Kundenauftrag belogen und nun Mängel
Hallo
Da ich mit meinem Auto ein Motorschaden hatte musste schnell ein Neuer her. Einige Tage suche habe ich ein SEAT ALHAMBRA mit 7 Sitze gefunden. BJ 2011 und 160 TSD KM.
Habe beim SEAT Händler angerufen und er meinte der Wagen wäre da und so bin ich ca 70 KM hingefahren. Als erstes wurde mir gesagt der Wagen wird im Kundenauftrag verkauft und somit gibt es keine Garantie. Ok gut ich bin schon mal da und habe das Auto angeschaut und Probe gefahren. Bevor ich den Schlüssel erhalten habe habe ich mal einfach so gefragt ob am Preis was geht. Er meinte sofort 500 € können wir herunter gehen soviel hätten sie spielraum vom Kunden.
Einige grössere Kratzer sieht man von aussen im Lack so das, dass Auto etwas günstiger war als alle anderen die ich in diversen APPs gesehen habe. Ok haben wir gedacht wir nehmen das Auto erstmal als übergang und suchen uns in 1 bis 2 Jahren ein neueres Model da wir dringend ein benötigten.
Was der Verkäuer noch sagte: Der Vorbesitzer hatte den 8 Jahre und letzte Zeit hat er auf der Autobahn an POWER verloren so das vor einigen Wochen der Turbolader neu gemacht wurde wo der Vorbesitzer 2000 € Investiert hat. Dann wäre er damit noch gefahren und hat nun einen neuen bei dem Händler gekauft und auch alle Inspektionen bei dem machen lassen über die 8 Jahre. Jetzt wäre alles in Ordnung und er zieht wieder richtig. Bei der Probefahrt konnte ich höchstens 120 fahren da ca 50 KM um den Händler nur Landstrassen mit viel verkehr da war.
Schiebetür konnte man von innen nicht öffnen was die Werkstatt behoben hat und frischen TÜV hat er auch bekommen und nach 3 Tagen habe ich ihn mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt.
Ok nach Hause gefahren dann ging es los, nach 5 Tagen Motorleuchte an, habe ich löschen lassen und es lag am NOX Sensor ? (Geber für Füllstand Reduktionsmittel) P203B 00. AUSDRUCK belegt das der FEHLER schon 204 x gelöscht worden ist.
Nach weiteren 10 Tagen ging die Leuchte nochmal 2 mal an und nach 1 Tag wieder aus und dann habe ich das Auto mit höherer Geschwindigkeit gefahren und er sprang in den Notlauf ab 150 KM/H mit dem Fehler Ladedruckregelung P0299 00
Weiteres Problem ist das er nach JEDER fahrt den KAT ? leerbrennt ? weil sich da die Lüfter Sehr laut 5 Minuten drehen und dadurch wie ich vermute einen hohen verbrauch hat. bisher 4 mal getankt 3 mal hat er knapp 700 KM mit 70 Liter geschaft und beim 4 x ist fast die hälfte leer und er hat auch knapp 300 KM gefahren. Ja ich weis es hängt vom Fahrstiel ab aber ich versuche unter 2000 TSD umdrehungen zu bleiben und der Bordcomputer zeigt im schnitt immer 6-6,5 Liter an einmal sogar nur 5,2 auf 50 KM strecke. Ich fahre den Wagen zu 80 % Langstrecke , jeden tag 2x 50 KM zur Arbeit.
Habe in den Unterlagen beim Auto die Telefonnummer vom Vorbesitzer gefunden und angerufen, er sagte ja das stimmt das er leistungsverlust hatte. NACH der Reperatur vom Turbolader wäre er nur 2 Tage gefahren und auch nicht bei so hoher geschwindigkeit von 150 KM/H.
Im Kundenauftrag hat er es auch nicht verkaufen lassen da er es in Zahlung gegeben hat und sich einen Neuen bei dem Händler gekauft und er hat mit einer Tankfüllung über 900 KM geschaft. Die 204 Fehler die wegen dem NOX Sensor aufgetreten sind hat er auch nicht löschen lassen, er und die Werkstatt haben davon nix gewusst.
