Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

Beste Antwort im Thema

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


Hallo,

heute abermals eine Mail von RA bekommen nur verstehe ich den Text nciht richtig..

Sehe ich das richtig das mir die Gegenseite 246 Euro anbietet als Vergleichsangebot...dazu soll ich dann (Rechtschutzvers. 75% und die Sanstander 25%) zahlen?

eigentlich war der gesamt betrag von den Gebühren 984 Euro und läuft noch bis 2016.

Sehe ich das richtig, das sie mir den Betrag von knapp 250Euro anbieten?

Meinungen??

Danke Euch!!!

Santander ist etwas zähleibig. Gib nicht auf, lass Dich nicht auf einen Vergleich ein.-

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


Hallo,

heute abermals eine Mail von RA bekommen nur verstehe ich den Text nciht richtig..

Sehe ich das richtig das mir die Gegenseite 246 Euro anbietet als Vergleichsangebot...dazu soll ich dann (Rechtschutzvers. 75% und die Sanstander 25%) zahlen?

eigentlich war der gesamt betrag von den Gebühren 984 Euro und läuft noch bis 2016.

Sehe ich das richtig, das sie mir den Betrag von knapp 250Euro anbieten?

Meinungen??

Danke Euch!!!

Ja, machen sie. Mit Hinweis auf die Verjährung wird klargemacht, das der Fall, wenn der vor Gericht entschieden werden sollte

a) dieser voraussichtlich abgelehnt werden wird
b) ggf. in einer Berufung ein anderes Urteil herauskommen könnte

Wegen b) schlagen sie hier einen Vergleich zwischen Dir als Kläger und dem Kreditgeber vor, um das abzukürzen.

Nun habe ich nicht Deinen Eingangspost gelesen. Nach dem Schreiben müsste der Zeitpunkt des Abschlusses Deines Kreditvertrages > 3 Jahre bzw. vor dem 01.01.2011 liegen.

Um die 246€ zu bekommen, müssen jetzt Du + der Kreditgeber in der Frist bis zum 12.08. zustimmen. Einigt ihr euch nicht, müsste ein Urteil abgewartet werden. Dies wird dann entsprechend voraussichtlich (wie angekündigt) gegen Deine Forderung ausfallen.

Du müsstest dann in Revision gehen, in der Hoffnung ein anderes Urteil zu erhalten.

Meine Meinung:
- ist der Kreditvertrag vor mehr als 3 Jahren/vor dem 01.01.2011 abgeschlossen worden, war es den Versuch wert; wird der Anwalt via Rechschutz gezahlt, würde ich das Geld nehmen
- leider ist das Urteil wohl nur auf Verbraucherkredite beschränkt, deren Abschluss nicht mehr als 3 Jahre in der Vergangenheit / vor dem 01.01.11 liegt (leider unterschiedliche "Auffassungen"😉

- ist Dein Vertrag < 3 Jahre/nach dem 01.01.2011 geschlossen worden, wäre das Schreiben der Hammer, ich würde mich auf gar nichts einlassen, solange eine Rechtschutz die Kosten trägt und ganz klar die volle Summe fordern

Edit: vlt. habe ich das falsch gelesen, aber ist der Kreditvertrag bereits 2008 abgeschlossen worden?
(...)Dies war hier im Jahre 2008.(...)

Egal wie Du Dich entscheidest, drücke Dir die Daumen!

Dann geht es dir so wie mir. Nur: bei dir wird wenigstens die Revision zugelassen,falls das Urteil für dich wegen Verjährung negativ ausfällt.(Und das wird es in dieser Instanz). Was die Revision bringt kann dir nicht mal die Glaskugel sagen, da der BGH über die Verjährung, wie schon berichtet, in der Sache noch(ich glaub im Oktober) entscheidet.
Mich würde mal interessieren, was dir der Anwalt rät.
Letztlich mußt du selbst wissen, ob das dir die Warterei und die Ungewissheit wert ist weiterzuklagen oder die (geringe) Summe nimmst und damit zufrieden bist.

Einen guten Abend an alle anderen Leidgeplagte ??
Habe 2012 mein Auto über die BDK finanziert und wollte mir mit dem Vordruck, die Bearbeitungsgebühren zurück holen.
Heute (eine Woche nach der von mir gesetzten Frist) hab ich einen Brief von denen erhalten wo sie mir mit Bedauern mitteilen das ich nichts bekomme.

