Fahrzeug in DK schon mal zugelassen wurde, es stand einfach im Lager bei dem Händler in DK.

Inzwischen hat sich die Toyoto Kundenbetreuung bei mir gemeldet, laut System läuft die Garantie schon seit fast einem Jahr, also wahrscheinlich seit der Übergabe oder Übernahmeinspektion an/durch den Importeur in Dänemark.

Das ist in der Tat ärgerlich für dich - andererseits ist es ein Toyota, er wird dich schon nicht vorzeitig im Stich lassen.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 16. November 2017 um 12:51:05 Uhr:


Das ist in der Tat ärgerlich für dich - andererseits ist es ein Toyota, er wird dich schon nicht vorzeitig im Stich lassen.

Ärgerlich nicht, da mir der Händler ausdrücklich gesagt hat über die bereits laufende Garantiezeit, ich dachte halt nach dem ich das hier im Thread gelesen habe, könnte es ein Bonus geben und Händler hätte sich geiirt.
Nun nicht weiter dramatisch, 4 Jahre Restgarantie ist schon mal ok. Auch, wenn es ein Toyota ist, habe ich paar Jahre eine gewisse Sichherheit.

Zitat:

@Sammens schrieb am 16. November 2017 um 10:12:05 Uhr:


So, bei mir im Fahrzeugbrief steht unter Vorbesitzer "0".
Es steht auch nicht zur Debatte, ob dieses Fahrzeug in DK schon mal zugelassen wurde, es stand einfach im Lager bei dem Händler in DK.

Inzwischen hat sich die Toyoto Kundenbetreuung bei mir gemeldet, laut System läuft die Garantie schon seit fast einem Jahr, also wahrscheinlich seit der Übergabe oder Übernahmeinspektion an/durch den Importeur in Dänemark.

Die Garantie fängt nicht an zu laufen, wenn der Wagen zum Händler auf den Hof gebracht wird
Da wird die Zulassungsstelle in DE vermutlich aus Unkenntnis eine Neuzulassung draus gemacht haben,beim Anmelden. Kommt häufiger vor. Und Toyota bekommt ja die Meldung vom ersten Händler auch aus DK wenn er da als Tages Zulassung angemeldet wurde und damit beginnt die Garantie.
Sollte Dir aber Toyota sagen können,
Gruß m

Die Garantie beginnt bei einem EU-Import eben nicht mit irgendeiner Zulassung im Ausland, sondern auch ohne Zulassung bereits mit der Bestätigung des Händlers zur Übernahme des Fahrzeugs vom Hersteller, in der Regel mit Abstempelung an der vorgesehenen Stelle in den Begleitunterlagen. Und das wird in das Nachweissystem des Hwerstellers eingepflegt. Zumindest ist es bei Seat so und gilt meines Wissens auch für andere Hersteller. Ist allgemein bekannt und zu beachten, was die ggf. reduzierte Restlaufzeit der Garantie angeht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. November 2017 um 00:14:17 Uhr:


@FlorianA

Da bist Du falsch informiert. Die Anzahl der Vorhalter ist bei importierten Fahrzeugen zu ermitteln. (Leitfaden zum Ausfüllen der ZB 2). Ist das nicht möglich ist das Feld frei zu lassen,einige machen einen Stich rein. Dieser müsste dann aber weitergeführt werden und nicht durch plus 1 bei der nächsten Umschreibung ersetzt werden.
Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen war,ist dieser bzw sind mehrere Halter mitzuzählen. Es sind EU harmonisierte Dokumente,weshalb sollten bei uns nur die deutschen Halter gezählt werden. Für die Zulassungsstelle ist es natürlich schwierig die genaue Anzahl der Halter im Ausland herauszubekommen,insbesondere da der Händler sicher nicht helfen wird(der wird immer sagen,1 Vorhalter -warum wohl?)
Mir wurde mal ein 3C angeboten,2 Vorhalter in DE und auf die Frage was der Strich im Feld für die Halteranzahl bedeuten würde,sagt der mir doch tatsächlich,wäre ein Import und der erste Halter auf der Deutschen ZB2 hätte den aus Dänemark mit rüber gebracht als er nach De gezogen ist.
Hab den netten Herren dann mal diesbezüglich aufgeklärt.
Hab dann nächsten Tag recherchiert und siehe da Erstzulassung in Belgien plus noch einen Halterwechsel in Belgien. Dann kam der Ofen nach De und da wurde dann ein Stich gemacht beim Zulassen,bei der nächsten Umschreibung in DE wurde der Strich nicht weitergeführt und stattdessen eine 1 eingetragen. Und dem Laien verkauft man das Teil dann als 2.Hand Fahrzeug. Tatsächliche hatte der aber schon 4 Halter.