Nun drückt sich die Werkstatt den Wagen zu reparieren und sagt auch wenn es DOCH kein Kundenauftrag war so habe ich den Wagen ja ohne Garantie gekauft. Vertrag habe ich nicht nur eine QUITTUNG da der Händler es nicht auf dem Konto sehen wollte und das GELD dem KUNDEN geben wollte das er natürlich nicht erhalten hat. Quittung ist Unterschrift mit dem vermerk i.A.= Im Auftrag?
Wie soll ich da vorgehen, ich rufe da Morgen nochmal an da sie es intern klären wollten. Achja zurückrufen machen sie NIE obwohl schon 3x versprochen und die Bewertungen bei google sind sehr viele sehr schlecht, habe ich aber erst später gemerkt. Ich habe denen Angeboten den Wagen zurückzunehmen oder alles reparieren lassen. Der Verkäufer sagte ich habe das Auto mir angeschaut und müsste die Fehler ja selber bemerkt haben. Wie den, habe ich den Tank leer gefahren und 150 KMH konnte ich nirgends da fahren.
Beste Antwort im Thema
Also soweit ich weiß ist bei einem Verkauf im Kundenauftrag der Händler nur der Vermittler, der Privatkunde ist der eigentliche Verkäufer.
Bei Autos die im Kundenauftrag verkauft werden schrillen bei mir alle Alarmglocken, da kommt in 99% der Fälle nichts bei raus.
73 Antworten
ich sehe es so:
1) es gibt einen Kaufvertrag... wenn nicht schriftlich... dann der Handschlag oder die Übergabe: Ware gg Geld. WER ist der zweite Vertragspartner?
a) der ehemalige Eigentümer? Der wird auf deiner Seite stehen, wenn er aussagen muss
b) das Autohaus? sehr gerne
c) der große unbekannte Wagenpfleger, der seit letzter Woche nach Osteuropa oder Afrika verzogen ist?
wenn jemand i.A. unterschreibt, dann MUSS er den Auftraggeber kennen, in dessen Auftrag er handelt. Spät. hier fliegt die Lüge auf, da ja der ehem. Besitzer sicherlich einen Ankaufschein haben wird.
2) auf dem "Kaufvertrag" wurde die Gewährleistung jedenfalls nicht zweifelsfrei ausgeschlossen. Das ist mal Fakt.
3) ich würde NULL Zeit und Mühen in die Fehlersuche investieren, auf keinen Fall irgendetwas ersetzen oder reparieren.
4) Gehe zu einem Anwalt und bespreche das Ganze.
Also, ich würde auch versuchen, den Wagen so schnell wie möglich loszuwerden.
Wahrscheinlich ist das nur der Anfang einer langen Odyssee und das möchtest du dir und deinen Nerven nicht antun.
Sonnige Grüße Arrgyle
Stimme da mit dir überein, bis auf den Anwalt. Den würde ich vorerst aus dem Spiel lassen. Erstmal mit dem Händler reden und versuchen, das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Dabei kann man ja darauf hinweisen, dass man ansonsten bereit ist, rechtliche Schritte einzuleiten, dass der Verkauf im Kundenauftrag nicht haltbar ist, dass das Finanzamt bestimmt interssiert ist an Verkäufen an den Büchern vorbei und dass Seat sich vielleicht auch für die Geschäftspraktiken interessiert.
Viellt hat er ja Glück und der Händler sieht ein, dass er die schlechteren Karten hat und lenkt ein.
Der Anwalt kostet erstmal Geld, schreibt einen Brief an den Händler, Zeit geht ins Land, der Händler mauert und im blödesten Fall gehts vor Gericht und der Ausgang ist dann auch ungewiss und bis dahin hat man ein kaputtes Auto rumstehen, was Geld kostet, aber nicht fährt.
Bloß nicht zum Anwalt gehen. Der redet dem TE sonst noch den bauernschlauen Erpressungsversuch aus und lässt sich geldgierig das Strafverteidigungsmandat entgehen ... 🙄
Technisch kann das Problem winzig und günstig zu beheben sein. Daher könnte es Sinn machen, sich der Sache pragmatisch zu nähern.
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Wenn der Händler sagt, dass er im Kundenauftrag handelt, aber nicht offen legt wer dieser Kunde ist, handelt es sich um ein sog. "offenes Geschäft für den, den es angeht". Es kommt somit ein Vertrag mit dem unbekannten Vertretenen zustande, da der Käufer (also du) freiwillig auf seinen Schutz aus § 164 Abs. 1 BGB verzichtet.
