Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!
Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
Musterbrief hier:
http://www.test.de/.../
Weitere Berichte hier:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html
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Hi,
Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.
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Es dürfte doch egal sein, wer als Kreditnehmer im Vertrag steht. Laut Urteil BGH ist die Bearbeitungsgebühr nicht rechtens.
Die Firma sollte halt dann einen Anwalt einschalten, der deren Interessen vertritt und die Bearbeitungsgebühr zurückholt.
Ohne Anwalt geht es nicht. Bei mir ist es die Bank11. Meine Schreiben abgelehnt, sobald ich jedoch einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe, haben diese zumindest 75% der Bearbeitungsgebühr erklärt, dies zurückzuhalen. Zur Zeit läuft der zweite Brief. Laut Infos zahlen die dann die volle Summe zurück inkl. Zinsen und Anwaltgebühren.
Meine "Bank" hat jetzt den Termin der mündlichen Verhandlung verwchieben lassen, weil sie noch auf das "offizielle" schriftliche Urteil des BGH wartet......?
Ich dachte das wäre schon offiziell......?
Zitat:
Original geschrieben von sladdy72
Meine "Bank" hat jetzt den Termin der mündlichen Verhandlung verwchieben lassen, weil sie noch auf das "offizielle" schriftliche Urteil des BGH wartet......?
Ich dachte das wäre schon offiziell......?
... das gibt es sogar im Internet, mir ist so nach Warentesterei.
Du kannst ja Deiner Bank mal einen Link schicken oder eine gedruckte Version, falls sie IT-seitig schlecht ausgestattet sind.😉😉😉
Zitat:
Original geschrieben von r.obst
Es dürfte doch egal sein, wer als Kreditnehmer im Vertrag steht. Laut Urteil BGH ist die Bearbeitungsgebühr nicht rechtens.
Ich denke, dass diese Deine Meinung falsch ist.
Das Urteil des BGH bezieht sich explizit auf Verbraucherkredite. Da eine juristische Person - also eine Firme - im Sinne des Gesetzes kein Verbraucher ist, kann m. E. die BGH-Entscheidung nicht auf Firmenkredite angewendet werden.
Alle einschlägigen Kommentare von Wirtschaftsjournalisten beziehen sich auf private Ratenkredite.
Gruß
Der Chaosmanager
Ähnliche Themen
Hallo allerseits,
bin zufällig auf das Thema hier gestoßen... gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Sache, z.B. eine Verjährung?
Mein Darlehen von VW endet zum 01.10.2014 (Schlussrate).
Die 600€ hätte ich auch gerne wieder...
Danke!
Stephan
Zitat:
Original geschrieben von ste8421
Hallo allerseits,bin zufällig auf das Thema hier gestoßen... gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Sache, z.B. eine Verjährung?
Mein Darlehen von VW endet zum 01.10.2014 (Schlussrate).
Die 600€ hätte ich auch gerne wieder...Danke!
Stephan
Aktuell 3 Jahre Verjährung! Sprich ab Beginn der Laufzeit. Das Ende der Laufzeit hat damit nichts zu tun.
Es wird ein Zusatzurteil vom BGH gegen Ende des Jahres erwartet, indem geklärt werden soll ob die Verjährungsfrist nicht auch auf 10 Jahre angehoben wird.
Zitat:
Alle einschlägigen Kommentare von Wirtschaftsjournalisten beziehen sich auf private Ratenkredite.
Richtig. Nur Privatkredite fallen unter das Urteil. Keine juristischen Personen!
Zitat:
Original geschrieben von Ascender
Aktuell 3 Jahre Verjährung! Sprich ab Beginn der Laufzeit. Das Ende der Laufzeit hat damit nichts zu tun.Zitat:
Original geschrieben von ste8421
Hallo allerseits,bin zufällig auf das Thema hier gestoßen... gibt es irgendwelche Einschränkungen bei der Sache, z.B. eine Verjährung?
Mein Darlehen von VW endet zum 01.10.2014 (Schlussrate).
