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Kurzzeitkennzeichen, EU Import, Neuwagen

Hallo,

ich möchte einen EU Neuwagen, der nie zugelassen wurde und mit vorhandenen COC Papieren Mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens aus Bremen nach Nrw zu mir nach Hause fahren.
Dafür benötige ich COC, Perso, Schilder und eVB für die Zulassungsstelle.
Einen Online Anbieter (ITS) für eVB habe ich auch gefunden.

Nun meine Frage, wie verhält es sich mit HU, die mein Auto noch nicht hat?
Ich lese, dass man mit dem Fahrzeug zu einer Werkstatt oder Prüfstelle fahren muss, wenn kein TÜV vorhanden ist.
Ich möchte damit lediglich direkt nach Hause und in die Garage.

Richtig zugelassen wird es erst 2018.

Kann ich ohne Probleme dies tun? Was hält ihr von diesem Anbieter ITS?

Beste Antwort im Thema

§16a FZV verlangt (neben dem Führen des Kurzzeitkennzeichens und der vorhandenen Versicherung):

1. dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist

-> das CoC bestätig die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ

2. gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach §29 der StVZO erforderlich sind

-> die erste HU ist drei Jahre nach Erstzulassung erforderlich, bei einem Neuwagen also nicht

Damit dürfte der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und der Überführungsfahrt von Bremen nach NRW ("direkt nach Hause und in die Garage"😉 nichts im Wege stehen.

Trotzdem empfiehlt es sich immer, vorher bei der zuständigen Zulassungsstelle nach dem genauen Procedere zu fragen, weil die bundesweit einheitlichen Regeln doch manchmal örtlich unterschiedlich ausgelegt werden.

BTW: Du solltest auch über die Frage des Kaskoschutzes für die Überführungsfahrt und die Wartezeit bis zur Zulassung nachdenken!

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Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 11. November 2017 um 09:18:45 Uhr:



Zitat:

@Sammens schrieb am 11. November 2017 um 07:59:55 Uhr:


... TÜV 3 Jahre gültig, nur die Garantie läuft bereits ein Jahr. Bei Toyota läuft Garantie bereits ab Produktionsdatum oder "Bestelldatum", das war nämlich bei meinem Auto aus DK Ende 2016, somit hätte ich nur noch eine Restgarantie von zwei Jahren, anstatt drei....

Sowas habe ich ja noch nie gehört, weder generell bei Japanern/Toyota noch bei eu-importen.
Sicher, dass nicht erst ab Auslieferung (zum Händler)bzw. Anmeldung zur Garantie ist (wie z.b. bei VW-Importen)?
Evtl. hat das Auto auch einfach nur schon ein Jahr auf Halde gestanden.

Ja sicher hat er irgendwo gestanden. Bei meinem Händler (off. Toyota Service) nur 3 Wochen, davor in DK bei Toyota irgendwo im Lager und vorher in England, wo es produziert wurde. Toyota macht es nun mal so, Garantie läuft ab Produktionsdatum. Muss man nicht verstehen aber dafür nist die Werksgarantie 3 Jahre.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. November 2017 um 17:04:38 Uhr:



Zitat:

@PayDay schrieb am 8. November 2017 um 22:02:48 Uhr:


ich habe gerade erst letzte woche nen neuwagen import aus DK zugelassen und abgeholt.

4.) beim richtigen importeur bekommt man den fahrzeugbrief in der deutschen fassung ausgehändigt. den bürokratenkram übernimmt der deutsche händler also für dich, zumal das einige wochen dauert.

Hallo.
Wo bitte dauert die Zulassung eines importierten Neuwagen mehre Wochen?. Wenn alle Dokumente vorliegen,dauert die Zulassung evtl 5 bis 10 min länger, als eine Neuzulassung mit Vorlage der durch den Hersteller ausgefüllten ZB 2 .

Gruß M

es geht um die anmeldung der deutschen papiere, wobei man dann die CE (coc) papiere vom hersteller ranholen muss. und vw rückt diese papiere erst nach paar wochen raus.

Zitat:

Evtl. hat das Auto auch einfach nur schon ein Jahr auf Halde gestanden.

so wirds sein. die garantie eines jeden fahrzeuges (zumindestens im vw konzern) läuft ab den tag, an den der händler das fahrzeug eingestempelt hat. vertraglich sind die wohl dazu verpflichtet, das sofort nach erhalt des fahrzeuges zu tun. somit liegt der garantiebeginn meistens unmittelbar nach dem herstellungsdatum.
eins sollte man nicht vergessen: garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers. er kann die bedingungen setzen...

wer sich nen eu importwagen kauft sollte gucken, das er am ende auch wirklich günstiger davon kommt.