Aber: Wenn es anschließend zu Problemen mit der Abwicklung des Kaufvertrages kommt (hier etwa Gewährleistungsrechte aufgrund mutmaßlicher Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschluss aufgrund arglistig verschwiegener Mängel), muss der Vertreter die Identität des Vertragspartners offenlegen, sonst haftet er wie ein Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 179 Abs. 1 BGB).
Also: Händler unter kurzfristiger Fristsetzung auffordern, die Person des Vertretenen zu benennen. Wenn er das nicht tut, kannst du gegen den Händler vorgehen, der Gewährleistungsausschluss wäre dann mindestens analog § 476 Abs. 1 S. 1 BGB (oder direkt § 476 Abs. 1 S. 2 BGB, völlig irrelevant) nichtig.
Wenn der Händler einen Vertretenen/Vertragspartner benennt, dann muss im Übrigen dieser Vertretene den Beweis darüber führen, dass die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Bei "bloß einer Quittung" wird ihm das nicht gelingen. Ein Gewährleistungsausschluss wird regelmäßig nicht durch schlüssiges Verhalten angenommen werden, sondern muss ausdrücklich vereinbart werden.
Darüber hinaus wäre bei einer solchen Evidenz des Mangels ein Ausschluss vermutlich gemäß § 444 BGB nichtig, den Beweis müsstest aber du führen.
Das ganze wird aber für einen Laien juristisch recht kompliziert. Es gilt deshalb, den Vertragspartner (Händler und bei Benennung eines Verkäufers auch diesen) mit der Mängelbeseitigung in Verzug zu setzen.
Anschließend kann ein Rechtsanwalt mit der weiteren Abwicklung beauftragt werden, dessen Kosten sind dann als Schadensersatz ersatzfähig.
Auf irgendwelche weiteren Gespräche mit dem Händler oder seinen Mitarbeitern oder irgendwelche Kostenteilungsvereinbarungen würde ich mich gar nicht einlassen, da kannst du nur verlieren. Nachweisbar (am besten schriftlich per Einschreiben) zur Benennung des Verkäufers sowie zur Nachbesserung auffordern und gleichzeitig das Fahrzeug dafür anbieten, bei Verweigerung Experten einschalten. Bzgl. des Weiteren Vorgehens herrscht ohne Rechtsanwalt keine Waffengleichheit, viele Verbraucher würden sich entsprechend vom Händler (für den ist sowas daily business) "verarschen" lassen.
Die Sache ist doch ganz einfach: Der Händler wollte das Fahrzeug schwarz (ohne Steuer) verkaufen und hat in Dir einen Dummen gefunden. Zudem ist die Gewährleistung ein Gesetz und ein Gesetz kann nicht durch eine private Willenserklärung außer Kraft gesetzt werden. An Deiner Stelle würde ich mit einem Zeugen hinfahren und von ihm die Rücknahme fordern. Die Geldquittung gut aufheben und ihm erklären, dass Du das ganze dem zugehörigen Finanzamt meldest. Ich wette, die würden bei einer Prüfung auf noch mehr steuerlich fehlende Fahrzeuge stoßen. Ob er das will?
Zitat:
@Ha-Pe-85570 schrieb am 7. November 2020 um 15:49:35 Uhr:
Die Sache ist doch ganz einfach: Der Händler wollte das Fahrzeug schwarz (ohne Steuer) verkaufen und hat in Dir einen Dummen gefunden. Zudem ist die Gewährleistung ein Gesetz und ein Gesetz kann nicht durch eine private Willenserklärung außer Kraft gesetzt werden. An Deiner Stelle würde ich mit einem Zeugen hinfahren und von ihm die Rücknahme fordern. Die Geldquittung gut aufheben und ihm erklären, dass Du das ganze dem zugehörigen Finanzamt meldest. Ich wette, die würden bei einer Prüfung auf noch mehr steuerlich fehlende Fahrzeuge stoßen. Ob er das will?
Das stimmt so nicht. Wenn der Händler nicht im eigenen Namen sondern für einen Kunden auftritt sind die Gewährleistungsrechte kein zwingendes Recht. Die können dann sehr wohl durch eine ("private"?) Willenserklärung abbedungen werden
Einen "schwarzen" Verkauf kann ich da auch nicht erblicken. Nochmal, das ist kein Vertrag zwischen Händler und Käufer sondern zwischen Verkäufer und Käufer. Der Händler ist bloß der Makler bzw. Vertreter des Verkäufers.
