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Kupplungsdefekt am 7G-DCG?

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 24. Mai 2017 um 18:26

Moin,

ich habe in meinem Unternehmen einen Mercedes B180 mit dem 7-Gang Doppelkupplungsgetriebe. Das Fahrzeug ist Baujahr 2012, erste Hand, scheckheftgepflegt und hat ca. 145.000 km gelaufen.

Seit einiger Zeit stellt die Mitarbeiterin, die das Auto ausschließlich fährt, ein starkes Ruckeln insbesondere nach dem Herunterschalten vom 7. in den 6. Gang und anschließenden wieder Beschleunigen fest. Diese Fahrsituation kommt besonders beim Autobahnfahren oft vor.

Das Auto war nun wiederholt in der betreuenden Mercedes-NL, die den Fehler zunächst nicht nachvollziehen konnten, mehrfach ein Software-Update (was auch immer) gemacht haben und bis heute keine Erklärung für den Fehler gefunden haben. Nach einer erneuten Probefahrt hat nun der Kundendienst-Meister einen Kupplungsschaden am Getriebe diagnostiziert und die Reparaturkosten auf ca. € 3.500,-- geschätzt.

Ist dieser Fehler bekannt und sind die Reparaturkosten ggf. realistisch?

Grüße aus Hamburg

Björn

Beste Antwort im Thema

Was tust du, wenn es auch das nicht ist? Also, sozusagen 3.500 EUR später?

Schlimmer ist es noch, wenn bei dieser großen Reparatur auch gleich das kleine Problem, was auch immer das sein könnte, auf deine Kosten mit behoben wird.

Einfach, von deinem Fall mal unabhängig, ausgedrückt: Wenn ein kleines Teil am Motor defekt ist, lässt sich das ganz sicher auch über einen Motortausch beheben, aber Kundenfreundlich wäre das nicht.

Ich würde eine zweite oder dritte Meinung einholen, bis jemand sagt: "Kenne ich, das ist zweifelsfrei dieses und jenes!" Solange ich das nicht höre und mir sicher bin, dass der sich sicher ist, wäre ich vorsichtig!

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Themenstarteram 27. Mai 2017 um 7:36

Moin,

es überhaupt nicht meine Absicht gewesen, unfair zu sein. Es tut mir leid, wenn dieser Eindruck bei euch entstanden ist.

Mein Händler hält nach meiner Schilderung einen Kupplungsschaden für weitgehend ausgeschlossen. Ihm ist bei diesem Getriebe und dieser Laufleistung auch kein einziger Schaden bekannt. Das 7G-DCG gilt sogar als ausgesprochen zuverlässig und langlebig.

Da es also einen anderen, wahrscheinlich geringen Grund für das Ruckeln geben könnte und der Händler Fahrzeuge mit einer so hohen Laufleistung nicht selbst vermarktet, sondern diese an gewerblich Aufkäufer weitergibt, zahlt er mir den vorher bereits vereinbarten Ankaufspreis. Der gewerbliche Aufkäufer wiederum zahlt für diese Fahrzeuge einen günstigen Paketpreis, trägt aber auch das Reparaturrisiko bei diesen Fahrzeugen.

Ich bin mit dieser Lösung sehr zufrieden und froh, meinem Händler "reinen Wein eingeschenkt zu haben".

Grüße aus Hamburg

Björn

Finde ich ne gute Sache - man darf hier auch nicht denken "der arme gewerbliche Ankäufer" - die haben meist Teilehändler und Schrauber an der Hand wo so ein Getriebewechsel, falls es überhaubt nötig ist (gebrauchtes Getriebe aus Unfallwagen etc. und Montage) für unter 500 € abgeht - also ne profitable Sache für alle Beteiligten.

Gruß Peter

Hallo,

Wir dürfen aber auch nicht so tun, als wenn der gewerbliche Einkäufer hier der heilige Samariter ist. Der dürfte erst reagieren wenn der Käufer das reklamiert. Und je nachdem wie groß das finanzielle Fundament ist, auf dem sein Betrieb steht, kann das für den Käufer auch ein langer Weg werden bis er sein Recht auf Mängelbeseitung bekommt. Der Käufer dann am Ende unter Umständen doch der Dumme ist.

Auf mich persönlich klingt das nicht besonders plausibel und in sich schlüssig, was hier vom Themenstarter geschrieben wurde. Papier ist ja bekanntlich geduldig. Nun gut...

Am Ende würde mich hier nur die Fahrgestellnummer vom Fahrzeug interessieren und welcher Fehler nun tatsächlich vorliegt. Auch weil ich selbst dieses Getriebe verbaut habe und das Baujahr identisch ist.

Gruß,

Helmut

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