Kurzes Kennzeichen - Bilder
Servus,
so langsam nähert sich der Zeitpunkt, an dem ich mir auch mal Gedanken zum Kennzeichen meines neuen A5 caby machen muss und irgendwie fände ich ein kurzes Kennzeichen sehr nett.
Kurz bedeutet in diesem Fall:
Zulassungsbezirk = Köln (K)
Zwei Buchstaben (z.B. XX)
und 2 Ziffern (z.B. 99)
Ich werde nichts "verkleinern" .. oder lackieren oder sonst etwas können, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
Habt ihr Bilder,
a) Hinten: ob ich heher ein kleines Kennzeichen ... oder ein großes mit eng zusammenstehenden Buchstaben und Ziffern nehmen soll)
b) Vorne: Hier wird es keine Alternative geben .... (s.o.)
Danke und lieber Gruß,
Garf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Du meinst aber hoffentlich nicht SOETWAS ?!
Wow, das ist mal richtig hässlich! Fehlt nur noch die Unterbodenbeleuchtung und die Chrom-Türgriffe!
227 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Meister_Kajo
Da muss ich dir ganz klar wiedersprechen,
bei uns fahren z. B. rum:
PA-A1, PA-A2, PA-M3....uswA-A1 ist z. B. auf einen SLS AMG verbaut
Ich persönlich habe auch ein 42cm Zeichen...Wie würde das bei dir mit Sonderautos (Oldtimer, Umbauten, Ami-Schlitten) möglich sein, wo schon mal kein Platz ist für deine Minimum 46cm oder 4 Stelligen?
Und ich muss Dir widersprechen. 😉
Nicht alles, was auf Straßen unterwegs ist, ist gemäß Vorschrift.
Dass man über Vitamin B (oder aus Altbeständen) noch immer solche kurzen Kennzeichen rumfahren sieht, ist jedem bekannt.
Dass diese vornehmlich an teuren oder exotischen Autos auftauchen (und hier evtl. ein großer Schein in die Kaffeekasse geflossen ist...), ist auch bekannt.
In der von mir oben zitierten Zulassungsverordnung ist jedoch ganz klar geregelt, wer welche Kennzeichengröße haben darf.
Von US-Fahrzeugen war bisher nie die Rede, sondern es geht um einen rein deutschen Audi.
Sondergenehmigungen sind ebenfalls explizit in der Verordnung geregelt, dort findest du auch den Hinweis zu Fahrzeugen mit kleinerer Kennzeichenaussparung.
Aber um noch einmal auf die Frage mit dem Kennzeichen zurück zu kommen:
Ich hatte mal einen Thread aus 2005 gefunden, in dem über "Standardverkürzungen" für die Frontstaßstange geschrieben wurde ... anscheinend gibt es da das ein oder andere (oder gab es) ... Habt ihr hier Informationen? Also quasi ein "kleiner Lückenfüller" für vorne.
danke und Gruß,
Garf
Zitat:
Original geschrieben von Meister_Kajo
Da muss ich dir ganz klar wiedersprechen,Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Gem. Anlage 2 müssen KFZ-Kennzeichen mindestens 5-stellig sein (bzw. mind. 4 stellen nach dem Trennstrich), somit kommt man auf minimum 5 Stellen bei Großstädten (A-BC 12 / A-B 123), alle anderen haben 6-8 Stellen.
Nimmt man jetzt die vorgeschriebene Mindestgröße der Buchstaben plus Mindestabstände zueinander, kommt man auf minimum irgendwas um die 46cm.
420er passt mit Engschrift, aber auch da gibt es wieder Anforderungen, wann überhaupt Engschrift verwendet werden darf.
bei uns fahren z. B. rum:
PA-A1, PA-A2, PA-M3....uswA-A1 ist z. B. auf einen SLS AMG verbaut
Ich persönlich habe auch ein 42cm Zeichen...Wie würde das bei dir mit Sonderautos (Oldtimer, Umbauten, Ami-Schlitten) möglich sein, wo schon mal kein Platz ist für deine Minimum 46cm oder 4 Stelligen?
Hallo
Im grunde hast du recht bei uns fahren auch noch genügend leute mit 42cm Zeichen rum.Aber neu anmelden geht nicht mehr.
