Kurzes Kennzeichen - Bilder

Audi

Servus,

so langsam nähert sich der Zeitpunkt, an dem ich mir auch mal Gedanken zum Kennzeichen meines neuen A5 caby machen muss und irgendwie fände ich ein kurzes Kennzeichen sehr nett.

Kurz bedeutet in diesem Fall:

Zulassungsbezirk = Köln (K)
Zwei Buchstaben (z.B. XX)
und 2 Ziffern (z.B. 99)

Ich werde nichts "verkleinern" .. oder lackieren oder sonst etwas können, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.

Habt ihr Bilder,

a) Hinten: ob ich heher ein kleines Kennzeichen ... oder ein großes mit eng zusammenstehenden Buchstaben und Ziffern nehmen soll)

b) Vorne: Hier wird es keine Alternative geben .... (s.o.)

Danke und lieber Gruß,
Garf

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Du meinst aber hoffentlich nicht SOETWAS ?!

Wow, das ist mal richtig hässlich! Fehlt nur noch die Unterbodenbeleuchtung und die Chrom-Türgriffe!

227 weitere Antworten
227 Antworten

Die Folie ist aber glaube ich nicht mehr zulässig hatte man früher auch öfter mal auf dem MX 5 vorne!! Sieht aber meines erachtens auch nicht besser aus als ein Richtiges kennzeichen!

Hi,

also bei uns (51.000 EW) ist es so, dass max. ein 42cm Schild ausgegeben wird, also max. XX-X-10-99.
Früher waren auch mal 40cm erlaubt aber nach der neuen FeV und StVZO sind diese nicht mehr zulässig, zumindest bei uns in Bayern.
Auch Engschrift gibt es nur noch Bauartbedingt.

Einstellige werden auch nur noch Bauartbedingt rausgegeben (z. B. Ami Schürze oder besondere Autos - Importe oder so).
Und hier muss man den Grund schriftlich erklären, sowie das KFZ vorführen...

Früher war es Gang und Gebe, dass über Beziehungen einstellige Nummern vergeben wurden.

Ich hab meines Vorne und Hinten geschraubt und bin völlig glücklich damit.
http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/260701/audi-s5-coupe

Einen Rat noch, mach ja nicht eine kurze Nummer und dann ein Langes Blech mit viel Abstand zw. den Buchstaben und Nummern, schaut absolut BESCHEIDEN aus...🙂

LG

Zitat:

Original geschrieben von Meister_Kajo


Hi,

also bei uns (51.000 EW) ist es so, dass max. ein 42cm Schild ausgegeben wird, also max. XX-X-10-99.
Früher waren auch mal 40cm erlaubt aber nach der neuen FeV und StVZO sind diese nicht mehr zulässig, zumindest bei uns in Bayern.
Auch Engschrift gibt es nur noch Bauartbedingt.

Einstellige werden auch nur noch Bauartbedingt rausgegeben (z. B. Ami Schürze oder besondere Autos - Importe oder so).
Und hier muss man den Grund schriftlich erklären, sowie das KFZ vorführen...

Früher war es Gang und Gebe, dass über Beziehungen einstellige Nummern vergeben wurden.

Ich hab meines Vorne und Hinten geschraubt und bin völlig glücklich damit.
http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/260701/audi-s5-coupe

Einen Rat noch, mach ja nicht eine kurze Nummer und dann ein Langes Blech mit viel Abstand zw. den Buchstaben und Nummern, schaut absolut BESCHEIDEN aus...🙂

LG

Ist zwar ärgerlich aber ich habe mich damit abgefunden  in zukunft ein "Kuchenblech" spazieren zu fahren 🙁....

MM

Das mit dem uchenblech ist eine gute Anmerkung ... bevor ich ein kurzes Kennzeichen habe, welches einfach BESCHEIDEN aussieht, nehme ich lieber ein längeres.

Hat einer ein Bild vom neuen A5 FL von VORNE OHNE Kennzeichen?
Ist dort eine Aussparung .. oder einfach eine glatte Fläche?

Danke und Gruß,
Garf

Ähnliche Themen

Nur weils ein Leasingfahrzeug ist, darfst du trotzdem alles am Auto umbauen. Du kriegst es nur nicht bezahlt :-)
Im Leasingvertrag steht ja, dass du alles machen darfst, was den Fahrzeugwert nicht mindert (Also billig geklebte Folien, Navi gegen normales Radio getauscht). Wenn du da noch ein Stück anbaust oder Lackierst, ist das legitim, solange es prof. ist :-)

Zitat:

Original geschrieben von garfield1402


Das mit dem uchenblech ist eine gute Anmerkung ... bevor ich ein kurzes Kennzeichen habe, welches einfach BESCHEIDEN aussieht, nehme ich lieber ein längeres.

Was sieht bei einem kurzen Kennzeichen Bescheiden aus?

Versteh nicht so ganz deinen Post...

