Kundenauftrag belogen und nun Mängel
Hallo
Da ich mit meinem Auto ein Motorschaden hatte musste schnell ein Neuer her. Einige Tage suche habe ich ein SEAT ALHAMBRA mit 7 Sitze gefunden. BJ 2011 und 160 TSD KM.
Habe beim SEAT Händler angerufen und er meinte der Wagen wäre da und so bin ich ca 70 KM hingefahren. Als erstes wurde mir gesagt der Wagen wird im Kundenauftrag verkauft und somit gibt es keine Garantie. Ok gut ich bin schon mal da und habe das Auto angeschaut und Probe gefahren. Bevor ich den Schlüssel erhalten habe habe ich mal einfach so gefragt ob am Preis was geht. Er meinte sofort 500 € können wir herunter gehen soviel hätten sie spielraum vom Kunden.
Einige grössere Kratzer sieht man von aussen im Lack so das, dass Auto etwas günstiger war als alle anderen die ich in diversen APPs gesehen habe. Ok haben wir gedacht wir nehmen das Auto erstmal als übergang und suchen uns in 1 bis 2 Jahren ein neueres Model da wir dringend ein benötigten.
Was der Verkäuer noch sagte: Der Vorbesitzer hatte den 8 Jahre und letzte Zeit hat er auf der Autobahn an POWER verloren so das vor einigen Wochen der Turbolader neu gemacht wurde wo der Vorbesitzer 2000 € Investiert hat. Dann wäre er damit noch gefahren und hat nun einen neuen bei dem Händler gekauft und auch alle Inspektionen bei dem machen lassen über die 8 Jahre. Jetzt wäre alles in Ordnung und er zieht wieder richtig. Bei der Probefahrt konnte ich höchstens 120 fahren da ca 50 KM um den Händler nur Landstrassen mit viel verkehr da war.
Schiebetür konnte man von innen nicht öffnen was die Werkstatt behoben hat und frischen TÜV hat er auch bekommen und nach 3 Tagen habe ich ihn mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt.
Ok nach Hause gefahren dann ging es los, nach 5 Tagen Motorleuchte an, habe ich löschen lassen und es lag am NOX Sensor ? (Geber für Füllstand Reduktionsmittel) P203B 00. AUSDRUCK belegt das der FEHLER schon 204 x gelöscht worden ist.
Nach weiteren 10 Tagen ging die Leuchte nochmal 2 mal an und nach 1 Tag wieder aus und dann habe ich das Auto mit höherer Geschwindigkeit gefahren und er sprang in den Notlauf ab 150 KM/H mit dem Fehler Ladedruckregelung P0299 00
Weiteres Problem ist das er nach JEDER fahrt den KAT ? leerbrennt ? weil sich da die Lüfter Sehr laut 5 Minuten drehen und dadurch wie ich vermute einen hohen verbrauch hat. bisher 4 mal getankt 3 mal hat er knapp 700 KM mit 70 Liter geschaft und beim 4 x ist fast die hälfte leer und er hat auch knapp 300 KM gefahren. Ja ich weis es hängt vom Fahrstiel ab aber ich versuche unter 2000 TSD umdrehungen zu bleiben und der Bordcomputer zeigt im schnitt immer 6-6,5 Liter an einmal sogar nur 5,2 auf 50 KM strecke. Ich fahre den Wagen zu 80 % Langstrecke , jeden tag 2x 50 KM zur Arbeit.
Habe in den Unterlagen beim Auto die Telefonnummer vom Vorbesitzer gefunden und angerufen, er sagte ja das stimmt das er leistungsverlust hatte. NACH der Reperatur vom Turbolader wäre er nur 2 Tage gefahren und auch nicht bei so hoher geschwindigkeit von 150 KM/H.
Im Kundenauftrag hat er es auch nicht verkaufen lassen da er es in Zahlung gegeben hat und sich einen Neuen bei dem Händler gekauft und er hat mit einer Tankfüllung über 900 KM geschaft. Die 204 Fehler die wegen dem NOX Sensor aufgetreten sind hat er auch nicht löschen lassen, er und die Werkstatt haben davon nix gewusst.