Begründung: "... In Anwendung der vom BGH im Urteil vom 7.12.2010 festgelegten Grundsätze ist für eine Beratung im Autohaus am Point of Sale eine gesonderte Vergütung gerechtfertigt, da wir weder gesetzlich noch nebenvertraglich verpflichtet sind."
Und dann noch das übliche, "vorvertragliche Beratung lag auch in meinem Interesse", "Kreditanfrage war kostenlos" etc.

Nun meine Frage, ist das die Standart absage - welche mich zu meinem Anwalt bewegen sollte?

Lg Steven

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Hy , an alle die mir auf mein Anliegen geantwortet habe.
In der Tat ist der Vertrag im Jahr 2008 geschlossen wurden.
Scheinbar habe ich es , wie o.g. richtig verstanden, Sie bieten mir 246 Euro an und die Sache ist von Tisch. Was ich nicht verstehe, einerseits sagen sie, das mir aufgrund verjährung nichts zusteht, andereseits sagen sie, hier haste 246 Euro und sei damit zufrieden, das wiederspricht sich doch komplett.

Jep, im September oder Oktober ist scheinbar die Entscheidung was nun wegen den verjährungen (evtl.) geschieht.
Was mir mein Anwalt rät, kläre ich heute noch ab, schreibe Ihm dann prombt mal ne Mail mit der Bitte um Stellungnahme.
Naja , sehen wir es mal so. Würde ich die 250 Euro nehmen, könne mir es egal sein was der BGH entscheidet, entweder habe ich Glück gehabt um überhaupt irgendwas zu bekommen oder ich ärger mich und schiesse viel Geld in den Wind... ODER aber es ist andersrum...wer weiss dieses in diesem Moment schon:-)

Das gute ist ja, meine Rechtschutz bezahlt alles, daher kommen für mich da überhaupt keine Gebühren usw auf mich zu.
Auf der anderen Seite geht das nun schon ein Jahr, in der Hoffnung langsam mal auf ein Ergebniss zu kommen, aber dann nur 250Euro statt knapp 1000?
Hmm, ist schon ne Zwickmühle. Und ob ich dann nach dem Ergebniss des BGH , die vollen 1000Euro bekomme, steht ja auch in den Sternen.

Hmm,,250 Euro sind besser als nichts, jedoch weniger als die gefordertden 1000Euro... Ich weiss , das ist meine Entscheidung, welche eine schwierige ist.

Gruss Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Z3nic


Einen guten Abend an alle anderen Leidgeplagte ??
Habe 2012 mein Auto über die BDK finanziert und wollte mir mit dem Vordruck, die Bearbeitungsgebühren zurück holen.
Heute (eine Woche nach der von mir gesetzten Frist) hab ich einen Brief von denen erhalten wo sie mir mit Bedauern mitteilen das ich nichts bekomme.

Begründung: "... In Anwendung der vom BGH im Urteil vom 7.12.2010 festgelegten Grundsätze ist für eine Beratung im Autohaus am Point of Sale eine gesonderte Vergütung gerechtfertigt, da wir weder gesetzlich noch nebenvertraglich verpflichtet sind."
Und dann noch das übliche, "vorvertragliche Beratung lag auch in meinem Interesse", "Kreditanfrage war kostenlos" etc.

Nun meine Frage, ist das die Standart absage - welche mich zu meinem Anwalt bewegen sollte?

Lg Steven

Nicht irre machen lassen, widersprechen und mit Rechtsschutzanwalt drohen oder gleich einen einschalten.

Die Tätigkeit im Autohaus wird im Auftrag der kreditgebenden Bank durchgeführt, somit in deren Interessse. Und genau dafür hat sie keinen Anspruch auf Vergütung in Form einer Bearbeitungsgebühr.

Ist schon interessant, auf was für Ideen die Geldwaschanlagenbetreiber jetzt kommen.

PS: benutze einen Musterbrief von z.B. Test.

Hallo Leute, ist schon interessant was man hier liest und sich einige Banken so einfallen lassen um nicht zu zahlen.
Habe vorher auch nicht gewusst, dass man die zurück fordern kann. Darauf in das Thema etwas eingelesen und schlau gemacht.
Wir haben dann am 29.07. zwei Briefe zur Seat Bank geschickt und um Erstattung der Bearbeitungsgebühr+ 5% Zinsen höfflich gebeten:-).Einmal 500,63€ und 785,60€

Heuten kam der erste schon von der Bank zurück und ohne zu murren wurden 579,19€ für die erste Bearbeitungsgebühr auf das Girokonto überwiesen. Morgen dann noch der zweite und ich bin zufrieden.

