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Kreditbearbeitungsgebühr: Fordert Euer Geld zurück mit einem einfachen Schreiben!

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Juni 2012 um 8:24

Hi,

Laut diversen OLG Entscheidungen sind Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.

Falls Ihr diese zahlen mußtet oder sollt, könnt Ihr das Geld zurückfordern, was sicherlich einige hundert bis tausend Euro ausmachen.

Musterbrief hier:

http://www.test.de/.../

Weitere Berichte hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Banken-machen-Kasse-article4994011.html

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am 3. Juni 2012 um 11:07

Hallo Mr.999,

grundsätzlich ist Deine Aussage richtig. Probleme gibt es aber spätestens dann, wenn die Bank antwortet (wenn sie denn überhaupt antwortet). Bei einem guten Freund war es so, dass die Bank tatsächlich geantwortet hat und die Forderung nicht anerkannt hat. Die Begründung der Bank war die, dass es noch kein BGH Urteil dazu gibt. Daher sah die Bank sich nicht in der Verpflichtung zu zahlen.

Das ist nach meiner Meinung eine Unverschämtheit der Bank. Die setzen sich hier über die aktuelle Rechtsprechung hinweg. ( 8 Oberlandesgerichte können sich doch nicht irren, oder?).

Mein Freund hat sein Geld aber trotz allem bekommen. Er hat eine Firma eingeschaltet, die mit einer cleveren Rechtsanwältin zusammen arbeitet. Diese hat die Bank zunächst angeschrieben und die Gebühr zurück gefordert. Nachdem die Bank trotz allem nicht zahlen wollte hat sie mit Klage gedroht. Nach einigem hin und her hat die Bank dann doch gezahlt.

Ich habe mir mal die Internetseite der Firma angesehen, sehr interessant und aufschlussreich. Und dass nicht nur im Bezug auf Bearbeitungsgebühren sondern auch bezogen auf Restschuldversicherungen bei Krediten.

Schau Dir die Seite mal an. Absolut empfehlenswert. ***Link entfernt, mfg steini111***

 

Gruß

Mr. Slowfist

am 3. Juni 2012 um 11:25

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Slowfist

 

Mein Freund hat sein Geld aber trotz allem bekommen. Er hat eine Firma eingeschaltet, die mit einer cleveren Rechtsanwältin zusammen arbeitet. Diese hat die Bank zunächst angeschrieben und die Gebühr zurück gefordert. Nachdem die Bank trotz allem nicht zahlen wollte hat sie mit Klage gedroht. Nach einigem hin und her hat die Bank dann doch gezahlt.

Und die Kosten des Anwaltes ?

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Slowfist

 

Hallo Mr.999,

...

 

Gruß

Mr. Slowfist

1. Beitrag hier im Forum und es wird gleich mal Werbung gemacht. :rolleyes:

Was war denn nun so besonders clever beim Vorgehen der Anwältin?

am 4. Juni 2012 um 9:47

Hallo,

die Kosten hat die Rechtschutzversicherung übernommen. Das Erfolgshonorar wurde von der Rückerstattung abgezogen. (Das musste mein Freund bezahlen). Er meinte, dass es sich für Ihn trotz allem gelohnt hat und er würde die Firma jederzeit weiter empfehlen.

Was bei den Schreiben der Anwältin besonders clever war kann ich nicht sagen. Wichtig ist doch allein die Tatsache, dass es funktioniert hat.

Übrigens: Das mit der "Werbung" war ein ziemlich blöder Kommentar. Ich habe nichts davon und wollte lediglich einen Tip geben. Wenn Du (Verfasser des Kommentars) in der Situation wärest in der Du einen solchen Tip gebrauchen könntest, wärest Du mir sicher dankbar gewesen.

Solltest Du also zu diesem Thema einmal um Rat gefragt werden, sag´ besser nichts und lasse den Ratsuchenden allein klar kommen.

Einen schönen Tag noch.

Mr. Slowfist

Ein Hinweis den Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen wäre ja OK gewesen, aber gleich mit dem passenden Link reinzuplatzen? :rolleyes:

Und da man ja als Anwalt nicht in der Form Werbung machen darf, die auf die Erteilung eines Auftrages gerichtet ist (§43 BRAO), die ganze Seite aber so aufgbaut ist, ist es natürlich clever, wenn diese Seite nicht von der Rechtsanwältin Dubas, sondern von der Firma "D_B_S" betrieben wird.

Komisch auch, dass die DBS zwar von einer gewissen Melissa Barabas bertieben wird, die Rechte an der Domain "vertragswertcheck.de" aber Herrn oder Frau Dubas gehören.

