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Kurze Aufklärung bitte: Reifen / Felgen / ET / ABE / TÜV / Fahrzeugschein

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 15. März 2013 um 8:33

Hallo und guten morgen zusammen,

ich weiß, dieses Thema wurde schon in ähnlicher Form xx male behandelt. Doch ich würde gerne hier in diesem Thema alle Informationen sammeln.

Meine Fragen beziehen sich auf den Kauf neuer Felgen/Reifen für meinen w204 BJ. 11/2011 - C220.

Es gibt ja von Mercedes aus dieses Dokument (jeweilig für das Fahrzeug):

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0001.html

Hier stehen die zulässigen Reifengrößen/Felgengrößen/ETs drin. Meine Frage hierzu:

Darf ich Felgen/Reifen in diesen Größen wie in den Dokumenten beschreiben, auf mein Fahrzeug OHNE TÜV Abnahme fahren? Aber ich muss sie sicherlich noch in meinen Fahrzeugschein eintragen lassen? Was brauche ich für die Eintragung? ABE? Andere Gutachten?

Gehen wir mal davon aus, die neuen Felgen/Reifen haben nicht die Maße wie in diesem Dokument beschreiben (z.B. ist die ET oftmals ein wenig abweichend, vor allem bei Zubehörfelgen), was muss ich dann tun??

TÜV Abnahme? Ja/Nein?

oder reicht eine ABE/Gutachten Seiten der Hersteller?

Eintragung in den Fahrzeugschein wird mit Sicherheit Pflicht sein?

Es wäre Super wenn wir in diesem Thema vielleicht alle Informationen zusammenschreiben, weil einzelne Infos entweder verstreut in vielen Themen oder sogar falsch sind.

Vielen Dank Euch.

Grüße

schnaeee

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schnaeee

Ok, danke für die Antwort. :)))

Sei´nicht so "geizig" mit dem "Danke-Daumen" klicken :p

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14 Antworten

Lies das Freigabedokument von MB nochmals genau durch und du wirst feststellen, dass es sich auf die Original-Räder bezoeht.

Wenn Du was anderen montierst gilt die Information (ABE, Gutachten, etc) von den anderen Rädern.

Ist doch ganz einfach.

Gruß

Hyperbel

 

Edit:

Zusammenschreiben muss man gar nichts mehr weil es bei intensivem Lesen in den Papiern steht was zu tun ist. Und im Reifen&Felgen-Forum ist es auch hundertmal beschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Schnaeee

Hallo und guten morgen zusammen,

ich weiß, dieses Thema wurde schon in ähnlicher Form xx male behandelt. Doch ich würde gerne hier in diesem Thema alle Informationen sammeln.

Meine Fragen beziehen sich auf den Kauf neuer Felgen/Reifen für meinen w204 BJ. 11/2011 - C220.

Es gibt ja von Mercedes aus dieses Dokument (jeweilig für das Fahrzeug):

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0001.html

Hier stehen die zulässigen Reifengrößen/Felgengrößen/ETs drin. Meine Frage hierzu:

Darf ich Felgen/Reifen in diesen Größen wie in den Dokumenten beschreiben, auf mein Fahrzeug OHNE TÜV Abnahme fahren? Aber ich muss sie sicherlich noch in meinen Fahrzeugschein eintragen lassen? Was brauche ich für die Eintragung? ABE? Andere Gutachten?

Gehen wir mal davon aus, die neuen Felgen/Reifen haben nicht die Maße wie in diesem Dokument beschreiben (z.B. ist die ET oftmals ein wenig abweichend, vor allem bei Zubehörfelgen), was muss ich dann tun??

TÜV Abnahme? Ja/Nein?

oder reicht eine ABE/Gutachten Seiten der Hersteller?

Eintragung in den Fahrzeugschein wird mit Sicherheit Pflicht sein?

Es wäre Super wenn wir in diesem Thema vielleicht alle Informationen zusammenschreiben, weil einzelne Infos entweder verstreut in vielen Themen oder sogar falsch sind.

Vielen Dank Euch.

Grüße

schnaeee

Hallo , hier die gewünschte " kurze Aufklärung "

a) OE-Räder (aus Deinem Link) > nur anschrauben und los geht´s :)

da die Rad-/Reifen-Kombination bereits in Deiner

> "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung " aufgeführt ist.;)

(siehe auch in Deinen Link Seite 2 > Hinweise....)

b) Zubehör-Räder = Sonderräder ( auch von Mercedes)

die Auflagen sind im entsprechenden

-Teile-Gutachten

- bzw. Gutachten + ABE aufgeführt.