Nun drückt sich die Werkstatt den Wagen zu reparieren und sagt auch wenn es DOCH kein Kundenauftrag war so habe ich den Wagen ja ohne Garantie gekauft. Vertrag habe ich nicht nur eine QUITTUNG da der Händler es nicht auf dem Konto sehen wollte und das GELD dem KUNDEN geben wollte das er natürlich nicht erhalten hat. Quittung ist Unterschrift mit dem vermerk i.A.= Im Auftrag?
Wie soll ich da vorgehen, ich rufe da Morgen nochmal an da sie es intern klären wollten. Achja zurückrufen machen sie NIE obwohl schon 3x versprochen und die Bewertungen bei google sind sehr viele sehr schlecht, habe ich aber erst später gemerkt. Ich habe denen Angeboten den Wagen zurückzunehmen oder alles reparieren lassen. Der Verkäufer sagte ich habe das Auto mir angeschaut und müsste die Fehler ja selber bemerkt haben. Wie den, habe ich den Tank leer gefahren und 150 KMH konnte ich nirgends da fahren.
Beste Antwort im Thema
Also soweit ich weiß ist bei einem Verkauf im Kundenauftrag der Händler nur der Vermittler, der Privatkunde ist der eigentliche Verkäufer.
Bei Autos die im Kundenauftrag verkauft werden schrillen bei mir alle Alarmglocken, da kommt in 99% der Fälle nichts bei raus.
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73 Antworten
Zunächst mal: Garantie ist hier völlig unerheblich, da eine freiwillige Leistung. Die gesetzliche Gewährleistung ist aber eben gesetzlich und kann nur bei Privatverkäufern ausgeschlossen werden, nicht bei gewerblichen Händlern.
Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, dass das Auto bei Übergabe in Ordnung war. Praktisch ist ihm das nicht möglich.
Folglich hast du Ansprüche ggü. dem Verkäufer.
Ob der Verkäufer nun der Händler oder der Vorbesitzer ist, darüber gehen hier die Meinungen auseinander. Ich bin der Meinung, das Autohaus hat das Auto angekauft und an dich weiterverkauft, folglich ist dein Ansprechpartner das Autohaus. Du hast mit denen verhandelt, denen das Geld gezahlt, somit sehe ich die als deinen Vertragspartner, zumal ja nichts von einem Auftraggeschäft gesagt ode rgeschrieben wurde.
Versuch die gütlich zu einigen, am besten Auto zurück, Geld zurück. Das wäre der schnellste und unkomplizierteste Weg. Wenn das nicht klappt, wirst du wohl einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Interessen beauftragen müssen. Aber ich denke, mit der richtigen Taktik wird das auch so klappen.
Unbedingt solltest du jetzt auf die genauen Begrifflichkeiten achten. D.h. der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung sollte dir bekannt sein und mit der entsprechenden begrifflichen Präzision solltest du dann mit dem Händler kommunizieren.
Sonst brauchst du dich nicht wundern, wenn deine Forderungen vom Händler regelmäßig abgebügelt werden, wenn du ständig von Garantie sprichst.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 7. November 2020 um 23:19:08 Uhr:
Ob der Verkäufer nun der Händler oder der Vorbesitzer ist, darüber gehen hier die Meinungen auseinander. Ich bin der Meinung, das Autohaus hat das Auto angekauft und an dich weiterverkauft, folglich ist dein Ansprechpartner das Autohaus. Du hast mit denen verhandelt, denen das Geld gezahlt, somit sehe ich die als deinen Vertragspartner, zumal ja nichts von einem Auftraggeschäft gesagt ode rgeschrieben wurde.Versuch die gütlich zu einigen, am besten Auto zurück, Geld zurück. Das wäre der schnellste und unkomplizierteste Weg. Wenn das nicht klappt, wirst du wohl einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Interessen beauftragen müssen. Aber ich denke, mit der richtigen Taktik wird das auch so klappen.