Hallo zusammen,

ich habe heute meine Bearbeitungsgebühr bei der Postbank zurückerstattet bekommen. Anwaltliches Vorgehen war nicht notwendig, lediglich eine gewisse Penetranz.

Zitat:

Original geschrieben von Z3nic


Einen guten Abend an alle anderen Leidgeplagte ??
Habe 2012 mein Auto über die BDK finanziert und wollte mir mit dem Vordruck, die Bearbeitungsgebühren zurück holen.
Heute (eine Woche nach der von mir gesetzten Frist) hab ich einen Brief von denen erhalten wo sie mir mit Bedauern mitteilen das ich nichts bekomme.

Begründung: "... In Anwendung der vom BGH im Urteil vom 7.12.2010 festgelegten Grundsätze ist für eine Beratung im Autohaus am Point of Sale eine gesonderte Vergütung gerechtfertigt, da wir weder gesetzlich noch nebenvertraglich verpflichtet sind."
Und dann noch das übliche, "vorvertragliche Beratung lag auch in meinem Interesse", "Kreditanfrage war kostenlos" etc.

Nun meine Frage, ist das die Standart absage - welche mich zu meinem Anwalt bewegen sollte?

Lg Steven

Zumindest ist dein Anspruch nicht verjährt. Ich hatte ebenfall bei dieser Bank finanziert. Und ja es ist immer der gleiche Baukastensystemsatz, den die A...(sorry) jetzt in abgewandelter Form mit dem BGH benutzen. Dein Glück, dass der Vertrag aus 2012 ist, mein Vertrag ist aus 2007 und bei mir sind die mit Verjährung bisher durchgekommen. Ohne Anwalt für Bankenrecht bekommst du von denen nichts. Die Zahlen lieber Anwalts-u. gerichtskosten obendrauf. Auch für die gilt der BGH-Spruch. Ich meine, dass der BGH die gesonderte Vergütung ebenfalls als unrechtmäßig hält, der Anwalt wird dich beraten, er hat das Urteil und die Begründung vorliegen.

hey IckeB...

wie verfährst Du jetzt weiter???

gruss

Kurzes Update:
Gerade aufs Konto geschaut und auch die zweite Bearbeitungsgebühr ist da.
Und das bevor der Brief von der Bank da ist.
2 Briemarken, Umschläge und Papier und knapp 1500€ sind da.
Verlief alles schnell und reibungslos bei mir. Hatte mich eigentlich schon auf Ablehnung, Anwälte und so eingestellt.
Also, immer schön denen auf die Füße treten und nachhacken.

Schönes WE

GW, leider sind nicht alle Banken so...wobei an muss es so sehen, das ist Dein Geld welches Du jetzt wieder hast:-)) also im endeffekt nichts verloren.:-))

Zitat:

Original geschrieben von Syrincs01


GW, leider sind nicht alle Banken so...wobei an muss es so sehen, das ist Dein Geld welches Du jetzt wieder hast:-)) also im endeffekt nichts verloren.:-))

Hi,

das stimmt schon das es unser Geld war/ist das in der mtl. Rate mit eingerechnet wurde und nun

zurück bekommt.

Man hat aber damit nicht gerechnet/ gewusst dass man es irgendwann als wir damals die Autos gekauft haben wiederbekommt. Und hätte man sich nicht selber drum bemüht, wer weiß ob man dann was wieder

bekommen hätte.

So freut man sich jetzt über das "unerwartete" Geld. Unser Neugeborenes wird sich freuen🙂

Schönen Sonntag

Danke

GW und alles gute für das kleine:-))

Hallo alle zusammen,
ich gehöre leider auch zu der Personengruppe, die ihr Geld nicht einfach mit nur einem Schreiben zurück bekommt. 🙁
Ich habe 2011 ein Auto über die Santander Bank finanziert, welches bereits abgelöst ist. Daraufhin habe ich vor ca. 2 Wochen der Bank ein Schreiben geschickt, in dem ich die 490€ Bearbeitungsgebühren + Zinsen zurück forderte.
Gestern kam dann ein ca. 3seitiges Antwortschreiben mit dem Fazit, dass ich das Geld natürlich nicht erstattet bekomme. Ich habe ehrlich gesagt mit nichts anderem gerechnet.
Also wird auch mir nicht der Gang zum Anwalt erspart bleiben...

Gruß

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