"TÜV"-Änderungsabnahme und Eintragung in Deine " Papiere "

regeln diese Auflagen im Gutachten bzw. in der ABE ;)

Themenstarteram 15. März 2013 um 8:58

Ok, danke für die Antwort. :)))

Zitat:

Original geschrieben von Schnaeee

Ok, danke für die Antwort. :)))

Sei´nicht so "geizig" mit dem "Danke-Daumen" klicken :p

Hallo,

 

Nach 3 Jahren stelle ich nochmal ähnliche Frage:

 

Ich hab AMG Felgen für meinen W204 C250CGI gekauft:

Vorne

7,5 x 17 ET47

Reifen 225/45/17

 

Hinten

8,5 x 17 ET58

245/40/17

 

Auf Fahrzeugschein sind für vordere bzw. hintere Achsen nur 225/45/17 eingetragen.

 

Soll ich vor dem Reifenmontage zum TÜV fahren? Oder zum Straßenverkehrsamt?

 

Laut Mercedes darf mein Fahrzeug die Reifenkombination bereift werden.

 

Ich bin Dummy für deutsche Regeln.

 

Danke im Voraus!

am 30. Juni 2016 um 20:44

Es gibt eine Freigabe der AMG Felgen seitens AMG selbst

(zusätzlich zur Mercedes Freigabe der normalen Zubehör Felgen)

Wenn Deine montierten Felgen die entsprechende A204..... Nummer aus dem Dokument haben,

brauchst Du die nicht eintragen lassen!

Goggle mal nach: AMG Freigabe BR204

Zitat:

@hakimi schrieb am 30. Juni 2016 um 22:14:35 Uhr:

Hallo,

Nach 3 Jahren stelle ich nochmal ähnliche Frage:

Ich hab AMG Felgen für meinen W204 C250CGI gekauft:

Vorne

7,5 x 17 ET47

Reifen 225/45/17

Hinten

8,5 x 17 ET58

245/40/17

Auf Fahrzeugschein sind für vordere bzw. hintere Achsen nur 225/45/17 eingetragen.

Soll ich vor dem Reifenmontage zum TÜV fahren? Oder zum Straßenverkehrsamt?

Die Räder sind "TÜV- und eintragungsfrei"

Hier findest Du die Herstellerfreigabe:

http://www.mercedes-benz.de/.../tires_and_rim.0004.html

am 1. Juli 2016 um 10:12

Danke. Das gleiche habe ich vom Handbuch gelesen.

Gruß

am 4. Juli 2016 um 19:00

Muss ich immer COC immer mitführen?

am 4. Juli 2016 um 19:30

Nein...besser nicht, den Brief nimmst Du ja auch nicht mit!

Wenn jemand was wissen will, kann er sich das raussuchen!

am 4. Juli 2016 um 20:35

Aber ich hab ja keine. Hab AMG Felgen gebraucht gekauft.

War beim Mercedes Verkauf. Der Brief kostet mehr als €100 ??

am 4. Juli 2016 um 20:49

Lass mich noch dazu schreiben.

Ich hab gebraucht beim privat gekauft.

Heute wollte ich bei einer Opel Werkstatt die Rädern montiert lassen (Werkstatt näher meinem Büro)

Sagte die Frau, ohne COC kann sie nicht machen lassen.

 

War dann zum Mercedes gefahren und mir wurde gesagt, die Felgen und die Reifengrößen sind für mein Fahrzeug zulässig. Daher keine Eintragung notwendig.

COC ist auch nicht ein Muss..

am 4. Juli 2016 um 20:51

Gibt nur noch Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 und kein Brief mehr!

 

Wenn die Felgen mit der Teilenummer 204........ beginnen brauchst Du nicht wirklich was! Die Teilenummer haben alle Original Felgen auf der Innenseite stehen.

 

Suche Dir eine andere Werkstatt. Die haben keine Ahnung!

 

Info über die COC-PAPIERE findest du hier:

 

http://www.reifen.de/.../coc-papiere-beantragen

am 5. Juli 2016 um 5:35

Ja "Fzg Brief" gibts nicht mehr.

Da die COC jedoch VIN gebunden ist, würde ich diese für grenzübergreifende Diebstähle auch nicht im Auto leigen lassen, ebensowenig wie Brief bzw Besitzurkunde!

Bezüglich der Räder/Reife, in den COC stehen auch nicht alle Dimensionen an Felgengröße/Breite, ET inkl zulässiger Reifendimension!

Wenn Du Doch original Felgen hast, druck Dir die Freigabe von MB oder von AMG (je nachdem welche greift) aus.

Markier Deinen Wagen und die Felge/Reifenkombi mit Textmarker und ab ins Handschuhfach damit :)

Das verstehen die auch bei Opel.... :P

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