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Kurze Fragen zum Felgen-Kauf

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 8:34

Hi Leute,

bitte nicht schlagen, wenn ich jetzt hier solche "Anfänger-Fragen" stelle! :-) Ich hab auch schon die Suchfunktion benutzt aber die Ergebnisse waren alle sehr speziell und ich hab eigentlich nur 2 allgemeine Fragen.

1. Ich hab vor, mir einen Satz 18" Alus bei reifen.com oder Matthies zu kaufen. Die Hersteller / Modelle wären so Rial Nagaro, Proline PG, Borbet LS oder Exclusive Line Z Flash. So richtig entschieden hab ich mich aber noch nicht.

1.1 Die Modelle sind nun eher von der "preisgünstigeren" Variante...ist davon generell abzuraten? Kann mir da irgendwas passieren? Hab da was von abblätterndem Lack, Stumpf-werden, oxidierendem Alu usw. gelesen :-/

1.2 Kann ich solche Felgen ohne Probleme an meinen Golf IV Variant (1.9TDI 74kW) anbauen lassen? Also ohne dass da was am Radkasten schleift oder ich noch zum TÜV muss oder oder oder....

2. Kann ich solche Felgen später auch an einem neueren Golf V Variant weiternutzen? Hab evtl. vor, mir in den nächsten 2 oder 3 Jahren ein neueres Model zuzulegen und es wäre dann schade, wenn ich nochmal um die 1000 EUR für ein paar schicke Felgen ausgeben müsste :-/

Ok, vielen Dank für eure Antworten. Und Sorry, wenn das schon 1000x gefragt wurde oder ich im falschen Forum frage. Muss mich hier erstmal umsehen... :-)

Gruß, Carsten

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7 Antworten
Themenstarteram 22. Mai 2008 um 9:17

Achso, ich hab jetzt hier: http://www.motor-talk.de/forum/reifen-t1834772.html nochmal etwas weitergelesen.

Originalbereifung (und so stehts auch im Schein) ist 195 65 R15 91H.

Ich hab das jetzt mal mit meiner Wunschbereifung 225 40 R18 in den "Reifengrößenumrechner" gegeben und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

Durchmesser der Originalreifen: 63.45cm

Umfang der Originalreifen: 199.33cm

Durchmesser der Wunschreifen: 63.72cm

Umfang der Wunschreifen: 200.18cm

Differenz in %: 0.43

Durchmesserdifferenz in cm: 0.27

Muss ich damit jetzt zum TÜV und zum Amt und Gutachten / Eintragung machen lassen?! :(

EDIT:

Auf der verlinkten Seite steht nun "Ein Tacho darf niemals zu wenig anzeigen.", was ich auch irgendwie nachvollziehen kann.

Da ich nun eine Differenz von +0.43% habe, dürfte mein Tacho also mit den neuen Rädern weniger anzeigen (auch wenns weniger als ein halbes Prozent sind), oder? Ist man da so pingelig oder is das innerhalb einer Toleranz?

reifen.com sagt, dass diese Kombination für meinen Wagen geeignet ist.

der 225/40 R18 muss eingetragen werden! Bei den Alufelgen liegt ein Teilegutachten bei, dies muss im montierten Zustand bei TÜV/Dekra oder den Roten vorgeführt werden, kostet unterschiedlich von 40 - 55 Euro!

Den Wisch kann man bei nächster, nein muss man bei nächster Gelegenheit in die Fz.-Dokumente eintragen lassen, wenn im Zuge Abmeldung, Ummeldung oder sowas ansteht!

Kannst es aber auch 10 Jahre zusammen mit dem Teilegutachten mitführen!

Ob die Räder passen nix schleift hängt von der Breite der Felge und der ET ab, auf nem Golf V passen sie nicht, da die ET nicht mehr passt und der Lockkreis ein anderer ist!

Zu der Felgenwahl, ich finde nicht das Rial oder Borbet schlechte Felgen produzieren, Borbet hat eher sehr gute Qualitäten!

Bei deiner gewählten Reifengröße ist keine Tachoangleichung notwendig!

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 9:40

Ok super! Danke schonmal für die Antwort!