Soll sich jeder selbst ein Bild davon machen. :rolleyes:

Als weiter (Sache-)Information vielleicht nur der Hinweis darauf, dass der BGH in einem Verfahren zu Bearbeitungsgebühren am 11. September 2012 einen Verhandlungstermin bestimmt hat (Az. XI ZR 452/11). Vielleicht wissen wir danach mehr...

Es kommt aber leider auch immer wieder vor, dass die Banken die Revision zurücknehmen, wenn sie merken, dass es schlecht für sie ausgehen wird. So vermeiden sie einen Präzedensfall und können die Kunden auf das Fehlen höchstrichterlicher Rechtsprechung verweisen. Und wer ist schon ohne weiteres bereit, sich durch die Instanzen zu klagen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven!!!

Letzte Woche hat mir die BMW Bank die Bearbeitungsgebühr für eine in 2010 abgeschlossene Finanzierung erstattet, inkl. Zinsen ergab sich ein 4-stelliger Erstattungsbetrag.

Auf mein erstes Schreiben (der bekannte Musterbrief) antwortete BMW mit einem Standard-Ablehnungsschreiben, wonach die Urteile nicht gültig wären, da es sich um eine indviduelle Vereinbarung handelt und die Bearbeitungsgebühr kein Bestandteil der AGB ist.

Nach einem zweiten Schreiben mit erneuter Fristsetzung und Drohung mit dem Einschalten eines Rechtsanwaltes, wurde die Gebühr dann innerhalb einer Woche erstattet.

Vielen Dank an alle, die in diversen Foren auf die Rechtslage hingewiesen haben !!

Habe ebenfalls eine Finanzierung bei BMW und den Musterbrief auf den Weg geschickt. Gestern kam das hier bereits erwähnte Standartschreiben mit der Ablehnung von BMW. Werde heute ein erneutes Schreiben mit Klageandrohung wegschicken. Bin mal auf die Reaktion gespannt. Zu Not versuche ich das mit einem Anwalt durchzusetzen.

Die BMW Bank zahlt immer nach dem zweiten Schreiben...

War bei meiner Freundin auch so - Musterbriefe und zitierte Antwortschreiben gibt`s in einem anderen Forum der kleinsten BMW Baureihe ;)

Der Thread läuft dort seit letztem Sommer und über 36 Seiten :)

am 10. Mai 2013 um 13:04

Hallo

Eine Frage, ich habe 2011 bei VW mein Auto finanziert, habe letztes Jahr den Wagen verkauft und mir einen Neuen zugelegt.

Bei VW musste ich diese Bearbeitungsgebühr noch bezahlen.

Kann ich mir die Bearbeitungsgebühr trotzdem zurückholen obwohl der Vertrag nicht mehr besteht, oder hab ich Pech gehabt.

 

 

am 10. Mai 2013 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von ich-bins.

Hallo

Eine Frage, ich habe 2011 bei VW mein Auto finanziert, habe letztes Jahr den Wagen verkauft und mir einen Neuen zugelegt.

Bei VW musste ich diese Bearbeitungsgebühr noch bezahlen.

Kann ich mir die Bearbeitungsgebühr trotzdem zurückholen obwohl der Vertrag nicht mehr besteht, oder hab ich Pech gehabt.

Meines Wissens hat es nichts damit zu tun, ob der Vertrag noch läuft oder nicht. Vielmehr ist es eine Frage der Verjährung. Soweit ich weiss, beträgt die laufendes + 3 Jahre. Genaues weiss ich aber nicht.

am 10. Mai 2013 um 16:28

Ah ok danke für den Tipp. Vielleicht gibt es hier jemanden, der das bestästigen kann. 

Wäre ja nicht schlecht, wenn es so ist.

 

am 10. Mai 2013 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von ich-bins.

Ah ok danke für den Tipp. Vielleicht gibt es hier jemanden, der das bestästigen kann. 

Wäre ja nicht schlecht, wenn es so ist.

Diesem Link kannst Du weitere Einzelheiten entnehmen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Verjährung von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt.

Gruß

Der Chaosmanager

am 10. Mai 2013 um 19:53

:confused::)

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von ich-bins.

Ah ok danke für den Tipp. Vielleicht gibt es hier jemanden, der das bestästigen kann. 

Wäre ja nicht schlecht, wenn es so ist.

Diesem Link kannst Du weitere Einzelheiten entnehmen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Verjährung von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt.

 

Gruß

Der Chaosmanager

Mir war so, dass ich davon was gelesen hatte: danke für den Link: btw: leider werden auf der Seite die Umlaute nicht korrekt dargestellt.:rolleyes::confused:

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