Kundenauftrag belogen und nun Mängel
Hallo
Da ich mit meinem Auto ein Motorschaden hatte musste schnell ein Neuer her. Einige Tage suche habe ich ein SEAT ALHAMBRA mit 7 Sitze gefunden. BJ 2011 und 160 TSD KM.
Habe beim SEAT Händler angerufen und er meinte der Wagen wäre da und so bin ich ca 70 KM hingefahren. Als erstes wurde mir gesagt der Wagen wird im Kundenauftrag verkauft und somit gibt es keine Garantie. Ok gut ich bin schon mal da und habe das Auto angeschaut und Probe gefahren. Bevor ich den Schlüssel erhalten habe habe ich mal einfach so gefragt ob am Preis was geht. Er meinte sofort 500 € können wir herunter gehen soviel hätten sie spielraum vom Kunden.
Einige grössere Kratzer sieht man von aussen im Lack so das, dass Auto etwas günstiger war als alle anderen die ich in diversen APPs gesehen habe. Ok haben wir gedacht wir nehmen das Auto erstmal als übergang und suchen uns in 1 bis 2 Jahren ein neueres Model da wir dringend ein benötigten.
Was der Verkäuer noch sagte: Der Vorbesitzer hatte den 8 Jahre und letzte Zeit hat er auf der Autobahn an POWER verloren so das vor einigen Wochen der Turbolader neu gemacht wurde wo der Vorbesitzer 2000 € Investiert hat. Dann wäre er damit noch gefahren und hat nun einen neuen bei dem Händler gekauft und auch alle Inspektionen bei dem machen lassen über die 8 Jahre. Jetzt wäre alles in Ordnung und er zieht wieder richtig. Bei der Probefahrt konnte ich höchstens 120 fahren da ca 50 KM um den Händler nur Landstrassen mit viel verkehr da war.
Schiebetür konnte man von innen nicht öffnen was die Werkstatt behoben hat und frischen TÜV hat er auch bekommen und nach 3 Tagen habe ich ihn mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt.
Ok nach Hause gefahren dann ging es los, nach 5 Tagen Motorleuchte an, habe ich löschen lassen und es lag am NOX Sensor ? (Geber für Füllstand Reduktionsmittel) P203B 00. AUSDRUCK belegt das der FEHLER schon 204 x gelöscht worden ist.
Nach weiteren 10 Tagen ging die Leuchte nochmal 2 mal an und nach 1 Tag wieder aus und dann habe ich das Auto mit höherer Geschwindigkeit gefahren und er sprang in den Notlauf ab 150 KM/H mit dem Fehler Ladedruckregelung P0299 00
Weiteres Problem ist das er nach JEDER fahrt den KAT ? leerbrennt ? weil sich da die Lüfter Sehr laut 5 Minuten drehen und dadurch wie ich vermute einen hohen verbrauch hat. bisher 4 mal getankt 3 mal hat er knapp 700 KM mit 70 Liter geschaft und beim 4 x ist fast die hälfte leer und er hat auch knapp 300 KM gefahren. Ja ich weis es hängt vom Fahrstiel ab aber ich versuche unter 2000 TSD umdrehungen zu bleiben und der Bordcomputer zeigt im schnitt immer 6-6,5 Liter an einmal sogar nur 5,2 auf 50 KM strecke. Ich fahre den Wagen zu 80 % Langstrecke , jeden tag 2x 50 KM zur Arbeit.
Habe in den Unterlagen beim Auto die Telefonnummer vom Vorbesitzer gefunden und angerufen, er sagte ja das stimmt das er leistungsverlust hatte. NACH der Reperatur vom Turbolader wäre er nur 2 Tage gefahren und auch nicht bei so hoher geschwindigkeit von 150 KM/H.
Im Kundenauftrag hat er es auch nicht verkaufen lassen da er es in Zahlung gegeben hat und sich einen Neuen bei dem Händler gekauft und er hat mit einer Tankfüllung über 900 KM geschaft. Die 204 Fehler die wegen dem NOX Sensor aufgetreten sind hat er auch nicht löschen lassen, er und die Werkstatt haben davon nix gewusst.
Nun drückt sich die Werkstatt den Wagen zu reparieren und sagt auch wenn es DOCH kein Kundenauftrag war so habe ich den Wagen ja ohne Garantie gekauft. Vertrag habe ich nicht nur eine QUITTUNG da der Händler es nicht auf dem Konto sehen wollte und das GELD dem KUNDEN geben wollte das er natürlich nicht erhalten hat. Quittung ist Unterschrift mit dem vermerk i.A.= Im Auftrag?