Mit was für einem juristischen background bist du dieser Meinung?
Von dieser "Frage" ist abhängig, ob die Beweislastumkehr des § 477 BGB überhaupt greift... Und einen anderen Inhalt als das von dir geschriebene "der Verkäufer muss beweisen" hat sie im Übrigen auch.
Das Autohaus wäre völlig bescheuert, wenn es das Fahrzeug in einem solchen Fall ankauft und im eigenen Namen weiterveräußert.
Zum Thema Dauerregeneration gibt es auch schon ein Thema 😉.
https://www.motor-talk.de/.../...neration-partikelfilter-t6745872.html
Wenn der SCR defekt ist kann das auch den Abgasstrom behindern, dazu führen das Ladedruck fehlt und der Gegendruck im Abgastrakt zu hoch ist.
Der Händler weiss schon warum er dich beschissen hat.
Er hat bei dir auch einen Gutgläubigen gefunden der ohne Kaufvertrag ein fehlerhaftes Auto gekauft hat.
Ich habe keinen juristischen Hintergrund (du kannst ruhig deutsch mit mir reden, ich verstehe das wunderbar).
Warum gibt jemand ein Auto bei einem Händler in Zahlung? Damit er sich nicht mit potentiellen Käufern rumärgern muß. Dafür bekommt er in der Regel weniger, als wenn er es selber verkauft. Der Händler bereitet den Wagen auf und verkauft ihn weiter (direkt in den Export lassen wir mal aussen vor). Daran verdient der Händler und übernimmt dafür auch die gesetzliche Gewährleistung.
Wenn du ein Auto bei einem Händler in zahlung gibst und der neue Besitzer hat einen Defekt am Auto und wendet sich an dich, was machst du dann? Du verweist ihn an das Autohaus.
Ich bleib e dabei, wer bei einem Händler ein Auto kauft, ob mit schriftlichem vertrag oder ohne, für den ist der Händler der Ansprechpartner bei Defekten und nicht der Vorbesitzer. Außer es wurde tatsächlich im Kundenauftrag verkauft, dann sollte aber der Verkäufer auch im Kaufvertrag genannt werden, sonst ist es nicht zu beweisen.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 7. November 2020 um 23:40:43 Uhr:
Wenn du ein Auto bei einem Händler in zahlung gibst und der neue Besitzer hat einen Defekt am Auto und wendet sich an dich, was machst du dann? Du verweist ihn an das Autohaus.Ich bleib e dabei, wer bei einem Händler ein Auto kauft, ob mit schriftlichem vertrag oder ohne, für den ist der Händler der Ansprechpartner bei Defekten und nicht der Vorbesitzer. Außer es wurde tatsächlich im Kundenauftrag verkauft, dann sollte aber der Verkäufer auch im Kaufvertrag genannt werden, sonst ist es nicht zu beweisen.
Im Innenverhältnis stimmt das. Das Innenverhältnis hat aber keine Außenwirkung gegenüber Dritten, und die möchtest du gerade konstruieren.
Im mündlichen "Kaufvertrag" wurde vom Händler doch erwähnt, dass der Verkäufer nicht der Händler, sondern ein Dritter ist?
Zitat:
@schustrik schrieb am 7. November 2020 um 23:12:40 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. November 2020 um 18:46:30 Uhr:
Wozu die Aufregung? Dann hat der TE rechtlich gesehen die vollen 2 Jahre Gewährleistung beim Händler. Da kann man doch den technischen Fehler ganz entspannt angehen und die Kosten beim Händler unterbringen. Alles easy. Deshalb braucht man doch den Kauf nicht rückabwickeln.Puhh alle soviel geschrieben 🙂 Danke
Wenn das so einfach wäre. Welches Auto fahre ich den wenn ich es zur Werkstatt bringe in 70 km Entfernung und es da mehrmals für mehrere Tage repariert wird ?
Ich habe den Vorbesitzer angerufen und er sagte das sein Auto als Inzahlungsnahme angenommen wurde und er dafür ca den gleichen Preis bekommen hat wie ich ihn gekauft habe. Er hat sich da ein neuen Wagen gekauft.