So wie Deine Nummer ist bekommst du sie bei deinem nächsten nicht mehr.Habe das ganze spielchen jetzt selber durch.Wollte meine Nummer(Bild) am neuen behalten ..war wie vorm Kopf geschlagen als der ""Herr" am Schalter sagt die "kurzen"gibts nicht mehr......
MM
Zitat:
Original geschrieben von mauritzki
Im grunde hast du recht bei uns fahren auch noch genügend leute mit 42cm Zeichen rum. Aber neu anmelden geht nicht mehr.
Bei uns gibt es sie noch, gestern getestet. Kennzeichen mit 5 Zeichen werden nach wie vor ausgegeben (i.d.R. über Wunschkennzeichen) und können auf 42er Rohlinge gepresst werden,
keineEngschrift. Vitamin B oder sonstwas ist dazu nicht erforderliich. (richtig ist, dass Schilder mit nur 4 Zeichen eingezogen und nicht mehr ausgegeben werden).
Ähnliche Themen
Also streng nach Gesetzesnorm (siehe ANLAGEN):
Laut Fahrzeugzulassungsverordnung FZV Anlage 4 zusammengefasst, sonst schreib ich mir die Finger wund...:
(Einzeilige, normale Kennzeichen)
- Das Kennzeichen darf nicht größer sein als 52cm. Umkehrschluss es darf kleiner sein.
- Es dürfen max. 8 Stellen belegt sein (Ziffern und Buchstaben, wobei Buchstaben Abhängig von Zulassungs und Verwaltungsbezirk, Stätdt, kreisfrei, kreisangehörig...usw...), Umkehrschluss es dürfen auch weniger sein. Somit auch PA-M1, M-S5- A-RS5...usw...solange diese frei sind und von der Zulassungsstelle nicht gebunkert werden.
- Die Schrift wird grundsetzlich in fetter Mittelschrift dargesellt, außer kein Platz auf dem Kennzeichen oder Bauartbedingt, dann fette Engschrift.
Unsere Prägestelle nimmt standartmäßig 37, 42, 46, 48 und 52er Rohlinge her in fetter Mittelschrift.
Außer Bauartbedingt, dann kann es Abweichungen in Blech und Schrift geben, ganz nach Fahrzeug und dieses muss dann auch vorgeführt werden.
Zudem werden bei uns die Einstelligen und auch die Zweistelligen für Motorräder und Bauartbedingte Fahrzeuge (Exoten, Amis) grundsätzlich gebunkert.......(außer man hat connections, dann bekommt man ein einstelliges oder zweistelliges auch so, ist aber früher leichter gewesen als jetzt, derzeit fast nicht mehr möglich).
FAZIT:
Wenn eure Zulassungsstelle nicht die 1 oder 2stelligen Nummern für Promis, Exoten, Bauartbedingte Autos, Motorräder...usw. reserviert oder gebunkert hat, kann immer ein kurzes Kennzeichen zugelassen werden (in den Standartrohlingen der Prägestelle, wobei man sich auch bei anderen Prägestellen die Kennzeichen holen kann und dann von der Zulassungsstelle stempeln lassen kann), wenn die MINDESTABSTÄNDE eingehalten werden.
Ausnahmen sind immer bauartbedingt möglich...
LG
Tja, nun muss man nur einen netten Beamten finden, der das auch als geltendes Recht für sich sieht. Denn wir beim Finanzamt ist es auch bei der Zulassungsbehörde so, dass es hier Ausnahmen geben darf, sofern sie notwendig und gerechtfertigt sind ... und da ist der Handlungsspielraum doch sehr groß. 😉
Aber um noch mal auf die "Standardverkleinerer" zu kommen. Habt ihr Erfahrungen oder aktuelle Bestellnummern zum Thema "Kennzeichen-Mulde-Verkleinerer"?
Wie gesagtm hatte ich hier über die SuFu mal einen Beitrag gefunden .. der war aber von 2009 und damit (logischer weise) für die alten Modelle.