Die 600€ hätte ich auch gerne wieder...Danke!
Stephan
Es wird ein Zusatzurteil vom BGH gegen Ende des Jahres erwartet, indem geklärt werden soll ob die Verjährungsfrist nicht auch auf 10 Jahre angehoben wird.
Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass ich auf 48 Monate finanziert habe, also 10/2010 angefangen bin. Das ist dann jetzt einfach Pech mit Hoffnung auf ein neues BGH Urteil?
Kann man das irgendwo beobachten?
Oder meint ihr, es ist den Versuch werden das Musterschreiben einfach mal hinzuschicken? Gibt ja im Prinzip nichts außer dem Porto zu verlieren...
Danke!
Zitat:
Original geschrieben von ste8421
Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass ich auf 48 Monate finanziert habe, also 10/2010 angefangen bin. Das ist dann jetzt einfach Pech mit Hoffnung auf ein neues BGH Urteil?
Wenn die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gleichmäßig über die Laufzeit des Vertrages verteilt wurde (steht ggfs. im Vertrag), ist diese bisher noch nicht vollständig zurückgezahlt und kann somit auch noch nicht verjährt sein.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr gleichmäßig über die Laufzeit des Vertrages verteilt wurde (steht ggfs. im Vertrag), ist diese bisher noch nicht vollständig zurückgezahlt und kann somit auch noch nicht verjährt sein.Zitat:
Original geschrieben von ste8421
Ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass ich auf 48 Monate finanziert habe, also 10/2010 angefangen bin. Das ist dann jetzt einfach Pech mit Hoffnung auf ein neues BGH Urteil?O.
Kann ich nicht explizit erkennen, aber zum "Gesamtkreditbetrag" kommen Zinsen und Bearbeitungsgebühr, die dann einen "Gesamtbetrag" ergeben. Und den zahle ich ab.
Daher kann es ja noch nicht vollständig zurückgezahlt sein :-)
Dann schaue ich mal, ob meine Anwältin Montag endlich mal mit mir sprechen mag und je nachdem was sie empfiehlt geht das Schreiben raus.
Danke!
ist Deine Anwältig spezialisiert auf Kapital und Bankenrecht, oder allg.??
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
ist Deine Anwältig spezialisiert auf Kapital und Bankenrecht, oder allg.??
Laut Webseite Strafrecht und Verkehrsrecht, aber ich würde jetzt erwarten, dass die sowas auch noch hinkriegen... oder ist das rechtlich so eine andere Welt?
Dann sollstest du dir eine Anwalt suchen, der auf Bank-und Kapitalrecht spezialisiert ist. Einige von denen findest du auf der Seite der Stiftung Warentest.
Am 15.07. habe ich an die Bank 11 über meinen Rechtsanwalt ein Schreiben verfassen lassen, da meine selbst verfassten Schreiben abgelehnt wurden. Nach zwei Schreiben durch den Rechtsanwalt kam gerade eben die E-Mail, dass die Bank 11 die Kreditbearbeitungsgebühr in voller Höhe plus 5 % Zinsen plus die Rechtsanwaltskosten in voller Höhe erstattet. Ich warte jetzt nur noch auf den Geldeingang vom Rechtsanwalt.
Bei der Bank 11 geht es also nur über einen Rechtsanwalt... aber es geht
von mein RA:
"wir haben letzte Woche den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten und warten derzeit noch auf die Zahlung. Nachdem die Akte abgerechnet wurde, erhalten Sie die Auszahlung"
Bezieht sich auf die Targobank.
Hallo,
heute abermals eine Mail von RA bekommen nur verstehe ich den Text nciht richtig..
Sehe ich das richtig das mir die Gegenseite 246 Euro anbietet als Vergleichsangebot...dazu soll ich dann (Rechtschutzvers. 75% und die Sanstander 25%) zahlen?
eigentlich war der gesamt betrag von den Gebühren 984 Euro und läuft noch bis 2016.
Sehe ich das richtig, das sie mir den Betrag von knapp 250Euro anbieten?
Meinungen??
Danke Euch!!!