Eine Inzahlungnahme ist regelmäßig ein ebensolcher Verkauf im Namen des Kunden bei dem der Händler dem Kunden aber vorher einen Preis garantiert, sodass er für den Mindererlöse selber aufkommen muss und den Mehrerlös selber einstreichen darf.
Nein, eine Inzahlungnahme ist eben etwas völlig anderes. Eine Inzahlungnahme ist ein Verkauf des Fahrzeugs vom Kunden an den Händler. Der Händler verkauft es weiter. Mit dem Verkauf vom Kunden an den Händler ist der Verkäufer (Kunde) aus der Sache raus. Alles, was sich aus dem weiteren Verkauf ergibt, ist Sache zwischen neuem Käufer und dem Händler.
Es spielt hier gar keine Rolle, ob der Händler in eigenem Namen oder im Auftrag des Kunden verkauft. Es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag. Somit ist beim Verkauf im Auftrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, also besteht ein Anspruch gegenüber dem Vorbesitzer.
Bei Kauf vom Händler kann die gesetzl. Gewährleistung ohnehin nicht ausgeschlossen werden.
Und wenn der Händler nicht belegen kann, dass er im Kundenauftrag handelt, hat er den Schwarzen Peter, denn der Vorbesitzer wird nicht sagen, dass in seinem Auftrag verkauft wurde, denn damit steht er in der Gewährleistungspflicht.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 7. November 2020 um 16:08:28 Uhr:
Nein, eine Inzahlungnahme ist eben etwas völlig anderes. Eine Inzahlungnahme ist ein Verkauf des Fahrzeugs vom Kunden an den Händler. Der Händler verkauft es weiter. Mit dem Verkauf vom Kunden an den Händler ist der Verkäufer (Kunde) aus der Sache raus. Alles, was sich aus dem weiteren Verkauf ergibt, ist Sache zwischen neuem Käufer und dem Händler.Es spielt hier gar keine Rolle, ob der Händler in eigenem Namen oder im Auftrag des Kunden verkauft. Es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag. Somit ist beim Verkauf im Auftrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, also besteht ein Anspruch gegenüber dem Vorbesitzer.
Bei Kauf vom Händler kann die gesetzl. Gewährleistung ohnehin nicht ausgeschlossen werden.
Und wenn der Händler nicht belegen kann, dass er im Kundenauftrag handelt, hat er den Schwarzen Peter, denn der Vorbesitzer wird nicht sagen, dass in seinem Auftrag verkauft wurde, denn damit steht er in der Gewährleistungspflicht.
Nein.
In simplen Worten auch hier nachzulesen unter 3.: https://www.anwalt24.de/lexikon/inzahlunggabe_-_fahrzeug
Für die Inzahlungnahme gibt es zwischen Käufer und Verkäufer verschiedene juristische Möglichkeiten. Deshalb spreche ich ja von "für den Laien juristisch kompliziert".
Wenn der Händler als Vertreter des Verkäufers auftritt und nicht selber als Verkäufer, dann wurde der Weg Nr. 3 gewählt.
Zwischen Verkäufer und Händler mag der Händler wiederum für alle weiteren Abwicklungen verantwortlich sein, ob das Drittwirkung hat ist aber fraglich. Vertragspartner ist der Verkäufer, nicht der Händler.
Das wird genau aus den vorliegenden Gründen gemacht. Ausschluss der Gewährleistungsrechte (weil dann Verbraucher - Verbraucher) und Vermeidung von Steuern.
Ob das aber wirklich ein solcher Fall ist kann hier niemand beurteilen. Deshalb muss der Händler die Person des Vertretenen benennen.
Wissen wir im Übrigen überhaupt, ob das Fahrzeug vom Händler Inzahlung genommen wurde oder ob nicht einfach so das Fahrzeug für den Kunden verkauft wird?