Danke und lieber Gruß,
Garf
Zitat:
Original geschrieben von Meister_Kajo
Wenn eure Zulassungsstelle nicht die 1 oder 2stelligen Nummern für Promis, Exoten, Bauartbedingte Autos, Motorräder...usw. reserviert oder gebunkert hat, kann immer ein kurzes Kennzeichen zugelassen werden ...
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch!
Deine geposteten Anlagen sind nicht auf dem aktuellsten Stand.
Ich habe weiter vorne nun schon mehrfach die derzeit gültigen Inhalte der Anlage 4 zitiert, dort ist explizit nachzulesen, dass 2- und 3-stellige Nummern
nichtausgegeben werden dürfen. (1-stellige gibt es ohnehin nicht!).
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ich habe weiter vorne nun schon mehrfach die derzeit gültigen Inhalte der Anlage 4 zitiert, dort ist explizit nachzulesen, dass 2- und 3-stellige Nummern nicht ausgegeben werden dürfen. (1-stellige gibt es ohnehin nicht!).
Bitte poste doch einen entsprechenden Link oder eine Kopie der aktualisierten Anlage 4. Hier kennt man sie nicht... Ich kann die dreistelligen Kennzeichen auch noch munter online reservieren.
Zitat:
dass 2- und 3-stellige Nummern nicht ausgegeben werden dürfen. (1-stellige gibt es ohnehin nicht!).
Du hast das bisschen ungluecklich formuliert oder?
1-stellige Nummern gibt es sehr wohl, wie z.B. bei M-OK 1 aber ich nehme an du meintest 1-stellig ab dem Strich
@Caha:
Sorry, mein Fehler, nicht Anlage 4, sondern
Anlage 2.
Zitat:
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
.
.
Zitat:
Original geschrieben von stullek
1-stellige Nummern gibt es sehr wohl, wie z.B. bei M-OK 1 aber ich nehme an du meintest 1-stellig ab dem Strich
M-OK 1
1. Stelle: "O"
2. Stelle: "K"
3. Stelle: "1"
Wenn ich von Stellen rede, dann meine ich auch Stellen, und nicht nur Ziffern oder nur Buchstaben. 😉
Wie oben zu sehen, spricht auch der Gesetzgeber von "Stellen".
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch!Zitat:
Original geschrieben von Meister_Kajo
Wenn eure Zulassungsstelle nicht die 1 oder 2stelligen Nummern für Promis, Exoten, Bauartbedingte Autos, Motorräder...usw. reserviert oder gebunkert hat, kann immer ein kurzes Kennzeichen zugelassen werden ...
Deine geposteten Anlagen sind nicht auf dem aktuellsten Stand.
Ich habe weiter vorne nun schon mehrfach die derzeit gültigen Inhalte der Anlage 4 zitiert, dort ist explizit nachzulesen, dass 2- und 3-stellige Nummern nicht ausgegeben werden dürfen. (1-stellige gibt es ohnehin nicht!).
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
@Caha:Sorry, mein Fehler, nicht Anlage 4, sondern Anlage 2 .
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
.Zitat:
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
M-OK 1Zitat:
Original geschrieben von stullek
1-stellige Nummern gibt es sehr wohl, wie z.B. bei M-OK 1 aber ich nehme an du meintest 1-stellig ab dem Strich
1. Stelle: "O"
2. Stelle: "K"
3. Stelle: "1"Wenn ich von Stellen rede, dann meine ich auch Stellen, und nicht nur Ziffern oder nur Buchstaben. 😉
Wie oben zu sehen, spricht auch der Gesetzgeber von "Stellen".
Du sprachst auch nicht von Stellen sondern von Nummern und die bestehen doch recht haeufig nur aus Ziffern 😉
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Du sprachst auch nicht von Stellen sondern von Nummern und die bestehen doch recht haeufig nur aus Ziffern 😉
Ah ok, das kann natürlich zu Verwirrungen führen aufgrund des teils fälschlichen Sprachgebrauchs.
Eine "Erkennungsnummer" besteht nicht zwingend nur aus Ziffern.
bei mir sehe ich recht haeufig NOH-A7 rumfahren, in Engschrift super zusammengequetscht damit es in die schmale Aussparung vom Mustang passt...
das ist irgendwie auch nicht das gelbe vom Ei