Mein Empfinden ist halt dass ein kurzes Kennzeichen auf einen Langen Blech mit viel Zwischenraum nicht so toll aussieht, meinst du das auch so oder gegenteilig?

LG

Zitat:

Original geschrieben von garfield1402


Das mit dem uchenblech ist eine gute Anmerkung ... bevor ich ein kurzes Kennzeichen habe, welches einfach BESCHEIDEN aussieht, nehme ich lieber ein längeres.

Hat einer ein Bild vom neuen A5 FL von VORNE OHNE Kennzeichen?
Ist dort eine Aussparung .. oder einfach eine glatte Fläche?

Danke und Gruß,
Garf

Ich habe das FL S-Line Exterieur Paket - da ist eine Mulde. Siehe Foto. Die hintere, zurückgesetzte Kante ist die Mulde, davor ist der Kennzeichenhalter.

Zitat:

Original geschrieben von ironpump


liegt immer an der Zuständigen stadt, aber wie gesagt klage einreichen hat in Münster funktioniert dank dem kläger darf jetzt jeder jedes kennzeichen, aber nen 42 Kennzeichen kriegt man auch bsw mit MS X 206 hin war mein kennzeichen vorher an meinem Peugeot und sah auch gut aus!!! Muss nur wenn man das nummernschild pressen läßt sagen das man schmalschrift möchte und dan geht es problemlos!!!!

Da muss ich dich enttäuschen, hier musst du wohl irgendwas falsch verstanden haben.

es gibt klare gesetzliche Zulassungsvorgaben, diese sind in der Zulassungsverordnung für jedermann nachlesbar, dort steht im übrigen auch, welche Kennzeichenlänge vorgeschrieben ist.

Eine einzelne Klage gegen eine einzelne Zulassungsbehörde irgendwo in einer Stadt ändert nichts an den gesetzlichen Vorgaben.

(Klageschrift und Urteil wären mal interessant zu wissen...)

standard sind 520mm, das einzig erlaubte kürzere beträgt 460mm.

Alles andere ist freie Willkür der jeweiligen Zulassungsstellen, streng genommen aber nicht seitens Gesetzgeber freigegeben.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Da muss ich dich enttäuschen, hier musst du wohl irgendwas falsch verstanden haben.
es gibt klare gesetzliche Zulassungsvorgaben, diese sind in der Zulassungsverordnung für jedermann nachlesbar, dort steht im übrigen auch, welche Kennzeichenlänge vorgeschrieben ist.
...
standard sind 520mm, das einzig erlaubte kürzere beträgt 460mm.

Alles andere ist freie Willkür der jeweiligen Zulassungsstellen, streng genommen aber nicht seitens Gesetzgeber freigegeben.

Wo steht das, dass kürzere Kennzeichen lt. Gesetzgeber nicht freigegeben sind? Ich kenne nur die StVZO (Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), hier wird u.a. das

Größtmaß

und die vorgeschriebenen Abstände innerhalb des Kennzeichens beschrieben!

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Groesstmass-kennzeichen

Zitat:

Original geschrieben von Meister_Kajo



Zitat:

Original geschrieben von garfield1402


Das mit dem uchenblech ist eine gute Anmerkung ... bevor ich ein kurzes Kennzeichen habe, welches einfach BESCHEIDEN aussieht, nehme ich lieber ein längeres.
Was sieht bei einem kurzen Kennzeichen Bescheiden aus?
Versteh nicht so ganz deinen Post...

Mein Empfinden ist halt dass ein kurzes Kennzeichen auf einen Langen Blech mit viel Zwischenraum nicht so toll aussieht, meinst du das auch so oder gegenteilig?

LG

Servus,

alsow as sieht bescheiden aus. Es sieht bescheiden aus, wenn es einfach "unordentlich" wirkt. Sprich, wenn man eine Mulde hat, aber diese nicht wirklich ausgefüllt ist ... oder ... wenn man nur wenige Buchstaben und Ziffern hat, aber ein rießiges Schild und somit sehr viel "Freifläche".

Und auch, wenn man "wertstiegernde Maßnahmen" machen könnte .. so denke ich, dass ein "Ich mach mal daie Kennzeichenhaltrung kleiner, so dass jeder danach auch ein kleines Schild brauch" nicht unbedingt dazu gehört. 😉

Lieber Gruß,
Garf

Zitat:

Original geschrieben von cylent



Zitat:

Original geschrieben von garfield1402


Das mit dem uchenblech ist eine gute Anmerkung ... bevor ich ein kurzes Kennzeichen habe, welches einfach BESCHEIDEN aussieht, nehme ich lieber ein längeres.

Hat einer ein Bild vom neuen A5 FL von VORNE OHNE Kennzeichen?
Ist dort eine Aussparung .. oder einfach eine glatte Fläche?