Die Felge (es wird wohl die Borbet LS schwarz poliert) ist mit ET 35 gekennzeichnet. Was bedeutet das eigentlich und wo kann ich nachlesen, ob das zu meinem Golf IV Variant passt? Ok, bei reifen.com sollten mir eigentlich nur passende Kombinationen angezeigt werden, hab ja Hersteller, Modell usw. detailliert angegeben. Aber man kann ja auf Nummer sicher gehen... :-)

Ich fasse also zusammen:

- ich muss den Kram montieren lassen und dann gleich zum TÜV damit und es eintragen lassen. Tragen die mir das ein oder krieg ich da nen Zettel, mit dem ich zum Amt muss?

- sonst muss ich nix weiter tun / beachten? :rolleyes:

du bekommst eine Bescheinigung nach StVZO §19.3 wenn bei den Felgen ein Teilegutachten dabei war, 99% der Fälle, sonst würde ich die Teile garnicht kaufen, diese musst du nurnoch mitführen oder kannst sie wenn du nochmal 10-15 Euro bezahlst beim Amt eintragen lassen bekommt dann einen neue Zulassungsbestättigung Teil 1, danach kannst du das Teilegutachten wegschmeißen! Bis dahin muss man die 19.3 und das TG mitführen!

noch mal zum passen, kommt auf die Breite an, ET35 macht keine Porbleme, siehe dir mal den Anhang an, das Rad bleibt immer gleich groß^^

da der Reifen auch Breiter wird, muss man die Breite 7J, 8J, 8,5J usw. kennen, aber ich denke es wird eine 7,5J oder 8J Felge sein, das passt ohne Änderungen!

Themenstarteram 22. Mai 2008 um 11:26

OK, also mit dem Teilegutachten zum TÜV und dann Gutachten + Änderungsabnahme ins Auto legen

Ich danke vielmals für die Erklärungen! :-) Deine Zeichnung da ist auch geil....die Thematik war mir zwar schon klar (werde ja nur 0.27cm Durchmesserdifferenz haben) aber um sicherzustellen, dass alle vom gleichen Sachverhalt reden, sagt ein Bild manchmal mehr als 1000 Worte :D

 

Ahoi!

Carsten

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 11:31

Hallo nochmal,

ich hab mich nun doch für die ATS Taurus in Größe 8,5Jx18H2 entschieden. Die Bereifung bleibt gleich mit GT Radial 225/40 R18 92 W ZR.

Jetzt schreibt mir reifen.com, dass eine Umbaumaßnahme an meinem Fahrzeug notwendig sein wird und ob ich die Bestellung stornieren möchte? :confused:

Die ATS Taurus haben ET 30 und es liegt wohl daran, dass in der ABE steht

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.

vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

 

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige

geeignete Maßnahmen herzustellen.

 

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige

geeignete Maßnahmen herzustellen.

Ich hatte mir die nun doch erstmal bestellt, weil ich ja vorbildlicherweise die SuFu benutzt hab und in einigen Threads gelesen hatte, dass das wohl ohne Umbaumaßnahmen (vorne gerade so) passt.

Der Wagen ist nicht tiefergelegt.

Hat jemand 18 Zoll ET30 mit 225 Bereifung dran? Stehen die tatsächlich zu weit drüber, so dass man "bördeln" muss? Was kostet so ein Umbau? Ist das mit Lackierung usw verbunden? :(

Ist das Rad dann wirklich zu breit für die Radhausinnnenkotflügel, so dass da auch noch aufwändig irgendwas umgebaut werden muss?

Bin für jeden Rat dankbar.

die ats taurus (flash) wolllt ich damals auch haben, sehr geiles gerät. hatte aber irgendwie ewige lieferschwierigkeiten (oder der felgenfritze meinte, die firma sei bald konkurs udn nicht zu empfehlen oder sowas?) und die zeichnung fand ich ja mal oberklasse hehe, hab das nämlich damals immer voll nicht verstanden mit den größen und das der umfang gleich bleibt! jetzt noch ne kinder-einfach-zeichnung zum thema ET bitte (echt jetzt)

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