Zitat:

@PayDay schrieb am 12. November 2017 um 22:30:09 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. November 2017 um 17:04:38 Uhr:


Hallo.
Wo bitte dauert die Zulassung eines importierten Neuwagen mehre Wochen?. Wenn alle Dokumente vorliegen,dauert die Zulassung evtl 5 bis 10 min länger, als eine Neuzulassung mit Vorlage der durch den Hersteller ausgefüllten ZB 2 .

Gruß M

es geht um die anmeldung der deutschen papiere, wobei man dann die CE (coc) papiere vom hersteller ranholen muss. und vw rückt diese papiere erst nach paar wochen raus.

Zitat:

@PayDay schrieb am 12. November 2017 um 22:30:09 Uhr:



Zitat:

Evtl. hat das Auto auch einfach nur schon ein Jahr auf Halde gestanden.

so wirds sein. die garantie eines jeden fahrzeuges (zumindestens im vw konzern) läuft ab den tag, an den der händler das fahrzeug eingestempelt hat. vertraglich sind die wohl dazu verpflichtet, das sofort nach erhalt des fahrzeuges zu tun. somit liegt der garantiebeginn meistens unmittelbar nach dem herstellungsdatum.
eins sollte man nicht vergessen: garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers. er kann die bedingungen setzen...

wer sich nen eu importwagen kauft sollte gucken, das er am ende auch wirklich günstiger davon kommt.

Die Handhabung mit der Garantie hat aber mit Import nicht zu tun, sondern ist eine Sache des Herstellers.
Diese Regelung betrifft auch Fahrzeuge, die vom Toyota-D Händler gekauft wurden.

Außerdem VW kann keine Basis sein, sollte sich eher Toyota als Vorbild nehmen.
Trotz der längeren Standzeit habe ich immer noch eine über 2 Jährige Garantie, die weitere 2 jährige Anschlussgarantie bis 150000 km für mickrige 200 Euro, die bei VW locker 1000 Euro gekostet hätte.

Zitat:

es geht um die anmeldung der deutschen papiere, wobei man dann die CE (coc) papiere vom hersteller ranholen muss. und vw rückt diese papiere erst nach paar wochen

Anmeldung deutscher Papiere? Gibt es nicht!

Und auch wenn das Fahrzeug ins Ausland geht, bekommt jeder Wagen ein COC mit.

Da dauert nichts 14 Tage von VW.

Gruß m

Die Papiere werden nicht zusammen mit dem Fahrzeug verschickt, sondern separat. Und da gibt es manchmal Verzögerungen. Sie gehen zum Exporteur, von dort zum Vermittler und dann weiter an den Käufer.

Wenn er das Fahrzeug übernimmt,wird er doch wohl die Papiere bekommen?
Ganz gleich ob ausländische ZulassungsBescheinigung, COC oder deutsche Papiere.
Und ohne Papiere gibt's doch eh keine Zulassung.

Wer kauft ein Auto ohne Papiere? Soviel trau ich keinen Verkäufer/Händler

Gruß m

Bei Toyota beginnt die Garantie mit der Auslieferung an den Kunden oder mit der Erstzulassung. Sie beginnt GANZ sicher nicht mit der Herstellung des Wagens, wie soll man denn sonst das Versprechen von 3 Jahren Garantie gegenüber dem Endkunden seriös einhalten? Da würden sich die Abmahnvereine die Hände reiben.

Es geht hier im EU-Import und nicht darum, was Toyota in D macht.

Natürlich bekommt man als Käufer eines EU-Fahrzeugs die erforderlichen Papiere. Und die erhält man in der Regel auch vor der Abholung, so dass man die Zulassung machen kann. Die Einzelheiten sind jeweils im Vermittlungsauftrag enthalten.

Habe gerade ein ähnliches Problem. Mein EU Import kommt aus Österreich.
Alle Papiere sind da, jedoch ist keine normale Zulassung möglich, da die Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen will wegen FIN Abgleich. Somit kann ich erst mal das Auto mit Kurzzeitkennzeichen holen und dann vorführen.