Zitat:
@molchhero schrieb am 07. Nov. 2020 um 16:14:55 Uhr:
Wenn der Händler als Vertreter des Verkäufers auftritt und nicht selber als Verkäufer
Er ist hier fälschlicherweise als Vermittler aufgetreten. Das kam raus als der Käufer mit dem ehemaligen Besitzer sprach. Das dort inzahlungnehmende Autohaus hat das Fahrzeug - wohl aus gutem Grund - an einen - vorsichtig ausgedrückt - nicht ganz sauber agierenden Händler weitergereicht. Ein ganz normaler Vorgang, der so viele "Wir-kaufen-Dein-Auto.de-" oder Unfall-Fahrzeuge trifft.
Der Händler hat offensichtlich weder einen Kaufvertrag noch eine Rechnung ausgestellt. Da werden Finanzämter sehr hellhörig. Garantiert.
Aber mir ist das egal. Wer so Fahrzeuge kauft, braucht sich über ein saftiges Lehrgeld nicht wundern.
Wozu die Aufregung? Dann hat der TE rechtlich gesehen die vollen 2 Jahre Gewährleistung beim Händler. Da kann man doch den technischen Fehler ganz entspannt angehen und die Kosten beim Händler unterbringen. Alles easy. Deshalb braucht man doch den Kauf nicht rückabwickeln.
Zitat:
@Ha-Pe-85570 schrieb am 7. November 2020 um 18:32:13 Uhr:
Er ist hier fälschlicherweise als Vermittler aufgetreten. Das kam raus als der Käufer mit dem ehemaligen Besitzer sprach. Das dort inzahlungnehmende Autohaus hat das Fahrzeug - wohl aus gutem Grund - an einen - vorsichtig ausgedrückt - nicht ganz sauber agierenden Händler weitergereicht. Ein ganz normaler Vorgang, der so viele "Wir-kaufen-Dein-Auto.de-" oder Unfall-Fahrzeuge trifft.
Ich habe Zweifel daran, dass der "Inzahlung gebende" ursprüngliche Eigentümer genau weiß, was die Inzahlungnahme für ihn bedeutet 😉
Man sollte seine Strategie nicht auf Mutmaßungen aufbauen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. November 2020 um 18:46:30 Uhr:
Wozu die Aufregung? Dann hat der TE rechtlich gesehen die vollen 2 Jahre Gewährleistung beim Händler. Da kann man doch den technischen Fehler ganz entspannt angehen und die Kosten beim Händler unterbringen. Alles easy. Deshalb braucht man doch den Kauf nicht rückabwickeln.
Puhh alle soviel geschrieben 🙂 Danke
Wenn das so einfach wäre. Welches Auto fahre ich den wenn ich es zur Werkstatt bringe in 70 km Entfernung und es da mehrmals für mehrere Tage repariert wird ?
Ich habe den Vorbesitzer angerufen und er sagte das sein Auto als Inzahlungsnahme angenommen wurde und er dafür ca den gleichen Preis bekommen hat wie ich ihn gekauft habe. Er hat sich da ein neuen Wagen gekauft.
Der Verkäufer besteht darauf das ich es ausdrücklich ohne Garantie gekauft habe. Mir hat er versichert das das mit dem Leistungsverlust behoben sei weil der Vorbesitzer es denen so gesagt hat das damit alles in Ordnung jetzt wäre. Gesagt in dem Sinne das er nicht mehr mit dem Problem bei der Werkstatt war. Wie den auch wenn er den nur noch 2 Tage gefahren ist und auch nicht bei Geschwindigkeiten über 150 kmh?
Das Auto muss ja bei mir kaputt gegangen sein da bei der Übergabe alles in Ordnung war so die Aussage von der Werkstatt . Das ich nicht lache.
Wäre der Händler bei mir um die Ecke würde ich täglich hinfahren .
Also muss ich den "wirklichen" Verkäufer zum beheben auffordern . Wer ist es den nun in dem Fall. Alle drückenn sich und schieben es auf den anderen.
Das nächste mal sage ich dem wenn ich so weiterfahren dann ist der Turbo in einigen Monaten wieder kaputt durch warscheinlich den vollen Partikelfilter. Und auf den Turbo ist ga noch Garantie da er erst 3 Monate alt ist. Es kann aber auch was ganz anderes sei was den hohen Gegendruck verursacht im Partikelfilter. Oder zumindest die Symptome.
Darf ich hier den Umkreis von einem Ort nennen wo der Händler herkommt ? Vielleicht kennt einer von euch den Laden oder den Chef?