Wie soll ich da vorgehen, ich rufe da Morgen nochmal an da sie es intern klären wollten. Achja zurückrufen machen sie NIE obwohl schon 3x versprochen und die Bewertungen bei google sind sehr viele sehr schlecht, habe ich aber erst später gemerkt. Ich habe denen Angeboten den Wagen zurückzunehmen oder alles reparieren lassen. Der Verkäufer sagte ich habe das Auto mir angeschaut und müsste die Fehler ja selber bemerkt haben. Wie den, habe ich den Tank leer gefahren und 150 KMH konnte ich nirgends da fahren.
Beste Antwort im Thema
Also soweit ich weiß ist bei einem Verkauf im Kundenauftrag der Händler nur der Vermittler, der Privatkunde ist der eigentliche Verkäufer.
Bei Autos die im Kundenauftrag verkauft werden schrillen bei mir alle Alarmglocken, da kommt in 99% der Fälle nichts bei raus.
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73 Antworten
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 8. November 2020 um 21:16:47 Uhr:
Weshalb sollte der Händler den Verkäufer, für den er angeblich nur vermittelt, unbenannt lassen?
Das
offeneGeschäft für den, den es angeht ist der
Normalfallbei solchen Verkäufen.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 8. November 2020 um 21:16:47 Uhr:
Der Vorbesitzer muss nicht Eigentümer gewesen sein, um das Fahrzeug verkaufen zu können. Insoweit ist völlig belanglos, welchem Irrtum der Eigentümer unterlag. Ein Eigentümer kommt im Sachverhalt überhaupt nicht vor. Ein Irrtum des Vorbesitzers über die Natur des Geschäfts der Inzahlungnahme wäre beachtlich. Für ein wirksamen Agenturgeschäft gibt es jedenfalls keine Anhaltspunkte.
Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass der vom Händler benannte Verkäufer auch Eigentümer des Fahrzeuges war.
Wenn der "Vorbesitzer" nicht Eigentümer war, wieso sollte er das Fahrzeug dann Inzahlunggeben? Um irgendeine dritte Bank zu prellen? Erweiterst du den Sachverhalt jetzt noch um einen vertragsbrüchigen Verkäufer? 😕
Ist dir der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer überhaupt bekannt? 😁
Klar kann auch ein Nichtberechtigter Verträge über sein Nicht-Eigentum schließen und dieses auch den Eigentümer sein Recht verlieren lassend übereignen, aber was soll diese Information? Dafür gibt es nun wirklich gar keine Anhaltspunkte. 🙄
Für einen wirksamen "Agenturvertrag" spricht die Lebensrealität, in welcher genau so Inzahlungnahmen abgewickelt werden.
Bei einem Händler, welcher außer eine Quittung nichtmal einen Kaufvertrag ausfüllt würde ich nicht davon ausgehen, dass das Fehlen eines Formularvertrages mit Ausschluss der Gewährleistung darauf schließen lässt, dass kein "Agenturvertrag" im Verhältnis zu Dritten vorliegt. Das ist ein ganz anderes Rechtsverhältnis, wieso möchtest du da überhaupt Rückschlüsse ziehen? 😕
Das macht höchstens den Händler zum Vertreter ohne Vertretungsmacht, womit er selber haftet.
Aber das sind alles viele Mutmaßungen von dir.
Du warst der Meinung, es sei belanglos, wer Vorbesitzer war. Und das ist falsch. Der Vorbesitzer als Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt war der Vertragspartner bei der Inzahlungnahme. Auf sein Vorstellungsbild kommt es an. Ob er, seine Gattin, sein Unternehmen oder sonst jemand Eigentümer war, ist belanglos. Denn er war offenkundig berechtigt, das Eigentum am Kfz zu übertragen.
Dass im Normalfall beim Agenturgeschäft der Vertragspartner nicht benannt sein soll, halte ich für eine Mär.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 8. November 2020 um 21:49:36 Uhr:
Du warst der Meinung, es sei belanglos, wer Vorbesitzer war. Und das ist falsch. Der Vorbesitzer als Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt war der Vertragspartner bei der Inzahlungnahme. Auf sein Vorstellungsbild kommt es an. Ob er, seine Gattin, sein Unternehmen oder sonst jemand Eigentümer war, ist belanglos. Denn er war offenkundig berechtigt, das Eigentum am Kfz zu übertragen.
Und der Verfügungsberechtigte Nicht-ET Ehegatte hat den Vertrag dann im eigenen Namen abgeschlossen?
Am besten verkauft der Geschäftsführergesellschafter noch ein Fahrzeug seiner GmbH, OHG oder was auch immer im eigenen Namen. Hat ja keine steuerrechtlichen Konsequenzen. 🙄
Dann müsste der Nicht-ET zusätzlich noch als Halter eingetragen sein, damit der Händler auch mitmacht, blablabla.