Zitat:

@FlorianA. schrieb am 14. November 2017 um 21:10:25 Uhr:


Habe gerade ein ähnliches Problem. Mein EU Import kommt aus Österreich.
Alle Papiere sind da, jedoch ist keine normale Zulassung möglich, da die Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen will wegen FIN Abgleich. Somit kann ich erst mal das Auto mit Kurzzeitkennzeichen holen und dann vorführen.

Meine Zulassungsstelle wollte das Fahrzeug nicht sehen, sondern eine Händlerbescheinigung, dass die eingeschlagene FIN am Fahrzeug mit dem COC Papier übereinstimmt. Außerdem sollte erwähnt werden, dass bei dem Fahrzeug sich um einen Neuwagen ohne deutschen Papiere handelt.

Die Zulassungsstellen müssden es nicht einheitlich handhaben. In der Regel findet man Einzelheiten zu den Verfahrensweisen auf der Homepage.

Zitat:

@UliBN schrieb am 14. November 2017 um 18:50:13 Uhr:


Es geht hier im EU-Import und nicht darum, was Toyota in D macht.

Zumindest was das Thema Hersteller-Garantie angeht, haben wir europaweit eine einheitliche Vorgehensweise. Kein Hersteller lässt die Garantie schon beginnen, wenn das Auto vom Band gelaufen ist. Falls du dich auf meinen Beitrag bezogen haben solltest.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 15. November 2017 um 14:49:17 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 14. November 2017 um 18:50:13 Uhr:


Es geht hier im EU-Import und nicht darum, was Toyota in D macht.

Zumindest was das Thema Hersteller-Garantie angeht, haben wir europaweit eine einheitliche Vorgehensweise. Kein Hersteller lässt die Garantie schon beginnen, wenn das Auto vom Band gelaufen ist. Falls du dich auf meinen Beitrag bezogen haben solltest.

Okay, ich habe bereits eine Anfrage an Toyota geschickt. Mal gucken, was kommen wird. Vielleicht hat der Händler quatsch erzählt und ich freue mich über eine weitere Jahre Garantie.

Zitat:

@Sammens schrieb am 14. November 2017 um 23:02:01 Uhr:



Zitat:

@FlorianA. schrieb am 14. November 2017 um 21:10:25 Uhr:


Habe gerade ein ähnliches Problem. Mein EU Import kommt aus Österreich.
Alle Papiere sind da, jedoch ist keine normale Zulassung möglich, da die Zulassungsstelle das Fahrzeug sehen will wegen FIN Abgleich. Somit kann ich erst mal das Auto mit Kurzzeitkennzeichen holen und dann vorführen.

Meine Zulassungsstelle wollte das Fahrzeug nicht sehen, sondern eine Händlerbescheinigung, dass die eingeschlagene FIN am Fahrzeug mit dem COC Papier übereinstimmt. Außerdem sollte erwähnt werden, dass bei dem Fahrzeug sich um einen Neuwagen ohne deutschen Papiere handelt.

Genau diese Bescheinigung des Herstellers, dass für das betreffende Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung im In- oder Ausland beantragt wurde(somit die Bescheinigung,dass es sich um einen Neuwagen handelt) wird oftmals nicht vorgelegt. Teilweise auch vom Importeur selber ausgefertigt. Und bei der Zulassung stellt sich heraus, dass der Ofen in Ungarn schon mal angemeldet war und somit kein Neuwagen, auch wenn er in Ungarn nur für einen Tag zugelassen wurde, um ihn günstiger nach DE zu bringen. Und dann wundern sich die Halter und Ärgern sich Verkäufer, wenn in dem Feld für die Halteranzahl keine 0 steht.
Was da für Diskussionen manchmal entstehen.

Und die Herstellergarantie fängt natürlich mit der Zulassung im Ausland an zu laufen, auch wenn es sich um eine Tageszulassung(Scheinzulassung) handelt. Und das kann einem Käufer natürlich dann zum Nachteil werden, wenn der Wagen zwischen Tageszulassung und Verkauf in DE mal 6 Monate oder mehr beim Importeur gestanden hat.

Und die Vorfürpflicht zum Überprüfen der FIN ist in der FZV zwar vorgesehen, kann aber in vielen Behörden nicht umgesetzt werden. Bei uns wird auch darauf verzichtet. Viele Importeuere haben aber einen SV, der ihn für ein paar Cent die FIN bestätigt.

Über Sinn und Unsinn kann man streiten, denn selbst wenn die FIN im COC mit der am Fahrzeug übereinstimmt, kann man die Bleche ja doch an ein anderes schrauben, ob der Sachbearbeiter das nun gesehen hat oder nicht.

Gruß M

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