Danke und Gruß,
Garf

Ich habe das FL S-Line Exterieur Paket - da ist eine Mulde. Siehe Foto. Die hintere, zurückgesetzte Kante ist die Mulde, davor ist der Kennzeichenhalter.

Servus,

danke für das Bild und somit ist es VORNE leider wie befürchtet. 🙁

Das ist aber auch nicht einfach mit diesem blöden Kennzeichen.

Lieber Gruß,
Garf

Zitat:

Original geschrieben von garfield1402



Zitat:

Original geschrieben von Meister_Kajo


Was sieht bei einem kurzen Kennzeichen Bescheiden aus?
Versteh nicht so ganz deinen Post...

Mein Empfinden ist halt dass ein kurzes Kennzeichen auf einen Langen Blech mit viel Zwischenraum nicht so toll aussieht, meinst du das auch so oder gegenteilig?

LG

Servus,

alsow as sieht bescheiden aus. Es sieht bescheiden aus, wenn es einfach "unordentlich" wirkt. Sprich, wenn man eine Mulde hat, aber diese nicht wirklich ausgefüllt ist ... oder ... wenn man nur wenige Buchstaben und Ziffern hat, aber ein rießiges Schild und somit sehr viel "Freifläche".

Und auch, wenn man "wertstiegernde Maßnahmen" machen könnte .. so denke ich, dass ein "Ich mach mal daie Kennzeichenhaltrung kleiner, so dass jeder danach auch ein kleines Schild brauch" nicht unbedingt dazu gehört. 😉

Lieber Gruß,
Garf

Mit der Mulde hast du immer ein Problem vorne wenn du ein kleineres Schild als das 52 cm willst.

Außer du kaufst dir einen Adaper oder lässt die die Mulde bis zu dem Rand der kleinen Kennzeichen zuspachteln und lackieren (hatte ich überlegt, aber zu aufwendig, desahlb nur Grill lackieren lassen und Aussparung). Aber das willst du ja nicht, da Leasing....

Naja, muss ein Jeder selber wissen, was für ihn die SCHÖNSTE Lösung ist....

@ All
Man darf immer kürzere Kennzeichen haben als 52 cm.
46, sowie 42 sind ganz normal.
40cm war früher mal, jetzt aber nicht mehr - nur noch Bauartbedingt
kleiner 40cm nur noch bauartbedingt

Ob diese Regelung jetzt in der FEV oder StVZO steht, oder die jeweiligen Zusassungsstellen dies so festlegen weiß ich nicht, denke halt mal dass die Einstelligen auch für Bauartbedingte aufgehoben werden, sonst wären nichts mehr da wenn einer mitn nem Ami kommt zum Zulassen...🙂

LG

Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8


Wo steht das, dass kürzere Kennzeichen lt. Gesetzgeber nicht freigegeben sind?

Gem. Anlage 2 müssen KFZ-Kennzeichen mindestens 5-stellig sein (bzw. mind. 4 stellen nach dem Trennstrich), somit kommt man auf minimum 5 Stellen bei Großstädten (A-BC 12 / A-B 123), alle anderen haben 6-8 Stellen.

Nimmt man jetzt die vorgeschriebene Mindestgröße der Buchstaben plus Mindestabstände zueinander, kommt man auf minimum irgendwas um die 46cm.

420er passt mit Engschrift, aber auch da gibt es wieder Anforderungen, wann überhaupt Engschrift verwendet werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von CAHA_B8


Wo steht das, dass kürzere Kennzeichen lt. Gesetzgeber nicht freigegeben sind?
Gem. Anlage 2 müssen KFZ-Kennzeichen mindestens 5-stellig sein (bzw. mind. 4 stellen nach dem Trennstrich), somit kommt man auf minimum 5 Stellen bei Großstädten (A-BC 12 / A-B 123), alle anderen haben 6-8 Stellen.
Nimmt man jetzt die vorgeschriebene Mindestgröße der Buchstaben plus Mindestabstände zueinander, kommt man auf minimum irgendwas um die 46cm.
420er passt mit Engschrift, aber auch da gibt es wieder Anforderungen, wann überhaupt Engschrift verwendet werden darf.

Da muss ich dir ganz klar wiedersprechen,

bei uns fahren z. B. rum:

PA-A1, PA-A2, PA-M3....usw

A-A1 ist z. B. auf einen SLS AMG verbaut
Ich persönlich habe auch ein 42cm Zeichen...

Wie würde das bei dir mit Sonderautos (Oldtimer, Umbauten, Ami-Schlitten) möglich sein, wo schon mal kein Platz ist für deine Minimum 46cm oder 4 Stelligen?

Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, dass kurze Kennzeichen nur über Virtamin B erhältlich sind. Seitdem fahre ich auf meinen Autos Kennzeichen, die nach dem Zulassungsbezirk einen Buchstaben und dann 4 gleiche Zahlen haben. Das sieht meines Erachtens auch gut aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen