kurz nach Kauf ZMS defekt, Händer möchte, das ich die Kosten trage. Bitte um Hilfe.
Hallo zusammen,
ich habe am 06.04.2010 einen VW Passat 3C, Erstzulassung 08/2005, gekauft. 107.000km, Schaltgetriebe. Habe nach 1-2 Tagen ein klackern gehört. Bin dann nach einer Woche zur Händler zurück und habe reklamiert, dass die Sitzheizungen nicht gehen und das ich ein klackern höre. Es wurde ein Termin zur Überprüfung der Sitzheizung vereinbart. Dort wurde dann festgestellt, dass die Heizungen defekt sind. Auf die Frage nach dem klackern wurde mir mitgeteilt, dass es sich um das Zweimassenschwungrad handelt. Kurze darauf war mein Fahrzeug wegen der Sitzheizungen dort in der Werkstatt und wurde repariert.
Dann war ich nochmal dort um nach der Kostenübernahme des ZMS nachzufragen. Es hieß: Es kommen Kosten in Höhe von ca. 1300.-€ auf mich zu. Nun frage ich mich, muß ich mich an den Kosten wirklich beteiligen??? Ich habe es doch sofort nach dem Kauf reklamiert! Dann hieß es es wird nochmal innerbetrieblich geklärt wer nun welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat. Nach mehrmaligem Nachfragen, mal war der Chef im Urlaub, mal der Verkaufsleiter, ich war auch im Urlaub...
Nun ist gestern auf den Tag genau 1 Jahr vergangen. Gestern bin ich dann nochmal zu der Firma hin und habe nachgefragt ob er das ZMS nicht im Sinne der Gewährleistung reparieren kann. Da ich es ja innerhalb der 6 Monate gemeldet habe. NEIN! Er sagt, es sei ein gebrauchtes Fahrzeug gewesen und da kann man keinen Neuwagen erwarten. OK, das sehe ich auch so, aber das klackern war ja von Anfang an da.
Außerdem sagte er, es besteht ein Zustandsbericht von einem Sachverständigen, in dem steht, das weder die Sitzheizung noch das ZMS defekt gewesen sei. Das Datum des Gutachtens und mein Kaufdatum liegt allerdings 6 Monate weit auseinander. In diesen 6 Monaten, stand das Auto auf dem Hof des Händlers und wurde eventuell mal zu einer Probefahrt genutzt. Auf Anfrage beim Sachverständigen, ob den eine Probefahr durchgeführt worden sei, sagte er mir, im normalfall ja, aber auf dem Hof des Sachverständigen. Hier muß ich erwähnen, dass das klackern erst nach kurzem fahren auftritt, sobald das Fahrzeug eine gewisse Temperatur erreicht hat. Im Winter wo es sooo kalt morgens war, hat nichts geklackert. Erst nach 10-15 min fing das immer an. Also ist doch der Zustandbericht in diesem Fall nicht aussagekräftig, oder? Vorallem weil das Fahrzeug ja auch danach noch 6 Monate stand bevor ich es gekauft habe.
Nun hat er sich noch herausgestellt, dass die Sitzheizungreperatur 360.-€ gekostet hat und wenn ich nun die 1300.-€ für das ZMS bezahle, dann erlässt er mir die 360€ für die Sitzheizung. Wäre das nicht sowieso unter Sachmangelhaftung gefallen? Ich meine beides Heizung und ZMS, weil ich es sofort reklamiert habe? Ich bitte um Hilfe, denn der Händler stellt sich stur und sagt entweder ich zahle oder ich kann vor Gericht gehen. Denn schließlich sei ZMS ein Verschleißteil und er habe ja das erwähnte Gutachten...
Nun steht das Fahrzeug schon seit 2 Wochen in der Garage und ich trau es mich nicht mehr zu fahren, weil das klackern immer mehr wird. Bin für jede Hilfe dankbar.
Ach ja, nochwas. In der Rückrufaktion von VW im Jahre 2006 wegen ZMS Probleme war mein Fahrzeug laut Fahrzeugdaten nicht betroffen.
Gruß
m.e.u.
Beste Antwort im Thema
Natürlich muss der Händler beides reparieren und bezahlen. Er will Dir Angst machen, was ihm offensichtlich auch gelungen ist. Ein Problem für Dich könnte die 1-jährige Dauer seit dem anmelden des Klackerns werden. Kannst Du das gerichtsfest beweisen das Du es reklamiert hast?? Ich glaube er hat da schön auf Zeit gespielt.
Tip: Geh zum Anwalt, er will es ja so!
25 Antworten
Solltest Du beim ADAC Mitglied sein, so steht Dir zumindest eine Rechtsberatung beim ADAC Vertragsanwalt zu. Auch ohne RSV...
Dass Du das defekte ZMS schriftlich belegt hast (innerhalb der 6 Mon. nach Kauf) und im Kaufvertrag kein Hinweis auf ein defektes ZMS enthalten sein dürfte sehe ich gute Chancen für Dich.
Viel Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von bastii1991
Ich hebe mich von der Masse ab und würde sagen das Du kein recht bekommst.
Das ZMS ist, soweit ich weiß, ein Verschleißteil, genauso wie Batterie und Reifen, die Du ja auch nicht ersetzt bekommst wenn sie leer oder runtergefahren sind...
Lies dir mal deine Garantiebedingungen durch oder ruf den VW-Service an (0800897378423)
Habe 2 Wochen nach dem kauf meines Passates ne komplett leere Batterie gehabt, musste ich auch selber zahlen weil es unter den Garantieausschluss fällt.Sitzheizung müsste dir demnach bezahlt werden. Hast du das bei deiner Probefahrt nicht gemerkt?
Basti
Ich finde du bist selber schuld wenn du die Batterie selber bezahlt hast. Das kann doch nicht sein das nach zwei wochen schon irgend etwas am Auto ist. Auch wenn es eine kleinigkeit ist. Jeder normale Händler hätte dir die Batterie getauscht. Wenn nicht dann weist du wie drauf ist und das er sich dan bei jeden Problem wahrscheinlich erstmal quer stellt. Musst immer ordentlich druck machen dann geht schon einiges 🙂
Zum Themenstarter:
Finde du bist im Recht. Lass dich nicht einschüchtern mach den penner ordentlich Druck. Viel Glück
Zitat:
Ich finde du bist selber schuld wenn du die Batterie selber bezahlt hast. Das kann doch nicht sein das nach zwei wochen schon irgend etwas am Auto ist. Auch wenn es eine kleinigkeit ist. Jeder normale Händler hätte dir die Batterie getauscht. Wenn nicht dann weist du wie drauf ist und das er sich dan bei jeden Problem wahrscheinlich erstmal quer stellt. Musst immer ordentlich druck machen dann geht schon einiges 🙂
Hallo?!
Es steht im Garantieheft schwarz auf weiß das u.a. Batterien ausgeschlossen sind. Am Tag der Übergabe war alles in Ordnung und kein Problem abzusehen. Naja soll mir auch egal sein. Und mir vorzuwerfen das ich kein Druck gemacht habe kann auch nicht sein. Immerhin habe ich den Einbau für Lau bekommen
Als sooo sicher sehe ich das gar nicht an, im Falle des ZMS Recht zu bekommen.
Das ZMS ist inho ein Verschleissteil. Bei einem 6 Jahre alten Wagen mit >100000km geht sowas schon mal kaputt.
Wer kann heute schon so genau beweisen was sich vor einem Jahr abgespielt hat?
Ich kann daher nicht recht verstehen, warum das ganze nun schon ein Jahr hin und her geht.
Man kann nur hoffen, daß sich der Händler zu gegebener Zeit auch daran erinnert, diesen Fall in seiner EDV zu haben. Wenns vor Gericht geht kann es schon vorkommen daß man mal auf die falsche Taste kommt und sich sowas irgendwie versehentlich löscht.