Tatsächlich kommt es darauf an, wer Voreigentümer ist, weil dieser auch der Verkäufer sein wird. Wenn der Händler nicht als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.
Mag theoretisch alles möglich sein was du dir hier ausdenkst, geht aber am tatsächlichen Rechtsleben komplett vorbei. Anhaltspunkte gibt es dafür nicht.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 8. November 2020 um 21:49:36 Uhr:
Dass im Normalfall beim Agenturgeschäft der Vertragspartner nicht benannt sein soll, halte ich für eine Mär.
Ziemlich irrelevant was du Glaubst. 😁
Könntet ihr beim akademischen Balztanz das EBV bitte noch recht hübsch durchdeklinieren und damit die vermeintliche und die tatsächliche laienhafte Mitleserschaft endgültig in den Tiefschlaf versetzen? ... thanks ... 😁
Zitat:
Ziemlich irrelevant was du Glaubst. 😁
Gerne würde ich diesen Rechtsstreit als Vertreter des TE gegen dich als Verteter des Händlers austragen. Du würdest dir eine blutige Nase holen, lieber Rechtsfreund. 😁
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 8. November 2020 um 22:23:16 Uhr:
Gerne würde ich diesen Rechtsstreit als Vertreter des TE gegen dich als Verteter des Händlers austragen. Du würdest dir eine blutige Nase holen, lieber Rechtsfreund. 😁
Weiß ich nicht, dazu fehlt die Kenntnis dessen, was wirklich passiert ist.
Scheitert das im Übrigen nicht an deiner Postulations(-un-)fähigkeit? 😛
ich schau dann auf Seite 9 wieder rein und lese, wer die dickeren Eier hat(te) und wer seinen Account gelöscht hat.
Wo ist der TE? Ah... hat sich für ein Jurastudium an der Uni eingeschrieben.
Zitat:
@molchhero schrieb am 7. November 2020 um 23:32:53 Uhr:
Das stimmt und das Autohaus ging davon aus das der Wagen in Ordnung ist weil sie ja selber den Turbo getauscht haben. Das wäre meine gutgemeinte Vermutung. Aber das der Turbo vom warscheinlich verstopften Partikelfilter herkommt und bald wieder kaputt gehen könnte wurde nicht berücksichtigt.Zitat:
@fehlzündung schrieb am 7. November 2020 um 23:19:08 Uhr:
Das Autohaus wäre völlig bescheuert, wenn es das Fahrzeug in einem solchen Fall ankauft und im eigenen Namen weiterveräußert.
Ich überlege schon den Partikelfilter zu reinigen und wenn alles danach 100% funktioniert wäre ja super. Sonnst wird alles sich hinziehen bis der turbo kaputt ist aber da war ja Gewöhleistung drauf da recht neu. Auf das Auto eigentlich auch wie ich hier lese.
PS : Autohaus hat immer von der eigenen Werkstatt keine Rückmeldung wegen einer Reparatur
Zitat:
@molchhero schrieb am 8. November 2020 um 21:32:27 Uhr:
Das offene Geschäft für den, den es angeht ist der Normalfall bei solchen Verkäufen.Zitat:
@MPSDriver schrieb am 8. November 2020 um 21:16:47 Uhr:
Weshalb sollte der Händler den Verkäufer, für den er angeblich nur vermittelt, unbenannt lassen?
Zitat:
@molchhero schrieb am 8. November 2020 um 21:32:27 Uhr:
Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass der vom Händler benannte Verkäufer auch Eigentümer des Fahrzeuges war.Zitat:
@MPSDriver schrieb am 8. November 2020 um 21:16:47 Uhr:
Der Vorbesitzer muss nicht Eigentümer gewesen sein, um das Fahrzeug verkaufen zu können. Insoweit ist völlig belanglos, welchem Irrtum der Eigentümer unterlag. Ein Eigentümer kommt im Sachverhalt überhaupt nicht vor. Ein Irrtum des Vorbesitzers über die Natur des Geschäfts der Inzahlungnahme wäre beachtlich. Für ein wirksamen Agenturgeschäft gibt es jedenfalls keine Anhaltspunkte.Wenn der "Vorbesitzer" nicht Eigentümer war, wieso sollte er das Fahrzeug dann Inzahlunggeben? Um irgendeine dritte Bank zu prellen? Erweiterst du den Sachverhalt jetzt noch um einen vertragsbrüchigen Verkäufer? 😕
Ist dir der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer überhaupt bekannt? 😁
Klar kann auch ein Nichtberechtigter Verträge über sein Nicht-Eigentum schließen und dieses auch den Eigentümer sein Recht verlieren lassend übereignen, aber was soll diese Information? Dafür gibt es nun wirklich gar keine Anhaltspunkte. 🙄
Für einen wirksamen "Agenturvertrag" spricht die Lebensrealität, in welcher genau so Inzahlungnahmen abgewickelt werden.