Der Verkäufer besteht darauf das ich es ausdrücklich ohne Garantie gekauft habe. Mir hat er versichert das das mit dem Leistungsverlust behoben sei weil der Vorbesitzer es denen so gesagt hat das damit alles in Ordnung jetzt wäre. Gesagt in dem Sinne das er nicht mehr mit dem Problem bei der Werkstatt war. Wie den auch wenn er den nur noch 2 Tage gefahren ist und auch nicht bei Geschwindigkeiten über 150 kmh?
Das Auto muss ja bei mir kaputt gegangen sein da bei der Übergabe alles in Ordnung war so die Aussage von der Werkstatt . Das ich nicht lache.
Wäre der Händler bei mir um die Ecke würde ich täglich hinfahren .Also muss ich den "wirklichen" Verkäufer zum beheben auffordern . Wer ist es den nun in dem Fall. Alle drückenn sich und schieben es auf den anderen.
Das nächste mal sage ich dem wenn ich so weiterfahren dann ist der Turbo in einigen Monaten wieder kaputt durch warscheinlich den vollen Partikelfilter. Und auf den Turbo ist ga noch Garantie da er erst 3 Monate alt ist. Es kann aber auch was ganz anderes sei was den hohen Gegendruck verursacht im Partikelfilter. Oder zumindest die Symptome.
Darf ich hier den Umkreis von einem Ort nennen wo der Händler herkommt ? Vielleicht kennt einer von euch den Laden oder den Chef?
Fahr zum Händler, fordere ihn zur Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung auf (schriftlich und lass dir den Empfang auf einer Kopie quittieren), setze dafür eine Frist von einer Woche und biete an das Auto dazulassen. Ein Zeuge für die Reaktion wäre sinnvoll. Lehnt er ab, dann lass ihn anderswo reparieren und klage das Geld ein. Den Mietwagen von der Reparaturwerkstatt wirst du verschmerzen können. Bei Rückabwicklung würdest du für die gefahrenen Kilometer eine Entschädigung zahlen müssen und musst eine andere Wundertüte kaufen. Bei Reparatur des ansonsten gefallenden Autos hättest du für deine beabsichtigte Haltedauer bereits den neuen Turbo und, falls es die SCR-Kats sein sollten, auch diese unterm Strich kostenfrei neu. Für einem späteren Verkauf durchaus gute Preisargumente. 😉
Das stimmt, wurde erwähnt.
Aber, würde sich ein seriöser Händler darauf einlassen? Würde er ein Fahrzeug im Kundenauftrag verkaufen ohne schriftichen Vertrag?
Händler haben es ohnehin schwer mit "Kundenauftrag". Das wird von den gerichten oft gekippt. Und ohne schriftlichen Vertrag wahrscheinlich noch eher.
Und der Vorbesitzer wird sich wahrscheinlich auch nicht mehr dran erinner können, sonst wäre er in der Gewährleistungspflicht, da nicht ausgeschlossen.
Es bleibt auf jeden Fall spannend. Und ich würde mich trotzde als allererstes an den Händler wenden mit meinem Begehr. Klappt das nicht, sieht man weiter.
Zitat:
Bei Reparatur des ansonsten gefallenden Autos hättest du für deine beabsichtigte Haltedauer bereits den neuen Turbo und, falls es die SCR-Kats sein sollten, auch diese unterm Strich kostenfrei neu. Für einem späteren Verkauf durchaus gute Preisargumente. 😉
Wieso gehst Du davon aus, dass die dann neu sind?
Der Händler muss reparieren/instandsetzen - das darf er auch mit gebrauchten Teilen.
Der Händler wird vermutlich garnichts reparieren und es drauf ankommen lassen. Die Reparatur in einem anderen Betrieb klagt man dann durch. Sollte der Händler doch einlenken ... auch gut. Das Modell wird es noch nicht so oft auf dem Schrotti geben. Und selbst wenn, so wäre das auch o.k..