Was ich sagen will: Hier ist schon viel zu viel Zeit vergangen. Der TE hätte vielleicht rechtzeitig auf Beseitigung des Mangels hinwirken sollen, den Händler in Verzug setzen müssen usw.
Hier war mal der eine im Urlaub, dann der andere, was schriftliches gibts nicht. Na, ich hoffe das geht gut aus.
Aber ich gebe zu: Hinterher weiss mans immer.
Trotzdem zeigt alleine der an sich eindeutige Fall mit der defekten Sitzheizung direkt nach dem Kauf (die dem Käufer berechnet wurden) welches Spiel der Händler hier treibt.
Da es sich um einen VW - Händler handelt wüsste ich wen ich mal darauf aufmerksam machen würde.
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Zitat:
Original geschrieben von bastii1991
Hallo?!Zitat:
Ich finde du bist selber schuld wenn du die Batterie selber bezahlt hast. Das kann doch nicht sein das nach zwei wochen schon irgend etwas am Auto ist. Auch wenn es eine kleinigkeit ist. Jeder normale Händler hätte dir die Batterie getauscht. Wenn nicht dann weist du wie drauf ist und das er sich dan bei jeden Problem wahrscheinlich erstmal quer stellt. Musst immer ordentlich druck machen dann geht schon einiges 🙂
Es steht im Garantieheft schwarz auf weiß das u.a. Batterien ausgeschlossen sind. Am Tag der Übergabe war alles in Ordnung und kein Problem abzusehen. Naja soll mir auch egal sein. Und mir vorzuwerfen das ich kein Druck gemacht habe kann auch nicht sein. Immerhin habe ich den Einbau für Lau bekommen
Oh GÄHN....
Unterschied Garantie und Gewährleistung?Immer noch nicht nachgeschaut Basti?? Was interessiert mich eine freiwillige Garantie mit irgendwelchen Ausschlüssen wenn ich Gesetzliche Gewährleistung habe?? Ich frag mich warum Du hier so einen Unsinn verbreitest mit Deinem andauernden Hinweis auf das Garantieheft...
Da hat Dich Dein Händler aber schön für dumm verkauft, aber deshalb ist es nicht richtig..
Oder: Nur weil Du für dumm verkauft worden bist ist es noch lange nicht rechtens was Dein Händler mit Dir gemacht hat. Aber wenigstens hast Du den Einbau Deiner Batterie umsonst bekommen.. 😁😁😁
Schon ein wenig naiv das ganze nach nur zwei Wochen, oder??? Weist Du, es gibt leider Händler die nach Fahrzeugbesichtigung und Kauf mal eben eine altersschwache Batterie einbauen die bei der ersten größeren Belastung (wie mal eine halbe Stunde Radio hören im Stand mit Zündung an) den Geist aufgibt oder was ich selber schon erleben musste das statt Markenreifen (Testsieger) für ~150DM/Stück bei der Abholung auf einmal YinYanFu Billigstreifen aus Fernost montiert waren.. Darauf angesprochen meinte der Händler das die Markenreifen ja am Limit gewesen wären und er wolle mir ja nur etwas gutes (!!) tun indem er mir noch neue Reifen montieren lässt. Mein Glück war das ich sowohl bei der Besichtigung als auch bei der Abholung einen Freund dabei hatte der KFZ-Meister ist. Der hat dann gesagt das er sich die Profiltiefen aufgeschrieben hat und sie Vorne bei etwas über 7mm waren und hinten sogar bei fast 8mm. Also noch fast neu. Darauf hat der Händler gesagt das sein Geselle gemeint hätte das die Reifen abgefahren waren und er sie sich nicht mehr angeschaut habe. Letztlich habe ich dann noch einen entsprechenden Nachlass bekommen. Hätte ich mir die Reifen nicht angeschaut wäre ich mal eben um über 400DM beschissen worden..
Norbert
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Als sooo sicher sehe ich das gar nicht an, im Falle des ZMS Recht zu bekommen.