Bei einem Händler, welcher außer eine Quittung nichtmal einen Kaufvertrag ausfüllt würde ich nicht davon ausgehen, dass das Fehlen eines Formularvertrages mit Ausschluss der Gewährleistung darauf schließen lässt, dass kein "Agenturvertrag" im Verhältnis zu Dritten vorliegt. Das ist ein ganz anderes Rechtsverhältnis, wieso möchtest du da überhaupt Rückschlüsse ziehen? 😕
Das macht höchstens den Händler zum Vertreter ohne Vertretungsmacht, womit er selber haftet.Aber das sind alles viele Mutmaßungen von dir.
Also bei Bezahlung habe ich gefragt gibt es den ein Vertrag oder so da meinte der Verkäufer wenn ich umbedingt ein haben möchte kann er einen vom Vorbesitzer einholen. Aber ich brauche eh keine da es keine Garantie gibt und es ja noch trotzdem eine Quittung gibt.
Vorbesitzer hat mir nachher gesagt er hätte das Auto in Zahlung gegeben so steht es auch in seinem Kaufvertrag als er das neue Auto erworben hat.
Nach Anfrage ob ich doch nun doch ein Vertrag haben kann wird nur gesagt das es nicht geht und ich den ja schon ohne Garantie gekauft habe. Muss ich nochmal wegen Gewährleistung nachfragen da keine ausgeschlossen wurde.
Wegen vorbesitzer habe ich ja spätestens erfahren als ich den Fahrzeugschein erhalten habe. Und beim TÜV wurde auch sein Nummernschild im Auftrag angegeben da dort anscheinend was stehen musste.
Was noch interessant ist. Der TÜV wurde von einem gemacht der die Werkstatt anscheinend besucht hat. Also externer um ca 12 Uhr und abgasuntersuchung hat die Werkstatt um ca 16 Uhr selber gemacht. Die Uhrzeiten sind auf den Dokumenten vermerkt.
Habe auch schon gelesen das es auch der SRC sein kann der kaputt ist. Man könnte doch mit einer Kamere in den Partieklfilter rein um den eventuell auszuschließen. SRC kann man mit klopfen hören ob er gebrochen ist habe ich mal gelesen.
Was noch interessant ist. Der TÜV wurde von einem gemacht der die Werkstatt anscheinend besucht hat. Also externer um ca 12 Uhr und abgasuntersuchung hat die Werkstatt um ca 16 Uhr selber gemacht. Die Uhrzeiten sind auf den Dokumenten vermerkt.
Normalerweise muss die AU doch vor der HU erfolgen. Ohne AU gibt es doch keine HU?
Zitat:
@schustrik schrieb am 9. November 2020 um 15:22:52 Uhr:
...Wegen vorbesitzer habe ich ja spätestens erfahren als ich den Fahrzeugschein erhalten habe. ...
Und woher weißt Du, dass der letzte Halter (der in den Papieren steht) nicht der Vorvorvorbesitzer ist?
Wenn das Auto zwischendrin im Eigentum erst des inzahlungnehmenden Autohauses und dann noch eines Zwischenhändlers war?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 10. November 2020 um 09:42:07 Uhr:
Und woher weißt Du, dass der letzte Halter (der in den Papieren steht) nicht der Vorvorvorbesitzer ist?Wenn das Auto zwischendrin im Eigentum erst des inzahlungnehmenden Autohauses und dann noch eines Zwischenhändlers war?
Solche windigen Geschäfte trifft man aber üblicherweise beim Kiesplatzhändler, der sein Firmenschild aller 6 Monate wechselt. Ein renommiertes Autohaus sollte auch ein Eigeninteresse haben, um Kundenaufträge mit Schrott abzuwehren. Im Zweifelsfall ist der windige Verkauf villeicht wasserdicht, aber das Autohaus hat auch nichts von negativer Werbung ...
Zitat:
@molchhero schrieb am 8. November 2020 um 22:00:24 Uhr:
Tatsächlich kommt es darauf an, wer Voreigentümer ist, weil dieser auch der Verkäufer sein wird. Wenn der Händler nicht als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.
Tatsächlich kommt es darauf an, wer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt (Entscheid des BGH).
O.
Und was ist jetzt der neuste Stand der Dinge?