Gruß m

Ich kann nur aus eigener Erfahrung berichten.

Skoda Fabia EU Import mit Tageszulassung in Slowenien bei Porsche.
Eintrag im deutschen Fahrzeugbrief mit "-" bei Vorbesitzer.

Gebrauchtfahrzeug aus England gekauft mit 5 Vorbesitzern. Eintrag im Fahrzeugbrief bei Vorbesitzer ebenfalls "-"

Bei Nachfrage, warum dort ein "-" steht hieß es, es werden nur deutsche Zulassungen berücksichtigt.

Es handhabt jeder Lk halt etwas anders, bei dem Slowenen hätte ich Dir eine 1 eingetragen und bei dem Engländer eine 5, ist ja auch korrekt.

In der Arbeitsanweisung zum Ausfüllen der ZB 2 steht "Die Anzahl der Halter ist zu ermitteln " evtl finde ich den Abschnitt nachher auf die Schnelle,dann stelle ich den mal ein.

Und nun rate mal was ich den lieben langen Tag mache?

Gruß m

Bekomme den Link nicht rein. Auf der Seite vom Kba in das Suchfeld Leitfaden Ausfüllen ZB 2 eingeben und dann das PDF öffnen

Seite 23

Der Strich in dem Feld müsste bis zum Ende des Fahrzeuglebens fortgeführt werden,dass jeder sieht ,unbekannte Vorhalteranzahl.

Zitat:

@FlorianA. schrieb am 14. November 2017 um 21:10:25 Uhr:


Habe gerade ein ähnliches Problem. Mein EU Import kommt aus Österreich.
Alle Papiere sind da, jedoch ist keine normale Zulassung möglich, da die Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen will wegen FIN Abgleich. Somit kann ich erst mal das Auto mit Kurzzeitkennzeichen holen und dann vorführen.

Ich habe einen EU-Import aus Polen, war auch noch nicht zugelassen.

Mir sagte die Zulassungsstelle das man das Fahrzeug zum Abgleich der Fahrgestellnummer sehen will bzw. muss. Mein Händler hat mir dann eine Datenberstätigung des TÜV mitgegeben, in der bestätigt wird, das die Fahrgestellnummer mit den Fahrzeugpaieren übereinstimmt.

Diese Bestätigung kostet wohl 13,-€, die hat allerdings mein Händler übernommen.

Damit, mit der COC-Bescheinigung und der polnischen Zulassungsbescheingung II war eine Zulassung ohne das Auto vorzuführen problemlos möglich. Die polnische Zulassungsbescheingung wird eingezogen und ich bekam die deutsche Zulassungsbescheinigungen I und II. Bei Anzahl der Vorbesitzer steht eine 0.

Die Garantie läuft bei mir ab Übergabeinspektion beim polnischen Händler (29.04.2017), ich habe den Skoda im Juni gekauft. Eine Garantieverlängerung auf 4 Jahre ist in Polen eingeschlossen, also auch damit Alles bestens.

Hallo lieber Thread aus 2017 🙂

Ich habe mich für einen EU Import eines Renaults entschieden und gestern beim Händler in Düsseldorf eine Anzahlung geleistet. Das Fahrzeug trifft morgen früh beim Händler ein und nun möchte ich den Restbetrag leisten und Papiere und Schlüssel entgegen nehmen. Damit möchte ich dann zum StVA meines Wohnortes (Nicht Düsseldorf), den Wagen zulassen und mit den Kennzeichen wieder nach Düsseldorf zum Händler und das Auto abholen.

Jetzt meine Fragen bzw Unklarheiten... Der Händler/Importeur sagt mir das Fahrzeug ist neu und war nicht im Ausland zugelassen und daher gibt es keinen Brief oder ZB2 sondern nur CoC Papiere. Die gibt er mir zusammen mit dem Kaufvertrag und den Schlüsseln.

Ist das alles so korrekt und kann ich erwarten, dass ich den Wagen damit zugelassen bekomme? Wenn das StVA meckert oder sich weigert weil sie den Wagen sehen wollen (der ja in Düsseldorf steht), kann ich dann ersatzweise mit den Unterlagen die ich habe ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und mitnehmen um den Wagen zu holen und einen neuen Versuch der Zulassung zu unternehmen?

Danke und Grüße,
Andreas

Deine Frage ist jetzt fast etwas zu kurzfristig, um noch handeln zu können...

Frag am besten vorher bei deinem Straßenverkehrsamt nach, was die für Papiere sehen wollen. Möglicherweise wollen die noch eine FIN-Bestätigung haben (frag mich nicht warum, den Sinn habe ich nie verstanden). Da sollte der Händler aber einen Prüfer kennen, der die kurzfristig ausstellen kann.

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