Das ZMS ist inho ein Verschleissteil. Bei einem 6 Jahre alten Wagen mit >100000km geht sowas schon mal kaputt.
Wer kann heute schon so genau beweisen was sich vor einem Jahr abgespielt hat?
Ich kann daher nicht recht verstehen, warum das ganze nun schon ein Jahr hin und her geht.
Man kann nur hoffen, daß sich der Händler zu gegebener Zeit auch daran erinnert, diesen Fall in seiner EDV zu haben. Wenns vor Gericht geht kann es schon vorkommen daß man mal auf die falsche Taste kommt und sich sowas irgendwie versehentlich löscht.
Was ich sagen will: Hier ist schon viel zu viel Zeit vergangen. Der TE hätte vielleicht rechtzeitig auf Beseitigung des Mangels hinwirken sollen, den Händler in Verzug setzen müssen usw.
Hier war mal der eine im Urlaub, dann der andere, was schriftliches gibts nicht. Na, ich hoffe das geht gut aus.
Aber ich gebe zu: Hinterher weiss mans immer.
Trotzdem zeigt alleine der an sich eindeutige Fall mit der defekten Sitzheizung direkt nach dem Kauf (die dem Käufer berechnet wurden) welches Spiel der Händler hier treibt.
Da es sich um einen VW - Händler handelt wüsste ich wen ich mal darauf aufmerksam machen würde.
Generell hast Du Recht, ich sehe das genauso.
Allerdings war laut TE der defekt des ZMS durch Geräusche schon in den ersten Tagen zu hören. Und damit war es schon bei der Fahrzeugübergabe defekt.
Das er es nicht beweiskräftig reklamiert hat (vermutlich..) und sich bis Ultimo vertrösten lässt wird jetzt wohl sein Problem werden.Rein Rechtlich ist es aber ein Defekt den der Händler tragen muss wenn innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf reklamiert wird. Eben entsprechend der Gesetzliche Gewährleistung. Das ein leerer Scheibenwaschbehälter, ein leerer Tank oder abgefahrene Reifen nicht unter die Gewährleistung fällt ist doch klar. Aber alles andere was an einem Auto kaputt gehen kann, kann man doch auch als Verschleißteil bezeichnen, oder? Als mir da einfallen Radlager, Auspuff, Fahrwerk, Motor, Getriebe Ausgleichsbehälter, Kabel, Schläuche, Schaniere etc. pp., alles Verschleißteile. Dann müsste der Händler für nichts mehr geradestehen und die Gesetzliche Gewährleistung könnte abgeschafft werden..
Norbert
Also, ZMS ist doch kein Verschleissteil. Das ist ein Schwungrad mit Feder ...
Zumindest wurde bei mir ZMS von VW auf Gebrauchtwagengarantie ersetzt. Ohne Diskussion.
(naja, und später auch noch Luftmassenmesser, Turbolader, Ölwanne, u.v.m. aber wenigstens auf GW-Garantie)
Wobei nach der ADAC-Liste nicht jeder Defekt (auch innerhalb der ersten 6 Monate) zwangsläufig vor der gesetzlichenb Gewährleistung als Sachmangel angesehen werden kann.
Was an einem ZMS ein Verschleissteil sein soll sollte man mir aber auch mal erklären 🙄 Bloss weil die Dinger häufig verrecken heisst das noch nicht, dass die das auch zwangsläufig tun
Hallo
es gibt noch nichts neues, habe heute einen Termin beim Rechtsanwalt. Bin gespannt, was er mir rät. Halte euch auf dem laufenden. Und nochmals danke für eure Antworten
Gruß, Melanie
...bei mir musste auch kurz nach dem Kauf das ZMS gewechselt werden. Allerdings hab ich die Perfect Car Pro Garantie. Nach dem Wechsel des ZMS ist das Ruckeln immer noch und jetzt werden auf Garantie die Pumpe Düse Einspritzelemente auch noch getauscht.