Zitat:
@molchhero schrieb am 8. November 2020 um 00:39:20 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 7. November 2020 um 23:40:43 Uhr:
Wenn du ein Auto bei einem Händler in zahlung gibst und der neue Besitzer hat einen Defekt am Auto und wendet sich an dich, was machst du dann? Du verweist ihn an das Autohaus.Ich bleib e dabei, wer bei einem Händler ein Auto kauft, ob mit schriftlichem vertrag oder ohne, für den ist der Händler der Ansprechpartner bei Defekten und nicht der Vorbesitzer. Außer es wurde tatsächlich im Kundenauftrag verkauft, dann sollte aber der Verkäufer auch im Kaufvertrag genannt werden, sonst ist es nicht zu beweisen.
Im Innenverhältnis stimmt das. Das Innenverhältnis hat aber keine Außenwirkung gegenüber Dritten, und die möchtest du gerade konstruieren.
Im mündlichen "Kaufvertrag" wurde vom Händler doch erwähnt, dass der Verkäufer nicht der Händler, sondern ein Dritter ist?
Hast du den Sachverhalt nicht mitbekommen? Der TE hat beim Vorbesitzer recherchiert:
Zitat:
Im Kundenauftrag hat er es auch nicht verkaufen lassen da er es in Zahlung gegeben hat und sich einen Neuen bei dem Händler gekauft und er hat mit einer Tankfüllung über 900 KM geschaft
Hier liegt ein fingiertes Vermittlungsgeschäft, ein Umgehungsgeschäft vor, um sich der Sachmängelhaftung zu entziehen. Daher haftet der Händler hier in vollem Umfang für alle Sachmängel, und zwar mit 2-jähriger Verjährung.
@MPSDriver Ich habe das schon mitbekommen. Aber wie der Diskussion hier zu entnehmen ist, gehen auch hier alle selbstverständlich davon aus, dass eine Inzahlungnahme so funktioniert wie sie sich das vorstellen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch der vorherige Eigentümer (wer Vorbesitzer war ist völlig belanglos) des Fahrzeuges diesem Irrtum unterliegt.
Was ein Laie juristisch qualifiziert als "ich habs dem Händler verkauft" wird gerade in solchen Fällen häufig nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Warum auch sollte dieser Weg gewählt werden, wenn er der teurere ist.
... weil es für den letzten Eigentümer der bequemere Weg zu sein schien?
Zitat:
@keksemann schrieb am 8. November 2020 um 18:05:26 Uhr:
... weil es für den letzten Eigentümer der bequemere Weg zu sein schien?
Wenn er den Unterschied kennt.
Zitat:
@molchhero schrieb am 8. November 2020 um 17:56:10 Uhr:
@MPSDriver Ich habe das schon mitbekommen. Aber wie der Diskussion hier zu entnehmen ist, gehen auch hier alle selbstverständlich davon aus, dass eine Inzahlungnahme so funktioniert wie sie sich das vorstellen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch der vorherige Eigentümer (wer Vorbesitzer war ist völlig belanglos) des Fahrzeuges diesem Irrtum unterliegt.
Was ein Laie juristisch qualifiziert als "ich habs dem Händler verkauft" wird gerade in solchen Fällen häufig nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Warum auch sollte dieser Weg gewählt werden, wenn er der teurere ist.
Weshalb sollte der Händler den Verkäufer, für den er angeblich nur vermittelt, unbenannt lassen? Wenn hier ein Agenturvertrag geschlossen worden wäre, hätte der Händler seine sicherlich vorhandenen Formularverträge benutzt und darin auch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Im Übrigen:
Der Vorbesitzer muss nicht Eigentümer gewesen sein, um das Fahrzeug verkaufen zu können. Insoweit ist völlig belanglos, welchem Irrtum der Eigentümer unterlag. Ein Eigentümer kommt im Sachverhalt überhaupt nicht vor. Ein Irrtum des Vorbesitzers über die Natur des Geschäfts der Inzahlungnahme wäre beachtlich. Für ein wirksamen Agenturgeschäft gibt es jedenfalls keine Anhaltspunkte.